Zulassung zur Abschlussprüfung für „externe“ Bewerber
Sie haben Ihre Ausbildung vor längerer Zeit abgebrochen? Sie benötigen einen Berufsabschluss mit IHK-Zeugnis? Sie können auch dann zur Abschlussprüfung zugelassen werden, wenn Sie derzeit nicht in einem Ausbildungsverhältnis stehen – sofern Sie zwei Voraussetzungen erfüllen.
Wer kann als externer Bewerber zur Prüfung zugelassen werden?
- Sie müssen in Ihrer Berufspraxis die in der Verordnung des Ausbildungsberufes geforderten Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten erworben haben.
- Sie müssen mindestens eineinhalbmal so lang in diesem Beruf tätig sein wie die Regelausbildungszeit beträgt (Beispiel: Die Regelausbildungszeit eines Bankkaufmanns beträgt drei Jahre. Daher müssen Sie die Tätigkeit mindestens 4,5 Jahre ausgeübt haben).
Alle Informationen auf einen Blick
In unserem Merkblatt können Sie sich umfassend über die Zulassung „externer“ Bewerber zur Prüfung informieren. Dort finden Sie auch Details zu den Anforderungen und Fristen sowie ein Antragsformular.