Rund um die Fortbildungsprüfung

Versammlungsstättenverordnung (VStättV)

Die novellierte Versammlungsstättenverordnung (VStättV) legt die Aufgaben des "Verantwortlichen für Veranstaltungstechnik" fest (§ 40) und definiert den Personenkreis, der diese Aufgabe übernehmen kann (§ 39).


Dieser Personenkreis benötigt ein Befähigungszeugnis, welches auf Antrag von der IHK für München und Oberbayern ausgestellt wird. Die IHK München stellt das Dokument auch für Betroffene aus den IHK-Bezirken Augsburg/Schwaben sowie Passau/Niederbayern aus. Für Personen aus anderen Bezirken Bayerns ist die IHK Nürnberg die zuständige Stelle.

Dem formlosen Antrag ist ein Nachweis über die geeignete Ausbildung bzw. die erforderliche Berufspraxis beizufügen. Bitte senden Sie den Antrag an Herrn Helmut Eisler (gerne per Email: eisler@muenchen.ihk.de oder Telefax 089 5116 81500).

Für das Befähigungszeugnis wird eine Gebühr von 50,00 EUR erhoben.