Ausbildereignungsprüfung nach AEVO: So bekommen Sie Ihren Ausbilderschein
Die Ausbildereignungsprüfung (AEVO) ist bundesweit die einzige anerkannte und einheitliche Qualifikation zum Nachweis berufs- und arbeitspädagogischer Kenntnisse. Denn: Wer ausbilden will, muss neben der persönlichen und fachlichen Eignung auch über pädagogische, rechtliche, organisatorische, psychologische und methodische Kenntnisse und Fertigkeiten verfügen. Hier erfahren Sie, was Sie auf Ihrem Weg zum IHK-Ausbilderschein beachten müssen.
Ausbildereignungsprüfung als Nachweis der berufs- und arbeitspädagogischen Qualifikation (AEVO)
Der Abschluss der AdA-Prüfung berechtigt zur Durchführung von Ausbildungen in nach dem Berufsbildungsgesetz geregelten Ausbildungsberufen. Im Folgenden informieren wir Sie über die Gliederung der Prüfung sowie über die Prüfungstermine und Fristen.
Die Prüfung wird schriftlich und praktisch durchgeführt.
Schriftliche Prüfung
Im schriftlichen Prüfungsteil sollen Sie aus mehreren der nachfolgend genannten Handlungsfelder fallbezogene Aufgaben bearbeiten.
- Ausbildungsvoraussetzungen prüfen und Ausbildung planen
- Ausbildung vorbereiten und bei der Einstellung von Auszubildenden mitwirken
- Ausbildung durchführen
- Ausbildung abschließen
Die Prüfung findet in programmierter Form (multiple-choice) statt.
Praktische Prüfung
Der praktische Teil der Prüfung besteht aus der Präsentation einer Ausbildungssituation und einem Fachgespräch mit einer Dauer von insgesamt höchstens 30 Minuten. Hierfür wählt der Prüfungsteilnehmer eine berufstypische Ausbildungssituation aus.
Die Präsentation soll 15 Minuten nicht überschreiten. Die Auswahl und Gestaltung der Ausbildungssituation sind im Fachgespräch zu erläutern. Anstelle der Präsentation kann auch eine Ausbildungssituation praktisch durchgeführt werden.
Weitere Informationen zur Prüfungsgebühr, zu den Terminen bzw. Fristen, Ihren Ansprechpartnern bei der IHK für München und Oberbayern sowie zur Vorbereitung auf die Ausbildereignungsprüfung nach AEVO finden Sie hier.
Ausbilderschein: Informationen zu Prüfungsgebühren
Im Download-Bereich finden Sie weitere Informationen zu den Inhalten der Prüfung, Zugangsvoraussetzungen und Prüfungsterminen.
Zur Prüfung selbst können Sie sich online anmelden, ebenfalls im Downloadbereich oben rechts.
Für die Zahlung der Prüfungsgebühren ist grundsätzlich der/die Prüfungsteilnehmer/-in verantwortlich. Sofern die Gebühren von einer anderen Stelle übernommen werden, muss die Erklärung zur Übernahme der Prüfungsgebühr vollständig ausgefüllt spätestens 4 Wochen vor dem Prüfungstermin vorliegen. Das ausgefüllte Formular kann auch mit der Onlineanmeldung hochgeladen werden.
Hier gelangen Sie zur Gebührenübersicht
Ihre Fragen zu den Ausbildungsberufen, in denen Sie ausbildungsberechtigt sind, beantworten Ihnen die Ausbildungsberater der IHK gerne.