Alternativen und Möglichkeiten für Studienabbrecher
Das Studium war doch nicht das Richtige? Welche beruflichen Perspektiven hat man nach Abbruch eines Studiums? Kann man auch ohne Studium Karriere machen? Viele Fragen, die jungen Menschen nach dem Studienausstieg durch den Kopf gehen. Die Antwort: die duale Ausbildung. Sie bietet zahlreiche Möglichkeiten, Karriere in der Wirtschaft zu machen – auf einem dem Bachelor und Master gleichwertigen Niveau.
28 % der Studierenden in Deutschland, also mehr als jeder Vierte im Bachelor-Studium, beendet die Universität oder Hochschule vorzeitig ohne Abschluss. Wichtig ist: Ein Studienabbruch bedeutet nicht das Ende einer aussichtsreichen Zukunft, sondern ist eine Chance für einen erfolgreichen Neustart!
Was viele nicht wissen: Das bisherige Studium – sprich: die absolvierten Semester und die gesammelten ECTS-Punkte – können auf die Ausbildung angerechnet werden. Die Ausbildungszeit kann auf bis zu 50 % verkürzt werden. Studierende, die erst nach einer längeren Studienzeit abbrechen, können zudem eine Fortbildungsprüfung auf Bachelor-Niveau absolvieren.
I. Berufsausbildung
1. Verkürzung der Ausbildungszeit bei einschlägigem Studium (mit inhaltlichem Bezug zum Ausbildungsberuf):
- Voraussetzungen:
- mindestens 2 Semester Hochschulstudium und
- 30 ECTS-Punkte
- mögliche Dauer der Ausbildung:
- mindestens 18 Monate für 3-jährige Berufe
- mindestens 24 Monate für 3,5-jährige Berufe.
2. Verkürzung der Ausbildungszeit ohne einschlägiges Studium (ohne inhaltlichen Bezug zum Ausbildungsberuf):
- Voraussetzungen:
- mindestens 2 Semester Hochschulstudium und
- 30 ECTS-Punkte
- mögliche Dauer der Ausbildung:
- mindestens 24 Monate für 3-jährige Berufe
- mindestens 30 Monate für 3,5-jährige Berufe
- bei entsprechendem Leistungsnachweis durch Berufsschule und Betrieb ist außerdem eine vorzeitige Zulassung zur Berufsabschlussprüfung möglich.
3. Weitere Verkürzungsgründe für die Ausbildungszeit:
- Alter
- berufliche Grundbildung
- vorzeitige Zulassung zur Abschlussprüfung
- Externenprüfung.
Näheres unter: Verkürzung der Ausbildungszeit
In einzelnen Rechtsverordnungen zu Fortbildungsprüfungen ist bereits eine Zulassungsvoraussetzung für Studienabbrecher eingearbeitet.
1. Zulassung zur Weiterbildung
- Voraussetzungen:
- mindestens 60 ECTS-Punkte
- Berufserfahrung wie bei Ausbildungsinhalten
- Beispiele für Weiterbildungen:
- Geprüfter Sommelier
- Geprüfter Servicetechniker.
- Voraussetzungen:
- einschlägiges Studium (mit inhaltlichem Bezug zum Ausbildungsberuf)
- mindestens 90 ECTS-Punkte
- mindestens 2 Jahre Berufspraxis mit inhaltlichem Bezug zur Weiterbildung (vorausgesetzt die Prüfungsordnung schreibt nichts anderes vor).
- Beispiele für Bachelor-Niveau
- Industriemeister
- Fachmeister
- Fachwirte
- Fachkaufleute
- Geprüfte/-r Betriebswirt/-in
- Technische/-r Betriebswirt/-in
Switch zur Ausbildung
Das Informations-, Beratungs- und Innovationszentrum zu Alternativen für Studienzweifler/-innen hilft Studierenden, die mit ihrem Studium unzufrieden sind: Das Projekt "Switch zu Ausbildung" will ihnen mit professioneller und persönlicher Beratung die Vielfalt der beruflichen Ausbildung als Alternative zum akademischen Abschluss aufzeigen.