Infos zu den Neuordnungen der Ausbildungsberufe 2023
Zum August 2023 werden mehrere Ausbildungsberufe neugeordnet. Hier finden Sie alle Informationen zu den Neuordnungen im Jahr 2023.
Neugeordnete Ausbildungsberufe 2023
Gestalter/in für immersive Medien
Mediengestalter/-in Digital und Print
Verfahrensmechaniker/-in für Kunststoff- und Kautschuktechnik
Gestalter/-in für immersive Medien
360-Grad-Videos, virtuelle Räume und Konferenzen, animierte Grafiken – der Medieneinsatz im Alltag steigt seit Jahren rasant. Unternehmen verschiedener Branchen suchen dafür zunehmend Fachkräfte.
Nachdem eine Voruntersuchung des Bundesinstituts für Berufsbildung 2021 empfahl, diese Lücke zu schließen, wurde ein Neuordnungsverfahren zur Entwicklung eines entsprechenden Berufsbildes gestartet. Die dreijährige duale Ausbildung Gestalter/-in für immersive Medien wird zunächst als Monoberuf, also ohne Differenzierungsmöglichkeiten in Fachrichtungen oder Wahlmodule, aufgesetzt, um bei geringeren Ausbildungszahlen eine einheitliche Struktur vorzugeben. Der Beruf tritt ab dem 01.08.2023 in Kraft.
Vermittelt werden Aufnahmetechniken für reale und virtuelle Produktionen, das Erfassen, Modellieren und Aufbereiten von 3-D-Daten, die Gestaltung immersiver Klangwelten – was nicht nur für die Games-Branche zählt.
Zunächst soll in Bayern eine Berufsschulklasse in Fürth im ersten Lehrjahr gemeinsam mit dem Mediengestalter/-in Bild/Ton beginnen.
Ehe die virtuelle Realität browserbasiert und damit breitenwirksam in Anwendung kommt, ist jetzt der richtige Zeitpunkt, parallel Fachkräfte dafür auszubilden. Immersive Media als Trend wird uns massiv herausfordern."
Für viele Schulabgänger kann der neue Beruf auch eine Alternative zum Studium sein, was wiederum den Medienstandort Bayern stärkt.
Die Präsentation mit detaillierten Informationen zum neuen Beruf Gestalter/Gestalterin für immersive Medien von der Informationsveranstaltung vom 08.03.2023 finden Sie hier Präsentation.
Weitere Informationen finden Sie unter BIBB Gestalter/-in für immersive Medien
Die ausbildungsbegleitende Broschüre "Ausbildung gestalten" für den Ausbildungsberuf des BiBB können Sie hier downloaden
Mediengestalter/-in Digital und Print
Der Ausbildungsberuf Mediengestalter/-in Digital und Print (MG D+P) wurde im Jahr 1998 neu geschaffen und 2007 letztmalig grundlegend neugeordnet.
Seitdem gab es einige Anpassungen, in dem z. B. kleinere Berufe in die Ausbildungsordnung integriert und im Rahmen von Wahlqualifikationen neue Ausbildungsinhalte aufgenommen wurden, z. B. für die Themen 3 D-Grafik, Contenterstellung und Social Media.
Seit der letzten grundlegenden Neuordnung hat es vielfältige wirtschaftliche, technologische und arbeitsorganisatorische Entwicklungen gegeben, die die Arbeit der MG D+P deutlich beeinflussen.
Um einen tieferen Einblick in die veränderten Arbeitsbedingungen und -inhalte zu bekommen, hat das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) im Jahr 2022 eine Voruntersuchung zum Neuordnungsbedarf durchgeführt.
Es wurde deutlich, dass sich der Anteil der Branchen, die den Beruf ausbilden, erheblich verändert hat, da sich zunehmend Digital- und IT-Unternehmen sowie Marketingabteilungen von Unternehmen, die nicht der Medienwirtschaft zuzuordnen sind, hier engagieren.
Bei den Ausbildungsinhalten zeigt sich eine gewachsene Bedeutung der Arbeits- und Projektorganisation, da die Produktionsnetze immer komplexer werden. Hingegen entfallen eher handwerklich geprägte Tätigkeiten aufgrund zunehmender Automatisierung. Stattdessen ist das Erstellen und Einbinden visueller und audiovisueller Medien in den letzten Jahren auch für diesen Beruf wichtiger geworden.
Hinsichtlich der Struktur des Ausbildungsberufes wird eine deutliche Vereinfachung empfohlen, insbesondere durch die Reduzierung der Anzahl der Wahlqualifikationen.
Auf Initiative der Sozialparteien hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz das BIBB mit der Entwicklung einer neuen Ausbildungsordnung beauftragt. (Quelle: Website BIBB)
Die neueAusbildungsverordnung wurde am 17.05.2023 im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt zum 01.08.2023 in Kraft.
Die Präsentation der Informationsveranstaltung vom 29.06.2023 finden Sie hier. Präsentation
Weitere Informationen finden Sie unter BIBB Mediengestalter/-in Digital und Print
Eine Broschüre bezüglich der Neuordnung wurde durch den ZFA Medien erstellt und können Sie hier downloaden.
Einen digitalen Ausbildungsplan können Sie sich auf der Website der ZFA Medien erstellen – über folgenden Link.
Kunststoff- und Kautschuktechnologe/-technologin
ehemals Verfahrensmechaniker/-in für Kunststoff- und Kautschuktechnik
Die derzeitige Ausbildungsordnung des Verfahrensmechanikers für Kunststoff- und Kautschuktechnik stammt aus dem Jahr 2012. In jüngster Vergangenheit haben sich im Bereich Digitalisierung technische Entwicklungen vollzogen, die sich auch auf das Berufsbild des Verfahrensmechanikers für Kunststoff- und Kautschuktechnik auswirken.
Es verändern sich beispielsweise die Produktionsabläufe und damit die hierfür erforderlichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten. Auch das Thema Nachhaltigkeit spielt beispielsweise in Form von verstärkten Recyclingansprüchen oder in Form von neuen Möglichkeiten der Nutzung nachwachsender Rohstoffe in der Kunststoffproduktion eine zunehmende Rolle. Beide Themen sollen in der neuen Ausbildungsordnung stärker verankert werden. (Quelle: Website BIBB)
Die neueAusbildungsverordnung wurde am 19.06.2023 im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt zum 01.08.2023 in Kraft.
Weitere Informationen finden Sie unter BIBB Kunststoff- und Kautschuktechnologe
Die ausbildungsbegleitende Broschüre "Ausbildung gestalten" für den Ausbildungsberuf des BiBB können Sie hier downloaden.
Karosserie- und Fahrzeugbaumechaniker/-in: Neue Fachrichtung Caravan- und Reisemobiltechnik
Die letzte Neuordnung des anerkannten Ausbildungsberufes „Karosserie- und Fahrzeugbauer/-in“ erfolgte 2014. Die jetzige Modernisierung erfolgt zum einen aufgrund von Qualifikationsveränderungen durch technologische Entwicklungen, welche die Fachrichtungen „Karosserieinstandhaltungstechnik“ und „Karosserie- und Fahrzeugbautechnik“ betreffen.
In der Instandhaltungstechnik werden allerdings auch weiterhin Kompetenzen im Umgang mit der Instandhaltung von Bestandsfahrzeugen, also mit bestehender Fahrzeugtechnik, benötigt. Ein weiterer Grund liegt in der Einführung einer weiteren, dritten Fachrichtung, bei der es sich um „Caravan- und Reisemobiltechnik“ handelt. Die Herangehensweise an die Herstellung von Fahrzeugen unterscheidet sich hier wesentlich von der „Karosserie- und Fahrzeugbautechnik“. Aufgrund der Komplexität der Ausbildungsinhalte wird die Ausbildungsdauer weiterhin dreieinhalb Jahre betragen.
Inhaltlich wird im Verfahren geprüft, wie weit Inhalte von Sachkundenachweisen zum Gegenstand der beruflichen Erstausbildung gemacht werden können. Das Modell der Gestreckten Abschluss- und Gesellenprüfung wird beibehalten. (Quelle: Website BIBB)
Die neue Ausbildungsverordnung wurde am 08.Mai 2023 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und tritt zum 01.08.2023 in Kraft.
Die neue Ausbildungsverordnung können Sie hier downloaden.
Ergänzende Informationen finden Sie auf BIBB Karosserie- und Fahrzeugbaumechaniker.
Die ausbildungsbegleitende Broschüre "Ausbildung gestalten" für den Ausbildungsberuf des BiBB können Sie hier downloaden.