Berufsschule: So finden Sie die Standorte
Als Ausbildungsbetrieb sind Sie verpflichtet, Ihre Auszubildenden an der jeweils zuständigen Berufsschule einzuschreiben.
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Für wen gilt die Berufsschulpflicht?
Laut Bayerischem Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG) gilt die Pflicht für
- Jugendliche, die aus der Hauptschulpflicht entlassen werden (auch Privatschüler/innen und ausländische Jugendliche)
- Auszubildende (unabhängig vom bisherigen Schulbesuch)
- Schulabgänger/innen, die keinen mittleren Schulabschluss nachweisen können
Datenbank mit allen bayerischen Schulen
Sie wollen sich informieren, welche Berufsschule für Ihre Auszubildenden zuständig ist? Dann besuchen Sie bitte die Schul-Datenbank des bayerischen Kultusministeriums.
Falls ein Auszubildender eine andere Berufsschule besuchen will, muss bei der eigentlich zuständigen Schule ein Gastschulantrag gestellt werden.