Berufsbildung

Infos zu den Neuordnungen der Ausbildungsberufe 2025

Floristin bei der Arbeit - Symbolbild
© pexels - amina filkins

Zum August 2025 werden mehrere Ausbildungsberufe neugeordnet. Hier finden Sie alle Informationen zu den geplanten Neuordnungen in diesem Jahr. Die Informationen auf dieser Seite werden laufend aktualisiert.

Neugeordnete Ausbildungsberufe 2025

Florist/-in

Die Ausbildungsordnung des Floristen und der Floristin wurde zuletzt im Jahr 1997 – damals erstmalig auf Grundlage des 1969 in Kraft getretenen Berufsbildungsgesetzes (BBiG) – geregelt.

In den letzten Jahren hatte sich das Berufsbild im Hinblick auf Dienstleistungsorientierung und Kommunikation sowie Digitalisierung und Nachhaltigkeit beständig weiterentwickelt. Ebenso kamen betriebswirtschaftlichen Grundkompetenzen eine wachsende Bedeutung zu.

Um diesen veränderten beruflichen Anforderungen gerecht zu werden, wurden die hierfür erforderlichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in den Ausbildungsinhalten zukünftig stärker verankert. Ergänzt durch die Integration der modernisierten Standardberufsbildpositionen wurde damit ein Beitrag für eine bedarfsorientierte und attraktive Berufsausbildung geleistet.

Darüber hinaus wurde als Prüfungsform die gestreckte Abschlussprüfung eingeführt.

Die neue Ausbildungsordnung wurde am 06.02.2025 im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt

am 1. August 2025 in Kraft.

Die neue Verordnung können Sie hier einsehen.

Weitere Informationen finden Sie auf der Website des BIBB.

Neuordnung der Berufe der Bauwirtschaft

Die für 2024 geplante Inkrafttretung verschiebt sich auf das Jahr 2026. Die 19 Berufe wurden gemeinsam geordnet und sind am 06.06.2024 im Bundesgesetzblatt erschienen.

Bitte beachten Sie, dass die Verordnung erst zum 1. August 2026 in Kraft tritt.

Somit bleibt die Verordnung aus dem Jahre 2004 für alle Ausbildungsverhältnisse, die bis zum 31.07.2026 beginnen, weiterhin gültig.

Alle Ausbildungsverhältnisse mit dem Beginn ab dem 01.August 2026 fallen unter die neue Verordnung aus dem Jahre 2024.

Folgende Änderungen wurden in die neue Verordnung eingearbeitet:

  • Für die 16 dreijährigen Ausbildungsberufe wurde die gestreckte Gesellen- bzw. Abschlussprüfung eingeführt. Auszubildende werden durch die neue Prüfungsform motiviert, auch schon im Prozess der Ausbildung Leistungen zu zeigen, die in die Endnote mit einfließen. Für die Prüferinnen und Prüfer verringert sich der Prüfungsaufwand, weil keine Zwischenprüfung mehr durchgeführt wird.
  • Die drei zweijährigen Ausbildungsberufe wurden mit dem sogenannten Anrechnungsmodell ausgestattet. Das erhöht die Durchlässigkeit der zweijährigen Berufe und sichert die Anschlussfähigkeit an die dreijährigen Berufe.

Die umfassende Revision der Ausbildungsinhalte wurde insbesondere vor dem Hintergrund der Nachhaltigkeit, des Klimaschutzes und der Digitalisierung durchgeführt.

Die Verordnung können Sie hier hier einsehen

Weitere Informationen finden Sie auf der Website des BIBB.

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