IHK Ratgber

Anforderungen an Ausbilder: Persönliche und fachliche Eignung

azubimangel_56858937_subscription_monthly_m

Wer ausbilden will, muss bestimmte persönliche und fachliche Voraussetzungen erfüllen.

  • Persönliche Eignung: Auszubildende darf nur einstellen, wer persönlich geeignet ist. Diese Voraussetzung ist nicht gegeben, wenn jemand keine Kinder und Jugendliche beschäftigen darf oder wiederholt oder schwer gegen das Berufsbildungsgesetz verstoßen hat.
  • Fachliche Eignung: Voraussetzung für die Tätigkeit als Ausbilder/-in neben der persönlichen ist die fachliche Eignung. Als fachlich geeignet gilt, wer die nötigen beruflichen sowie die berufs- und arbeitspädagogischen Fähigkeiten besitzt. Ausbilder/-innen haben in der Regel eine Abschlussprüfung in einer dem Ausbildungsberuf entsprechenden Fachrichtung abgelegt und verfügen zudem über Berufserfahrung. Mehr über berufs- und arbeitspädagogischen Fähigkeiten lesen Sie unter Ausbildung der Ausbilder (AdA).
  • Voraussetzungen für Ausbildungsbeauftragte: Unter der Verantwortung des/-r Ausbilders/-in kann mitwirken, wer die für die Vermittlung von Ausbildungsinhalten erforderlichen Qualifikationen besitzt und zudem persönlich geeignet ist.

Weitere Informationen zu den Anforderungen erhalten Sie bei unseren Bildungsberater/-innen.
Unser Informations- und Servicezentrum erreichen Sie telefonisch unter: (089) 5116 – 1150

Ausbilder/-in benennen

Sie möchten uns eine/-n Ausbilder/-in benennen? Senden Sie bitte einfach das vollständig ausgefüllte Ausbilderdatenblatt zusammen mit den Nachweiskopien per Post an die IHK für München und Oberbayern, 80323 München oder per E-Mail an bildungsberatung@muenchen.ihk.de.