Antrag auf Benutzung eines Wörterbuches
Das Wörterbuch darf nur in einer zweisprachigen und auf Papier gedruckten Form benutzt werden. Digitale Anwendungen, z. B. APPs sind nicht zulässig! Das Wörterbuch darf keine Bemerkungen, Kommentare, handschriftliche Notizen oder andere eigene Einträge enthalten.
Reichen Sie bitte den vollständig ausgefüllten Antrag mit Ihrer Anmeldung zur Prüfung im Original bei der IHK München ein.
Nach Prüfung Ihres Antrages erhalten Sie von uns eine schriftliche Mitteilung.
Rechtsgrundlage: Ab 02.12.2015 gilt § 14 Abs. 5 der Prüfungsordnung für die Durchführung von Abschluss- und Umschulungsprüfungen der IHK für München und Oberbayern: „Auf Antrag des Prüflings kann in berechtigten Fällen ein unkommentiertes, zweisprachiges Wörterbuch in gedruckter gebundener Form in der gewählten Fremdsprache in der Prüfung verwendet werden. Dies gilt nicht für Prüfungen, in denen Prüfungsgegenstand eine Fremdsprache ist. Der Antrag nach Satz 1 ist mit dem Antrag auf Zulassung zur Prüfung (§ 12) zu stellen.“