Erst-Check der ausländischen Qualifikationen für ukrainische Geflüchtete
Menschen aus der Ukraine, die sich nach dem §24 AufenthG (zum vorübergehenden Schutz) in Deutschland aufhalten, dürfen auch ohne Berufsanerkennung in IHK-Berufen in arbeiten, denn alle diese Berufe sind nicht-reglementiert. Dennoch ist es für die Arbeitgeber sowie für die Agenturen für Arbeit und Jobcenter teilweise schwierig, ukrainische Qualifikationen zuzuordnen und einzuschätzen. Um den Einstellungsprozess schneller und einfacher zu gestalten, bietet IHK für München und Oberbayern einen Erst-Check der ausländischer Berufsqualifikationen für ukrainische Geflüchtete an.
Informationen zum Erst-Check
Der Erst-Check ist ein Beratungsgespräch, in dem bestimmt wird, welcher IHK-Referenzberuf (Ausbildungsberuf) mit der ukrainischen Qualifikation vergleichbar ist. Dabei wird auch Berufserfahrung berücksichtigt. Das Ergebnis in einer Beratungsbestätigung festgehalten. Dieses Dokument kann den Bewerbungsunterlagen beigefügt werden und für die Bewerbungen benutzt werden.
Das neue Beratungsangebot richtet sich speziell an die geflüchteten Menschen aus der Ukraine. Die Personen müssen einen Aufenthaltstitel nach §24 AufenthG (zum vorübergehenden Schutz) besitzen und sich in München oder Oberbayern aufhalten. Weiterhin muss die Ausbildung in einem IHK-Beruf abgeschlossen werden. Gerne beraten wir sowohl die Personen, die schon ein konkretes Jobangebot haben als auch diejenigen, die noch auf der Suche nach einem Job sind.
Wir bieten Beratungsgespräche auf Deutsch und Englisch an. Gerne können wir Sie vor Ort oder digital per Video beraten.
Der Erst-Check ist kostenlos.
Für den Erst-Check werden grundsätzlich folgende Unterlagen benötigt:
- Abschlusszeugnis inklusive Fächerliste
- deutsche Übersetzung des Abschlusszeugnisses inkl. Fächerliste
- Arbeitsbuch
- Lebenslauf
- Sonstige Befähigungsnachweise (z.B. Zertifikate, weitere Abschlusszeugnisse, Bescheinigungen über berufliche Weiterbildungen etc.)
Bitte senden Sie uns Ihre Unterlagen per E-Mail an berufsanerkennung@muenchen.ihk.de . Wenn Sie vor Ort beraten werden wollen, können Sie die Unterlagen gerne mitnehmen.
Wenn nicht alle oder gar keine Unterlagen vorliegen, scheuen Sie sich nicht, uns trotzdem zu kontaktieren. Der Erst-Check ist auch ohne Unterlagen möglich.
Bei dem Erst-Check handelt es sich um ein unverbindliches Beratungsgespräch. Dies ist ein kostenloses Dienstleistungsangebot der IHK für München und Oberbayern, dessen Ziel ist, den ukrainischen Geflüchteten den Zugang zum Arbeitsmarkt zu erleichtern und den (potenziellen) Arbeitgeber die Einschätzung der Qualifikationen zu vereinfachen. Dabei werden noch keine Dokumente geprüft, daher ist die Beratungsbestätigung kein rechtlich bindendes Dokument.
Wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind, kann auch die Anerkennung beantragt werden. Um einen Anerkennungsbescheid zu erhalten, soll der Antrag auf Anerkennung bei der IHK FOSA gestellt werden. Mehr Informationen über Anerkennung ausländischer Abschlüsse und Beratung zur Anerkennung finden Sie hier.
Um einen Beratungstermin zu vereinbaren, schreiben Sie uns bitte eine E-Mail an berufsanerkennung@muenchen.ihk.de. Wir beantworten die Anfragen auf Deutsch und Englisch.