Berufliche Anerkennung

Ausländische Berufsabschlüsse nach BQFG

Seit 2012 kann jede Person, die im Ausland einen beruflichen Bildungsabschluss erworben hat, einen Antrag auf eine Gleichwertigkeitsprüfung stellen. Eine Anerkennungsstelle prüft, ob der Abschluss mit einem deutschen Ausbildungsabschluss vergleichbar ist.

Bei der IHK für München und Oberbayern unterstützen wir Sie auf dem Weg zur Berufsanerkennung für Ausbildungsabschlüsse im IHK Bereich.

Genauere Informationen zur Beratungsleistung und zum kompletten Anerkennungsverfahren erhalten Sie nachfolgend.

Informationen zur Berufsanerkennung

Beratung und Service der IHK München

Antragsbegleitende Beratung

Bei der IHK für München und Oberbayern beraten wir Sie gerne zum Thema Berufsanerkennung. Im Rahmen der antragsbegleitenden Beratung besprechen wir folgende Punkte mit Ihnen:

  • Klärung der Zuständigkeit
  • Prüfung des Anliegens hinsichtlich des Zielführungsgrades und der Plausibilität
  • Erteilung von Auskünften zum Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz sowie anderen Regelungen (BVFG, bilaterale Abkommen, Einigungsvertrag etc.)
  • Information zu Verfahrensdauer, Kosten und Ablauf
  • Prüfung der Unterlagen auf Vollständigkeit
  • Festlegung des Referenzberufes
  • Unterstützung beim Ausfüllen der Formulare
  • Beratung zu möglichen Alternativen (Externen-Zulassung zur Abschlussprüfung, Umschulung etc.)
  • Beratung zum beschleunigten Fachkräfteverfahren
  • Unterstützung bei der Beantragung des Anerkennungszuschusses

Nachberatung

Sie haben eine teilweise Gleichwertigkeit von der IHK FOSA erhalten?

Wir bieten Ihnen folgende individuelle Beratungs- und Serviceleistungen an:

  • Erklärung der wesentlichen Unterschiede zum deutschen Referenzberuf
  • Analyse des notwendigen Qualifizierungsbedarfs zur Erreichung der vollen Gleichwertigkeit
  • Erstellung einer individuellen Qualifizierungsempfehlung
  • Recherche und Vermittlung von Bildungs- und Qualifizierungsangeboten
  • Aufzeigen von Fördermöglichkeiten
  • Unterstützung beim Ausfüllen des Folgeantrags für die IHK FOSA
  • Betreuung bis zum Bescheid über die volle Gleichwertigkeit der Berufsqualifikation

Gerne unterstützen wir ‎Sie auf dem Weg zur vollen Gleichwertigkeit‎.

Für eine umfassende Beratung benötigen wir vorab bitte folgende Unterlagen:

  • Bescheid über die teilweise Gleichwertigkeit durch die IHK FOSA
  • Lebenslauf

Beratung von Unternehmen

  • Einschätzung ausländischer Qualifikationen von (potentiellen) Mitarbeitern
  • Erteilung von Auskünften zu ausländischen Bildungssystemen
  • Beratung zum Prozess der Anerkennung ausländischer Qualifikationen
    • von Fachkräften in Deutschland
    • im beschleunigten Fachkräfteverfahren

Sie möchten eine Fachkraft aus dem Ausland rekruitieren? Informieren Sie sich über die wichtigsten Neuerungen im Rahmen des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes auf unseren Seiten zum Thema ausländische Fachkräfte

Antrag auf Feststellung der Gleichwertigkeit

Gerne unterstützen wir Sie bei der Antragstellung – telefonisch, per E-Mail oder in einem persönlichen Gespräch.

Das Antragsformular steht Ihnen sowohl in deutscher als auch in englischer Sprache zur Verfügung.

Im Rahmen einer Erstberatung legen wir gemeinsam mit Ihnen den deutschen Referenzberuf fest. Der Referenzberuf ist die deutsche Vergleichsqualifikation. Im Anschluss daran helfen wir Ihnen beim Ausfüllen des Antragformulars und vervollständigen mit Ihnen Ihre Unterlagen.

Für eine vollständige Erstberatung bringen Sie bitte folgende Unterlagen mit:

  • Diplom / Abschlusszeugnis und Fächerliste in Farbkopie
  • Übersetzung des Diploms und der Fächerliste in Farbkopie
  • Lebenslauf
  • Nachweise über einschlägige Berufserfahrung (z. B. Arbeitszeugnisse, Arbeitsbuch etc.) in Farbkopie
  • Übersetzung der Arbeitszeugnisse / des Arbeitsbuches in Farbkopie
  • Nachweise oder Zeugnisse über weitere Qualifikationen (z. B. Weiterbildungen, Kurse, Schulungen etc.) in Farbkopie
  • Übersetzung der weiteren Zeugnisse und Qualifikationen in Farbkopie
  • Identitätsnachweis: Personalausweis oder Reisepass in Farbkopie

Bitte vereinbaren Sie einen Termin mit uns, um längere Wartezeiten zu vermeiden.

Beachten Sie bitte, dass die Antragsbearbeitung bei der IHK FOSA in Nürnberg erfolgt. Falls Sie keine persönliche Beratung vorab wünschen, können Sie anhand der Erläuterungen zum Antragsformular Ihre Unterlagen auch selbst zusammenstellen und direkt zur IHK FOSA schicken:

IHK FOSA (Foreign Skills Approval)
Ulmenstraße 52 g
90443 Nürnberg

Wenn Sie bereits einen Bescheid über die teilweise Gleichwertigkeit erhalten haben und die fehlenden Bereiche nachgeholt haben, können Sie zur Beantragung der vollen Gleichwertigkeit den speziellen Nachfolgeantrag verwenden.

Ihre Ansprechpartnerinnen in München

Nadine Misbahi

Fachreferentin Berufsanerkennung

089 5116-0

berufsanerkennung@muenchen.ihk.de

Manar Alsakani

Fachreferentin Berufsanerkennung

089 5116-0

berufsanerkennung@muenchen.ihk.de