Ausbildung abgeschlossen? Was Sie zum Übergang in die Beschäftigung wissen müssen
Die Abschlussprüfungen bei der IHK für München und Oberbayern sind in Sichtweite? Damit es mit der Beschäftigung im Anschluss an die Ausbildung reibungslos klappt, müssen Auszubildende mit Flucht- oder Migrationsgeschichte bereits vor Ende der Ausbildung einige wichtige Schritte unternehmen.
Nach der Ausbildung: Schritt für Schritt in die Beschäftigung
Weiterbeschäftigung vereinbaren
Bereits einige Monate vor der Abschlussprüfung das Gespräch mit dem Ausbildungsbetrieb suchen, wie es nach der erfolgreich abgeschlossenen Ausbildung weitergehen und welche Entwicklungs-Chancen der Betrieb anbieten kann.
Termin bei der zuständigen Ausländerbehörde vereinbaren
Um den Übergang von der Ausbildung in die Beschäftigung so reibungslos wie möglich zu gestalten, sollte bereits frühzeitig vor Ausbildungsende (mindestens 6 Monate vor Ablauf der Ausbildung) ein Termin mit der zuständigen Ausländerbehörde vereinbart werden, um die nächsten Schritte planen zu können.
Außerdem sollte schon folgende Dinge vorhanden sein:
- Nachweis Lebensunterhaltssicherung (durch Arbeitsvertrag und Gehaltsabrechnungen)
- evtl. Sprachzertifikat
- Identitätsklärung, Passpflicht (bei Gestattung nicht gefordert)
- Nachweis Wohnraum
Ganz offiziell endet die Ausbildung zu dem im Ausbildungsvertrag vereinbarten Enddatum.
Liegt die Abschlussprüfung vor dem Ablauf der vertraglich festgelegten Ausbildungszeit und wird die Abschlussprüfung bestanden, endet die Ausbildung mit der Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses durch den Prüfungsausschuss.
Weitere Infos zum Thema Prüfungsergebnisse hier
Normalerweise erfolgt die Mitteilung über das Gesamtergebnis (Bestehen/Nichtbestehen der Prüfung) am Tag der letzten Prüfungsleistung. Dies ist in der Regel der Tag der mündlichen/praktischen Prüfung. Die Ausbildung endet dann mit Aushändigung der vorläufigen Bescheinigung durch den Prüfungsausschuss. In allen anderen Fällen endet die Ausbildungszeit im Falle des Bestehens durch die Zusendung des Prüfungsbescheides mit Zugang (Einwurf in den Briefkasten).
Bei Nicht-Bestehen der Abschlussprüfung, endet der Vertrag zum vereinbarten Termin.
Was ist jetzt zu tun?
- Der Ausbildungsvertrag kann auf Antrag (das entsprechende Formular erhalten Sie per Post mit dem Ergebnisbescheid) bis zur nächstmöglichen Wiederholungsprüfung, höchstens jedoch um ein Jahr, verlängert werden. Dazu muss der/die Auszubildende den Antrag stellen.
- Gleiches gilt, wenn Auszubildende wegen Krankheit (Nachweis erforderlich!) nicht an der Abschlussprüfung teilnehmen konnten.Zusätzlich müssen Sie sich für die nächste Wiederholungsprüfung anmelden (das Formular dazu erhalten Sie auch per Post mit dem Ergebnisbescheid).
Wichtig: Sollten Sie kein Formular erhalten haben, melden Sie sich bitte bei Ihrer/Ihrem zuständigen IHK-Fachberater/-in den (Kontakt finden Sie im Azubi-Infocenter).
Weitere Infos hier
Der Zeugnisversand erfolgt für die
- Winterprüfung Mitte/Ende März
- Sommerprüfung Mitte/Ende August
Wenn Sie Ihre Abschlussprüfung bestanden haben und die Prüfungsergebnisse vorliegen, können Sie bei der IHK für München und Oberbayern gegen Entgeld eine Berufsurkunde erhalten. In der Berufsurkunde werden die Abschlussnoten nicht eingedruckt. Die Bearbeitungszeit dauert ca 2 Wochen.
Weiter Infos hier
Prüfung bestanden:
- Bei der zuständigen Ausländerbehörde die Mitteilung (Ergebnisniederschrift) über das Bestehen der Prüfung einreichen.
Bei Nicht-Bestehen der Prüfung:
- Verlängerung der Ausbildung gemäß § 21 Abs. 3 BBiG bei der IHK und Ausländerbehörde einreichen.