IHK Berufsbildung

Ausbildungsprofil Mediengestalter/-in Bild und Ton

Als Mediengestalter/-in Bild und Ton bist Du für bewegte Bilder und Tonmedien zuständig. Du produzierst Videos, Kurzfilme oder Werbespots, Hörspiele, Radiobeiträge oder Podcasts. Dabei übernimmst Du eine federführende Rolle – von den ersten Planungen bis zur Auswahl der passenden Technik. Du arbeitest im Team mit Kameraleuten, Post-Producern, Tontechnikern und anderen Medienschaffenden.

Inhaltsverzeichnis

Für wen eignet sich die Ausbildung als Mediengestalter/-in Bild und Ton?

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© DOMINIK FRITZ

Habst Du ein Auge für ästhetische Bilder, technisches Verständnis und Du bist ein Organisationstalent? Diese Eigenschaften sind für die Ausbildung zum/zur Mediengestalter/-in Bild und Ton maßgeblich.

Konzentrationsfähigkeit ist unter anderem am Schnittplatz gefragt, kreative Ideen bei der Konzeption von Filmen und Audioaufnahmen. Deine Arbeit als Mediengestalter/-in Bild und Ton findet vorwiegend im Team statt. Ein kollegiales Miteinander und die Fähigkeit, sich in die Gruppe einzubringen, sind daher ebenfalls sehr vorteilhaft.

Für die duale Ausbildung zum/zur Mediengestalter/-in Bild und Ton ist eine angemessene Vergütung vorgesehen. Hier erfährst Du mehr zu Höhe und Staffelung .

Wie läuft die Ausbildung als Mediengestalter/-in Bild und Ton ab?

Die duale Ausbildung zum/zur Mediengestalter/-in Bild und Ton findet im Wechsel im Betrieb und in der Berufsschule statt. Zusätzlich zum Grundlagenwissen intensivierst Du Deine Skills in zwei Wahlqualifikationen. Die erste wählst Du passend zu Deinem Ausbildungsbetrieb aus den folgenden Optionen aus:

  • Kameraproduktionen
  • Studio-, Außenübertragungs- und Bühnenproduktionen
  • Postproduktion
  • Ton

Für die erste Wahlqualifikation ist eine Dauer von 20 Wochen vorgesehen. Die zweite reicht über einen Zeitraum von zwölf Wochen und kann aus insgesamt 18 Möglichkeiten gewählt werden. Diese reichen vom Einsatz von Regie-Serversystemen über Montageformen bis zum produktionsbezogenen Datenmanagement

Im zweiten Ausbildungsjahr legst Du eine Zwischenprüfung ab. Die duale Ausbildung beendest Du nach drei Jahren mit der Abschlussprüfung bei der IHK für München und Oberbayern.

Weitere Infos zum Ausbildungsbeginn und vielen weiteren Themen findest Du bei der Ausbildungsberatung .

Mediengestalter/-in Bild und Ton: Tätigkeitsprofil und Arbeitsbereiche

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© Canvas Studio/pexels

Bewegte Bilder und Audios von A bis Z konzipieren: In der Ausbildung zum/zur Mediengestalter/-in Bild und Ton gehst Du mit Produktionssystemen um, setzt Licht und Schatten geschickt ein, nimmst Video und Ton nach gestalterischen Ansprüchen auf und spielst Clips passgenau ein. Darüber hinaus gehört die Postproduktion zu Deinen Ausbildungsinhalten. Du sicherst und archivierst Material, importierst und verknüpfst Bild- sowie Tonmaterial, Du bist meist am digitalen Schneidetisch tätig und bearbeitest Audioaufnahmen.

Nicht zuletzt erfährst Du alles über rechtliche Grundlagen der Video- und Audioproduktion, erstellst Exposés für Auftraggeber und Skripte für die Produktionsteilnehmer.

Videos und Filme werden nicht zuletzt durch die wachsende Bedeutung von Social Media immer wichtiger. Das spielt Dir als Mediengestalter/-in Bild und Ton in die Hände. Nach erfolgreichem Abschluss Deiner dualen Ausbildung zum/zur Mediengestalter/-in Bild und Ton kommen außerdem Fort- und Weiterbildungen infrage, z. B. als Meister/-in Medienproduktion Bild und Ton oder als Medienfachwirt/-in .

Informationen zur Neuordnung der Ausbildung als Mediengestalter/-in Bild und Ton

Zum 01.08.2020 ist die Neuordnung des Ausbildungsberufes Mediengestalter/-in Bild und Ton in Kraft getreten. Die Neuordnung verfolgte die Absicht, vor allem die produktionstechnischen und -organisatorischen Veränderungen der betrieblichen Praxis in die Ausbildung aufzunehmen. Somit wird den Betrieben die Ausbildung aufgrund höherer Flexibilität und Praxisnähe in der Verordnung erleichtert.

Mit der neuen Verordnung traten die bisherige Verordnung über die Berufsausbildung zum Mediengestalter/-in Bild und Ton vom 26. Mai 2006 und die Verordnung über die Berufsausbildung zum Film- und Videoeditor/-in vom 29. Januar 1996 außer Kraft.

Es wurden folgende Neuerungen realisiert:

  • Die elektrotechnischen Inhalte wurden reduziert, die informationstechnischen Ausbildungsinhalte ausgeweitet.
  • Der engeren Zusammenarbeit der Mediengestalter/-in Bild und Ton mit den Redaktionen wurde ein größerer Stellenwert gegeben. Die Auszubildenden sollen nicht nur redaktionelle und mediale Konzepte erfassen und auswerten, sondern auch Programmmitarbeiter bzw. Kunden bei der Erstellung dieser Konzepte unterstützen.

Abschlussprüfung:

Die Prüfungskonzeption wurde überarbeitet „Erstellung eines Bild-Ton- oder eines Ton-Produktes auf Grund einer redaktionellen Vorgabe, Einbeziehen von schriftlichen Unterlagen in die Bewertung, Aufnahme eines Fachgespräches“, um eine vergleichbarere Bewertung zu erzielen. Durch die Aufnahme eines Fachgespräches, in dem die selbstständige Erstellung des Bild-Ton-Produktes bzw. des Ton-Produktes überprüft werden kann, wird der Prüfungsaufwand reduziert.

Die Ausbildungsordnung über die Berufsausbildung zum Mediengestalter/-in Bild und Ton ist am 5. März 2020 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden.

Die Verordnung ist am 01. August 2020 in Kraft getreten.

Für Ausbildungsverhältnisse, welche ab dem 1. August 2020 begonnen haben, gilt die neue Ausbildungsverordnung verbindlich.

Betriebliche Projektarbeit: Anmeldung und Durchführung

Zur Anfertigung der Produktionsaufgabe 1 für Mediengestalter/-in Bild und Ton muss für das Prüfungsstück eine Konzeptmappe zur Genehmigung vorgelegt werden. Um diese Projektarbeit schneller bearbeiten zu können, muss das Konzept der betrieblichen Projektarbeit online eingereicht werden – für die Sommerprüfung ab dem 1. März und für die Winterprüfung ab dem 1. Oktober. Im Download-Bereich auf der rechten Seite finden Sie weitere Informationen.

Betriebliche Projektarbeit – wie funktioniert das genau? Hier finden Sie alles Wissenswerte im Überblick!