Landesrechtlich geregelte Berufe nach BayBQFG
Sie haben eine berufliche Qualifkation im Ausland abgeschlossen, die nicht mit einem bundessrechtlich-geregelten Ausbildungs- oder Fortbildungsabschluss vergleichbar ist und eher einem Beruf der IHK München entspricht? Gerne beraten wir Sie zu diesem Thema und unterstützen Sie beim Anerkennungsverfahren.
Informationen zur Berufsanerkennung nach BayBQFG
Seit dem 01.08.2013 ist das Bayerische "Anerkennungsgesetz" (BayBQFG), zuletzt geändert am 22.12.2015, in Kraft. Das BayBQFG ermöglicht erstmals die Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen in Berufen, die nur in Bayern in dieser Form existieren. Das komplette Verfahren über die Feststellung der Gleichwertigkeit erfolgt in diesen Berufen direkt über die IHK München.
Die IHK München ist die zuständige Stelle für die Berufsanerkennung bei einigen speziellen Berufen, die nach Kammerregelungen in Oberbayern existieren.
Dies betrifft folgende Berufsabschlüsse:
Ausbildungsabschlüsse nach § 66 BBIG
- Fachpraktiker/-in für Bürokommunikation
- Fachpraktiker/-in für elektrotechnische Systeme
- Fachpraktiker/-in für Fahrzeugpflege
- Fachpraktiker/-in für Industriemechanik
- Fachpraktiker/-in für Kreislauf- und Abfallwirtschaft
- Fachpraktiker/-in Küche (Beikoch)
- Fachpraktiker/-in für Medientechnologie Siebdruck
- Fachpraktiker/-in für personale Dienstleistungen
- Fachpraktiker/-in im Verkauf
- Fachpraktiker/-in für Zerspanungsmechanik
Fortbildungsabschlüsse nach §§ 54, 71 Abs. 2 BBIG
- Barmeister/-in (Geprüfte/-r)
- Barmixer/-in (Geprüfte/-r)
- Betriebsbraumeister/-in
- Diätkoch/Diätköchin (Geprüfte/-r)
- Energiefachwirt/-in (Geprüfte/-r)
- Fachkaufmann/-frau Einkauf und Logistik (Geprüfte/-r)
- Fachwirt/-in im Gastgewerbe
- Fachwirt/-in Visual Merchandising
- Getränkebetriebsmeister
- Industriemeister/ -in Fachrichtung Luftfahrttechnik
- Industriemeister/-in Fachrichtung Holzverarbeitung
- Meister/-in für Bahnverkehr (Geprüfte/-r)
- Sägewerksmeister/-in
- Schutz- und Sicherheitskraft (Geprüfte)
- Sommelier/Sommelière (Geprüfte/-r ) Fachrichtung Handel
- Sommelier/Sommelière (Geprüfte/-r) Fachrichtung Gastronomie
- Technische/-r Industriemanager/-in (Geprüfte/-r)
Gemäß BayBQFG müssen Sie bitte zur Beantragung einer Anerkennung in einem der zuvor genannten Berufe das Antragsformular der IHK München ausfüllen und mit den entsprechenden Unterlagen bei uns per Post einreichen.
Bei diesem Anerkennungverfahren handelt es sich um ein gebührenpflichtiges Verfahren, bei dem Kosten gemäß der aktuell gültigen Gebührenordnung der IHK München anfallen.
WICHTIG:
Bitte beachten Sie, dass dieses Formular nur für die Feststellung der Gleichwertigkeit in Berufen nach Kammerregelungen der IHK München gilt.
Wenn Sie eine Anerkennung in einem deutschlandweit einheitlichen Beruf beantragen möchten, nutzen Sie bitte nach wie vor dasAntragsformular der IHK FOSA.
Gerne bieten wir Ihnen auch einen unverbindlichen und kostenfreien Beratungstermin an. Bitte vereinbaren Sie, um längere Wartezeiten zu vermeiden, vorab einen Termin mit uns.
Hierzu zählen neben den o. g. Erstausbildungs- und Fortbildungsabschlüssen aus dem IHK-Bereich folgende Berufsabschlüsse:
- Sozialpädagogin/Sozialpädagoge
Zentrum Bayern Soziales und Familie (ZBFS)
Region Unterfranken
Georg-Eydel-Straße 13
97082 Würzburg
Tel: (09 31) 41 07-01
E-Mail: sozkipaedg@zbfs.bayern.de
- Kindheitspädagogin/Kindheitspädagoge
Zentrum Bayern Soziales und Familie (ZBFS)
Region Unterfranken
Georg-Eydel-Straße 13
97082 Würzburg
Tel: (09 31) 41 07-01
E-Mail: sozkipaedg@zbfs.bayern.de
- Pflegefachhelfer/-in
Regierung von Oberfranken
Sachgebiet 55.2
Ludwigstr. 20
95444 Bayreuth
Tel.: (0921) 604-0
E-Mail: berufsanerkennungen@reg-ofr.bayern.de
Schulische Berufsaus- und Fortbildungsabschlüsse im Geschäftsbereich des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus.
- Im gewerblich-technischen und im kaufmännischen Bereich:
z.B. Staatlich geprüfte/-r technische/-r Assistent/-in für Informatik
z..B. Staatlich geprüfte/-r Techniker im jeweiligen Fachgebiet
Bayerisches Landesamt für Schule
Stuttgarter Straße 1
91710 Gunzenhausen
Homepage: www.las.bayern.de/zeugnisanerkennung/
Tel.: 0 98 31 / 68 6 - 252
Fax: 0 98 31 / 68 6 - 251
E-Mail: zast@las.bayern.de
- Im sozialpflegerischen und sozialpädagogischen Bereich:
Sozialbetreuer/-in, Kinderpfleger/-in, Erzieher/-in, Heilerziehungspflegehelfer/-in, Heilerziehungspfleger/-in, Heilpädagoge/pädagogin, Familienpfleger/-in
Bayerisches Landesamt für Schule
Stuttgarter Straße 1
91710 Gunzenhausen
Homepage: www.las.bayern.de/zeugnisanerkennung/
Tel.: 0 98 31 / 68 6 - 252
Fax: 0 98 31 / 68 6 - 251
E-Mail: zast@las.bayern.de
- Für Altenpflegehelfer/-innen und Krankenpflegehelfer/-innen:
Regierung von Oberfranken
Ludwigstraße 20
95444 Bayreuth
Tel: (09 21) 60 40
E-Mail: Berufsanerkennungen@reg-ofr.bayern.de
- Gymnastiklehrer/-innen und Sportlehrer/-innen im freien Beruf sowie Fachsportlehrer/-innen im freien Beruf mit staatlicher Prüfung
Technische Universität München
Fakultät für Sport- und Gesundheitswissenschaften
Georg-Brauchle-Ring 60/62
80992 München
Dr. Bernd Banik
E-Mail: bernd.banik@tum.de