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Anforderungen an Ausbilder: Persönliche und fachliche Eignung

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Wer ausbilden will, muss bestimmte persönliche und fachliche Voraussetzungen erfüllen.

  • Persönliche Eignung: Auszubildende darf nur einstellen, wer persönlich geeignet ist. Diese Voraussetzung ist nicht gegeben, wenn jemand keine Kinder und Jugendliche beschäftigen darf oder wiederholt oder schwer gegen das Berufsbildungsgesetz verstoßen hat.
  • Fachliche Eignung: Für die berufliche Eignung verfügt der Ausbilder in der Regel über eine Abschlussprüfung in einer dem Ausbildungsberuf entsprechenden Fachrichtung und Berufserfahrung.
    Die berufs- und arbeitspädagogischen Qualifikationen werden grundsätzlich durch die bestandene Ausbildereignungsprüfung nachgewiesen.
    Mehr über berufs- und arbeitspädagogischen Fähigkeiten lesen Sie unter Ausbildung der Ausbilder (AdA) .
  • Voraussetzungen für Ausbildungsbeauftragte: Unter der Verantwortung des/-r Ausbilders/-in kann mitwirken, wer die für die Vermittlung von Ausbildungsinhalten erforderlichen Qualifikationen besitzt und zudem persönlich geeignet ist.

Weitere Informationen zu den Anforderungen erhalten Sie bei unseren Bildungsberater/-innen.
Unser Informations- und Servicezentrum erreichen Sie telefonisch unter: (089) 5116 – 0.

Vorbereitung Ausbildereignungsprüfung

Die Ausbildereignungsprüfung kann individuell vorbereitet werden, dazu gibt es

  • das Selbststudium,
  • Prüfungsvorbereitungskurse in Präsenz,
  • Prüfungsvorbreitungskurse online und
  • Blended Learning.

Die Auswahl hängt sowohl vom Lerntyp als auch von der vorhandenen Zeit ab.

Anerkennung Ausbildereignungsprüfung aus Österreich und der Schweiz

Wenn Sie eine Ausbildereignungsprüfung in den Länder

erfolgreich absolviert haben, kann dies anhand der Zusendung der vorliegenden Nachweisen gegebenenfalls anerkannt werden. Bitte nehmen Sie dazu Kontakt mit uns auf.

Ausbilder/-in benennen

Sie möchten uns eine/-n Ausbilder/-in benennen? Senden Sie bitte einfach das vollständig ausgefüllte Ausbilderdatenblatt zusammen mit den fachlichen Nachweisen und dem Nachweis für die Ausbildereignungsprüfung per E-Mail anbildungsberatung@muenchen.ihk.de oder melden Sie dies bequem über unser Onlineportal ASTA-Infocenter.

Sollten Sie den Nachweis für die Ausbildereignungsprüfung nicht mehr auffinden können, fordern Sie bitte eine Zweitschrift über unsere Website an.