Alternativen und Möglichkeiten für Studienabbrecher
Das Studium war doch nicht das Richtige? Welche beruflichen Perspektiven gibt es? Ist eine Karriere ohne Studium möglich? Viele Fragen, die jungen Menschen nach dem Studienabbruch durch den Kopf gehen. Die duale Ausbildung bietet zahlreiche Möglichkeiten, Karriere in der Wirtschaft zu machen. Sogar auf einem dem Bachelor und Master gleichwertigem Niveau.
28 % der Studierenden in Deutschland, also mehr als jeder Vierte im Bachelor-Studium, beendet die Universität oder Hochschule vorzeitig ohne Abschluss. Wichtig ist: Ein Studienabbruch bedeutet nicht das Ende einer aussichtsreichen Zukunft, sondern ist eine Chance für einen erfolgreichen Neustart!
Was viele nicht wissen: Das bisherige Studium – d.h. die absolvierten Semester und die gesammelten ECTS-Punkte – können auf die Ausbildung angerechnet werden. Die Ausbildungszeit kann auf bis zu 50 % verkürzt werden. Studierende, die erst nach einer längeren Studienzeit abbrechen, können zudem eine Fortbildungsprüfung auf Bachelor-Niveau absolvieren.
I. Berufsausbildung
1. Verkürzung der Ausbildungszeit bei einschlägigem Studium (mit inhaltlichem Bezug zum Ausbildungsberuf):
- Voraussetzungen:
- mindestens 2 Semester Hochschulstudium und
- 30 ECTS-Punkte
- Mindestausbildungszeit:
- mindestens 18 Monate für 3-jährige Berufe
- mindestens 24 Monate für 3,5-jährige Berufe.
2. Verkürzung der Ausbildungszeit ohne einschlägiges Studium (ohne inhaltlichen Bezug zum Ausbildungsberuf):
- Voraussetzungen:
- mindestens 2 Semester Hochschulstudium und
- 30 ECTS-Punkte
- Mindestausbildungszeit:
- mindestens 24 Monate für 3-jährige Berufe
- mindestens 30 Monate für 3,5-jährige Berufe
- Vorzeitige Zulassung zur Abschlussprüfung:
- bei entsprechendem Leistungsnachweis durch Berufsschule und Betrieb ist außerdem eine vorzeitige Zulassung zur Abschlussprüfung möglich.
3. Weitere Verkürzungsgründe für die Ausbildungszeit:
- Alter
- berufliche Grundbildung
- vorzeitige Zulassung zur Abschlussprüfung
- Externenprüfung.
Näheres unter: Verkürzung der Ausbildungszeit
In einzelnen Rechtsverordnungen zu Fortbildungsprüfungen ist bereits eine Zulassungsvoraussetzung für Studienabbrecher eingearbeitet.
1. Zulassung zur Weiterbildung
- Voraussetzungen:
- mindestens 60 ECTS-Punkte
- Berufserfahrung wie bei Ausbildungsinhalten
- Beispiele für Weiterbildungen:
- Geprüfter Sommelier
- Geprüfter Servicetechniker
2. Zulassung zur Weiterbildung Meister und Fachwirt
- Voraussetzungen:
- einschlägiges Studium (mit inhaltlichem Bezug zum Ausbildungsberuf)
- mindestens 90 ECTS-Punkte
- mindestens 2 Jahre Berufspraxis mit inhaltlichem Bezug zur Weiterbildung (vorausgesetzt, die Prüfungsordnung schreibt nichts anderes vor)
- Beispiele für Bachelor-Niveau
- Industriemeister
- Fachmeister
- Fachwirte
- Fachkaufleute
3. Beispiele für weitere Fortbildungen im Anschluss / Master Niveau
- Geprüfte/-r Betriebswirt/-in
- Technische/-r Betriebswirt/-in
Switch zur Ausbildung
Das Informations-, Beratungs- und Innovationszentrum zu Alternativen für Studienzweifler/-innen hilft Studierenden, die mit ihrem Studium unzufrieden sind: Das Projekt "Switch zu Ausbildung" will ihnen mit professioneller und persönlicher Beratung die Vielfalt der beruflichen Ausbildung als Alternative zum akademischen Abschluss aufzeigen.