Weiterbildung: Förderprogramme
Weiterbildungsstipendium, Aufstiegs-BAföG, Meisterbonus, Aufstiegsstipendium, Bildungskredit – wer sich als Arbeitnehmer, Selbstständiger oder Existenzgründer weiterbilden möchte, kann vielfältige Förderprogramme nutzen. Auch Arbeitgeber können profitieren - z. B. über die Qualifizierungsoffensive der Bundesagentur für Arbeit.
Informieren Sie sich hier über die Voraussetzungen!
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Weiterbildungsstipendium
Weiterbildungsstipendium -
Finanzielle Förderung für junge berufliche Talente
Das Weiterbildungsstipendium ist ein Förderprogramm des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF). Es unterstützt junge Menschen nach ihrem besonders erfolgreichen Abschluss einer dualen Berufsausbildung bei der weiteren beruflichen Qualifizierung.
Unter der Koordination der Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung (SBB) fördert und betreut die IHK München knapp 600 Stipendiat/-innen bei ihren Weiterbildungsaktivitäten.
In der Theorie:Das Weiterbildungsstipendium kurz erklärt
In der Praxis: Woche der Ausbildung Bayern – Weiterbildung Betriebswirtin / Betriebswirt
Hier finden Sie weitere Erfolgsgeschichten ehemaliger Stipendiat/-innen der IHK München.
Informationsveranstaltung für Interessierte und Bewerber/-innen:
Hier erhalten Sie die wichtigsten Informationen zum Programm in kompakter Form und haben Gelegenheit Ihre Fragen zu stellen.
Wann: Dienstag, 23.01.2024, 16-17 Uhr
Wo: online
Anmeldung: Schreiben Sie bei Interesse eine E-Mail an weiterbildungsstipendium@muenchen.ihk.de und Sie erhalten vorab die Zugangsinformationen.
Sie wollen gleich mehr erfahren?
Hier geht's zur Aufzeichnung des Vortrags für Interessierte und Bewerber/-innen von 2022:
Das Weiterbildungsstipendium - was ist das eigentlich genau? - YouTube
Informationsveranstaltung für neue Stipendiat/-innen:
Während dieser Veranstaltung erfahren unsere neu aufgenommenen Stipendiaten/-innen alles, was Sie nach Aufnahme ins Programm wissen müssen: Vom Stellen eines Antrags auf Förderung über das Einreichen von Belegen bis hin zum Nachweis ihrer regelmäßigen Teilnahme.
Wann: Dienstag, 09.04.2024, 16-18 Uhr
Wo: online
Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Alle zum 01.04.2024 neuen Stipendiat/-innen erhalten automatisch vorab eine Einladung per E-Mail.
- Ihre Ausbildung war bei der IHK für München und Oberbayern eingetragen?
- Sie haben in Ihrer IHK-Berufsabschlussprüfung mindestens 87 Punkte bzw. die Durchschnittsnote 1,9 oder besser im Gesamtergebnis erreicht?
- Sie wären bei Aufnahme in das Stipendienprogramm (derzeit jährlich zum 01.04.) jünger als 25 Jahre?
- Sie haben noch keinen Hochschulabschluss erworben?
- Sie arbeiten mindestens 15 Stunden pro Woche angestellt oder selbstständig oder sind arbeitslos gemeldet? Oder Ihr Arbeitgeber stellt Sie für die Dauer Ihrer Weiterbildung frei?
Dann bewerben Sie sich bei uns um einen Stipendienplatz!
Sie wissen noch nicht, wie und ab wann Sie sich beruflich weiterbilden möchten?
Kein Problem: Sie müssen sich nicht gleich nach Ihrem Ausbildungsabschluss bewerben, sondern auch gerne später, solange Sie die oben genannten Voraussetzungen auch später noch erfüllen.
Ich habe in meinem IHK-Abschlusszeugnis weniger als 87 Punkte erreicht. Habe ich trotzdem die Chance mich zu bewerben?
Alternativ zu den mindestens 87 Punkten können Sie uns Ihre Begabung entweder durch einen begründeten Vorschlag nachweisen oder Sie haben einen der ersten drei Plätze in einem überregionalen beruflichen Leistungswettbewerb belegt.
Ein begründeter Vorschlag ist ein an uns adressiertes Schreiben des Ausbildungsbetriebs, der Berufsschule oder des derzeitigen Arbeitgebers, aus dem Ihre besonderen beruflichen Leistungen hervorgehen, z. B.: Welche Aufgaben haben Sie früher als üblich übernommen? Wurden Ihnen bereits Aufgaben mit Entscheidungs-/Führungskompetenz übertragen?
Der begründete Vorschlag soll das sehr gute Ergebnis im IHK-Abschlusszeugnis ersetzen. Klassische Arbeitszeugnisse sind nicht ausreichend.
Ich bin bereits zwischen 25 und 27 Jahre alt. Kann ich mir ggf. Zeiten anrechnen lassen?
Sie können gegen Nachweis die Anrechnung folgender Zeiten von mindestens drei bis maximal 36 Monaten Dauer bei uns beantragen, wenn dadurch Ihr schulischer/beruflicher Werdegang verzögert wurde:
- Zeiten des Mutterschutzes/Elternzeit
- Abschluss einer weiteren dualen Berufsausbildung
- Nachholen von Abschlüssen aufgrund von Zuwanderung
- Grundwehr- oder Zivildienst
- Teilnahme an einem gesetzlich geregelten Freiwilligendienst
- Vollzeitschulische Ausbildungen
- Schwerwiegende Erkrankung
Welche Personengruppen sind folglich von der Aufnahme ins Förderprogramm ausgeschlossen?
- Personen, die 28 Jahre oder älter sind
- Personen mit Hochschulabschluss
- Studierende ohne Beschäftigungsverhältnis von mindestens 15 Stunden pro Woche oder Freistellung durch den Arbeitgeber
- Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die weniger als 15 Stunden pro Woche arbeiten – außer sie befinden sich in Vollzeit in einer Weiterbildung gemäß AFBG
(= Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz) oder wurden vom Arbeitgeber freigestellt
Über knapp drei Jahre hinweg (Jahr der Aufnahme plus folgende zwei Kalenderjahre) kann ein Zuschuss von bis zu 9.135,00 Euro (ab 01.01.2025) für die Finanzierung von anspruchsvollen Weiterbildungen gezahlt werden.
Es können Teilnahmegebühren, Prüfungsgebühren, Fahrtkosten, Reisekosten und Kosten für notwendige Arbeitsmittel im Förderzeitraum übernommen werden, immer jeweils abzüglich eines Eigenanteils in Höhe von 10 %.
Außerdem können Sie in Zusammenhang mit einer Weiterbildung einen Zuschuss in Höhe von 250 € für die Anschaffung eines Computers/Laptops im ersten Förderjahr beantragen.
Bei der Wahl der Weiterbildung sowie des Weiterbildungsanbieters sind Sie frei.
Aus folgenden Bereichen können Weiterbildungsangebote beantragt werden:
- Berufsbegleitende Seminare zum Erwerb fachbezogener beruflicher Qualifikationen (z.B. Seminare zu Controlling, Recht oder Marketing)
- Vorbereitungskurse auf Prüfungen beruflicher Aufstiegsfortbildungen in Vollzeit oder berufsbegleitend (z.B. Meister/-in, Techniker/-in, Fachwirt/-in, Fachkaufmann/-frau, Betriebswirt/-in)
- Berufsbegleitende Seminare zum Erwerb fachübergreifender und sozialer Kompetenzen (z.B. Fremdsprachen – Kurse und Sprachreisen, EDV, Rhetorik, Projektmanagement, Mitarbeiterführung, Ausbildung der Ausbilder u. v. m.)
- Berufsbegleitende Hochschulstudiengänge, die auf die Berufsausbildung und/oder derzeitige berufliche Tätigkeit aufbauen
Als Stipendiat/-in reichen Sie einen Antrag/Anträge auf Förderung Ihrer Wunschmaßnahme(n) ein, wir prüfen die Förderfähigkeit und schließen mit Ihnen eine Fördervereinbarung inklusive Auszahlungsplan.
Während der Maßnahme weisen Sie uns in regelmäßigen Abständen Ihre Anwesenheit nach. Am Ende der Maßnahme muss diese mindestens 80 % betragen.
Kann eine Vollzeitmaßnahme gefördert werden?
Vollzeitmaßnahmen können gefördert werden, wenn Sie von Ihrem Arbeitgeber beurlaubt oder freigestellt sind. Aufstiegsfortbildungen gemäß AFBG
(= Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz) können grundsätzlich in Vollzeit gefördert werden. In diesem Fall ist für die Dauer der Weiterbildung kein Nachweis eines Beschäftigungsverhältnisses notwendig.
Wird ein Fernlehrgang gefördert?
Fernlehrgänge öffentlich-rechtlicher Träger sowie Fernlehrgänge, die von der Staatlichen Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU: ZFU Lehrgangssuche) zugelassen sind, sind förderfähig. Auch weitere anspruchsvolle online durchgeführte Maßnahmen können förderfähig sein, wenn ein Austausch zwischen Lehrendem und Lernendem stattfindet und regelmäßige Erfolgskontrollen durchgeführt werden.
Was wird durch das Stipendium nicht gefördert?
- Vollzeitstudium, wenn Sie nicht oder weniger als 15 Stunden pro Woche arbeiten
- Erwerb allgemeiner Schulabschlüsse
- Zweitausbildungen oder duale Studiengänge, wenn eine Zweitausbildung integriert ist
- Umschulungen
- Verdienstausfall
- Betriebsübliche Weiterbildungen (Führerscheine aller Art, Messebesuche)
- Kurse mit weltanschaulich orientierten Themen
Was ist, wenn meine Weiterbildung vor Aufnahme ins Programm beginnt?
- Sie müssen den Antrag auf Aufnahme ins Programm vor Beginn Ihrer Weiterbildung im Online-Portal stellen.
- Ihre Weiterbildung muss als beabsichtigte erste Weiterbildung in Ihrer Bewerbung exakt angegeben werden.
- Die Weiterbildung muss ab Aufnahme ins Programm noch mindestens sechs Monate dauern, also mindestens bis zum 30.09. Hier zählen Kurstermine, nicht Prüfungstermine.
Nur wenn diese Kriterien erfüllt sind, kann die Maßnahme ab Aufnahme ins Programm anteilig gefördert werden.
Weiterbildungen, die bereits vor der Bewerbung begonnen haben, sind nicht förderfähig.
Der Beginn ist in der Regel der erste Kurstermin, bei einem Schulbesuch der Schuljahresbeginn, bei einem berufsbegleitenden Studium der Semesterbeginn, bei dualen Studiengängen der Vertragsbeginn mit dem Praxispartner.
Übrigens: Die Förderung durch das Weiterbildungsstipendium lässt sich mit einer Förderung durch das Aufstiegs-BAföG und den Meisterbonus kombinieren!
Ihr Ausbildungsverhältnis war bei der IHK für München und Oberbayern eingetragen? Dann sind wir Ihre „zuständige Stelle“.
Wir nehmen einmal jährlich zum 1. April neue Stipendiat/-innen auf.
Hier unsere Schritt-für-Schritt-Anleitung für Ihre Bewerbung:
Schritt 1: E-Mail an uns
Wenn Sie sich für die Aufnahme zum 1. April 2025 bewerben möchten, schicken Sie möglichst frühzeitig, spätestens aber bis zum 14. Februar 2025, eine E-Mail an weiterbildungsstipendium@muenchen.ihk.de mit folgenden Angaben:
- Name und Vorname
- E-Mail-Adresse, unter der wir Sie primär kontaktieren sollen
- Geschlecht
- Geburtsdatum
- PLZ und Ort
- Straße und Hausnummer
- Telefonnummer für Rückfragen
- Ausbildungsberuf
- Prüfungsergebnis in Punkten - mindestens 87 oder Hinweis, dass Sie einen begründeten Vorschlag einreichen werden
- beabsichtigte erste Weiterbildung mit voraussichtlichem Start- und Endtermin, für die Sie eine Förderung beantragen möchten.
Vorsicht: Weiterbildungen, die bereits vor der Bewerbung bei uns begonnen haben, können nicht berücksichtigt werden!
Tipp: Verwenden Sie eine private E-Mail-Adresse, deren Posteingang Sie regelmäßig kontrollieren.
Anhand Ihrer Angaben prüfen wir, ob wir tatsächlich Ihre zuständige Stelle sind und ob Sie die Voraussetzungen für eine Bewerbung erfüllen. Ist dies der Fall, laden wir Sie in unser Online-Portal, unsere Internetbasierte Bewerber- und Stipendiatenverwaltung, ein.
Sie haben sich in der Vergangenheit schon einmal beworben? Erwähnen Sie dies bitte in Ihrer E-Mail!
Schritt 2: Einladung in unser Online-Portal
Sie erhalten per E-Mail Link, Zugangsdaten sowie alle weiteren für die Vervollständigung Ihrer Bewerbung notwendigen Informationen per E-Mail direkt aus unserem Online-Portal.
Tipp: Sie haben uns eine E-Mail geschickt und in den darauffolgenden zwei Wochen keine Einladung in unser Online-Portal erhalten?
Bitte schauen Sie in diesem Fall auch in Ihrem Spam-Ordner nach und markieren Sie ggf. unsere Nachricht als „Kein Spam“!
Sie haben keine Nachricht erhalten? Bitte fragen Sie bei uns nach.
Schritt 3: Vervollständigung Ihrer Daten im Online-Portal
Bitte prüfen und vervollständigen Sie, wie in der Einladungsmail beschrieben, Ihre Daten und klicken dann auf „Abschließen“. Sie sind nun „Bewerber Unvollständig“.
Tipp: Nutzen Sie das Online-Portal nicht von einem mobilen Endgerät aus.
Schritt 4: Vorbereiten und Einreichen der Bewerbungsunterlagen per Post
Durch die Vervollständigung Ihrer Daten haben Sie Ihr Bewerbungsformular (auch „Antrag auf Aufnahme“ oder „Stammdatenblatt“) als pdf-Dokument generiert. Drucken Sie das Dokument aus, versehen Sie es mit dem aktuellen Datum und Ihrer Unterschrift und senden Sie es mit den auf dem Formular genannten Anlagen per Post an uns.
Bitte beachten Sie, dass uns Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen (Angabe aller geforderter Daten im Online-Portal sowie vollständige per Post geforderte Unterlagen) spätestens am 28./29.02. vorliegen müssen.
Ihre erste Weiterbildung beginnt vor dem 28./29.02.? Dann müssen Sie Ihre Daten im Online-Portal vor dem Beginn Ihrer Weiterbildung vervollständigt haben!
Schritt 5: Vollständige Bewerbung
Nach Eingang Ihrer Unterlagen per Post prüfen wir diese auf Vollständigkeit. Ist alles komplett, erhalten Sie in unserem Online-Portal den Status „Bewerber Vollständig“ und nehmen am Auswahlverfahren im März teil.
Bitte informieren Sie uns, falls Sie Ihre Bewerbung nicht aufrechterhalten wollen und somit im Auswahlverfahren nicht berücksichtigt werden wollen.
Tipp: Überprüfen Sie spätestens zwei Wochen nach dem Versand Ihrer Bewerbungsunterlagen und vor dem Ablauf der Bewerbungsfrist im Online-Portal, ob Sie mittlerweile als „Bewerber Vollständig“ geführt werden.
Welche Bewerbungsunterlagen muss ich per Post einreichen?
Die geforderten Anlagen sind auf Ihrem online generierten Bewerbungsformular genannt. In der Regel brauchen wir von Ihnen per Post:
- den online generierten Antrag auf Aufnahme in das Weiterbildungsstipendium, vollständig ausgefüllt und eigenhändig unterschrieben
- eine Kopie Ihres IHK-Abschlusszeugnisses.
Falls Sie Ihr Prüfungszeugnis noch nicht erhalten haben, genügt vorläufig auch eine Kopie Ihrer Ergebnismitteilung. - einen Beschäftigungsnachweis. Das ist ein an uns adressiertes Schreiben Ihres Arbeitgebers auf Geschäftsbogen mit Datum, Unterschrift und Stempel, das nicht älter als drei Monate sein darf und Ihre Wochenarbeitsstunden sowie die Vertragslaufzeit („befristet bis …“ oder „unbefristet“) enthält. Nutzen Sie alternativ gerne unsere Vorlage unter "Downloads/Hilfen".
Wie erfolgt die Auswahl neuer Stipendiat/-innen?
Anhand der Anzahl der Prüfungsabsolvent/-innen eines Jahres wird die Anzahl der neu zu vergebenden Stipendienplätze errechnet und auf die Berufsgruppen der zuständigen Stelle verteilt, um gemäß der Förderrichtlinien eine berufsstrukturelle Ausgewogenheit zu gewährleisten.
Innerhalb der gebildeten Berufsgruppen entscheidet die erreichte Gesamtpunktzahl im IHK-Abschlusszeugnis über die Rangfolge der Bewerber/-innen
Bei Punktegleichstand werden weitere Kriterien (z.B. schulische Vorbildung, Migrationshintergrund) herangezogen.
Bewerber/-innen, die aus einem beruflichen Leistungswettbewerb auf Landes- oder Bundesebene besonders erfolgreich hervorgegangen sind (Plätze 1-3), können unabhängig von der erreichten Gesamtpunktzahl im IHK-Abschlusszeugnis berücksichtigt werden. Gleiches gilt für Bewerbungen auf der Grundlage eines begründeten Vorschlags von Arbeitgeber oder Berufsschule.
Es besteht kein Rechtsanspruch auf Aufnahme in das Förderprogramm.
Wie erfahre ich, ob ich aufgenommen wurde?
AIle Bewerber/-innen erhalten spätestens Ende März eine E-Mail mit einer Zusage oder Absage.
Bitte beachten Sie, dass sich die Zusage auf die Aufnahme ins Programm Weiterbildungsstipendium bezieht. Es ist keine Zusage für die Förderung Ihrer in der Bewerbung genannten Weiterbildung.
Für diejenigen, die aufgenommen wurden, führen wir Anfang April eine Informationsveranstaltung (siehe "Aktuelles") durch.
Hier erfahren Sie, wie Sie einen Antrag auf Förderung Ihrer Weiterbildung/en stellen und Belege einreichen.
Sollten Sie nicht ausgewählt werden, können Sie sich gerne im darauffolgenden Jahr wieder bewerben, sofern Sie die Aufnahmevoraussetzungen auch im kommenden Jahr noch erfüllen!
- Stipendiat/-innen erhalten staatliche Fördergelder für eine Vielzahl von anspruchsvollen Weiterbildungen.
- Der Anbieter kann dabei frei gewählt werden.
- Die Fördergelder müssen nicht zurückgezahlt werden. Es ist lediglich ein Eigenanteil in Höhe von 10 % der Gesamtkosten selbst zu tragen.
- Zudem wird das Weiterbildungsstipendium einkommensunabhängig gewährt.
- Stipendiat/-in (gewesen) zu sein macht sich außerdem gut in jeder Bewerbung!
Für Bewerber/-innen:
Für Stipendiaten/-innen:
Checkliste Antrag auf Förderung einer Weiterbildung
Checkliste Einreichen von Belegen
Vorlage Berechnung Fahrtkosten
Nach dem Weiterbildungsstipendium muss nicht Schluss sein! Fördermöglichkeiten für (fortgeschrittene) Studierende
Deutschland Stipendium:
Das Deutschlandstipendium fördert seit dem Sommersemester 2011 Studierende sowie Studienanfängerinnen und Studienanfänger, deren Werdegang herausragende Leistungen in Studium und Beruf erwarten lässt. Sie erhalten 300 Euro monatlich – die Hälfte vom Bund und die andere Hälfte von privaten Stiftern.
Stipendium Plus:
Das Programm bietet finanzielle und inhaltliche Begleitung von Studierenden und Promovierenden.
efellows - ein Talentenetzwerk für sehr gute und gute Studierende
Arbeiterkind:
Diese Seite gibt einen guten Überblick über Fördermöglichkeiten für Studierende.
Aufstiegs-BAföG
Sie haben eine Ausbildung abgeschlossen und wollen eine Fortbildungprüfung der IHK machen, zum Beispiel zum Industriemeister oder Fachwirt? Dann können Sie das Aufstiegs-BAföG (ehemals: Meister-BAföG) beantragen und damit die Fortbildungs- und Prüfungskosten finanzieren.
Mit Inkrafttreten der 4. Novelle des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes (AFBG) zum 1. August 2020 profitieren Fach- und Führungskräften, die sich fort- und weiterbilden möchten, von deutlichen Leistungsverbesserungen.
Wer wird gefördert?
- Das Aufstiegs-BAföG kommt für alle in Frage, die sich mit einem Lehrgang oder an einer Fachschule auf eine berufliche Fortbildungsprüfung in Voll- oder Teilzeit vorbereiten möchten.
- Gefördert wird die Vorbereitung auf mehr als 700 Fortbildungsabschlüsse, wie Meister, Fachwirt, Techniker, Erzieher oder Betriebswirt.
- Der angestrebte berufliche Abschluss muss über dem Niveau einer Facharbeiter-, Gesellen- und Gehilfenprüfung oder eines Berufsfachschulabschlusses liegen.
- Gefördert werden berufliche Aufsteiger über alle drei Fortbildungsstufen, d. h. der Geprüfte Berufsspezialist ebenso wie der Bachelor Professional und der Master Professional. Maßnahmen der ersten Fortbildungsstufe werden ausschließlich in Teilzeit gefördert. Maßnahmen der zweiten und dritten Fortbildungsstufen können in Voll- sowie in Teilzeit gefördert werden.
Was wird gefördert?
- Die Lehrgangskosten sowie Prüfungsgebühren werden unabhängig von Einkommen und Vermögen bis zu einer maximalen Höhe von 15.000 Euro finanziert. Dabei werden 50 % durch Zuschuss und der Rest durch ein zinsgünstiges Darlehen gefördert.
- Bei Bestehen der Fortbildungsprüfung werden den Absolventen auf Antrag zusätzlich 50 % des Darlehens erlassen. Wer sich am Ende einer Aufstiegsfortbildung selbstständig macht, muss das KfW-Darlehen nicht zurückzahlen und kann so schuldenfrei die eigene Existenzgründung starten.
- Eine Förderung der Materialkosten für das Meisterprüfungsprojekt (oder vergleichbarer Arbeiten) ist bis zur Hälfte der Kosten möglich. Der Höchstbetrag liegt bei 2.000 Euro. 50 % der Förderung werden auch hier als Zuschuss ausbezahlt, für den Rest kann ein zinsgünstiges Darlehen genutzt werden.
- Fachkräfte, die sich in Vollzeit fortbilden, erhalten abhängig von Einkommen und Vermögen bis zu 892 Euro Unterstützung zum Lebensunterhalt. Verheiratete mit zwei Kindern erhalten abhängig vom Einkommen eine Unterhaltsförderung von bis zu 1.597 Euro pro Monat, Alleinerziehende mit einem Kind bis zu 1.127 Euro pro Monat.
- Für Alleinerziehende gibt es zudem einkommens- und vermögensunabhängig einen monatlichen Zuschuss für die Kinderbetreuung. Dieser liegt bei 150 Euro pro Kind.
- Die Unterhaltsförderung wird als Vollzuschuss gewährt, d. h. diese muss nicht zurückgezahlt werden.
Weitere Informationen und Antragstellung
Detaillierte Informationen zum Aufstiegs-BAföG erhalten Sie unter: www.aufstiegs-bafoeg.de
Den Antrag können Sie hier direkt online stellen: Aufstiegs-BAföG online.
Nähere Auskünfte erhalten Sie zudem auch bei den Ämtern für Ausbildungsförderung der Landratsämter und kreisfreien Gemeinden.
Meisterbonus
Wer wird gefördert?
Der Meisterbonus ist eine Bonuszahlung des Freistaats Bayern, die jeder erfolgreiche Absolvent der beruflichen Weiterbildung zum Meister oder zu einem gleichwertigen Abschluss erhalten kann.
Folgende Bedingungen müssen erfüllt sein:
- die Prüfung muss in der Anlage zu den Richtlinien enthalten sein
- die Prüfung muss vor der zuständigen Stelle in Bayern abgelegt werden
- der Prüfungsteilnehmer muss in Bayern wohnen oder arbeiten
- der Antrag muss innerhalb von zwei Jahren nach der Feststellung des Prüfungsergebnisses gestellt werden.
Wie wird gefördert?
Der Meisterbonus beträgt seit dem 1. Januar 2023 nun 3.000 Euro.
Die Summe wird an zwei Stichtagen (Mai und November) im Jahr über die prüfende Stelle ausgezahlt.
Weitere Informationen und Antragstellung
Bei der IHK für München und Oberbayern erhalten alle Teilnehmer der relevanten Prüfungen mit dem Zeugnis ein Antragsformular.
Weitere Informationen finden Sie hier:
- IHK München: Merkblatt Meisterbonus
- IHK München: Merkblatt zu anderen prüfenden Stellen
- Bayerischen Wirtschaftsministerium: Informationen auf der Homepage
- Bayerisches Wirtschaftsministerium: Themenblatt Meisterbonus
Aufstiegsstipendium
Das Aufstiegsstipendium unterstützt Fachkräfte mit Berufsausbildung und Praxiserfahrung bei der Durchführung eines ersten akademischen Hochschulstudiums - in Vollzeit oder berufsbegleitend.
Wer wird gefördert?
Voraussetzung für die Bewerbung um ein Aufstiegsstipendium sind drei Kriterien:
- eine abgeschlossene Berufsausbildung oder Aufstiegsfortbildung,
- mindestens zwei Jahre Berufserfahrung nach Abschluss der Berufsausbildung,
- ein Beleg für die besondere Leistungsfähigkeit und Begabung in Ausbildung und Beruf, zum Beispiel durch die Note der Berufsabschlussprüfung.
Im Auswahlverfahren zählen allein die beruflichen Qualifikationen und Leistungen, der Schulabschluss und die Schulnoten sind unerheblich. Es gibt keine Altersgrenze
Was wird gefördert?
- Gefördert wird ein Erststudium in Vollzeit oder berufsbegleitend an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule.
- Für Studierende in einem Vollzeitstudium beträgt das Aufstiegsstipendium 853 Euro im Monat, dazu gibt es ein Büchergeld von 80 Euro.
- Zusätzlich gibt es eine Betreuungspauschale für Kinder unter 14 Jahren von monatlich 150 Euro pro Kind.
- Alle, die ein anrechenbares Auslandssemester machen wollen, können eine Auslandspauschale von monatlich 200 Euro erhalten.
- Studierende in einem berufsbegleitenden Studiengang – als Präsenzstudium, Fernstudium oder Online-Studium – erhalten 225 Euro im Monat.
Weitere Informationen und Antragstellung
Jährlich werden rund 1.000 Aufstiegsstipendien neu vergeben. Die Auswahl der Stipendiaten erfolgt durch einen dreistufigen Auswahlprozess: zunächst durch einen Online-Check und in der letzten Stufe durch ein persönliches Auswahlverfahren.
Alle weiteren Informationen und die Möglichkeit zur Bewerbung erhalten Sie auf den Seiten der Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung sowie auf den Seiten des Bundesministeriums für Bildung und Forschung.
Bildungskredit
Der Bund bietet gemeinsam mit der KfW diese Förderung an: Der Bildungskredit ist ein zeitlich befristeter Kredit zur Unterstützung von Studierenden und Schülern in fortgeschrittenen Ausbildungsphasen. Der Kredit kann unabhängig von Leistungen nach dem BAföG in Anspruch genommen werden.
Wer wird gefördert?
Volljährige Studierende und Schüler in fortgeschrittenen Ausbildungsphasen:
- Die Kredite werden entsprechend der Zielrichtung des Programms nur an Auszubildende in fortgeschrittenen Ausbildungsphasen vergeben. Eine solche wird bei Bachelorstudiengängen, in denen keine Vorprüfung vorgesehen ist, jedoch schon dann angenommen, wenn die Ausbildungsstätte erklärt, dass der Studierende die üblichen Leistungen des ersten Ausbildungsjahres erbracht hat.
- Eine fortgeschrittene Ausbildungsphase ist bei allen postgradualen Studiengängen von Anfang an gegeben, wenn zuvor ein grundständiger Studiengang erfolgreich abgeschlossen wurde.
Was wird gefördert?
Sie können Ratenzahlungen oder Einmalzahlungen erhalten, die besonders zinsgünstig und einkommensunabhängig gewährt werden.
Weitere Informationen und Antragstellung
Der Bildungskredit wird beim Bundesverwaltungsamt (BVA) in 50728 Köln beantragt:
BVA - Bildungskredit (bund.de)
Weitere Informationen finden Sie zudem auf den Seiten des Bundesministeriums für Bildung und Forschung:
BMBF: Bildungskredit
Bildungsgutschein
Mit dem Bildungsgutschein fördert die Agentur für Arbeit individuelle beruflich Weiterbildung von Arbeitnehmern und Arbeitslosen.
Wer wird gefördert?
Einen Bildungsgutschein erhalten können sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitslose, bei denen die Weiterbildung notwendig ist
- damit Arbeitslosigkeit beendet werden kann.
- eine drohende Arbeitslosigkeit abgewendet werden kann.
- ein fehlender Berufsabschluss nachgeholt werden kann.
Was wird gefördert?
Liegen die Voraussetzungen für eine Förderung vor, erhalten Sie einen Bildungsgutschein, mit dem Ihnen die Übernahme der Weiterbildungskosten zugesichert wird.
Der Gutschein gilt für eine in KURSNET, dem Weiterbildungsportal der Arbeitsagentur, gelistete Weiterbildung, die sie entsprechend den Vorgaben auf dem Gutschein auswählen können.
Folgende Informationen sind auf dem Bildungsgutschein vermerkt:
- Ziel der Weiterbildung
- Dauer der Weiterbildung
- regionaler Geltungsbereich
- Kosten, die übernommen werden (zum Beispiel Lehrgangskosten, Fahrtkosten)
- Gültigkeitsdauer
Weitere Informationen und Antragstellung
Einen Bildungsgutschein können Sie nur erhalten, wenn Sie sich zuvor durch die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter beraten lassen.
Einen Termin können Sie per Kontaktformular oder kostenloser Hotline vereinbaren.
Weitere Informationen:
Bundesagentur für Arbeit: Informationen zur Weiterbildung
Bundesagentur für Arbeit: Merkblatt Weiterbildung
Weiterbildungsprämie
Wer wird gefördert?
- Die Weiterbildungsprämie können Teilnehmer von Umschulungen oder Nachqualifizierungen, die zu einem Abschluss in anerkannten Ausbildungsberufen mit mindestens zweijähriger Dauer führen, erhalten.
Was wird gefördert?
- Für das Bestehen der Zwischenprüfung können Teilnehmer von Umschulungen eine Prämie von 1.000 Euro bekommen. Voraussetzung ist, dass in den jeweiligen Berufsgesetzen oder Ausbildungsverordnungen eine Zwischenprüfung festgelegt ist.
- Bei Bestehen der Abschlussprüfung können weitere 1.500 Euro ausgezahlt werden.
Weitere Informationen und Antragstellung
- Um die Prämie zu erhalten, müssen Sie der Agentur für Arbeit bzw. dem Jobcenter einen Nachweis der prüfenden Stelle (z.B. der IHK München) über das erfolgreiche Bestehen einer Zwischen- oder Abschlussprüfung vorlegen (z. B. die Kopie des Zeugnisses).
Weitere Informationen:
Bundesagentur für Arbeit: Informationen zur Weiterbildung
Bundesagentur für Arbeit: Merkblatt Weiterbildung
Zukunftsstarter - Initiative zum Nachholen eines Berufsabschlusses
Die Initiative „Zukunftsstarter“ der Agenturen für Arbeit und der Jobcenter unterstützt junge Erwachsene ab 25 dabei, einen Berufsabschluss nachzuholen.
Wer wird gefördert?
Die Initiative richtet sich an folgende Personengruppen:
- Gering qualifizierte Arbeitslose sowie Arbeitnehmer, die keinen Berufsabschluss haben
- Gering qualifizierte Arbeitslose sowie Arbeitnehmer mit einem Berufsabschluss, wenn sie seit 4 Jahren einer an- oder ungelernten Tätigkeit nachgehen und die erlernte Tätigkeit nicht mehr ausüben
- Berufsrückkehrer beziehungsweise Wiedereinsteiger
Was wird gefördert?
- Gefördert werden Qualifizierungen in Vollzeit oder Teilzeit, die auf einen anerkannten Berufsabschluss vorbereiten. Das kann zum Beispiel über eine Umschulung oder einen Lehrgang bei einer Bildungseinrichtung erfolgen, der auf die sogenannte "Externenprüfung" vorbereitet.
- Übernommen werden können Weiterbildungskosten, wie z.B. Lehrgangskosten, Fahrkosten, Kosten für Unterbringung und Verpflegung, Kinderbetreuungskosten sowie umschulungsbegleitende Hilfen (z. B. Nachhilfeunterricht).
- Arbeitgeber können für die berufliche Weiterbildung von beschäftigten Arbeitnehmern ohne Berufsabschluss zudem Arbeitsentgeltzuschüsse für weiterbildungsbedingte Ausfallzeiten sowie eine Pauschale zu den Sozialversicherungsbeiträgen erhalten.
Weitere Informationen und Antragstellung
Die lokale Arbeitsagentur bzw. das Jobcenter beraten im Rahmen eines persönlichen Termins zu dem Programm und klären die Fördervoraussetzungen. Ein Termin kann per Kontaktformular oder kostenloser Hotline vereinbart werden.
Weitere Informationen:
Bundesagentur für Arbeit: Informationen zur Weiterbildung
WEITER.BILDUNG! Qualifizierungsoffensive der Bundesagentur für Arbeit
Mit der Qualifizierungsoffensive unterstützt die Bundesagentur für Arbeit Unternehmen mit Hilfe verschiedener Weiterbildungsprogramme durch umfassende Beratung, erweiterten Zugang zur Weiterbildungsförderung, Förderung der Lehrgangskosten sowie Arbeitsentgeltzuschüsse.
Dem aufgrund von Strukturwandel und Transformation sowie Digitalisierung entstandenen Fachkräftemangel soll entgegengewirkt werden: Sowohl Anpassungsqualifizierungen als auch abschlussorientierte Weiterbildungen, die es geringqualifizierten Mitarbeitern ermöglichen, zur Fachkraft zu werden, werden unterstützt.
Wer wird gefördert?
- Voraussetzung für eine Förderung ist, dass ein Unternehmen für seine Beschäftigten eine Weiterbildung von mehr als 120 Stunden anstrebt.
- Neu ist, dass nicht nur die Weiterbildungskosten von Geringqualifizierten und älteren Menschen übernommen werden, sondern Weiterbildungen für alle Beschäftigten bezahlt werden können, deren berufliche Tätigkeiten durch Technologien ersetzt oder vom Strukturwandel bedroht werden. Unabhängig vom Alter oder von anderen Faktoren.
Was wird gefördert?
Eine Förderung gibt es sowohl in Form eines Zuschusses zu den Lehrgangskosten der Weiterbildung als auch als Zuschuss zum Arbeitsentgelt der Mitarbeiter während der Weiterbildung.
Die Förderquoten richten sich nach der Mitarbeiteranzahl:
- Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten erhalten die höchsten Förderquoten. So kann die Arbeitsagentur die kompletten Weiterbildungskosten übernehmen und zusätzlich einen Zuschuss zum Arbeitsentgelt in Höhe von bis zu 75 Prozent für die Zeiten zahlen, in denen der Mitarbeiter an der Qualifizierungsmaßnahme teilgenommen und nicht gearbeitet hat.
- Kleine und mittlere Unternehmen mit 10 bis 249 Beschäftigten erhalten Zuschüsse zu den Lehrgangskosten in Höhe von bis zu 50 Prozent. Zusätzlich kann die Arbeitsagentur einen Zuschuss zum Arbeitsentgelt in Höhe von bis zu 50 Prozent übernehmen.
- Größere Unternehmen zwischen 250 und 2.500 Mitarbeitern können eine Förderung bis 25 Prozent sowohl der Lehrgangskosten als auch des Arbeitsentgelts erhalten.
- Unternehmen ab 2.500 Mitarbeitern können eine Förderung bis zu 15 Prozent (bei Betriebsvereinbarungen und Tarifverträgen mit Qualifizierungselementen bis 20 Prozent) der Lehrgangskosten erhalten. Bis zu 25 Prozent des Arbeitsentgelts während der Weiterbildung können übernommen werden.
Weitere Informationen und Antragstellung
Der Arbeitgeberservice der Bundesagentur für Arbeit berät zu dem Programm und ist Ansprechpartner für Förderanträge.
Weitere Informationen finden Sie hier:
Bundesagentur für Arbeit: Qualifizierungsoffensive
Bundesagentur für Arbeit: Flyer Qualifizierungsoffensive
Komm weiter - Bayerns zentrales Weiterbildungsportal
„Komm weiter in B@yern“ bietet als zentrales Weiterbildungsportal einen Überblick über die vielfältigen Qualifizierungsmöglichkeiten im Freistaat. Hier finden Sie passende Angebote, geeignete Fördermöglichkeiten und individuelle Beratung – bayernweit und ganz in Ihrer Nähe.
KURSNET der Arbeitsagentur
Sie wissen noch nicht genau, welche Weiterbildung Sie nach der Ausbildung machen sollen? Anregungen finden Sie im KURSNET der Bundesagentur für Arbeit.
Nationales Onlineportal für Weiterbildungen (NOW)
Dieses Portal der Bundesagentur für Arbeit informiert bundesweit rund um das Thema Weiterbildung.
WIS – Das Weiterbildungs-Informations-System der IHK-Organisation
Informieren Sie sich auf diesen Seiten über Seminare, Kurse, Aufstiegsfortbildungen und IHK-Weiterbildungsprüfungen bundesweit.
Allgemeine Weiterbildungsberatung
Eine allgemeine Beratung zu Weiterbildungsplanung und -förderung erhalten Sie als Arbeitnehmer und auch als Arbeitgeber trägerunabhängig bei Herrn Gerhard Eder, Weiterbildungsinitiator.
Weiterbildung bei der IHK München
Nach der Ausbildung geht es erst richtig los. Wissen Sie, welche Möglichkeiten Sie mit einem IHK-Ausbildungsabschluss haben? Alle! Starten Sie durch, und machen Sie die nächsten Schritte auf der Karriereleiter – z.B. als Meister oder als Fachwirt.
IHK Ratgeber Fachkräftesicherung
Auf unseren Seiten finden Sie alle Informationen rund um die Themen Fachkräftesicherung und Arbeit 4.0 für Unternehmen!