Anforderungen an Ausbilder: Persönliche und fachliche Eignung
Wer ausbilden will, muss bestimmte persönliche und fachliche Voraussetzungen erfüllen.
- Persönliche Eignung: Auszubildende darf nur einstellen, wer persönlich geeignet ist. Diese Voraussetzung ist nicht gegeben, wenn jemand keine Kinder und Jugendliche beschäftigen darf oder wiederholt oder schwer gegen das Berufsbildungsgesetz verstoßen hat.
- Fachliche Eignung: Voraussetzung für die Tätigkeit als Ausbilder/-in neben der persönlichen ist die fachliche Eignung. Als fachlich geeignet gilt, wer die nötigen beruflichen sowie die berufs- und arbeitspädagogischen Fähigkeiten besitzt. Ausbilder/-innen haben in der Regel eine Abschlussprüfung in einer dem Ausbildungsberuf entsprechenden Fachrichtung abgelegt und verfügen zudem über Berufserfahrung. Mehr über berufs- und arbeitspädagogischen Fähigkeiten lesen Sie unter Ausbildung der Ausbilder (AdA).
- Voraussetzungen für Ausbildungsbeauftragte: Unter der Verantwortung des/-r Ausbilders/-in kann mitwirken, wer die für die Vermittlung von Ausbildungsinhalten erforderlichen Qualifikationen besitzt und zudem persönlich geeignet ist.
Weitere Informationen zu den Anforderungen erhalten Sie bei unseren Bildungsberater/-innen.
Unser Informations- und Servicezentrum erreichen Sie telefonisch unter: (089) 5116 – 1150
Ausbilder/-in benennen
Sie möchten uns eine/-n Ausbilder/-in benennen? Senden Sie bitte einfach das vollständig ausgefüllte Ausbilderdatenblatt zusammen mit den Nachweiskopien per Post an die IHK für München und Oberbayern, 80323 München oder per E-Mail an bildungsberatung@muenchen.ihk.de.
Ausbildungskampagne #könnenlernen
Die bundesweite Ausbildungsinitiative der IHKs „Ausbildung macht mehr aus uns – jetzt #könnenlernen“ möchte im ganzen Land ein neues Lebensgefühl Ausbildung schaffen. Die Mitmachkampagne für Ausbildungsbetriebe zeigt den jungen Menschen, ihren Eltern und Lehrern, dass sich Ausbildung nachhaltig lohnt. Ein Abschluss als Bachelor geht schließlich auch ohne Studium.