Zweitschriften für Prüfungsdokumente
Sollten Sie Ihr IHK-Zeugnis, Ihre IHK-Bescheinigung oder Ihren IHK Schulungsnachweis verloren haben oder wurde diese/s/r zerstört, kann Ihnen auf Antrag eine Zweitschrift ausgestellt werden. Gleiches gilt im Falle einer Namensänderung aufgrund Adoption oder nach dem Transsexuellengesetz.
Inhalt
Was ist eine Zweitschrift und wann wird eine solche ausgestellt?
Eine Zweitschrift ist kein zweites Original, sondert ersetzt dieses. Sie kann in folgenden Fällen ausgestellt werden:
- Fall 1: Das Original ist verlorengegangen oder wurde zerstört (Regelfall).
- Fall 2: Ihr Name hat sich aufgrund Adoption geändert.
- Fall 3: Ihr Vorname hat sich nach dem Transsexuellengesetz (TSG) geändert.
Eine Zweitschrift wird hingegen nicht ausgestellt bei: Namensänderungen aufgrund von Eheschließung/ Begründung einer Lebenspartnerschaft sowie Einbenennung nach § 1618BGB.
Wie sieht eine Zweitschrift aus?
Inhaltlich ist die Zweitschrift mit dem Original im Grunde identisch, jedoch wird:
- das aktuelle Zeugnis-/Bescheinigungs-/Nachweismuster verwendet
- und ein Zweitschriftenvermerk angebracht.
Kosten
Die Erteilung einer Zweitschrift ist gemäß Gebührenordnung der IHK für München und Oberbayern kostenpflichtig. Die Höhe der Gebühr ist im Gebührentarif der IHK für München und Oberbayern geregelt. Die Gebühr beträgt pro Zweitschrift EURO 30,00. Beachten Sie bitte, dass mit der Antragstellung die Gebührenpflicht ausgelöst wird!
Zum Online-Antrag
Hier können Sie über unser Online-Formular Zweitschriften, Ausbildungszeitbestätigungen, Beglaubigungen oder Bescheinigungen für Studienzwecke beantragen.