Einsicht in die Prüfungsunterlagen
Kann ich meine schriftliche Prüfung ansehen?
Selbstverständlich, aber erst nach Abschluss der Prüfung, also nach Erhalt der endgültigen Ergebnismitteilung (Bescheid über die Prüfung). Die Einsichtnahme findet nach vorheriger Terminabsprache mit Ihrem/r zuständigen Prüfungskoordinator/in in den Räumen der IHK zu unseren Geschäftszeiten statt.
Bitte stellen Sie hierzu einen formlosen Antrag an Ihre/n Prüfungskoordinator/in. Folgende Angaben sind erforderlich: Name, Geburtsdatum, Prüflings- oder Ident-Nr. und unbedingt das Fach oder die Fächer, die Sie einsehen möchten.
Die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Einsichtnahme finden Sie im Merkblatt zur Einsichtnahme.