Anforderungen an Ausbilder: Persönliche und fachliche Eignung
Wer ausbilden will, muss bestimmte persönliche und fachliche Voraussetzungen erfüllen.
- Persönliche Eignung: Auszubildende darf nur einstellen, wer persönlich geeignet ist. Diese Voraussetzung ist nicht gegeben, wenn jemand keine Kinder und Jugendliche beschäftigen darf oder wiederholt oder schwer gegen das Berufsbildungsgesetz verstoßen hat.
- Fachliche Eignung: Für die berufliche Eignung verfügt der Ausbilder in der Regel über eine Abschlussprüfung in einer dem Ausbildungsberuf entsprechenden Fachrichtung und Berufserfahrung.
Die berufs- und arbeitspädagogischen Qualifikationen werden grundsätzlich durch die bestandene Ausbildereignungsprüfung nachgewiesen.
Mehr über berufs- und arbeitspädagogischen Fähigkeiten lesen Sie unter Ausbildung der Ausbilder (AdA) . - Voraussetzungen für Ausbildungsbeauftragte: Unter der Verantwortung des/-r Ausbilders/-in kann mitwirken, wer die für die Vermittlung von Ausbildungsinhalten erforderlichen Qualifikationen besitzt und zudem persönlich geeignet ist.
Weitere Informationen zu den Anforderungen erhalten Sie bei unseren Bildungsberater/-innen.
Unser Informations- und Servicezentrum erreichen Sie telefonisch unter: (089) 5116 – 0.
Vorbereitung Ausbildereignungsprüfung
Die Ausbildereignungsprüfung kann individuell vorbereitet werden, dazu gibt es
- das Selbststudium,
- Prüfungsvorbereitungskurse in Präsenz,
- Prüfungsvorbreitungskurse online und
- Blended Learning.
Die Auswahl hängt sowohl vom Lerntyp als auch von der vorhandenen Zeit ab.
Anerkennung Ausbildereignungsprüfung aus Österreich und der Schweiz
Wenn Sie eine Ausbildereignungsprüfung in den Länder
- Österreich (Ausbilderprüfung) und
erfolgreich absolviert haben, kann dies anhand der Zusendung der vorliegenden Nachweisen gegebenenfalls anerkannt werden. Bitte nehmen Sie dazu Kontakt mit uns auf.
Ausbilder/-in benennen
Sie möchten uns eine/-n Ausbilder/-in benennen? Senden Sie bitte einfach das vollständig ausgefüllte Ausbilderdatenblatt zusammen mit den fachlichen Nachweisen und dem Nachweis für die Ausbildereignungsprüfung per E-Mail anbildungsberatung@muenchen.ihk.de oder melden Sie dies bequem über unser Onlineportal ASTA-Infocenter.
Sollten Sie den Nachweis für die Ausbildereignungsprüfung nicht mehr auffinden können, fordern Sie bitte eine Zweitschrift über unsere Website an.