Wörterbuch in der Zwischen-/Abschlussprüfung

Antrag auf Benutzung eines Wörterbuches

Das ‎Wörterbuch darf nur in einer zweisprachigen und auf Papier gedruckten Form benutzt werden. Digitale Anwendungen, z. B. APPs sind nicht zulässig! Das Wörterbuch darf keine Bemerkungen, Kommentare, handschriftliche Notizen oder andere eigene Einträge enthalten. Der Antrag kann nur gestellt werden, wenn es sich bei Ihrer Muttersprache NICHT um Deutsch handelt. Duden sind nicht zugelassen.

Reichen Sie bitte den vollständig ausgefüllten Antrag mit Ihrer Anmeldung zur ‎Prüfung im Original bei der IHK München ein. Der Antrag kann nur gestellt werden, wenn es sich bei Ihrer Muttersprache NICHT um Deutsch handelt.

Nach Prüfung Ihres Antrages erhalten Sie von uns eine schriftliche Mitteilung.

Rechtsgrundlage: Ab 02.12.2015 gilt § 14 Abs. 5 der Prüfungsordnung für die Durchführung von Abschluss- und Umschulungsprüfungen der IHK für München und Oberbayern: „Auf Antrag des Prüflings kann in berechtigten Fällen ein unkommentiertes, zweisprachiges Wörterbuch in gedruckter gebundener Form in der gewählten Fremdsprache in der Prüfung verwendet werden. Dies gilt nicht für Prüfungen, in denen Prüfungsgegenstand eine Fremdsprache ist. Der Antrag nach Satz 1 ist mit dem Antrag auf Zulassung zur Prüfung (§ 12) zu stellen.“