Freistellung von Mitarbeitenden für das Prüferehrenamt
Freistellung für das Prüferehrenamt: Eine Investition in die Zukunft Ihrer Fachkräfte.
Warum sollten Sie als Arbeitgeber Ihren Mitarbeitenden das Prüferehrenamt ermöglichen?
In einer Zeit, in der der Fachkräftemangel immer mehr Unternehmen vor Herausforderungen stellt, leisten Sie durch die Freistellung Ihrer Mitarbeitenden für das Prüferehrenamt einen direkten Beitrag zur Fachkräftesicherung. Als Prüfer/-innen bringen Ihre Mitarbeitenden ihre Expertise direkt in die Ausbildung zukünftiger Fachkräfte ein – und profitieren gleichzeitig von neuen Erkenntnissen und einem erweiterten Netzwerk.
Auch der Gesetzgeber hat die enorme Bedeutung dieses wichtigen Ehrenamtes erkannt und im Berufsbildungsgesetz verankert (§40 (6a): Prüfende sind von ihrem Arbeitgeber von der Erbringung der Arbeitsleistung freizustellen, wenn wichtige betriebliche Gründe nicht entgegenstehen).
Ihre Vorteile als Arbeitgeber:
- Wertvolle Weiterqualifizierung: Ihre Mitarbeitenden vertiefen ihre Fachkenntnisse und erweitern ihr berufliches Netzwerk.
- Stärkung der Arbeitgebermarke: Ihr Unternehmen wird als verantwortungsbewusster Partner in der Ausbildung und Fachkräftesicherung wahrgenommen.
- Motivation und Mitarbeiterbindung: Die Möglichkeit zur ehrenamtlichen Tätigkeit stärkt die Bindung und Motivation Ihrer Mitarbeitenden.
- Beitrag zur Fachkräftesicherung: Durch das Prüferehrenamt tragen Sie direkt zur Sicherstellung gut ausgebildeter Fachkräfte bei.
Setzen Sie auf die Zukunft und unterstützen Sie Ihre Mitarbeitnden – für die Fachkräfte von morgen.
Für weitere Informationen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung