IHK Berufsbildung

Berufsschule: So finden Sie die Standorte

Als Ausbildungsbetrieb sind Sie verpflichtet, Ihre Auszubildenden an der jeweils zuständigen Berufsschule einzuschreiben.

Inhaltsnavigation

Für wen gilt die Berufsschulpflicht?

Laut Bayerischem Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG) gilt die Pflicht für

  • Jugendliche, die aus der Hauptschulpflicht entlassen werden (auch Privatschüler/innen und ausländische Jugendliche)
  • Auszubildende (unabhängig vom bisherigen Schulbesuch)
  • Schulabgänger/innen, die keinen mittleren Schulabschluss nachweisen können

Datenbank mit allen bayerischen Schulen

Sie wollen sich informieren, welche Berufsschule für Ihre Auszubildenden zuständig ist? Dann besuchen Sie bitte die Schul-Datenbank des bayerischen Kultusministeriums.

Falls ein Auszubildender eine andere Berufsschule besuchen will, muss bei der eigentlich zuständigen Schule ein Gastschulantrag gestellt werden.

zurück zur Übersicht