IHK-Prüfung: Alle Infos zur Ausbildungsprüfung
In den ersten Wochen der Berufsausbildung erscheint die IHK-Abschlussprüfung noch in weiter Ferne, doch tatsächlich vergeht die Zeit schnell. Hier erfahren Sie alles Wissenswerte rund um die Voraussetzungen, den Zeitpunkt, die Anmeldung und den Ablauf der IHK-Prüfung für Auszubildende. So haben Sie alle Fakten zur Hand und können sich auf das Wesentliche konzentrieren: Ihre Prüfung!
Wann absolvieren Sie welche IHK-Prüfung?
Ein Teil der Auszubildenden in einem zwei-/drei- oder dreieinhalbjährigen IHK-Ausbildungsberuf legt nach etwa der Hälfte der Ausbildungszeit die sogenannte Zwischenprüfung ab. Ob diese nur schriftlich oder auch praktisch absolviert werden muss, richtet sich nach der Ausbildungsverordnung des jeweiligen Berufes. Die Teilnahme an der Zwischenprüfung ist u.a. Zulassungsvoraussetzung für die IHK-Abschlussprüfung. Die Zwischenprüfung dient als Lernstandserhebung, um zu sehen, in welchen Bereichen ein/-e Auszubildende/-r evtl. noch besonderen Schulungsbedarf hat.
Viele Auszubildende in drei- bzw. dreieinhalbjährigen Ausbildungen legen allerdings die „gestreckte Abschlussprüfung“ ab. Auf Dauer werden alle Ausbildungsverordnungen voraussichtlich entsprechend angepasst und die klassische Zwischenprüfung verschwindet. Die gestreckte IHK-Abschlussprüfung ist in der jeweiligen Ausbildungsverordnung geregelt und funktioniert so:
- Etwa in der Mitte des zweiten Ausbildungsjahres findet die Abschlussprüfung Teil 1 statt (diese Teil-1-Prüfung ersetzt die klassische Zwischenprüfung)
- Hier zeigen die Auszubildenden das bisher in der Berufsschule erlernte Wissen und die im Betrieb erlangten Fertigkeiten und Kenntnisse.
- Je nach Beruf fließt das Ergebnis des Prüfungsteils 1 zu 20 bis 40% in die Abschlussnote mit ein.
- Am Ende der Ausbildung findet der zweite Teil der Abschlussprüfung statt.
- Die Ergebnisse von Teil 1 und Teil 2 werden auf dem IHK-Zeugnis ausgewiesen.
Diese Form der gestreckten Abschlussprüfung ist weniger verdichtet, da Grundkenntnisse und -fertigkeiten nicht noch einmal im Teil 2 abgefragt und gezeigt werden müssen. Zudem zählt die bestandene Abschlussprüfung der zweijährigen Aufbauausbildungen meist als Teil 1 der Abschlussprüfung, wenn die Ausbildung fortgeführt wird.
Weitere Informationen
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Was ist ein Betrieblicher Auftrag und wie wird dieser bearbeitet?
Der sogenannte "Betriebliche Auftrag" oder "Report" oder die "Dokumentation" oder "Projektarbeit" ist Teil der gestreckten Abschlussprüfung Teil 2 und wird gegen Ende der Ausbildungszeit erstellt. Die Ausbilder/-innen formulieren dazu eine Praxisaufgabe aus dem beruflichen Tätigkeitsfeld der Auszubildenden. Der Prüfungsausschuss der IHK für München und Oberbayern nimmt die Prüfung ab.
Art und Umfang des Betrieblichen Auftrags bzw. der Reporte, Dokumentationen oder Projektarbeiten richtet sich nach der Ausbildungsverordnung des jeweiligen Berufes. Der zeitliche Rahmen kann daher sehr unterschiedlich sein und mehrere Wochenstunden/-tage umfassen.
Auszubildende bearbeiten den Auftrag im Unternehmen und dokumentieren die Tätigkeiten. Dabei zeigt sie beispielsweise, dass sie einen Kundenauftrag annehmen und Termine vereinbaren können oder Produkte herstellen können.
Die Auszubildenden tragen selbstständig alle relevanten Informationen zusammen, berücksichtigen wirtschaftliche und ökologische Gesichtspunkte und arbeiteen mit den vor- und nachgelagerten Abteilungen zusammen.
Die Unterlagen über die Durchführung und Dokumentation fließen teilweise in die Abschlussnote mit ein, dazu findet mit dem Prüfungsausschuss ein Fachgespräch über die Aufgabe statt. Im Prinzip zeigt zeigen Auszubildende damit, was sie in der Praxis gelernt haben und wie sie ihre Arbeit dokumentieren und reflektieren.
Wann finden die Zwischen- und Abschlussprüfungen statt?
Die schriftlichen Termine für die IHK-Prüfungen sind für alle Ausbildungsberufe bundeseinheitlich festgelegt. Das gilt sowohl für die IHK-Zwischenprüfung und die IHK-Abschlussprüfung als auch für die gestreckte Prüfung mit der Abschlussprüfung Teil 1 und Teil 2.
Die mündlichen und/oder praktischen IHK-Prüfungen finden im Anschluss statt.
Die Ausbildungsberufe sind in folgende Bereiche gegliedert:
Anmeldung zur IHK-Abschlussprüfung
Zuständig für die Anmeldung zur IHK-Abschlussprüfung sind der Ausbildungsbetrieb und der/die Auszubildende. Dem Ausbildungsbetrieb werden automatisch alle Informationen und Anmeldeunterlagen von der IHK fristgerecht vor dem Anmeldetermin zugesandt.
Voraussetzungen für die Prüfungszulassung
- Die Ausbildungszeit muss absolviert oder spätestens zwei Monate nach dem Prüfungstermin erfüllt sein.
- Fehlzeiten in Theorie und Praxis gefährden die Zualssung (in Zweifelsfällen werden Entscheidungen nach Einzelfallprüfung gefällt).
- Falls der Ausbildungsberuf noch eine Zwischenprüfung vorsieht, müssen Sie an dieser teilgenommen haben.
- Die Ausbildungsnachweise (Berichtshefte) müssen ordnungsgemäß geführt sein.
- Bei der gestreckten Abschlussprüfung entfällt die Zwischenprüfung und die Auszubildenden absolvieren stattdessen die Abschlussprüfung Teil 1, bevor Sie zur Abschlussprüfung Teil 2 zugelassen werden können.
- Das Ausbildungsverhältnis muss nach dem Abschluss des Ausbildungsvertrags bei der IHK für München und Oberbayern eingetragen worden sein.
Auch dafür ist der Ausbildungsbetrieb zuständig.
So bereiten Sie sich auf die IHK-Abschlussprüfung vor
Im Idealfall bereiten die Berufsschule und der Ausbildungsbetrieb mit Wiederholungen des Stoffs und theoretischen und praktischen Prüfungssimulationen auf die bevorstehende IHK-Prüfung vor.
Doch es ist auch Eigeninitiative der Auszubildenden gefragt. Insbesondere um das Fachwissen aufzufrischen und zu vertiefen, sind spezielle Stoffsammlungen für den jeweiligen Beruf sehr empfehlenswert (siehe rechts).
Auch im Internet sind verschiedene Möglichkeiten zu finden, um sich auf die Abschlussprüfung vorzubereiten. Durch Apps und Lernvideos können Inhalte im eigenen Tempo erarbeitet werden. Auszubildende sollten sich einen Überblick über Ihre Möglichkeiten zum digitalen Lernen verschaffen.
Gewerblich-technische Berufe
Der Christiani Verlag stellt nicht nur Stoffsammlungen bereit, die zeigen, welches Wissen in der schriftlichen Prüfung wichtig ist. Hier erhalten Sie auch Prüfungsaufgaben vorangegangener Jahre, an denen Sie auf realistischem Niveau üben können.
Tel. 07531 / 5801 - 26
E-Mail: info@christiani.de
www.christiani.de
Kaufmännische und kaufmännisch-verwandte Berufe
Auch angehende Kaufleute profitieren von Stoffsammlungen und früheren Prüfungsaufgaben. Sie werden im U-Form-Verlag fündig.
Tel. 0212 / 22207 - 0
E-Mail: form@u-form.de
www.u-form-shop.de/
Was passiert, wenn Sie die Prüfung nicht bestehen?
Falls eine Prüfung nicht bestanden wird, ist das zwar sehr ärgerlich – aber es stehen den Auszubildenden weiterhin alle Möglichkeiten offen. Es gilt:
- Haben Auszubildende die Abschlussprüfung nicht bestanden, verlängert sich – auf ihr Verlangen hin – die Ausbildung automatisch um bis zu 12 Monate. Kündigen darf der Ausbildungsbetrieb nicht.
- Je nach Ausbildungsverordnung legen die Auszubildenden entweder eine sogenannte "mündliche Ergänzungsprüfung" ab oder wiederholen die Prüfung beim nächsten regulären Prüfungstermin.
- Generell gilt: Eine IHK-Abschlussprüfung kann höchstens zweimal wiederholt werden. Fällt der/die Auszubildende auch beim letzten Versuch durch, kann er/sie in diesem Beruf keinen Abschluss mehr erlangen.
Daher sollte die Phase bis zum nächsten Prüfungstermin oder zur Ergänzungsprüfung intensiv genutzt werden, um gut vorbereitet zu sein. Auch hier können die ausbildungsbegleitenden Hilfen eine unterstützende Option sein.