IHK Berufsbildung

Azubis aus Drittstaaten: Einreisen und Ankommen richtig planen

Multiracial Group of Friends with Hands in Stack, Teamwork
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Eine immer größere Bedeutung in der Fachkräfte-Strategie der Betriebe nimmt die Ausbildung von jungen Menschen aus Drittstaaten ein. Das Integrationsteam der IHK für München und Oberbayern unterstützt Ausbildungsbetriebe mit einem umfassenden Beratungs- und Informationsangebot.

Inhalt

Tipps für das "Onboarding"

Damit der Start in die Ausbildung auch gelingt, ist ein gut vorbereitetes Ankommen in Deutschland und im Ausbildungsbetrieb wesentlich.

Drei Phasen sind für ein gutes Onboarding besonders wichtig:

  • Vor dem ersten Arbeitstag: Hier gilt es, das Interesse für den Ausbildungsberuf und den Betrieb zu festigen, sowie den Kontakt zur/zum neuen Auzubildenden zu halten.
  • Die erste Arbeitswoche: Ziel sollte sein, Orientierung zu geben, den Fahrplan für die Ausbildung aufzuzeigen und über Verhalten und Kommunikationswege im Betrieb zu informieren.
  • Bis zum Ende der Probezeit: In dieser Phase stehen regelmäßiges Feedback, Rücksprachen mit der Berufsschule und Integration ins Team im Mittelpunkt.

Gemeinsam mit dem Netzwerk Unternehmen integrieren Flüchtlinge (NUIF) haben wir dazu im Online-Workshop "Onboarding neu gedacht – von der Vertragsunterzeichnung bis zum Ende der Probezeit" über erprobte Wege und notwendige Schritte bei der Begleitung von Azubis in die Ausbildung informiert. Wertvolle Tipps finden Sie hier

Unterstützung durch das IHK-Integrationsteam

Die Besetzung von Ausbildungsstellen mit jungen Menschen aus Drittstaaten nimmt rasant zu: Allein in Oberbayern hat sich in den vergangenen Jahren die Anzahl von Azubis aus Drittstaaten mehr als verdoppelt.

Mit Einzelberatungen, Workshops und Informationsveranstaltungen unterstützt das IHK- Integrationsteam diesen Prozess. Wir informieren Ausbildungsbetriebe, was es bei der Einstellung von Azubis aus Drittstaaten zu beachten gilt, zu aktuellen rechtlichen Entwicklungen und wie auch das soziale und gesellschaftliche Ankommen der Azubis aus Drittstaaten gelingen kann.

Dazu haben wir in der eigens konzipierten und jetzt überarbeiteten Checkliste "Auszubildende aus Drittstaaten" zahlreiche Tipps für die praktische Umsetzung der Einreiseformalitäten und die soziale Integration zusammengestellt. Darin zeigen wir Ihnen auf, welche rechtlichen, behördlichen, aber auch integrativen Schritte der Ausbildungsbetrieb sowie der/die künftige Auszubildende für die Einreise und den Ausbildungsstart gehen sollte.

Neue Möglichkeiten in der Ausbildung durch die Novellierung des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes (FEG)

Die deutsche Wirtschaft braucht dringend Fachkräfte. Mit der Reform des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes (FEG) soll die Attraktivität Deutschlands bei Arbeitskräften aus dem Ausland steigern. Im März 2024 sind einige Neuerungen in Kraft getreten, die gerade auch den Zugang zum Ausbildungsmarkt erleichtern:

  • Erweiterung der Nebenbeschäftigungsmöglichkeit: bis zu 20 Stunden/Woche – detailierte Infos finden Sie hier
  • Entfall Vorrangprüfung (BA) bei Erteilung von Visum bzw. Aufenthaltserlaubnis

Erweiterung der Aufenthaltsmöglichkeit zur Ausbildungsplatzsuche (§17 AufenthG):

  • Anhebung der Altersgrenze von 25 auf 35 Jahre
  • Absenkung der Anforderungen an Sprachkenntnisse auf Niveau B1 (GER)
  • Erhöhung der Höchstaufenthaltsdauer von 6 auf 9 Monate
  • Möglichkeit einer Nebenbeschäftigung im Umfang von 20 Stunden in der Woche sowie Probebeschäftigungen von bis zu 20 Stunden pro Woche

Weitere Infos finden Sie in unserer Präsentation und in der FAQ-Liste

Eine Übersicht, welche rechtlichen Hinweispflichten Sie als Ausbildungsbetrieb haben, wenn Sie junge Menschen aus Drittstaaten ausbilden, finden Sie in dieser Checkliste.

Fallbeispiel: Ausbildungsbewerber aus Drittstaaten, die über das Visumsverfahren zur Ausbildungsplatzsuche einreisen

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Zweckwechsel

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Darüber hinaus ergeben sich weitere Neuerungen und damit neue Optionen durch die FEG-Reform für Neuzugewanderte, die sich bereits mit einem Visum in Deutschland aufhalten:

  • Es besteht künftig für Bewerber mit Zuwanderungsgeschichte eine Wechselmöglichkeit („Zweckwechsel“) im Aufenthaltstitel zur Berufsausbildung, die sich bereits -mit entsprechendem Visum -zu einem anderen Zweck (z.B. Spracherwerb oder Studium) im Inland aufhalten, ohne ins Ausland ausreisen zu müssen.
  • Die Erteilung von Anschlusstiteln für Fachkräfte nach absolvierter Berufsausbildung wird erleichtert: Anspruch auf Aufenthaltstitel zur Ausübung jeder qualifizierten Beschäftigung (in nicht-reglementierten Berufen)
  • Die neue Chancenkarte: Relevanz für Ausbildungsbewerber > 35 Jahren

Die IHK für München und Oberbayern berät Ihre Mitgliedsunternehmen auch im Hinblick auf die Beschäftigung und optimale Integration von Fachkräften aus dem Ausland. Weitere Infos hier