Ausbildungsrahmenplan: Der Fahrplan für Ihre Ausbildung
Der Ausbildungsrahmenplan gibt Ausbilder/-innen und Auszubildenden einen klaren Überblick über die Berufsausbildung. Er definiert für jeden Ausbildungsberuf, welche Fertigkeiten und Kenntnisse die Auszubildenden mindestens bis zur Prüfung erwerben müssen. Dabei gibt er auch vor, wann und in welchem zeitlichen Umfang die verschiedenen Aspekte vermittelt werden sollen. So stellt er sozusagen einen Ausbildungsfahrplan dar.
Inhalt
Was ist ein Ausbildungsrahmenplan?
Das Berufsbildungsgesetz (BBiG) legt fest, dass zu jeder Ausbildungsverordnung verpflichtend ein Ausbildungsrahmenplan vorliegen muss. Die im IHK-Ausbildungsrahmenplan gemachten Vorgaben sind einzuhalten. Das heißt, dass Ausbilder/-innen den Auszubildenden alle geforderten Kenntnisse und Fertigkeiten in den jeweiligen Ausbildungsabschnitten vermitteln muss. Dabei gilt Folgendes:
- Der Ausbildungsrahmenplan zeigt genau, welche allgemeinen und spezifischen Kenntnisse und Fähigkeiten mindestens vermittelt werden müssen.
- Je nach angestrebtem Beruf weichen die verschiedenen Ausbildungspläne stark voneinander ab. Ein/e Florist/-in benötigt andere Fähigkeiten und Lerninhalte als ein/e Kfz-Mechatroniker/-in, immer enthalten sind jedoch eine fachliche und zeitliche Gliederung der gesamten Berufsausbildung.
- Neben den Zielen der Ausbildung gibt der Ausbildungsrahmenplan auch einen Zeitrahmen vor, wann welche Inhalte bearbeitet werden sollen.
- Damit stellt der Ausbildungsrahmenplan sicher, dass alle Auszubildenden eines Berufs nach der Prüfung über die gleichen Mindestkenntnisse verfügen.
Der Zeitplan im Ausbildungsrahmenplan im Detail
Im Ausbildungsrahmenplan wird in Wochen angegeben, wie lang der Erwerb einzelner Kenntnisse, Fertigkeiten und Fähigkeiten dauern sollte. Außerdem legt der Ausbildungsrahmenplan genau fest, welche Ausbildungsinhalte Sie im ersten Ausbildungsabschnitt vor dem ersten Teil der Abschlussprüfung (oder Zwischenprüfung) erlernen und welche Sie bis zur Abschlussprüfung beherrschen müssen. Weiterhin sollen in der dualen Ausbildung die vermittelten Inhalte in Betrieb und Berufsschule aufeinander abgestimmt sein und sich ergänzen.
Lassen Sie sich nicht verwirren, der Ausbildungsrahmenplan gibt Bruttoausbildungszeiten an. Das heißt, gemäß Plan stehen Ihnen 52 Wochen, also 364 Tage pro Ausbildungsjahr zur Verfügung. Diese Zahl ist unrealistisch. Zuerst ziehen Sie von den 364 Tagen 114 Tage für Samstage sowie Sonn- und Feiertage ab. Weiterhin besuchen Sie an rund 60 Tagen pro Jahr die Berufsschule, diese Zeit ziehen Sie ebenso wie die Urlaubstage (z.B. 30 Tage) von der Bruttoausbildungszeit ab. Tatsächlich sind Sie also an 3 Tagen pro Woche im Ausbildungsbetrieb, das entspricht einer Nettoausbildungszeit von 160 Tagen. Je nach Tarifvertrag und Urlaubsregelung können sich andere Werte ergeben.
Tipp: Kann ein Ausbildungsbetrieb die Vermittlung der erforderlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten nicht sicherstellen (z.B. weil die entsprechende Abteilung oder Ausstattung fehlt), kann er eine Ausbildungskooperation mit einem anderen Unternehmen eingehen. Im Rahmen der sogenannten überbetrieblichen Ausbildung erlernen Sie dann einzelne Inhalte dort. Diese Einsatzzeit zählt ebenfalls zur betrieblichen Ausbildungszeit.
Was sind Berufsbildpositionen im Ausbildungsrahmenplan?
Die Ausbildungsinhalte, die laut Ausbildungsrahmenplan zu vermitteln sind, heißen Berufsbildpositionen. Diese sind individuell auf den jeweiligen Ausbildungsberuf zugeschnitten. Allerdings gibt es seit dem 01. August 2021 eine Neuerung: Für alle neu anerkannten oder modernisierten Ausbildungsberufe gelten zusätzlich vier einheitliche Standard-Berufsbildpositionen:
- Organisation des Ausbildungsbetriebs, Berufsbildung, Arbeitsrecht sowie Tarifrecht
- Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit
- Umweltschutz und Nachhaltigkeit
- Digitalisierte Arbeitswelt
Diese Lerninhalte sind verpflichtend in allen Ausbildungsberufen zu vermitteln und müssen dementsprechend in die betrieblichen Ausbildungspläne eingearbeitet werden. Dabei ist es wichtig, diese Themen während der gesamten Ausbildungszeit immer wieder aufzugreifen und das Wissen entsprechend der speziellen beruflichen und betrieblichen Anforderungen anzupassen. Auch branchenspezifische Besonderheiten sollen berücksichtigt werden. Diese berufsübergreifenden Ausbildungsinhalte sollen Sie optimal auf die Erfordernisse der modernen Arbeitswelt vorbereiten und zur Entwicklung wertvoller Kernkompetenzen beitragen.
Warum ist ein Ausbildungsrahmenplan wichtig?
Das Wissen um den jeweiligen Ausbildungsrahmenplan ist nicht nur für Ausbilder wertvoll. Während er diesen als Schablone für die Erstellung des betrieblichen Ausbildungsplans dient, sorgt er für maximale Transparenz für die Auszubildenden.
So können Sie sich bereits bei der Wahl Ihres zukünftigen Berufs über Inhalte und Ablauf der Ausbildung informieren und prüfen, ob Ihnen dieser Tätigkeitsbereich zusagt. Haben Sie mit einer Ausbildung begonnen, lesen Sie darin nach, welche Inhalte zu welchem Zeitpunkt vermittelt werden sollen.
Ist ein Ausbildungsrahmenplan der IHK verbindlich?
Grundsätzlich stellt ein Ausbildungsrahmenplan die Basis für jede Berufsausbildung dar. Aber in begründeten Fällen darf von den Vorgaben des Rahmenplans abgewichen werden. Das kann z.B. an betrieblichen Besonderheiten liegen. Kann ein Unternehmen bestimmte Aspekte nur während einer überbetrieblichen Ausbildungsmaßnahme vermitteln, kann es beispielsweise erforderlich sein, diese früher oder später als im Plan vorgesehen durchzuführen.
Weiterhin ist eine Abweichung zulässig, wenn diese für den Auszubildenden unerlässlich ist. Das gilt unter anderem, wenn die Ausbildung verkürzt oder verlängert werden soll. Ebenso sind Abweichungen insbesondere von der sachlichen und zeitlichen Gliederung möglich, wenn Menschen mit Behinderung eine reguläre duale Berufsausbildung absolvieren. Übrigens können hier auch Hilfsmittel, verlängerte Prüfungszeiten oder Hilfestellungen durch Dritte individuell vereinbart werden.
Wie sieht ein Ausbildungsrahmenplan aus?
Bis auf die vier Standard-Berufsbildpositionen fallen die Ausbildungsrahmenpläne je nach dem angestrebten Berufsbild sehr unterschiedlich aus. Um Ihnen einen ersten Eindruck zu verschaffen, stellen wir Ihnen hier die Ausbildungsrahmenpläne für den Abschluss als Immobilienkaufmann/-frau sowie als Fachinformatiker/-in verkürzt vor. Dabei gilt: Die Ausbildungsordnung für das Berufsbild gibt die Inhalte des Ausbildungsrahmenplans vor.
Ausbildungsrahmenplan Immobilienkaufmann/-frau
In diesem Fall besteht der Ausbildungsrahmenplan zum/zur Immobilienkaufmann/-frau aus zwei Teilen. Zuerst erfolgt die sachliche Gliederung der Ausbildungsinhalte, die im Betrieb vermittelt werden sollen. Im zweiten Teil werden diese Kenntnisse, Fertigkeiten und Fähigkeiten zeitlich gegliedert.
Ausbilder und Auszubildende erfahren so, welche Themen in welchem Ausbildungsjahr bearbeitet werden und welcher zeitliche Rahmen in Monaten einzuplanen ist. Außerdem zeigt der Ausbildungsrahmenplan, welche Inhalte für alle Auszubildenden in diesem Beruf verpflichtend sind und welche Schwerpunkte über Wahlqualifikationseinheiten individuell gesetzt werden können. Der folgende Auszug macht es deutlich:
Sachliche Gliederung – Abschnitt I: Gemeinsame Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten gemäß § 3 Abs. 2 Nr. 1
Lfd. Nr. | Teil des Ausbildungsberufsbildes | Zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten |
---|---|---|
1 | Der Ausbildungsbetrieb (§ 4 Abs. 1 Nr. 1) | |
1.1 | Stellung, Rechtsform und Struktur (§ 4 Abs. 1 Nr. 1.1) | a) Aufgaben, Aufbau und Entscheidungsstrukturen des Ausbildungsbetriebs erläutern b) Kapitalausstattung von immobilienwirtschaftlichen Unternehmen in Abhängigkeit von der Rechtsform beschreiben c) die Zusammenarbeit des Ausbildungsbetriebs mit Wirtschaftsorganisationen, Verbänden, Gewerkschaften und Behörden beschreiben d) Zielsetzung und Geschäftsfelder des Ausbildungsbetriebs und seine Stellung am Markt erläutern e) Geschäftsausübung in eigenem Namen von der Geschäftsausübung im Auftrag Dritter unterscheiden |
1.2 | Berufsbildung, arbeits-, sozial- und tarifrechtliche Vorschriften (§ 4 Abs. 1 Nr. 1.2) | a) Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsverhältnis beachten b) den betrieblichen Ausbildungsplan mit dem Ausbildungsrahmenplan vergleichen c) arbeits- und sozialrechtliche Bestimmungen, für das Unternehmen wichtige tarifvertragliche Regelungen, Dienst- und Betriebsvereinbarungen sowie Mitbestimmungsrechte beachten d) wesentliche Inhalte des Arbeitsvertrages nennen e) lebensbegleitendes Lernen als Voraussetzung für berufliche und persönliche Entwicklung nutzen, berufsbezogene Fortbildungsmöglichkeiten ermitteln |
1.3 | Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit (§ 4 Abs. 1 Nr. 1.3) | a) Gefährdung für Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz feststellen sowie Maßnahmen zu ihrer Vermeidung ergreifen b) berufsbezogene Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften anwenden c) Verhaltensweisen bei Unfällen beschreiben sowie erste Maßnahmen einleiten d) Vorschriften des vorbeugenden Brandschutzes anwenden; Verhaltensweisen bei Bränden beschreiben und Maßnahmen zur Brandbekämpfung ergreifen |
2 | Organisation, Information und Kommunikation (§ 4 Abs. 1 Nr. 2) | |
2.4 | Anwenden einer Fremdsprache bei Fachaufgaben (§ 4 Abs. 1 Nr. 2.4) | a) fremdsprachige Fachbegriffe verwenden b) fremdsprachige Informationen auswerten c) fremdsprachige Auskünfte erteilen und einholen |
3 | Kaufmännische Steuerung und Kontrolle (§ 4 Abs. 1 Nr. 3) | |
3.2 | Controlling (§ 4 Abs. 1 Nr. 3.2) | a) Notwendigkeit einer laufenden Kontrolle der Wirtschaftlichkeit von betrieblichen Leistungen begründen b) Soll-Ist-Vergleiche erstellen und Budgets vorbereiten c) an kaufmännischen Steuerungs- und Kontrollaufgaben mitwirken, insbesondere Statistiken und Berichte zur Vorbereitung von Entscheidungen auswerten und zusammenfassen |
Zu Beginn stellt der Ausbildungsrahmenplan also die zu erwerbenden Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten thematisch geordnet und strukturiert vor. Im Anschluss folgt die zeitliche Gliederung nach Ausbildungsjahren. Im Folgenden sehen Sie einen beispielhaften Auszug.
Zeitliche Gliederung – Erstes Ausbildungsjahr:
(1) In einem Zeitraum von insgesamt ein bis zwei Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten gemäß Anlage 1 Abschnitt I der Berufsbildpositionen
1.1 Stellung, Rechtsform und Struktur,
1.2 Berufsbildung, arbeits-, sozial- und tarifrechtliche Vorschriften, Lernziele a bis c,
1.3 Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit
zu vermitteln.
(2) In einem Zeitraum von insgesamt vier bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten gemäß Anlage 1 Abschnitt I der Berufsbildpositionen
1.4 Umweltschutz,
2.4 Anwenden einer Fremdsprache bei Fachaufgaben, Lernziel a,
3.1 Betriebliches Rechnungswesen, Lernziele a bis d,
3.2 Controlling, Lernziel a,
4.1 Kundenorientierte Kommunikation, Lernziel a,
5.1 Vermietung, Lernziele a bis f,
zu vermitteln.
In diesem Abschnitt erhalten Ausbilder und Auszubildende also einen Einblick in den zeitlichen Ablauf der Ausbildung und der Dauer der einzelnen Abschnitte.
(Quelle Ausbildungsrahmenplan Immobilienkaufmann/-frau: https://www.gesetze-im-internet.de/immobkfmausbv/BJNR039800006.html)
Ausbildungsrahmenplan Fachinformatiker/-in
Zum Vergleich sehen Sie im Folgenden Auszüge aus dem Ausbildungsrahmenplan für Fachinformatiker/-innen . Dieser ist anders ausgebaut und besteht aus sechs verschiedenen Abschnitten:
- Abschnitt A: fachrichtungsübergreifende berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten
- Abschnitt B: berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in der Fachrichtung Anwendungsentwicklung
- Abschnitt C: berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in der Fachrichtung Systemintegration
- Abschnitt D: berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in der Fachrichtung Daten- und Prozessanalyse
- Abschnitt E: berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in der Fachrichtung Digitale Vernetzung
- Abschnitt F: fachrichtungsübergreifende, integrativ zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten
Dabei gilt, dass die Abschnitte A und F für alle angehenden Fachinformatiker/-Innen verpflichtend sind und somit in den betrieblichen Ausbildungsplan integriert werden müssen. Die Abschnitte B, C, D und E beziehen sich jeweils auf die Fachrichtung, in der die Ausbildung schwerpunktmäßig erfolgt.
Zur besseren Übersichtlichkeit werden bereits in jedem Abschnitt der Zeitpunkt und der Zeitrahmen für die zu vermittelnden Fähigkeiten, Kenntnisse und Fertigkeiten angegeben. Die folgenden Auszüge machen es deutlich.
Abschnitt A: fachrichtungsübergreifende berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten
Lfd. Nr. | Teil des Ausbildungsberufsbildes | Zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten | Zeitlicher Richtwert in Wochen – 1. bis 18. Monat | Zeitlicher Richtwert in Wochen – 19. bis 36. Monat |
---|---|---|---|---|
1 | Planen, Vorbereiten und Durchführen von Arbeitsaufgaben in Abstimmung mit den kundenspezifischen Geschäfts- und Leistungsprozessen (§ 4 Absatz 2 Nummer 1) | a) Grundsätze und Methoden des Projektmanagements anwenden b) Auftragsunterlagen und Durchführbarkeit des Auftrags prüfen, insbesondere in Hinblick auf rechtliche, wirtschaftliche und terminliche Vorgaben, und den Auftrag mit den betrieblichen Prozessen und Möglichkeiten abstimmen c) Zeitplan und Reihenfolge der Arbeitsschritte für den eigenen Arbeitsbereich festlegen d) Termine planen und abstimmen sowie Terminüberwachung durchführen e) Probleme analysieren und als Aufgabe definieren sowie Lösungsalternativen entwickeln und beurteilen f) Arbeits- und Organisationsmittel wirtschaftlich und ökologisch unter Berücksichtigung der vorhandenen Ressourcen und der Budgetvorgaben einsetzen g) Aufgaben im Team sowie mit internen und externen Kunden und Kundinnen planen und abstimmen h) betriebswirtschaftlich relevante Daten erheben und bewerten und dabei Geschäfts- und Leistungsprozesse berücksichtigen i) eigene Vorgehensweise sowie die Aufgabendurchführung im Team reflektieren und bei der Verbesserung der Arbeitsprozesse mitwirken | 12 | |
3 | Beurteilen marktgängiger IT-Systeme und kundenspezifischer Lösungen (§ 4 Absatz 2 Nummer 3) | a) marktgängige IT-Systeme für unterschiedliche Einsatzbereiche hinsichtlich Leistungsfähigkeit, Wirtschaftlichkeit und Barrierefreiheit beurteilen b) Angebote zu IT-Komponenten, IT-Produkten und IT-Dienstleistungen einholen und bewerten sowie Spezifikationen und Konditionen vergleichen | 10 | |
c) technologische Entwicklungstrends von IT-Systemen feststellen sowie ihre wirtschaftlichen, sozialen und beruflichen Auswirkungen aufzeigen d) Veränderungen von Einsatzfeldern für IT-Systeme aufgrund technischer, wirtschaftlicher und gesellschaftlicher Entwicklungen feststellen | 5 |
Abschnitt C: berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in der Fachrichtung Systemintegration
Lfd. Nr. | Teil des Ausbildungsberufsbildes | Zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten | Zeitlicher Richtwert in Wochen – 1. - 18. Monat | Zeitlicher Richtwert in Wochen – 19. - 36. Monat |
---|---|---|---|---|
2 | Installieren und Konfigurieren von Netzwerken (§ 4 Absatz 4 Nummer 2) | a) Netzwerkprotokolle und -schnittstellen für unterschiedliche Anwendungsbereiche bewerten und auswählen b) Netzwerkkomponenten auswählen, installieren und konfigurieren | 5 | |
c) Systeme zur IT-Sicherheit in Netzwerken implementieren und dokumentieren | 6 |
Quelle Ausbildungsrahmenplan Fachinformatiker/-in: https://www.gesetze-im-internet.de/fiausbv/BJNR025000020.html)
Wo finde ich meinen Ausbildungsrahmenplan?
Für alle von der IHK für München und Oberbayern betreuten Ausbildungsberufe erhalten Sie die Ausbildungsverordnung und den Rahmenplan auf Anfrage bei uns. Wenden Sie sich dafür einfach per E-Mail an:info@muenchen.ihk.de
Auch über die Berufesuche auf der Seite des Bundesinstituts für Berufsbildung finden Sie die Ausbildungsrahmenpläne für alle Ausbildungsberufe in Industrie und Handel.
Des Weiteren stellt das Bundesministerium der Justiz stellt auf der Webseite www.gesetze-im-internet.de alle Verordnungen zu den verschiedenen Ausbildungsberufen online zur Verfügung. Die Verordnungen enthalten immer die Ausbildungsordnung inklusive Ausbildungsrahmenplan in der aktuellen Fassung. So haben Sie die Möglichkeit, sich umfassend über die verschiedenen Berufsausbildungen zu informieren oder Ihren betrieblichen Ausbildungsplan mit dem Ausbildungsrahmenplan zu vergleichen.