IHK Ratgeber

Weiterbildung: Förderprogramme

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Weiterbildungsstipendium, Aufstiegs-BAföG, Meisterbonus, Aufstiegsstipendium, Bildungskredit – wer sich als Arbeitnehmer, Selbstständiger oder Existenzgründer weiterbilden möchte, kann vielfältige Förderprogramme nutzen. Auch Arbeitgeber können profitieren - z. B. über die Qualifizierungsoffensive der Bundesagentur für Arbeit.

Informieren Sie sich hier über die Voraussetzungen!

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Weiterbildungsstipendium

Weiterbildungsstipendium -
Finanzielle Förderung
für junge berufliche Talente

Das Weiterbildungsstipendium ist ein Förderprogramm des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF). Es unterstützt junge Menschen nach ihrem besonders erfolgreichen Abschluss einer dualen Berufsausbildung bei der weiteren beruflichen Qualifizierung.
Unter der Koordination der Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung (SBB) fördert und betreut die IHK München knapp 600 Stipendiat/-innen bei ihren Weiterbildungsaktivitäten.

In der Theorie:Das Weiterbildungsstipendium kurz erklärt

In der Praxis: Woche der Ausbildung Bayern – Weiterbildung Betriebswirtin / Betriebswirt

Hier finden Sie weitere Erfolgsgeschichten ehemaliger Stipendiat/-innen der IHK München.

Nach dem Weiterbildungsstipendium muss nicht Schluss sein! Fördermöglichkeiten für (fortgeschrittene) Studierende

Deutschland Stipendium:
Das Deutschlandstipendium fördert seit dem Sommersemester 2011 Studierende sowie Studienanfängerinnen und Studienanfänger, deren Werdegang herausragende Leistungen in Studium und Beruf erwarten lässt. Sie erhalten 300 Euro monatlich – die Hälfte vom Bund und die andere Hälfte von privaten Stiftern.

Stipendium Plus:
Das Programm bietet finanzielle und inhaltliche Begleitung von Studierenden und Promovierenden.

efellows - ein Talentenetzwerk für sehr gute und gute Studierende

Arbeiterkind:
Diese Seite gibt einen guten Überblick über Fördermöglichkeiten für Studierende.

Aufstiegs-BAföG

Sie haben eine Ausbildung abgeschlossen und wollen eine Fortbildungprüfung der IHK machen, zum Beispiel zum Industriemeister oder Fachwirt? Dann können Sie das Aufstiegs-BAföG (ehemals: Meister-BAföG) beantragen und damit die Fortbildungs- und Prüfungskosten finanzieren.

Mit Inkrafttreten der 4. Novelle des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes (AFBG) zum 1. August 2020 profitieren Fach- und Führungskräften, die sich fort- und weiterbilden möchten, von deutlichen Leistungsverbesserungen.

Wer wird gefördert?

  • Das Aufstiegs-BAföG kommt für alle in Frage, die sich mit einem Lehrgang oder an einer Fachschule auf eine berufliche Fortbildungsprüfung in Voll- oder Teilzeit vorbereiten möchten.
  • Gefördert wird die Vorbereitung auf mehr als 700 Fortbildungsabschlüsse, wie Meister, Fachwirt, Techniker, Erzieher oder Betriebswirt.
  • Der angestrebte berufliche Abschluss muss über dem Niveau einer Facharbeiter-, Gesellen- und Gehilfenprüfung oder eines Berufsfachschulabschlusses liegen.
  • Gefördert werden berufliche Aufsteiger über alle drei Fortbildungsstufen, d. h. der Geprüfte Berufsspezialist ebenso wie der Bachelor Professional und der Master Professional. Maßnahmen der ersten Fortbildungsstufe werden ausschließlich in Teilzeit gefördert. Maßnahmen der zweiten und dritten Fortbildungsstufen können in Voll- sowie in Teilzeit gefördert werden.

Was wird gefördert?

  • Die Lehrgangskosten sowie Prüfungsgebühren werden unabhängig von Einkommen und Vermögen bis zu einer maximalen Höhe von 15.000 Euro finanziert. Dabei werden 50 % durch Zuschuss und der Rest durch ein zinsgünstiges Darlehen gefördert.
  • Bei Bestehen der Fortbildungsprüfung werden den Absolventen auf Antrag zusätzlich 50 % des Darlehens erlassen. Wer sich am Ende einer Aufstiegsfortbildung selbstständig macht, muss das KfW-Darlehen nicht zurückzahlen und kann so schuldenfrei die eigene Existenzgründung starten.
  • Eine Förderung der Materialkosten für das Meisterprüfungsprojekt (oder vergleichbarer Arbeiten) ist bis zur Hälfte der Kosten möglich. Der Höchstbetrag liegt bei 2.000 Euro. 50 % der Förderung werden auch hier als Zuschuss ausbezahlt, für den Rest kann ein zinsgünstiges Darlehen genutzt werden.
  • Fachkräfte, die sich in Vollzeit fortbilden, erhalten abhängig von Einkommen und Vermögen bis zu 892 Euro Unterstützung zum Lebensunterhalt. Verheiratete mit zwei Kindern erhalten abhängig vom Einkommen eine Unterhaltsförderung von bis zu 1.597 Euro pro Monat, Alleinerziehende mit einem Kind bis zu 1.127 Euro pro Monat.
  • Für Alleinerziehende gibt es zudem einkommens- und vermögensunabhängig einen monatlichen Zuschuss für die Kinderbetreuung. Dieser liegt bei 150 Euro pro Kind.
  • Die Unterhaltsförderung wird als Vollzuschuss gewährt, d. h. diese muss nicht zurückgezahlt werden.

Weitere Informationen und Antragstellung

Detaillierte Informationen zum Aufstiegs-BAföG erhalten Sie unter: www.aufstiegs-bafoeg.de

Den Antrag können Sie hier direkt online stellen: Aufstiegs-BAföG online.

Nähere Auskünfte erhalten Sie zudem auch bei den Ämtern für Ausbildungsförderung der Landratsämter und kreisfreien Gemeinden.

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Meisterbonus

Wer wird gefördert?

Der Meisterbonus ist eine Bonuszahlung des Freistaats Bayern, die jeder erfolgreiche Absolvent der beruflichen Weiterbildung zum Meister oder zu einem gleichwertigen Abschluss erhalten kann.

Folgende Bedingungen müssen erfüllt sein:

  • die Prüfung muss in der Anlage zu den Richtlinien enthalten sein
  • die Prüfung muss vor der zuständigen Stelle in Bayern abgelegt werden
  • der Prüfungsteilnehmer muss in Bayern wohnen oder arbeiten
  • der Antrag muss innerhalb von zwei Jahren nach der Feststellung des Prüfungsergebnisses gestellt werden.

Wie wird gefördert?

Der Meisterbonus beträgt seit dem 1. Januar 2023 nun 3.000 Euro.

Die Summe wird an zwei Stichtagen (Mai und November) im Jahr über die prüfende Stelle ausgezahlt.

Weitere Informationen und Antragstellung

Bei der IHK für München und Oberbayern erhalten alle Teilnehmer der relevanten Prüfungen mit dem Zeugnis ein Antragsformular.

Weitere Informationen finden Sie hier:

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Aufstiegsstipendium

Das Aufstiegsstipendium unterstützt Fachkräfte mit Berufsausbildung und Praxiserfahrung bei der Durchführung eines ersten akademischen Hochschulstudiums - in Vollzeit oder berufsbegleitend.

Wer wird gefördert?

Voraussetzung für die Bewerbung um ein Aufstiegsstipendium sind drei Kriterien:

  • eine abgeschlossene Berufsausbildung oder Aufstiegsfortbildung,
  • mindestens zwei Jahre Berufserfahrung nach Abschluss der Berufsausbildung,
  • ein Beleg für die besondere Leistungsfähigkeit und Begabung in Ausbildung und Beruf, zum Beispiel durch die Note der Berufsabschlussprüfung.

Im Auswahlverfahren zählen allein die beruflichen Qualifikationen und Leistungen, der Schulabschluss und die Schulnoten sind unerheblich. Es gibt keine Altersgrenze

Was wird gefördert?

  • Gefördert wird ein Erststudium in Vollzeit oder berufsbegleitend an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule.
  • Für Studierende in einem Vollzeitstudium beträgt das Aufstiegsstipendium 853 Euro im Monat, dazu gibt es ein Büchergeld von 80 Euro.
  • Zusätzlich gibt es eine Betreuungspauschale für Kinder unter 14 Jahren von monatlich 150 Euro pro Kind.
  • Alle, die ein anrechenbares Auslandssemester machen wollen, können eine Auslandspauschale von monatlich 200 Euro erhalten.
  • Studierende in einem berufsbegleitenden Studiengang – als Präsenzstudium, Fernstudium oder Online-Studium – erhalten 225 Euro im Monat.

Weitere Informationen und Antragstellung

Jährlich werden rund 1.000 Aufstiegsstipendien neu vergeben. Die Auswahl der Stipendiaten erfolgt durch einen dreistufigen Auswahlprozess: zunächst durch einen Online-Check und in der letzten Stufe durch ein persönliches Auswahlverfahren.

Alle weiteren Informationen und die Möglichkeit zur Bewerbung erhalten Sie auf den Seiten der Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung sowie auf den Seiten des Bundesministeriums für Bildung und Forschung.

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Bildungskredit

Der Bund bietet gemeinsam mit der KfW diese Förderung an: Der Bildungskredit ist ein zeitlich befristeter Kredit zur Unterstützung von Studierenden und Schülern in fortgeschrittenen Ausbildungsphasen. Der Kredit kann unabhängig von Leistungen nach dem BAföG in Anspruch genommen werden.

Wer wird gefördert?

Volljährige Studierende und Schüler in fortgeschrittenen Ausbildungsphasen:

  • Die Kredite werden entsprechend der Zielrichtung des Programms nur an Auszubildende in fortgeschrittenen Ausbildungsphasen vergeben. Eine solche wird bei Bachelorstudiengängen, in denen keine Vorprüfung vorgesehen ist, jedoch schon dann angenommen, wenn die Ausbildungsstätte erklärt, dass der Studierende die üblichen Leistungen des ersten Ausbildungsjahres erbracht hat.
  • Eine fortgeschrittene Ausbildungsphase ist bei allen postgradualen Studiengängen von Anfang an gegeben, wenn zuvor ein grundständiger Studiengang erfolgreich abgeschlossen wurde.

Was wird gefördert?

Sie können Ratenzahlungen oder Einmalzahlungen erhalten, die besonders zinsgünstig und einkommensunabhängig gewährt werden.

Weitere Informationen und Antragstellung

Der Bildungskredit wird beim Bundesverwaltungsamt (BVA) in 50728 Köln beantragt:
BVA - Bildungskredit (bund.de)

Weitere Informationen finden Sie zudem auf den Seiten des Bundesministeriums für Bildung und Forschung:
BMBF: Bildungskredit

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Bildungsgutschein

Mit dem Bildungsgutschein fördert die Agentur für Arbeit individuelle beruflich Weiterbildung von Arbeitnehmern und Arbeitslosen.

Wer wird gefördert?

Einen Bildungsgutschein erhalten können sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitslose, bei denen die Weiterbildung notwendig ist

  • damit Arbeitslosigkeit beendet werden kann.
  • eine drohende Arbeitslosigkeit abgewendet werden kann.
  • ein fehlender Berufsabschluss nachgeholt werden kann.

Was wird gefördert?

Liegen die Voraussetzungen für eine Förderung vor, erhalten Sie einen Bildungsgutschein, mit dem Ihnen die Übernahme der Weiterbildungskosten zugesichert wird.

Der Gutschein gilt für eine in KURSNET, dem Weiterbildungsportal der Arbeitsagentur, gelistete Weiterbildung, die sie entsprechend den Vorgaben auf dem Gutschein auswählen können.

Folgende Informationen sind auf dem Bildungsgutschein vermerkt:

  • Ziel der Weiterbildung
  • Dauer der Weiterbildung
  • regionaler Geltungsbereich
  • Kosten, die übernommen werden (zum Beispiel Lehrgangskosten, Fahrtkosten)
  • Gültigkeitsdauer

Weitere Informationen und Antragstellung

Einen Bildungsgutschein können Sie nur erhalten, wenn Sie sich zuvor durch die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter beraten lassen.

Einen Termin können Sie per Kontaktformular oder kostenloser Hotline vereinbaren.

Weitere Informationen:
Bundesagentur für Arbeit: Informationen zur Weiterbildung
Bundesagentur für Arbeit: Merkblatt Weiterbildung

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Weiterbildungsprämie

Wer wird gefördert?

  • Die Weiterbildungsprämie können Teilnehmer von Umschulungen oder Nachqualifizierungen, die zu einem Abschluss in anerkannten Ausbildungsberufen mit mindestens zweijähriger Dauer führen, erhalten.

Was wird gefördert?

  • Für das Bestehen der Zwischenprüfung können Teilnehmer von Umschulungen eine Prämie von 1.000 Euro bekommen. Voraussetzung ist, dass in den jeweiligen Berufsgesetzen oder Ausbildungsverordnungen eine Zwischenprüfung festgelegt ist.
  • Bei Bestehen der Abschlussprüfung können weitere 1.500 Euro ausgezahlt werden.

Weitere Informationen und Antragstellung

  • Um die Prämie zu erhalten, müssen Sie der Agentur für Arbeit bzw. dem Jobcenter einen Nachweis der prüfenden Stelle (z.B. der IHK München) über das erfolgreiche Bestehen einer Zwischen- oder Abschlussprüfung vorlegen (z. B. die Kopie des Zeugnisses).

Weitere Informationen:

Bundesagentur für Arbeit: Informationen zur Weiterbildung

Bundesagentur für Arbeit: Merkblatt Weiterbildung

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Zukunftsstarter - Initiative zum Nachholen eines Berufsabschlusses

Die Initiative „Zukunftsstarter“ der Agenturen für Arbeit und der Jobcenter unterstützt junge Erwachsene ab 25 dabei, einen Berufsabschluss nachzuholen.

Wer wird gefördert?

Die Initiative richtet sich an folgende Personengruppen:

  • Gering qualifizierte Arbeitslose sowie Arbeitnehmer, die keinen Berufsabschluss haben
  • Gering qualifizierte Arbeitslose sowie Arbeitnehmer mit einem Berufsabschluss, wenn sie seit 4 Jahren einer an- oder ungelernten Tätigkeit nachgehen und die erlernte Tätigkeit nicht mehr ausüben
  • Berufsrückkehrer beziehungsweise Wiedereinsteiger

Was wird gefördert?

  • Gefördert werden Qualifizierungen in Vollzeit oder Teilzeit, die auf einen anerkannten Berufsabschluss vorbereiten. Das kann zum Beispiel über eine Umschulung oder einen Lehrgang bei einer Bildungseinrichtung erfolgen, der auf die sogenannte "Externenprüfung" vorbereitet.
  • Übernommen werden können Weiterbildungskosten, wie z.B. Lehrgangskosten, Fahrkosten, Kosten für Unterbringung und Verpflegung, Kinderbetreuungskosten sowie umschulungsbegleitende Hilfen (z. B. Nachhilfeunterricht).
  • Arbeitgeber können für die berufliche Weiterbildung von beschäftigten Arbeitnehmern ohne Berufsabschluss zudem Arbeitsentgeltzuschüsse für weiterbildungsbedingte Ausfallzeiten sowie eine Pauschale zu den Sozialversicherungsbeiträgen erhalten.

Weitere Informationen und Antragstellung

Die lokale Arbeitsagentur bzw. das Jobcenter beraten im Rahmen eines persönlichen Termins zu dem Programm und klären die Fördervoraussetzungen. Ein Termin kann per Kontaktformular oder kostenloser Hotline vereinbart werden.

Weitere Informationen:

Bundesagentur für Arbeit: Informationen zur Weiterbildung

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WEITER.BILDUNG! Qualifizierungsoffensive der Bundesagentur für Arbeit

Mit der Qualifizierungsoffensive unterstützt die Bundesagentur für Arbeit Unternehmen mit Hilfe verschiedener Weiterbildungsprogramme durch umfassende Beratung, erweiterten Zugang zur Weiterbildungsförderung, Förderung der Lehrgangskosten sowie Arbeitsentgeltzuschüsse.
Dem aufgrund von Strukturwandel und Transformation sowie Digitalisierung entstandenen Fachkräftemangel soll entgegengewirkt werden: Sowohl Anpassungsqualifizierungen als auch abschlussorientierte Weiterbildungen, die es geringqualifizierten Mitarbeitern ermöglichen, zur Fachkraft zu werden, werden unterstützt.

Wer wird gefördert?

  • Voraussetzung für eine Förderung ist, dass ein Unternehmen für seine Beschäftigten eine Weiterbildung von mehr als 120 Stunden anstrebt.
  • Neu ist, dass nicht nur die Weiterbildungskosten von Geringqualifizierten und älteren Menschen übernommen werden, sondern Weiterbildungen für alle Beschäftigten bezahlt werden können, deren berufliche Tätigkeiten durch Technologien ersetzt oder vom Strukturwandel bedroht werden. Unabhängig vom Alter oder von anderen Faktoren.

Was wird gefördert?

Eine Förderung gibt es sowohl in Form eines Zuschusses zu den Lehrgangskosten der Weiterbildung als auch als Zuschuss zum Arbeitsentgelt der Mitarbeiter während der Weiterbildung.

Die Förderquoten richten sich nach der Mitarbeiteranzahl:

  • Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten erhalten die höchsten Förderquoten. So kann die Arbeitsagentur die kompletten Weiterbildungskosten übernehmen und zusätzlich einen Zuschuss zum Arbeitsentgelt in Höhe von bis zu 75 Prozent für die Zeiten zahlen, in denen der Mitarbeiter an der Qualifizierungsmaßnahme teilgenommen und nicht gearbeitet hat.
  • Kleine und mittlere Unternehmen mit 10 bis 249 Beschäftigten erhalten Zuschüsse zu den Lehrgangskosten in Höhe von bis zu 50 Prozent. Zusätzlich kann die Arbeitsagentur einen Zuschuss zum Arbeitsentgelt in Höhe von bis zu 50 Prozent übernehmen.
  • Größere Unternehmen zwischen 250 und 2.500 Mitarbeitern können eine Förderung bis 25 Prozent sowohl der Lehrgangskosten als auch des Arbeitsentgelts erhalten.
  • Unternehmen ab 2.500 Mitarbeitern können eine Förderung bis zu 15 Prozent (bei Betriebsvereinbarungen und Tarifverträgen mit Qualifizierungselementen bis 20 Prozent) der Lehrgangskosten erhalten. Bis zu 25 Prozent des Arbeitsentgelts während der Weiterbildung können übernommen werden.

Weitere Informationen und Antragstellung

Der Arbeitgeberservice der Bundesagentur für Arbeit berät zu dem Programm und ist Ansprechpartner für Förderanträge.

Weitere Informationen finden Sie hier:

Bundesagentur für Arbeit: Qualifizierungsoffensive

Bundesagentur für Arbeit: Flyer Qualifizierungsoffensive

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„Komm weiter in B@yern“ bietet als zentrales Weiterbildungsportal einen Überblick über die vielfältigen Qualifizierungsmöglichkeiten im Freistaat. Hier finden Sie passende Angebote, geeignete Fördermöglichkeiten und individuelle Beratung – bayernweit und ganz in Ihrer Nähe.

Sie wissen noch nicht genau, welche Weiterbildung Sie nach der Ausbildung machen sollen? Anregungen finden Sie im KURSNET der Bundesagentur für Arbeit.

Dieses Portal der Bundesagentur für Arbeit informiert bundesweit rund um das Thema Weiterbildung.

Informieren Sie sich auf diesen Seiten über Seminare, Kurse, Aufstiegsfortbildungen und IHK-Weiterbildungsprüfungen bundesweit.

Eine allgemeine Beratung zu Weiterbildungsplanung und -förderung erhalten Sie als Arbeitnehmer und auch als Arbeitgeber trägerunabhängig bei Herrn Gerhard Eder, Weiterbildungsinitiator.

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