Versammlungsstättenverordnung (VStättV)
Die novellierte Versammlungsstättenverordnung (VStättV) legt die Aufgaben des "Verantwortlichen für Veranstaltungstechnik" fest (§ 40) und definiert den Personenkreis, der diese Aufgabe übernehmen kann (§ 39).
Dieser Personenkreis benötigt ein Befähigungszeugnis, welches auf Antrag von der IHK für München und Oberbayern ausgestellt wird. Die IHK München stellt das Dokument auch für Betroffene aus den IHK-Bezirken Augsburg/Schwaben sowie Passau/Niederbayern aus. Für Personen aus anderen Bezirken Bayerns ist die IHK Nürnberg die zuständige Stelle.
Für den Antrag auf Ausstellung eines Befähigungszeugnisses geben Sie bitte über folgenden Link Ihre Daten ein und laden Ihre Nachweise über die geeignete Ausbildung bzw. die erforderliche Berufspraxis hoch.
Für das Befähigungszeugnis wird eine Gebühr von 50,00 EUR erhoben.