Ausbildungsprüfung

Ausbildungsverhältnis gekündigt

Ausbildungsverhältnis wurde gekündigt – trotzdem Prüfung? Hier erfahren Sie mehr.

Dem Bildungsberater wird mitgeteilt, wenn ein Azubi gekündigt wurde. Es muss eine schriftliche Kündigung (Kopie) an die IHK gesandt werden.

Der Bildungsberater leitet die Information der Kündigung an die Prüfungsreferate weiter.

Der Azubi muss (formlos) einen Antrag stellen, dass er an der Prüfung teilnehmen möchte. Mit folgenden Daten:

  • Name
  • Vorname
  • Adresse
  • Telefonnummer
  • Geb.-Datum
  • Beruf
  • Prüfungsdatum
  • Prüflingsnummer oder Azubi-Ident-Nr.

Die Prüfungskoordinatoren der Prüfungsreferate VI-A-3, VI-A-4 oder VI-A-5 prüfen die Sachlage und entscheiden ob der Azubi zur Prüfung zugelassen wird.

In einem ersten Schritt kann das ISZ Auskunft zur Antragstellung geben. Ob dem Antrag zugestimmt wird, kann nur der Prüfungskoordinator bestimmen.

Mit der Berufsschule muss geklärt werden, ob weiterhin die Berufsschule besucht werden muss.