Beschleunigtes Fachkräfteverfahren
Sie möchten eine qualifizierte Fachkraft aus dem Ausland in Ihrem Unternehmen einstellen? Als Arbeitgeber können Sie das beschleunigte Fachkräfteverfahren einleiten. So kann die Dauer des Verfahrens vom Arbeitsvertrag bis zur Einreise verkürzt werden.
Bei der IHK für München und Oberbayern unterstützen wir Sie auf dem Weg zur Berufsanerkennung für Ausbildungsabschlüsse Ihrer Fachkräfte im IHK-Bereich. Genauere Informationen, unter anderem zur Beratungsleistung, erhalten Sie im Folgenden.
Informationen zum beschleunigten Fachkräfteverfahren
Beschleunigtes Fachkräfteverfahren
Das beschleunigte Fachkräfteverfahren können Sie als Arbeitgeber einleiten, wenn Sie eine qualifizierte Fachkraft aus einem Drittstaat nach Deutschland holen wollen. Dieses Verfahren umfasst alle notwendigen Schritte vom Arbeitsvertrag zur Einreise.
Ablauf des Verfahrens
Als Arbeitgeber leiten Sie mit einer Vollmacht Ihrer Fachkraft das beschleunigte Verfahren bei der zuständigen Ausländerbehörde ein. Alle weiteren Informationen zum Ablauf des Verfahrens sowie mehr Informationen zum Thema ausländische Fachkräfte finden Sie hier.
Berufsanerkennung im IHK-Bereich
Die IHK ist für die Anerkennung der dualen Ausbildungsberufe sowie Weiterbildungsabschlüsse aus den Bereichen Industrie, Handel, Gastronomie und Dienstleistung zuständig.
Als zentrale Stelle übernimmt die in Nürnberg ansässige IHK FOSA (Foreign Skills Approval) die Prüfung der Gleichwertigkeit für o.g. Berufe sowie die gesamte Abwicklung des Verfahrens.
Die IHK für München und Oberbayern fungiert in dieser Sache als Beratungsstelle und berät Sie gerne zur Anerkennung von ausländischen Berufsabschlüssen in unseren IHK Berufen.
Benötigte Unterlagen für die Antragstellung
Eine Liste aller notwendigen Unterlagen finden Sie auf der Seite der zuständigen Ausländerbehörde.
Für die Anerkennung bei der IHK FOSA im beschleunigten Verfahren benötigen Sie zusätzlich folgende Unterlagen:
- Ausgefülltes Antragsformular
- Vollmacht der Fachkraft (eine Vorlage finden Sie auf der Seite der Ausländerbehörde)
- Abschlusszeugnis inklusive Fächerliste (Jahreszeugnisse) in Farbkopie sowie übersetzt von einem im In- oder Ausland öffentlich bestellten oder beeidigten Übersetzer
- Nachweise über relevante Berufserfahrung/Berufspraxis (z.B. Arbeitsbücher, Zeugnisse, Renten- oder Sozialversicherungsnachweise), i. d .R. in Farbkopie und übersetzt von einem im In- oder Ausland öffentlich bestellten oder beeidigten Übersetzer
- Sonstige Befähigungsnachweise (z.B. Bescheinigungen über berufliche Weiterbildungen, Umschulungen), i. d. R. in Farbkopie und übersetzt von einem im In- oder Ausland öffentlich bestellten oder beeidigten Übersetzer
- Tabellarische Auflistung der absolvierten Ausbildungsgänge und ausgeübten Berufstätigkeiten in deutscher Sprache (Lebenslauf)
- Identitätsnachweis (Personalausweis oder Reisepass) in Farbkopie
- Inhalte der Ausbildung (insbesondere Rahmenlehrplan) in Kopie
Verfahrenskosten
Beim Abschluss einer Vereinbarung mit der zuständigen Ausländerbehörde ist eine Gebühr von 411 Euro fällig. Die Anerkennung bei der IHK FOSA kostet im Rahmen des beschleunigten Verfahrens zwischen 800 und 1200 Euro. Hinzu kommen ggf. weitere Kosten wie die Gebühr für das Visum, Übersetzungen usw.
Dauer des Verfahrens
Im beschleunigten Verfahren dauert die Bearbeitung des Antrags auf Anerkennung nach vollständigem Eingang der Unterlagen maximal 2 bis 2,5 Monate. Informationen zur Dauer der anderen Schritten des Verfahrens finden Sie hier.
Ansprechpartner für Beratung
Für eine individuelle Erstberatung steht in der Regel die örtliche IHK zur Verfügung.
Ihre Ansprechpartnerin bei der IHK für München und Oberbayern:
Nadine Misbahi
berufsanerkennung@muenchen.ihk.de
Beratung und Service der IHK für München und Oberbayern
Bei der IHK für München und Oberbayern beraten wir Ihr Unternehmen gerne zum Thema beschleunigtes Fachkräfteverfahren, bevor Sie den Antrag bei der zuständigen Ausländerbehörde stellen. Im Rahmen der kostenlosen und unverbindlichen Beratung besprechen wir folgende Punkte mit Ihnen:
- Klärung der Zuständigkeit (Ausländerbehörde und Anerkennungsstelle)
- Unverbindliche Prüfung des Anliegens hinsichtlich des Zielführungsgrades und der Plausibilität
- Vergleichende Beratung zur Anerkennung innerhalb und außerhalb des beschleunigten Fachkräfteverfahrens
- Erteilung von Auskünften zum Ablauf vom beschleunigten Fachkräfteverfahren Schritt für Schritt
- Information zu Verfahrensdauer und Kosten
- Prüfung der Unterlagen für die Anerkennung auf Vollständigkeit
- Festlegung des Referenzberufes
- Unterstützung beim Ausfüllen der Formulare für die Anerkennung
- Ausstellung einer Beratungsbestätigung, die Sie bei der Ausländerbehörde vorlegen können