IHK Ratgeber

Wegweiser Ausbildung - Tipps für die berufliche Integration

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Dem Fachkräftemangel in Bayern begegnen Unternehmen immer öfter mit der Ausbildung von Geflüchteten oder Jugendlichen mit Migrationsgeschichte. Dieser Ratgeber unterstützt Sie dabei - von den rechtlichen Voraussetzungen über die Auswahl der Bewerbung bis zur Begleitung der Prüfung und den Übergang in die Beschäftigung.

Inhalt

Wie Sie das Handbuch einsetzen können

Der „Wegweiser Ausbildung“ gibt Ihnen einen Überblick und Anregungen, wie sich der Weg von Geflüchteten und Migrant/-innen in Ausbildung von den rechtlichen Voraussetzungen bis zur Auswahl passender Bewerber/-innen gestalten lässt.

Darüber hinaus enthält das Booklet konkrete Tipps für die Einarbeitung und erfolgreiche betriebliche Integration sowie Handlungsempfehlungen für die Stabilisierung der Ausbildung und den Übergang in die Beschäftigung.

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Der Weg in die Ausbildung: Passende Bewerber/-innen finden

Sie sind bereits als Ausbildungsbetrieb bei Ihrer IHK registriert, und Sie haben eine oder mehrere freie Ausbildungsstelle(n), die Sie gerne mit Geflüchteten oder Migrant/-innen besetzen möchten? Was sind jetzt die wichtigsten Schritte, um geeignete Bewerber/-innen zu finden? Worauf muss Ihr Betrieb achten, damit die Ausbildung erfolgreich starten kann?

Schritt 1: Wie finde ich einen passende Azubis?

Der Fachkräftemangel hat längst auch den Ausbildungsmarkt erreicht. Die Konkurrenz um potenzielle Auszubildende nimmt stetig zu. Damit rücken Geflüchtete und Migrant/-innen immer stärker in den Fokus der Akquise. Regionale, bundesweite und internationale Stellen helfen bei der Suche nach geeigneten Bewerber/-innen:

  • Integrationsberatung und Bildungsberatung Ihrer regionalen IHK: Sie stehen im direkten Austausch mit weiterführenden Schulen (u. a. auch mit Berufsintegrationsklassen) sowie den jeweiligen regionalen Netzwerkpartner/-innen, die Bewerber/-innen zuleiten können.
  • Online-Ausbildungsstellen-Börse oder regionale Ausbildungsmessen der Agentur für Arbeit.
  • Mit Bildungspartnerschaften zu Schulen, Schülerpraktika oder auch dem Einsatz von eigenen Azubis als IHK AusbildungsScouts kann Ihr Unterneh-men auf sich als Ausbildungsbetrieb aufmerksam machen.
  • Über die InternetplattformenEURES (EURopean Employment Services) und "Make it in Germany" können Sie innerhalb der EU bzw. weltweit für Ihr Ausbildungsplatzangebot werben.
  • Durch Projekte wie z.B. "Hand in Hand for International Talents" oder "Thamm Plus Projekt"
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Schritt 2: Was braucht es für eine erfolgreiche Ausbildung von Geflüchteten und Migranten/-innen?

Die Bewerbung stößt auf Ihr Interesse, und der Termin für ein Vorstellungsgespräch ist vereinbart. Neben der Motivation und Begeisterung für den Beruf rücken bei der Ausbildung von Geflüchteten und Migrant/-innen zusätzliche Faktoren in den Fokus, damit die Ausbildung starten und vor allem auch erfolgreich gemeistert werden kann:

  • Ist der Zugang zum Arbeitsmarkt gestattet?
  • Welche Schulbildung und Lernerfahrungen werden mitgebracht?
  • Welche Sprachkenntnisse sind vorhanden?
  • Wo besteht Förderbedarf?

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Rechtliches – Zugang zur Ausbildung

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© IHK/Ideenmühle

Wer darf wann eine Ausbildung beginnen?

Grundsätzlich sollten Sie im Vorstellungsgespräch fragen, welchen Aufenthaltsstatus Ihre zukünftigen Auszubildenden haben. Je nach Aufenthaltsstatus – Aufenthaltserlaubnis, Gestattung oder Duldung bzw. Einreise mit Ausbildungsvisum – kann es notwendig sein, dass eine Arbeitserlaubnis bzw. Ausbildungserlaubnis beantragt werden muss.

Hier ein Überblick über die unterschiedlichen Aufenthaltsdokumente und den jeweiligen Arbeitsmarktzugang:

Aufenthaltstitel

Dieser Aufenthaltsstatus bedeutet, dass der/die Dokumenteninhaber/-in aus einem bestimmten Grund nach Deutschland einreist. Folgende Aufenthaltstitel sind u. a. zu unterscheiden:

Befristeter Aufenthalt

Schutzberechtigte Person
Sie haben in der Regel freien Zugang zum Arbeitsmarkt und können ohne Einschränkungen eine Ausbildung aufnehmen. Das Asylverfahren ist positiv beschieden.

24 AufenthG (geflüchtete Ukrainer/-innen erhalten in der EU einen sofortigen vorübergehenden Schutz)
§ 25 Abs. 1 AufenthG (Asylberechtigte)
§ 25 Abs. 2 AufenthG (anerkannte Flüchtlinge)
§ 25 Abs. 2 AufenthG (subsidiär Schutzberechtigte)
§ 25 Abs. 3 AufenthG (Personen mit festgestelltem Abschiebeverbot)
§ 16g AufenthG ( Aufenthaltserlaubnis zur Berufsausbildung für ausreisepflichtige Ausländer

Einreise mit einem Visum
Die Einreise ist nur für einen bestimmten Zweck beantragt. Hier ist darauf zu achten,
dass die Arbeitserlaubnis auf dem Aufenthaltstitel oder Zusatzblatt vermerkt ist.

§ 16a AufenthG (Ausbildungsvisum)
§ 16b AufenthG (Studium)
§ 16f Abs.1 AufenthG (Sprachkurs-Visum)
§ 17 Abs. 1 AufenthG (Ausbildungsplatzsuche

Aufenthaltsgestattung zur Durchführung des Asylverfahrens

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© IHK/ Ideenmühle

Personen mit diesem Papierdokument dürfen so lange in Deutschland bleiben, wie das Asylverfahren dauert. Sie haben in der Regel einen eingeschränkten Zugang zum Arbeitsmarkt. Um eine Ausbildung beginnen zu können, muss eine Ausbildungserlaubnis bei der zuständigen Ausländerbehörde beantragt werden. Hierzu muss der von der IHK eingetragene Ausbildungsvertrag bei der Ausländerbehörde eingereicht werden. Wenn die Ausbildungserlaubnis erteilt wird, steht einer dualen Ausbildung nichts mehr im Wege.

Achtung! Eine Ausbildungserlaubnis kann in der Regel erst sechs Monate vor Ausbildungsbeginn beantragt werden.

Aussetzung der Abschiebung (Duldung)

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© IHK/Ideenmühle

Personen, die dieses Papierdokument besitzen, müssen Deutschland eigentlich verlassen. Aber es gibt Gründe, warum dies gerade nicht möglich ist. Die Gültigkeit der Duldung variiert. Sie kann für einen Zeitraum von bis zu drei Monaten, aber auch für die gesamte Dauer der Ausbildungszeit ausgestellt werden.

Übersicht der Duldungen
§ 60a AufenthG: Vorübergehende Aussetzung der Abschiebung
§ 60b AufenthG: Personen mit ungeklärter Identität (Beschäftigungsverbot)
§ 60c AufenthG: Ausbildungsduldung („3+2-Regelung“)
§ 60d AufenthG: Beschäftigungsduldung

In der Duldung ist der Arbeitsmarktzugang stärker beschränkt. Es muss eine Beschäftigungserlaubnis oder Ausbildungserlaubnis beantragt werden. Auch hier muss auf Nebenbestimmungen geachtet werden.

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Die „3+2-Regelung“ und der Weg in die Ausbildungsduldung

Die „3+2-Regelung“, d. h. 3 Jahre Ausbildungsdauer und im Anschluss 2 Jahre Beschäftigung als Fachkraft, ermöglicht es Personen mit abgelehntem Asylantrag, für die restliche Dauer ihrer Ausbildung in Deutschland zu bleiben sowie auf Antrag ggf. im Anschluss zwei Jahre als Fachkraft im erlernten Ausbildungsberuf zu arbeiten. Es gibt zwei unterschiedliche Erteilungsvorraussetzungen durch die zuständige Ausländerbehörde.

Voraussetzungen für die Ausbildungsduldung und Ausbildungs-Aufenthaltserlaubnis

Keine Ausbildungsduldung

  • Es liegen Versagensgründe vor, wie z. B. vorsätzliche Straftaten oder die Identität wurde nicht fristgerecht geklärt.
  • Der/Die Bewerber/-in kommt aus einem sicheren Herkunftsland, und der Asylantrag wurde nach dem 31.08.2015 gestellt; hierzu kann es auch Ausnahmen geben. Nehmen Sie Kontakt zu einer Rechtsberatung auf.
  • Es liegt eine Duldung nach § 60b AufenthG vor.
  • Die vorhandene Duldung besteht weniger als drei Monate.
  • Es wurden bereits aufenthaltsbeendende Maßnahmen eingeleitet (z. B. Buchung von Transportmittel für die Abschiebung).

Besonderheiten bei Gestattung

Vor der Ausbildung können Inhaber einer Gestattung eine Arbeitserlaubnis für die Ausbildung beantragen. Die Erlaubnis zur Aufnahme einer Ausbildung wird dann ggf. in die Gestattung eingetragen. Die Gestattung und auch die Ausbildungserlaubnis sind in der Regel 6 Monate gültig. Eine Verlängerung muss vor Ablauf beantragt werden. Während der Ausbildung können Auszubildende, die sich noch im Asylverfahren befinden, eine Ablehnung erhalten. Mit dieser wird zur Ausreise aufgefordert. Hier muss gehandelt und ggf. sofort eine Ausbildungsduldung wie in Variante A beantragt werden.

Einreise mit Ausbildungsvisum § 16a AufenthG

Bevor Sie einen Ausbildungsvertrag abschließen und im Anschluss mit den Einreiseformalitäten beginnen, ist es wichtig, sich vorab genügend Zeit für den Kennenlernprozess zu nehmen. Hilfreich dazu ist bspw. ein Videogespräch mit Ihrem/Ihrer Berwerber/-in. Tipps für diese wichtige Phase vor der Ausbildung von Menschen aus Drittstaaten finden Sie in unserer Checkliste.

Wesentliche Schritte sind:

  • Unterschriebener Ausbildungsvertrag, Eintragungsbestätigung und sachliche/ zeitliche Gliederung
  • Visum beantragen
    - Reguläres Visum wird durch den Auszubildenden bei der zuständigen deutschen Botschaft beantragt
    - Ausbildungsvertrag (Nachweis der finanziellen Lebensunterhaltsicherung)
    - Sprachkenntnisse (Sprachzertifikat - in der Regel B1 erforderlich)
    - Ggf. Vorabzustimmung zur Arbeitsaufnahme durch Bundesagentur für Arbeit / ZAV
  • Einreise und Unterkunft planen

Vor Ablauf des Visums müssen Ihre künftigen Azubis nach der Einreise bei der jeweils zuständigen Ausländerbehörde am Wohnort eine Aufenthaltserlaubnis zu Ausbildungszwecken beantragen.

Besonderheit § 16a Abs. 1 S. 4 AufenthG – vorgeschalteter Sprachkurs zur Ausbildung

Grundsätzlich ist es auch möglich, für einen zur Ausbildung vorgeschalteten Sprachkurs einzureisen. Hier ist vor allem eine frühzeitige Planung notwendig, damit alle notwendigen Schritte vor Ausbildungsbeginn (max. 6 Monate vorher) unternommen werden können. Diese sind:

  • Organisation des Sprachkurses
    - Selbst organisiert: Hier müssen Sie darauf achten, dass es ein Vollzeitkurs ist, er nicht online durchgeführt wird und nicht nur am Wochenende stattfindet.
    - Kurse nach Deutschförderverordnung (kostenfrei) / BAMF-Kurse
  • Visumsbeantragung wie bei § 16a AufenthG - zusätzlich müssen Anmeldung und Nachweis der Bezahlung des Kurses beigefügt werden.

Eine Nebenbeschäftigung von 20 Wochenstunden während der Vorbereitungszeit ist möglich.

Weitere potenzielle Bewerber/-innen für Ausbildung aus Drittstaaten

Es gibt weitere Möglichkeiten für die Aufnahme von Ausbildungen von Menschen aus Drittstaaten (Zweckwechsel notwendig). Diese sind u.a.:

§ 17 AufenthG Einreise zur Ausbildungs- oder Studienplatzsuche

§ 16f Abs. 1 AufenthG Einreise zum Spracherwerb

§ 19c Abs. 1 AufenthG i. V. m. § 14 BeschV (freiwilliger Dienst) bzw. § 12 BeschV (Au Pair)

§ 20a AufenthG Chancenkarte

Sie finden weitere Informationen hierzu auf der Website von „Make it in Germany“

Hinweis: In einigen Aufenthalten ist nun eine Nebenbeschäftigung von 20
Wochenstunden möglich. Prüfen Sie dazu die Arbeitserlaubnis.

Ausbildungsreife

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© IHK/ Ideenmühle

Worauf sollten Sie achten?

Unterschiedliche Schulsysteme und unterschiedliche Zugänge zur Schulbildung in den Heimatländern, aber auch die persönlichen Lernkompetenzen und Sprachfähigkeiten spielen eine große Rolle, ob Ihre Bewerber/-innen in der Lage sind, eine duale Ausbildung zu meistern. Nach dem Blick auf den Arbeitsmarktzugang ist der nächste Schritt, die Ausbildungsreife abzuklopfen.

Auch die folgenden Angebote helfen Ihnen, die beruflichen Vorerfahrungen und Potenziale zu ermitteln und einzuordnen:

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Das kostenlose Online-Kompetenz-Tool „check.work“ der bayerischen IHKs unterstützt Sie, Stärken und Fähigkeiten potenzieller Ausbildungsbewerber/-innen mit Flucht- oder Migrationshintergrund objektiv zu ermitteln. Die Online-Anwendung besteht aus einem Leistungstest und einem Persönlichkeitsfragebogen zur Selbsteinschätzung. Lizenzen können Sie kostenfrei bei Ihrer IHK anfordern. Einen Übungstest finden Sie unter: check.work/uebungen/start

Sollten Ihre Bewerber/-innen bereits berufliche Qualifikationen im Heimatland erworben haben, helfen die Anerkennungsstelle der bayerischen IHKs in enger Zusammenarbeit mit der IHK-FOSA bei der Bewertung von im Ausland absolvierten Berufsausbildungen. Für Erstberatungen kontaktieren Sie Ihre IHK.

Darüber hinaus können Sie weitere Testungen anwenden, um ein genaueres Bild von den schulischen Leistungen zu erhalten, z. B. berufliche Eignungstestungen, Matheaufgaben oder Abschlussprüfungen für Mittelschule oder den qualifizierten Mittelschulabschluss.

Überblick Deutschkenntnisse

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Sprache ist der Schlüssel für die Teilhabe am Arbeitsleben in Deutschland. Der Anspruch an das Sprachvermögen ist in Betrieb und Berufsschule oftmals unterschiedlich und steigt im Laufe der Ausbildungszeit. Spätestens bei den Abschlussprüfungen muss der komplette berufsbezogene Sprachschatz abrufbar sein, und der/die Auszubildende muss gelernt haben, die komplexe Bildungssprache zu entziffern.

Dazu ist ein Sprachniveau von mindestens B1 (Fortgeschrittene Sprachanwendung – gut in der Alltagssprache im Betrieb), besser B2 (selbstständige Sprachanwendung – Fachsprache in Berufsschule und Prüfungen) notwendig, in manchen Berufen, die sprachintensiver sind und in denen u. a. Briefe oder E-Mails selbstständig geschrieben oder beantwortet werden müssen, bedarf es sogar eines Sprachniveaus von C1 (kompetente Sprachanwendung).

GUT ZU WISSEN: Bei Sprachzertifikaten gibt es große Unterschiede. Die erreichte Punktzahl spiegelt nicht immer das für den jeweiligen Beruf benötigte Sprachvermögen wider. Eine Teilnahmebestätigung allein sagt noch nichts über den tatsächlichen Sprachstand aus.

Spracherwerb braucht Zeit

Das Erlernen einer neuen Sprache braucht vor allem auch Zeit: Um ein Sprachniveau von B1 zu erreichen, muss dazu in der Regel ein Jahr lang ein Vollzeitkurs besucht werden - für berufstätige Personen eine immense Doppelbelastung. Wichtig ist, dass der Spracherwerb gleich von Beginn der Ausbildung an gefördert wird. Freistellungen für Sprachförderangebote und die Motivation zur Kursteilnahme sind dabei sehr wichtig!

Check Sprachkenntnisse

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Wenn Sie sich ein Bild von dem tatsächlichen Sprachstand der Bewerber/-innen machen wollen, gehen Sie selbst in die Testung. Neben dem Sprechen sind folgende Bereiche der Sprachbeherrschung wichtig:

  • Schreiben (schnell, sicher, Inhalte zusammenfassen können)
  • Lesen (Lückentexte erarbeiten, Definitionen erkennen, Notizen lesen)
  • Hören (sinngemäß wiedergeben können)

Alle vier Bereiche (Sprechen, Schreiben, Lesen und Hören) sollten gleich stark und auf die Erfordernisse des jeweiligen Berufs abgestimmt sein. Dabei sollten Sie stets auch die Anforderungen der Berufsschule (diverse mündliche und schriftliche Prüfungen) im Blick haben.

TIPP: Informationen zu kostenlosen Berufssprachkursen des BAMF für Azubis finden Sie hiernuif.de/flyer-berufssprachkurse

Zusammenfassung Ausbildungsreife

Mit dem Blick auf die schulische Vorbildung und die persönlichen Kompetenzen sowie mit der Überprüfung des tatsächlichen Sprachniveaus haben Sie sich einen Eindruck von der Ausbildungsreife Ihrer Bewerber/-innen verschafft. Bei einem Praktikum können Sie sich zusätzlich von den praktischen Fähigkeiten und der Motivation überzeugen, bevor Sie Ihre Entscheidung treffen. Für beide Möglichkeiten – noch förderbedürftig oder ausbildungsreif – zeigen wir Ihnen die nächsten Schritte auf:

Zwischenschritte auf dem Weg zur Ausbildung

Sollte die Ausbildungsreife an der einen oder anderen Stelle noch nicht im vollen Umfang vorhanden sein, können folgende Maßnahmen helfen, die für eine Ausbildung notwendigen Fertigkeiten und Kenntnisse auszubauen:

Integrationsberatung der IHKs - Durchblick im regionalen Maßnahmenangebot
Viele Angebote zur Unterstützung der Integration von Geflüchteten und Neuzugewanderte in Ausbildung sind bundes- oder bayernweit aufgestellt. Die jeweiligen Anforderungen des regionalen Arbeitsmarktes und zusätzliche Maßnahmen regionaler Akteur/-innen führen oftmals zu unterschiedlich ausgestalteten Angeboten. Im Gespräch mit der Integrationsberatung Ihrer IHK können gemeinsam die bestehenden Möglichkeiten ermittelt werden.

Starten mit einer Einstiegsqualifizierung (EQ) - Türöffner für den Beruf
Mit dieser von der Bundesagentur für Arbeit (BA) geförderten Maßnahme haben Sie die Möglichkeit, Ihre Bewerber/-innen intensiver in Betriebsalltag und Berufsschule kennenzulernen, bevor diese eine Ausbildung starten. Weitere Infos finden sie hier.

Ausbilden im Kombimodell - mehr Zeit für den Erwerb der Berufssprache
Das „Kombimodell“ verbindet die Ausbildung in Betrieb und Berufsschule mit dem intensiven Erwerb der Berufssprache direkt an der Berufsschule. Es handelt sich um eine Teilzeitausbildung mit zusätzlicher Sprachförderung von Anfang an. Die klassische Berufsausbildung wird je nach Ausbildungsberuf um 6 bis 12 Monate verlängert, der Einstieg in das Berufsleben erleichtert, und Sprachbarrieren werden frühestmöglich abgebaut. Die Auszubildenden können so intensiver im Lernprozess unterstützt und Sie als Ausbilder/-in stärker entlastet werden.

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Start in die Ausbildung

Passt alles, steht dem Abschluss des Ausbildungsvertrags nichts mehr im Wege. Unsere To-do-Liste hilft Ihnen, alle jetzt noch notwendigen Formalitäten vor dem Start der Ausbildung im Auge zu behalten:

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Ausbildung erfolgreich meistern

Einarbeitung

Jeder Ausbildungsbetrieb arbeitet anders und organisiert seine Abläufe individuell. In der Praxis ist es das Zusammenspiel mehrerer Faktoren und Partner/-innen, die zu einer erfolgreichen Ausbildung und damit zu eigenständigem beruflichem Handeln führen. Daher ist der regelmäßige Austausch aller in der dualen Ausbildung Beteiligten besonders wichtig.

Gezielte Organisation und Planung

Sie als Ausbilder/-in können den Start von Geflüchteten und Neuzugewanderten eigenverantwortlich und zielorientiert mit zusätzlichen Impulsen unterstützen. Von Anfang an sind auch Ihre neuen Azubis gefordert, sich in den Lernprozess einzubringen.

Stabilisierung der Ausbildung

Der größte Organisations- und Arbeitsaufwand kommt am Ausbildungsanfang auf Sie zu. Hier legen Sie das Fundament für den möglichst reibungslosen Verlauf der Ausbildung. Nach und nach verringert sich der Unterstützungsaufwand. Unser Überblick zeigt Ihnen, welche Maßnahme wann am wirkungsvollsten ist, um den Ausbildungsverlauf zu stabilisieren.

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Wertvolle Tipps für ein gemeinsames Gelingen des Einstiegs ins Berufsleben liefert das Workbook „Endlich in Ausbildung – und jetzt?“. In das Booklet sind die Erfahrungen der Integrationsexpert/-innen der bayerischen IHKs rund um das Thema Ausbildungsstart eingeflossen. Das Heft gibt Tipps aus der Praxis für die Praxis.

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Übersicht: Wann ist welche Fördermaßnahme am wirkungsvollsten

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© IHK/ Ideenmühle

Hier finden Sie die Übersicht.

Weitere Informationen auf einen Klick, welche staatlichen Förderangebote zur Verfügung stehen und wie diese dabei helfen können, die Ausbildung in Ihrem Betrieb erfolgreich zu gestalten, finden Sie hier.

Was hilft beim Lernen? – Tipps aus der Praxis

Als Betrieb können Sie Ihre Auszubildenden beim Lernen, insbesondere beim Erwerb der Fachsprache aktiv unterstützen und somit wesentlich zum Prozess der Ausbildungsstabilisierung beitragen.

  • Ermuntern Sie Ihre Auszubildenden, eigene Checklisten zu Arbeitsabläufen und Arbeitsanweisungen zu erstellen.
  • Schaffen Sie im Arbeitsalltag gezielt Sprech- und Schreibanlässe, um frühzeitig die eigenständige Anwendung der Fachsprache zu trainieren.
  • Erteilen Sie Arbeitsaufträge und sprechen Sie diese direkt im Anschluss durch.
  • Setzen Sie Bildwörterbücher für die Unterweisungen ein.
  • Überlegen Sie sich Quizfragen zu Fachthemen.

Tipps von Geflüchteten und Neuzugewanderten

Prüfungen meistern

Mit dem ersten Tag in der Ausbildung sollte auch die Vorbereitung auf die Prüfungen starten. Ziel ist es, dass Ihre Azubis sprachlich so fit werden, dass sie die komplexe Bildungssprache verstehen und die Prüfungsfragen in der Berufsschule und bei den IHK-Prüfungen beantworten kann. Mit folgenden Schritten können Sie den Lernprozess unterstützen:

  • Gemeinsam mit Ihrem Azubi Pläne für Prüfungsvorbereitung erstellen
  • Lerntempo- und -kompetenzen überprüfen
  • Alte IHK-Prüfungen bestellen (z.B. Christiani- oder U-Form-Verlag) und gemeinsam durcharbeiten
  • Prüfungsaufgaben verstehen und knacken
  • Aufgabenstellung und Art der Aufgaben besprechen
  • Signal- und Schlüsselwörter ( z. B. „nennen“, „erläutern“, „begründen“…) identifizieren und durchsprechen
  • Multiple-Choice-Aufgaben durchgehen und üben
  • Einsatz eines zweisprachigen Wörterbuchs üben
    (Auf Antrag ist in den Prüfungen der Einsatz eines zweisprachigen Wörterbuchs in Druckform möglich).
  • Checkliste für die wichtigsten Dinge, die am Prüfungstag selbst vorhanden sein sollten, anfertigen

Sollten Sie während der Prüfungsvorbereitung merken, dass Ihr Azubi große Lücken im Fachwissen haben, sollten Sie Kontakt mit der Ausbildungsberatung oder Integrationsberatung Ihrer IHK aufnehmen, um die Möglichkeit einer Verlängerung der Ausbildungszeit zu besprechen.

Ausbildungsprüfung nicht bestanden – was nun?

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© IHK/ Ideenmühle

Der Fokus liegt jetzt auf der Nachbereitung: Wo lagen die Schwierigkeiten, wo gibt es Lücken, und wie können diese gefüllt werden? Es gibt jedoch auch einige formale Dinge, die beim Nicht-Bestehen der IHK-Abschlussprüfung beachtet werden müssen.

1) Antrag auf Verlängerung der Ausbildung. Er wird dem Ausbildungsbetrieb automatisch bei Nicht-Bestehen zugesandt.

2) Mit verlängertem Vertrag bei der Ausländerbehörde die Verlängerung des entsprechenden Aufenthaltstitels und der Arbeitsgenehmigung beantragen.

3) Gemeinsame Analyse der Prüfung – woran lag es? Einsicht in die Prüfungsunterlagen kann bei der zuständigen IHK beantragt werden.

Bei der gemeinsamen Durchsicht der Prüfungsunterlagen sollten die möglichen Ursachen für den Misserfolg beleuchtet werden. Nehmen Sie auch Kontakt zu den Beratern Ihrer IHK auf, um Unterstützungsmöglichkeiten zu besprechen.

GUT ZU WISSEN: IHK-Abschlussprüfungen können zweimal wiederholt werden. Wenn insgesamt dreimal erfolglos an der Prüfung teilgenommen wurde, gibt es keine Möglichkeit mehr, die Abschlussprüfung in diesem Ausbildungsberuf abzulegen.

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Herausforderungen

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Drohende Abschiebung

Häufig befinden sich Auszubildende mit Fluchtgeschichte hinsichtlich ihres Asylantrags in einem Schwebezustand und erhalten erst in der Ausbildungszeit einen „Negativbescheid“ oder eine „Ablehnung ihrer Klage gegen den Negativentscheid“ des Asylantrags. In der Regel ist damit eine schriftliche Aufforderung des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge zum Verlassen der Bundesrepublik zu einem bestimmten Termin verbunden. Das bedeutet jedoch nicht automatisch das Ende der Ausbildung.

Was ist zu tun?

  • Ruhe verbreiten und Ängste nehmen.
  • Termin bei der zuständigen Ausländerbehörde so schnell wie möglich nach Eingang des Abschiebeschreibens vereinbaren und einen Antrag auf Ausbildungsduldung stellen.
  • Freistellung für den Termin in der Ausländerbehörde bewilligen.

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Ausbildungsabbruch

Ausbildungsabbrüche können immer wieder passieren. Hierfür gibt es diverse Gründe: private, betriebliche oder auch schulische Probleme. Bevor es zu einem Abbruch der Ausbildung kommt, gibt es Möglichkeiten, dem vorab aktiv entgegenzuwirken. Zuerst sollten Sie das Gespräch mit Ihrem/Ihrer Auszubildenden und den Berufsschullehrer/-innen suchen.

Suchen Sie zunächst das Gespräch mit den Ausbildungsberater/-innen Ihrer IHK. Eine Möglichkeit kann auch ein Mediationsverfahren, sein das die IHK für München und Oberbayern anbietet. Die Mediation in der Ausbildung ermöglicht, Auszubildenden und Ausbilder/-innen, schwierige Situationen mit Hilfe einer Mediatorin/ eines Mediators freiwillig und ergebnisoffen zu lösen.

Die nachfolgende Übersicht zeigt Ihnen, welche Schritte bei Änderungen im Ausbildungsverhältnis von Geflüchteten und Drittstaatlern, wann erforderlich sind:

Generell für alle AusbildungsbetriebeZusätzliche „to do“ bei Ausbildungsvisum oder Duldung
Wechsel des Ausbildungsberufs
innerhalb des Ausbildungsbetriebes
(in einer qualifizierten Berufsausbildung)
Eintragung des neuen Ausbildungsvertrages oder Berufsänderung bei der zuständigen IHKBeantragung der neuen Ausbildungsgenehmigung bei der zuständigen Ausländerbehörde mit dem neuen Ausbildungsvertrag oder mit der Berufsänderung der IHK.
Kündigung oder Auflösungsvertragschriftliche Benachrichtigung der
zuständigen IHK
Die Beendigung des Ausbildungsverhältnisses
muss bei bestimmten Aufenthaltsdokumenten
der zuständigen Ausländerbehörde
mitgeteilt werden. Beachten Sie die Fristen!
Ausbildungsabbruch vonseiten
des Azubis
schriftliche Benachrichtigung der
zuständigen IHK
Die Beendigung des Ausbildungsverhältnisses
muss bei bestimmten Aufenthaltsdokumenten
der zuständigen Ausländerbehörde
mitgeteilt werden. Beachten Sie die Fristen!
Wechsel in Beschäftigung Kontakt mit der zuständigen Ausländerbehörde
so früh wie möglich aufnehmen und
Beschäftigungserlaubnis beantragen.
   
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Abschluss der Ausbildung - wie geht es jetzt weiter?

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© IHK/Ideenmühle

Was ist jetzt zu tun?

Um den Übergang von der Ausbildung in die Beschäftigung so reibungslos wie möglich zu gestalten, sollte bereits frühzeitig vor Ausbildungsende (mindestens 6 Monate vor Ablauf der Ausbildung) ein Termin mit der zuständigen Ausländerbehörde vereinbart werden, um die nächsten Schritte planen zu können.

1. Befristeter Aufenthalt

Nach der Ausbildung kann die Aufenthaltserlaubnis für die Beschäftigung beantragt werden. Wie lange die Erlaubnis gültig ist, hängt dabei vom jeweiligen vorangegangenen Titel ab. Nachfolgend einige Möglichkeiten:

Wechsel aus dem Aufenthaltstitel Ausbildung in den Aufenthaltstitel zur Beschäftigung:

Beispiele:

  • § 18a AufenthG Aufenthaltserlaubnis zum Zweck jeder qualifizierten Beschäftigung als Fachkraft mit Berufsausbildung
  • § 18b AufenthG Aufenthaltserlaubnis zum Zweck jeder qualifizierten Beschäftigung mit akademischer Ausbildung

Wechsel aus der Ausbildungsduldung in die Aufenthaltserlaubnis Beschäftigung:

In den Fällen, in denen Ihre/Ihr Auszubildende/-r eine Ausbildungsduldung (§ 60c AufenthG) oder Aufenthaltserlaubnis für die Ausbildung (§ 16g AufenthG) besitzt und die Abschlussprüfung erfolgreich bestanden hat, kann nun die zweijährige Aufenthaltserlaubnis für qualifizierte Geduldete zum Zweck der Beschäftigung („+2“) nach § 19d AufenthG beantragt werden.

2. Besonderheiten

Seit der Reform des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes (FEG) ist jetzt bei bestimmten Titeln die Arbeitsplatzsuche nach der erfolgreich abgeschlossenen Ausbildung möglich.

Arbeitsplatzsuche

§ 20 Abs. 3 AufenthG Arbeitsplatzsuche
Dazu ist es notwendig, dass der Lebensunterhalt gesichert ist.

Aufenthaltsgestattung

Im laufenden Asylverfahren - Aufenthaltsgestattung (§ 55 AsylG) - ist nach der erfolgreich abgeschlossenen Ausbildung ein Wechsel in die Aufenthaltserlaubnis („+2“) nicht ohne Weiteres möglich. Grund: Das Asylverfahren ist noch nicht abgeschlossen. Dennoch kann die Fachkraft beschäftigt werden. Dafür muss jedoch die Aufenthaltsgestattung gemeinsam mit der Arbeitserlaubnis laufend bei der zuständigen Ausländerbehörde verlängert werden.

Eine „+2“-Regelung kann erst beantragt werden, wenn das Asylverfahren bestandskräftig oder das Klageverfahren rechtskräftig abgeschlossen ist. Sollte eine Ablehnung erfolgen, müssen für die Beantragung der Aufenthaltserlaubnis auch hier die erforderlichen Kriterien erfüllt werden. Hier empfiehlt es sich, im Einzelfall Rechtsrat zu suchen. Es gibt jedoch keinen Rechtsanspruch auf die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis nach § 19d AufenthG. Sie liegt im jeweiligen Ermessen der zuständigen Ausländerbehörde.

3. Unbefristeter Aufenthalt

Es gibt unterschiedliche Niederlassungserlaubnisse. Die Voraussetzungen sind abhängig vom jeweiligen Voraufenthalt in Deutschland bzw. abhängig davon, welchen Aufenthaltserlaubnis die Person besitzt. Nicht alle Aufenthaltszwecke können sofort in einen längerfristigen Aufenthalt wechseln, manche gar nicht. Die vorgeschriebene Zeit in einer Aufenthaltserlaubnis sind in der Regel 2–5 Jahre.

§ 18c Abs. 1 S. 1 AufenthG Fachkräfte mit ausländischer Berufsqualifikation
§ 18c Abs. 1 S. 2 AufenthG Fachkräfte mit inländischer Berufsqualifikation
§ 26 Abs. 3 S.1 oder S.3 AufenthG Asylberechtigte oder anerkannte Flüchtlinge

>> Mehr Informationen auf der BAMF-Internetseite

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Welche Qualifizierungsmöglichkeiten gibt es?

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© IHK/Ideenmühle Deutscher Qualifikationsrahmen (DQR)

Weiterkommen durch die Stufenausbildung

Die Stufenausbildung gibt es bei den drei- bzw. dreieinhalbjährigen Ausbildungsberufen. Der Vorteil: Bereits nach zwei Jahren kann ein Berufsabschluss in einem anerkannten Ausbildungsberuf erlangt werden. Gleichzeitig besteht für die/den Auszubildende/-n und den Betrieb die Option, nach erfolgreichem Abschluss einer zweijährigen Ausbildung diese fortzusetzen und einen weiteren Berufsabschluss zu erlangen (Grafik DQR, Stufen 3–4).

Weiterqualifizierung im jeweiligen Beruf

Nach der Ausbildung bestehen vielfältige Möglichkeiten, sich beruflich zu qualifizieren. In dem bundesweit einheitlichen System der gestuften Weiterbildung kann über Abschlüsse wie Fachmeister/-in und Industriemeister/-in, Fachwirt/-innen sowie Fachkaufleute (Bachelor-Niveau) und die aufbauenden Betriebswirt/-innen (Master-Niveau) der Aufstieg zu höchsten Führungsaufgaben gelingen. Bei Fragen zur Weiterqualifizierung nehmen Sie Kontakt zu den Bildungsberater/-innen Ihrer IHK auf.

Gemeinsam kann so der jeweilige Qualifizierungsbedarf in Ihrem Unternehmen ermittelt werden:

  • Welche Qualifikationen brauchen Ihre Mitarbeiter/-innen heute und in Zukunft?
  • Wo gibt es passende Weiterbildungsangebote?
  • Welche Fördermöglichkeiten bestehen?

Einen ersten Überblick gibt das Weiterbildungs-Informations-System (WIS) der IHK-Organisation.

Individuelle und gezielte Beratung z.B. zu Chancen am Arbeitsmarkt und den spezifischen Anforderungen im Unternehmen leisten bayernweit auch „Weiterbildungsinitiator/-innen. Mehr über Beratungsleistung und eine regionale Übersicht gibt es hier:

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