Ausbildungsbetrieb werden
Mit der Ausbildung von Fachkräften im eigenen Betrieb eröffnen sich einem Unternehmen Vorteile, aber auch eine besondere Verantwortung. Um ausbilden zu können, muss Ihr Unternehmen zunächst bei der IHK als Ausbildungsbetrieb registriert werden.
Erstinformationen zur Ausbildung
Ein Ausbildungsbetrieb muss folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Grundlage der betrieblichen Berufsausbildung ist das Berufsbildungsgesetz (BBiG) und die jeweilige Ausbildungsverordnung. Alle dort festgelegten Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sind in der vorgesehenen Ausbildungszeit zu vermitteln.
- Auszubildende dürfen nur eingestellt und ausgebildet werden, wenn
- die Ausbildungsstätte nach Art und Einrichtung für die Berufsausbildung geeignet ist und
- die Zahl der Auszubildenden in einem angemessenen Verhältnis zur Zahl der beschäftigten Fachkräfte steht (in der Regel 2 bis 3 Fachkräfte pro Auszubildendem).
- Auszubildende darf nur einstellen, wer persönlich geeignet ist.
- Auszubildende darf nur ausbilden, wer persönlich und fachlich geeignet ist.
Fachlich geeignet ist, wer die beruflichen sowie die berufs- und arbeitspädagogischen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten besitzt, die für die Vermittlung der Ausbildungsinhalte erforderlich sind.
Ausbilder vermitteln Ausbildungsinhalte in der Ausbildungsstätte unmittelbar, verantwortlich und in wesentlichem Umfang.
Weitere Informationen erhalten Sie unter der Rufnummer 089 5116-0 oder per E-Mail unter bildungsberatung@muenchen.ihk.de.
Ausbildungskampagne #könnenlernen
Die bundesweite Ausbildungsinitiative der IHKs „Ausbildung macht mehr aus uns – jetzt #könnenlernen“ möchte im ganzen Land ein neues Lebensgefühl Ausbildung schaffen. Die Mitmachkampagne für Ausbildungsbetriebe zeigt den jungen Menschen, ihren Eltern und Lehrern, dass sich Ausbildung nachhaltig lohnt. Machen Sie als aktiver IHK Ausbildungsbetrieb mit und werden Sie Teil der Ausbildungskampagne!