Sprachförderung für Auszubildende
Sprache ist die zentrale Herausforderung für das Bestehen der Ausbildung. Gerade in der Berufsschule und in Prüfungen tun sich Auszubildende mit Flucht- oder Migrationsgeschichte häufig schwer. Durch eine frühzeitige Sprachförderung lassen sich diese Hürden überwinden.
Azubi-Sprachkurse
Das Beherrschen der Fachsprache des jeweiligen Ausbildungsberufs ist eine Grundvoraussetzung für Erfolg in der Ausbildung. Eine Unterstützungsmöglichkeit beim Spracherwerb sind vom Bundesamt für Migration und Flucht (BAMF) angebotenen und geförderten Fachsprachkurse für Azubis. Ziel diese Angebote ist es, Auszubildede mit Sprachförderbedarf während der dualen Ausbildung zu unterstützen und sie vor allem auch für die Zwischen und Abschlussprüfungen fit zu machen. Eine Zusammenfassung finden siehier
Übersicht Azubi-Pilotkurse in Oberbayern
Der Sprachförderunterricht orientiert sich in diesem Förderangebot an den konkreten Inhalten der Berufsschule und damit an den jeweiligen Ausbildungsberufen. Ziel ist es, die Teilnehmer für den Berufsschulunterricht und für die sprachlichen Anforderungen in Zwischen- und Abschlussprüfungen fit zu machen.
Die Kurse können ausbildungsvorbereitend oder begleitend stattfinden. Das Kursangebot und die Absprachen mit den Kursträgern liegen dabei in der Verantwortung des Bundesamts.
Dauer: ein Berufsschuljahr, wobei insgesamt eine Förderung über die gesamte Ausbildungsdauer gewährleistet werden soll. Die Gesamt-Unterrichtseinheiten pro Berufsschuljahr sind dabei variabel gestaltbar (z.B. 100 UE, 150 UE, 175 UE).
Folgende Angebote bestehen derzeit in der Region München und Oberbayern:
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- Azubi-Pilotkurs Verkäufer/-in, 1. Ausbildungsjahr
Start: neue Kurse ab November 2024
Weitere Infos
Ihren konkreten Bedarf können Sie uns gleich hier melden.
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Azubi-Pilotkurs Fachinformatiker
Start: Schuljahr 2024/25 (spätestens Dezember?, 2x wöchentlich
Sprachniveau: mindestens B2
>> Ihre Bedarfe können Sie bereits jetzt hier melden
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Azubi-Pilotkurs Gastronomie, 1. Ausbildungsjahr
Start: Schuljahr 2024/2025 an der BS Gastro München
Ihren konkreten Bedarf können Sie hier melden
Online-Berufssprachkurse für Auszubildende
Folgende digitale Online-Sprachkurs-Angebote für Auszubildende werden derzeit über Kursnet, dem Kursfinder der Bundesagentur für Arbeit, angeboten:
- Azubi Pilotkurs/Fachsprachekurs für Auszubildende in Metallberufen
- Berufssprachkurs B2 Basis online abends – auch für Auszubildende geeignet. Weitere Infos hier
Voraussetzungen
Die Berufssprachkurse des BAMFs finden ab einer Gruppengröße von zurzeit sieben Teilnehmer*innen statt.
Die Sprachförderung richtet sich an Auszubildende mit Migrationshintergrund und Sprachförderbedarf, welche:
- sich bereits in einer Ausbildung oder Einstiegsqualifizierung befinden
- bereits einen Ausbildungsvertrag mit einem Ausbildungsbetrieb unterschrieben haben
- Förderfähige Ausbildungsberufe im Sinne von §57 I SGB III sind u.a. alle dualen Ausbildungsberufe
Empfehlenswert auf Seiten der Betriebe ist eine Freistellung der Azubis für die Teilnahme an den Berufssprachkursen, um eine Überlastung der Auszubildenden zu vermeiden
Azubis, die einen der aufgeführten Aufenthaltsstati haben, können teilnehmen:
- deutscher Staatsbürger/deutsche Staatsbürgerin mit Migrationsgeschichte
- EU Bürger/in
- Aufenthalts-/Niederlassungserlaubnis
- Duldung gem. §60a Abs. 2 Satz 3 AufenthG
- Duldung nach mindestens 6 Monaten geduldetem Aufenthalt
- Gestattete mit sog. guter Bleibeperspektive (Syrien, Eritrea, Somalia; seit 17.01.2022: Afghanistan)
- Gestattete mit unklarer Bleibeperspektive, wenn: Einreise vor dem 01.08.2019 mit mindestens drei Monate gestattetem Aufenthalt und nicht aus einem sicherem Herkunftsland (derziet Albanien, Bosnien und Herzegowina, Ghana, Kosovo, Mazedonien, Montenegro, Senegal, Serbien)
Eine Berechtigung zur Teilnahme erhalten Ihre Auszubildenden direkt vom BAMF.
Ihre Bedarfe können Sie dem BAMF per Email melden
Alle vom BAMF geförderten Berufssprachkurse finden Sie über KURSNET
Bitte beachten:
Aufgrund der Haushaltssperre des Bundes gibt es seit Jahresbeginn einige Änderungen beim Angebot und bei der Förderung von Berufssprachkursen:
Folgende Änderungen gelten ab dem 01.01.2025 für die Berufssprachkurse (BSK):
Folgende BSK werden weiter angeboten:
- BSK mit dem Ziel B2
- Job-BSK
- Azubi-BSK
- Anerkennungs-BS
Folgende BSK werden seit dem 01.01.2025 (vorerst) nicht mehr angeboten:
- BSK mit Ziel A2
- BSK mit Ziel B1
- BSK mit Ziel C1 und
- BSK mit Ziel C2
- Fachpraxis-BSK
- die fachspezifischen Kurse "Einzelhandel" und "Gewerbe/Technik"
Weitere Informationen dazu finden Sie hier