Ausbildungszeugnis: Ausstellung von Zweitschriften
Sie haben eine Ausbildung absolviert? Und brauchen Zweitschriften von Berufsausbildungszeugnissen, Lehrzeitbestätigungen oder Bestätigungen für Studienzwecke? Hier können Sie sich informieren und Ihre Zweitschrift bestellen.
Zweitschrift
Sie haben Ihr Prüfungszeugnis verloren oder es wurde vernichtet? Dann kann Ihnen die IHK eine Zweitschrift ausstellen. Dabei handelt es sich um die Ausstellung eines neuen Original-Zeugnisses mit dem Vermerk 'Zweitschrift'.
Die Kosten betragen: 30 €.
Der so genannte 'Kaufmannsgehilfenbrief' wird seit mehr als 25 Jahren nicht mehr von der IHK ausgestellt. Dieser 'Kaufmannsgehilfenbrief' war der Vorläufer des heutigen 'Prüfungszeugnisses' für alle kaufmännischen Ausbildungsberufe. Bei den technischen Ausbildungsberufen hieß dieser 'Facharbeiterbrief' (heute ebenfalls 'Prüfungszeugnis').
Ausbildungszeitbestätigung
Bei einer Ausbildungszeitbestätigung "Lehrzeit" (z. B. zu Rentenzwecken) handelt es sich um eine Bestätigung der IHK zu den Themen Ausbildungsberuf, Ausbildungszeit und/oder Ausbildungsabschluss.
Die Kosten betragen 30 €.
Bescheinigungen für Studienzwecke
Sollten Sie eine Bescheinigung über Ihre bestandene Abschlussprüfung benötigen, stellen wir Ihnen diese gerne aus.
Die Kosten betragen 20 €.
Beantragung
Hier können Sie über unser Online-Formular Zweitschriften, Ausbildungszeitbestätigungen, Beglaubigungen oder Bescheinigungen für Studienzwecke beantragen.