Zusatzqualifikationen

Die Besonderen Rechtsvorschriften für Zusatzqualifikationen bei der IHK für München und Oberbayern treten durch die Veröffentlichung im IHK-Magazin in Kraft.

Zusatzqualifikation "Elektrotechnik - Industrie"

Die Zusatzqualifikation „Elektrotechnik – Industrie“ berücksichtigt die Auswirkungen der zunehmend vernetzten Arbeitsumgebung und das "Internet der Dinge" und ermöglicht dem Ausbildungsbetrieb fundierte berufliche Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in der Umsetzung von Elektrotechnik und Vernetzung zu vermitteln.
Die angehenden Fachkräfte werden bereits während ihrer Ausbildung befähigt, diese zusätzlichen Qualifikationen in ihren jeweiligen Ausbildungsberufen anzuwenden.

Das Angebot der Zusatzqualifikation ermöglicht Auszubildenden in verschiedenen Ausbildungsberufen einen Vorsprung in der sich schnell wandelnden und zunehmend digitalisierten Welt.

Zusatzqualifikationen enthalten nichts inhaltlich Gleiches, wie die Ausbildungsordnungen.

Die notwendigen elektrotechnischen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten dieser Zusatzqualifikation werden vom Ausbildungsbetrieb vermittelt.

Der erfolgreiche Abschluss der Zusatzqualifikation kann der Nachweis der elektrotechnischen Ausbildung für eine Berufung zur Elektrofachkraft im Betrieb sein. Die Berufung zur Elektrofachkraft erfolgt immer durch den Unternehmer.

Zusatzqualifikationen Koch/Köchin und "Hotel- und Gastronomieberufe"

Seit der Neuordnung der Hotel- und Gastronomieberufe bzw. des Berufs Koch/Köchin im Jahr 2022 haben Auszubildende die Möglichkeit, ihre Kompetenzen durch freiwillige Zusatzqualifikationen (ZQs) zu erweitern. Diese bieten eine wertvolle Gelegenheit, spezielle Fertigkeiten nachzuweisen und sich auf dem Arbeitsmarkt noch besser zu positionieren.

Was sind Zusatzqualifikationen (ZQs)?
Die Prüfung der Zusatzqualifikationen ist eine freiwillige Prüfung, die unabhängig von der regulären Abschlussprüfung durchgeführt wird. Die Inhalte basieren auf zusätzlichen Kompetenzen, die im Ausbildungsrahmenplan definiert sind.

  • Keine Auswirkungen auf den Berufsabschluss: Das Ergebnis einer Zusatzqualifikation – ob bestanden oder nicht – hat keinen Einfluss auf die reguläre Abschlussprüfung.
  • Nachweis spezifischer Fähigkeiten: ZQs erlauben den Nachweis von Fähigkeiten, die über die regulären Ausbildungsinhalte hinausgehen.

Teilnahmevoraussetzungen
Für die Anmeldung zu einer ZQ ist eine Bestätigung des Ausbildungsbetriebes erforderlich, dass die entsprechenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten im Betrieb gemäß Ausbildungsrahmenplan, der Verordnungen zur Neuordnung der Ausbildung in den Hotel- und Gastronomieberufen und des Berufs Koch/Köchin vom 9. März 2022, vermittelt wurden.

Antragstellung/Anmeldung

  • Die verbindliche Anmeldung und Bestätigung der vermittelten Inhalte der ZQs erfolgt im Rahmen der Anmeldung zur Abschlussprüfung Teil 2.
  • Die Prüfung findet in zeitlicher Nähe zur regulären Abschlussprüfung statt. Es gelten dieselben Anmeldefristen.

Gebühren
Die Gebühren für die Prüfung richten sich nach der Gebührenordnung der IHK für München und Oberbayern. Die Gebühren sind vom Ausbildungsbetrieb zu tragen.

Koch/Köchin:
ZQ: „Vertiefung der vegetarischen und veganen Küche“

  • Voraussetzung: 8 Wochen praktische Erfahrung im Betrieb
  • Prüfung: schriftliche Prüfung (90 Minuten)
  • Prüfungsinhalte: gemäß §§ 18, 19 Kochausbildungsverordnung, die in der Anlage 2 der Verordnung genannten Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten
  • organisatorische Einbindung: Abschlussprüfung Sommer/Winter, erster Prüfungstag, Prüfungsbeginn gemäß Organisationsplan des jeweiligen Prüfungstermins

Hotel-/Gastronomieberufe:
ZQ: „Bar und Wein“
Verfügbar für folgende Ausbildungsberufe:

  • Fachmann/-frau für Systemgastronomie,
  • Fachmann/-frau für Restaurants und Veranstaltungsgastronomie,
  • Hotelfachmann/-frau
  • Kaufmann/-frau für Hotelmanagement
  • Voraussetzung: 8 Wochen praktische Erfahrung im Betrieb
  • Prüfung: 2 Arbeitsproben (Cocktails und Weine/Spirituosen) mit anschließendem Fachgespräch (insgesamt 60 Minuten)
  • In der Prüfung der Zusatzqualifikation hat der Prüfling nachzuweisen, dass er in der Lage ist,
    • Betriebsabläufe an der Bar zu organisieren,
    • Getränke gemäß der empfohlenen Trinktemperatur fachgerecht zu lagern,
    • Lagerbestände zu kontrollieren,
    • Getränkeangebote anlassbezogen zusammenzustellen,
    • Getränke zu empfehlen und hinsichtlich Herkunft, Inhaltsstoffen, Herstellung und Geschmack zu erläutern sowie Fachbegriffe der Bar anzuwenden,
    • Cocktails nach vorgegebener Rezeptur zu kalkulieren, fachgerecht herzustellen, anzurichten und zu servieren,
    • Weine fachgerecht zu servieren und
    • situationsgerecht mit Gästen zu kommunizieren.

IHK-Ansprechpartner/-in bei Fragen:
Bei Fragen stehen Ihnen die zuständigen Ansprechpartner/-innen der IHK für München und Oberbayern zur Verfügung.