Ausbildungsprofil Mediengestalter/-in Bild und Ton
Als Mediengestalter/-in Bild und Ton sind Sie für bewegte Bilder und Tonmedien zuständig. Sie produzieren Videos, Kurzfilme oder Werbespots, Hörspiele, Radiobeiträge oder Podcasts. Dabei übernehmen Sie eine federführende Rolle – von den ersten Planungen bis zur Auswahl der passenden Technik. Sie arbeiten im Team mit Kameraleuten, Post-Producern, Tontechnikern und anderen Medienschaffenden.
Inhaltsverzeichnis
Für wen eignet sich die Ausbildung als Mediengestalter/-in Bild und Ton?
Haben Sie ein Auge für ästhetische Bilder, technisches Verständnis und gelten als Organisationstalent? Diese Eigenschaften sind für die Ausbildung zum/zur Mediengestalter/-in Bild und Ton maßgeblich.
Konzentrationsfähigkeit ist unter anderem am Schnittplatz gefragt, kreative Ideen bei der Konzeption von Filmen und Audioaufnahmen. Ihre Arbeit als Mediengestalter/-in Bild und Ton findet vorwiegend im Team statt. Ein kollegiales Miteinander und die Fähigkeit, sich in die Gruppe einzubringen, sind daher ebenfalls sehr vorteilhaft.
Für die duale Ausbildung zum/zur Mediengestalter/-in Bild und Ton ist eine angemessene Vergütung vorgesehen. Hier erfahren Sie mehr zu Höhe und Staffelung.
Wie läuft die Ausbildung als Mediengestalter/-in Bild und Ton ab?
Die duale Ausbildung zum/zur Mediengestalter/-in Bild und Ton findet im Wechsel im Betrieb und in der Berufsschule statt. Zusätzlich zum Grundlagenwissen intensivieren Sie Ihre Skills in zwei Wahlqualifikationen. Die erste wählen Sie passend zu Ihrem Ausbildungsbetrieb aus den folgenden Optionen aus:
- Kameraproduktionen
- Studio-, Außenübertragungs- und Bühnenproduktionen
- Postproduktion
- Ton
Für die erste Wahlqualifikation ist eine Dauer von 20 Wochen vorgesehen. Die zweite reicht über einen Zeitraum von zwölf Wochen und kann aus insgesamt 18 Möglichkeiten gewählt werden. Diese reichen vom Einsatz von Regie-Serversystemen über Montageformen bis zum produktionsbezogenen Datenmanagement
Im zweiten Ausbildungsjahr legen Sie eine Zwischenprüfung ab. Die duale Ausbildung beenden Sie nach drei Jahren mit der Abschlussprüfung bei der IHK für München und Oberbayern.
Weitere Infos zum Ausbildungsbeginn und vielen weiteren Themen finden Sie bei der Ausbildungsberatung.
Mediengestalter/-in Bild und Ton: Tätigkeitsprofil und Arbeitsbereiche
Bewegte Bilder und Audios von A bis Z konzipieren: In der Ausbildung zum/zur Mediengestalter/-in Bild und Ton gehen Sie mit Produktionssystemen um, setzen Licht und Schatten geschickt ein, nehmen Video und Ton nach gestalterischen Ansprüchen auf und spielen Clips passgenau ein. Darüber hinaus gehört die Postproduktion zu Ihren Ausbildungsinhalten. Sie sichern und archivieren Material, importieren und verknüpfen Bild- sowie Tonmaterial, sind am meist digitalen Schneidetisch tätig und bearbeiten Audioaufnahmen.
Nicht zuletzt erfahren Sie alles über rechtliche Grundlagen der Video- und Audioproduktion, erstellen Exposés für Auftraggeber und Skripte für die Produktionsteilnehmer.
Videos und Filme werden nicht zuletzt durch die wachsende Bedeutung von Social Media immer wichtiger. Das spielt Ihnen als Mediengestalter/-in Bild und Ton in die Hände. Nach erfolgreichem Abschluss Ihrer dualen Ausbildung zum/zur Mediengestalter/-in Bild und Ton kommen außerdem Fort- und Weiterbildungen infrage, z. B. als Meister/-in Medienproduktion Bild und Ton oder als Medienfachwirt/-in.
Informationen zur Neuordnung der Ausbildung als Mediengestalter/-in Bild und Ton
Zum 01.08.2020 ist die Neuordnung des Ausbildungsberufes Mediengestalter/-in Bild und Ton in Kraft getreten. Die Neuordnung verfolgte die Absicht, vor allem die produktionstechnischen und -organisatorischen Veränderungen der betrieblichen Praxis in die Ausbildung aufzunehmen. Somit wird den Betrieben die Ausbildung aufgrund höherer Flexibilität und Praxisnähe in der Verordnung erleichtert.
Mit der neuen Verordnung traten die bisherige Verordnung über die Berufsausbildung zum Mediengestalter/-in Bild und Ton vom 26. Mai 2006 und die Verordnung über die Berufsausbildung zum Film- und Videoeditor/-in vom 29. Januar 1996 außer Kraft.
Es wurden folgende Neuerungen realisiert:
- Die elektrotechnischen Inhalte wurden reduziert, die informationstechnischen Ausbildungsinhalte ausgeweitet.
- Der engeren Zusammenarbeit der Mediengestalter/-in Bild und Ton mit den Redaktionen wurde ein größerer Stellenwert gegeben. Die Auszubildenden sollen nicht nur redaktionelle und mediale Konzepte erfassen und auswerten, sondern auch Programmmitarbeiter bzw. Kunden bei der Erstellung dieser Konzepte unterstützen.
Abschlussprüfung:
Die Prüfungskonzeption wurde überarbeitet „Erstellung eines Bild-Ton- oder eines Ton-Produktes auf Grund einer redaktionellen Vorgabe, Einbeziehen von schriftlichen Unterlagen in die Bewertung, Aufnahme eines Fachgespräches“, um eine vergleichbarere Bewertung zu erzielen. Durch die Aufnahme eines Fachgespräches, in dem die selbstständige Erstellung des Bild-Ton-Produktes bzw. des Ton-Produktes überprüft werden kann, wird der Prüfungsaufwand reduziert.
Die Ausbildungsordnung über die Berufsausbildung zum Mediengestalter/-in Bild und Ton ist am 5. März 2020 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden. (siehe Download Mediengestalter/-in Bild und Ton VO 2020)
Die Verordnung ist am 01. August 2020 in Kraft getreten.
Für Ausbildungsverhältnisse, welche ab dem 1. August 2020 begonnen haben, gilt die neue Ausbildungsverordnung verbindlich.
Betriebliche Projektarbeit: Anmeldung und Durchführung
Zur Anfertigung der Produktionsaufgabe 1 für Mediengestalter/-in Bild und Ton muss für das Prüfungsstück eine Konzeptmappe zur Genehmigung vorgelegt werden. Um diese Projektarbeit schneller bearbeiten zu können, muss das Konzept der betrieblichen Projektarbeit online eingereicht werden – für die Sommerprüfung ab dem 1. März und für die Winterprüfung ab dem 1. Oktober. Im Download-Bereich auf der rechten Seite finden Sie weitere Informationen.
Betriebliche Projektarbeit – wie funktioniert das genau? Hier finden Sie alles Wissenswerte im Überblick!