IHK Berufsbildung

Infos zu den Neuordnungen der Ausbildungsberufe 2022

Zum August 2022 wurden mehrere Ausbildungsberufe neugeordnet. Betroffen sind die Kaufleute für Versicherungen und Finanzanlagen (ehemals Kaufleute für Versicherungen und Finanzen), die Eisenbahner/-in im Betriebsdienst und die Ausbildungsberufe im Gastgewerbe.

Zum 1. August 2022 sind die Neuordnungen in den oben genannten Berufen in Kraft getreten. Informationen über die Inhalte der jeweiligen Berufsbilder finden Sie hier.

Die dynamische Entwicklung vieler Branchen sowie die zunehmende Digitalisierung gaben Anlass, die bisher bestehenden Ausbildungsberufe kritisch unter die Lupe zu nehmen und zu prüfen, inwieweit sich Inhalte aus den neuen Wachstumsbereichen in die Ausbildung integrieren lassen. Es gilt nun, Weichen dafür zu stellen, dass die betroffenen Branchen nachhaltig für künftige Entwicklungen gerüstet sind und über entsprechend qualifizierte Nachwuchskräfte verfügen.

Neugeordnete Ausbildungsberufe 2022

  • Neuordnung Kaufmann/-frau für Versicherungen und Finanzanlagen

    Die Ausbildungsordnung über die Berufsausbildung zum Kaufmann/-frau für Versicherungen und Finanzanlagen ist am 8. März 2022 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden. (siehe VO Kaufleute für Versicherungen und Finanzanlagen Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt)

    Durch die Modernisierung der Ausbildungsordnung ist es möglich, den Ausbildungsberuf an die aktuellen und absehbaren Anforderungen in der beruflichen Praxis anzupassen. Das Kompetenzprofil des Berufsbildes der Kaufleute für Versicherungen und Finanzen wurde deshalb neu beschrieben und auch der Rahmenlehrplan neu gefasst. In der Arbeitswelt der Versicherungsbranche kam es in den letzten Jahren zu umfassenden Weiterentwicklungen und Umstrukturierungen, die unter anderem durch digitale Technologien neuerer Generation angetrieben werden. Die Tätigkeiten der Kaufleute für Versicherungen und Finanzen sind zwar schon länger digital geprägt, jedoch gewinnt die Digitalisierung im Versicherungsgewerbe weiter an Dynamik und führt somit zu Veränderungen der Geschäftsprozesse und Arbeitsformen. Deshalb sollen vor allem digitale Kompetenzen für die Auszubildenden intensiver verankert sein, um eine breite Kernqualifikation entwickeln zu können.
    Unter anderem wird es zukünftig eine gestreckte Abschlussprüfung mit Teil 1 und Teil 2 statt einer Zwischenprüfung und gesonderten Abschlussprüfung geben.
    Weitere Informationen sind hier zu finden.

Der Bildungsverband BWV bietet hierzu weitere Informationen, FAQs und virtuelle Infoveranstaltungen für alle Ausbildungsbeteiligten an. Unter folgendem Link geht es zur Infoseite https://kvf-guide.bwv.de

  • Neuordnung der Berufe im Hotel- und Gaststättengewerbe
    Seit 1. August 2022 gibt es im Gastgewerbe sieben statt sechs Ausbildungsberufe – und auch sonst hat die Neuordnung und Modernisierung der Hotel- und Gastronomieberufe inhaltliche und strukturelle Veränderungen mit sich gebracht. Weitere Details finden Sie über diesen Link.
  • Neuordnung Eisenbahner/-in im Betriebsdienst Lokführer/-in und Transport

    Die Ausbildungsordnung über die Berufsausbildung zum/zur Eisenbahner/-in im Betriebsdienst Lokführer/-in und Transport ist am 17. März 2022 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden. (siehe VO Eisenbahner/-in im Betriebsdienst Lokführer/-in und Transport Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt)

    Neben der inhaltlichen Neuausrichtung sind künftig die Digitalisierung und der Einsatz neuer Techniken von größerer Bedeutung. Es gibt nun zwei dreijährige berufliche Ausbildungen mit den Abschlüssen „Eisenbahner/in im Betriebsdienst Lokführer/in und Transport“ mit den beiden Einsatzgebieten Güterverkehr und Personenverkehr sowie „Eisenbahner/in in der Zugverkehrssteuerung“ auf Grundlage des Berufsbildungsgesetzes.
    Ein wesentlicher Punkt der Neuordnung ist neben der inhaltlichen Anpassung auch die Umstellung der Prüfungsform. Es gibt jeweils eine gestreckte Abschlussprüfung. Die Ausbildungsordnung ist zum 01. August 2022 in Kraft getreten.
    Weitere Informationen sind hier zu finden.

Eine Änderungsverordnung über die Berufsausbildung Eisenbahner/innen in der Zugverkehrssteuerung vom 5. Juli 2022 ist im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden.

siehe Eisenbahner/-in in der Zugverkehrssteuerung Änderungs VO 2022

Sie ist am 1. August 2022 in Kraft getreten.

Für Ausbildungsverhältnisse, welche ab dem 1. August 2022 beginnen, gilt die neue Ausbildungsverordnung verbindlich. Bereits registrierte Ausbildungsverhältnisse mit Ausbildungsbeginn ab 1. August 2022 wurden für Sie umgeschrieben.