Einstiegsqualifizierung
Es gibt viele verschiedene Möglichkeiten in Deutschland, in das Berufsleben einzusteigen und Fuß zu fassen. Das Integrationsteam der IHK berät, welche Qualifizierungs-Wege möglich sind.
Betriebliche Einstiegsqualifizierungen mit IHK-Zertifikat sind Türöffner in die betriebliche Ausbildung. Sie richten sich an Jugendliche, die noch nicht reif für eine klassische Ausbildung sind. Für Unternehmen sind die EQs eine weitere Option, Talente zu entdecken.
Bei der Einstiegsqualifizierung handelt es sich um ein betriebliches Langzeitpraktikum, das zwischen vier und zwölf Monaten dauert.
Die Bundesagentur für Arbeit beteiligt sich mit einem finanziellen Zuschuss, auch für die Sozialversicherung, an der vom Arbeitgeber zu zahlenden Vergütung. Nach erfolgreicher Absolvierung des Praktikums wird dem Teilnehmer vom Betrieb ein Zeugnis und von der IHK auf Anforderung ein Zertifikat ausgestellt. Jugendlichen und jungen Erwachsenen, die sich bisher erfolglos um einen Ausbildungsplatz bemüht haben, bietet die Agentur für Arbeit unter anderem die Vermittlung in ein Langzeitpraktikum (Einstiegsqualifizierung) an. Diese Maßnahme soll den Teilnehmern Gelegenheit geben, Kenntnisse und Fähigkeiten in der betrieblichen Praxis unter Beweis zu stellen und sich im Berufsalltag auszuprobieren.
Diese geförderten Praktika, die zum Teil auf eine darauf folgende Ausbildung angerechnet werden können, dienen als Türöffner für den Beruf. Die Betriebe lernen ihren Nachwuchs besser kennen, als Schulnoten es zulassen würden.
Interessierte wenden sich bitte an die Berufsberater bzw. Vermittler bei der Agentur für Arbeit, damit ihnen geeignete freie Praktikastellen angeboten werden können. Dabei wird die Agentur für Arbeit auch prüfen, ob eine finanzielle Förderung möglich ist.
Grundsätzlich werden EQ-Plätze nur über die Agentur für Arbeit und nach vorausgegangener Beratung angeboten. Eine Online-Veröffentlichung erfolgt nicht.
Für eine betriebliche Einstiegsqualifizierung (EQ) hat der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) EQ-Beispiele – abgeleitet von bereits bestehenden Ausbildungsberufen – erarbeitet. Die EQ-Beispiele enthalten jeweils die Inhalte, die während der Einstiegsqualifizierung vermittelt werden sollen, ein betriebliches Musterzeugnis und ein Muster-IHK-Zertifikat. So können u. a. Einstiegsqualifizierungen in den Bereichen Handel, Wirtschaft und Verwaltung, Hotel- und Gastgewerbe, Sicherheitsdienst und Recycling-/Entsorgungsservice, aber auch in technischen Berufssparten wie Elektro, Druck, Bau, Recycling und Informationstechnologie sowie der Berufsfelder im Be- bzw. Verarbeiten von Holz, Metall, Steinen etc. angeboten werden.
Vor Beginn der Einstiegsqualifizierung wird ein schriftlicher Vertrag geschlossen.
Den passenden Tätigkeitsbereich für die Einstiegsqualifizierung finden Sie diesem Dokument.
Genaueres zum Ablauf der Einstiegsqualifizierung enthält der Flyer des DIHK Einstiegsqualifizierung mit IHK-Zertifikat.
Nach Beendigung der Einstiegsqualifizierung sehen die Richtlinien die Ausstellung eines Zeugnisses durch den Arbeitgeber nach bundeseinheitlichem Muster vor. Wird darin das Erreichen des vorgegebenen Qualifikationszieles dokumentiert, besteht seitens des für den Einstieg zu Qualifizierenden Anspruch auf Ausstellung eines IHK-Zertifikats.
Mit dem IHK-Zertifikat, das auf die Hauptinhalte des Praktikums eingeht, wird die erfolgreiche Teilnahme an der Maßnahme bestätigt. Das Dokument wird bei Nachweis des Wahrnehmungszeugnisses von der IHK erstellt und durch den Arbeitgeber dem Qualifikanten ausgehändigt.
Informationen zu den jeweiligen Einstiegsqualifizierungen, den betrieblichen Zeugnissen und der IHK-Zertifikation finden Sie auf der Internetseite des DIHK.
Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse
Sie haben im Ausland einen Berufsabschluss erworben und benötigen für Ihren Berufseinstieg in Deutschland eine Anerkennung? Die IHK hilft Ihnen weiter. Hier erhalten Sie alle Informationen
Anerkennung von Berufsabschlüssen bei fehlenden Nachweisen
Sie haben sich in Ihrem Heimatland beruflich qualifiziert, aber der Nachweis (z. B. Zeugnisse, Befähigungsnachweise) ist unmöglich oder trotz Nachforderung teilweise unmöglich? Das Gesetz sieht dann das Verfahren der "Qualifikationsanalyse" vor, mit dem die berufliche Qualifikation analysiert und festgestellt wird. Alle Informationen dazu hier.