Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse

Anerkennungszuschuss

Am 1. Dezember 2016 ist die Förderrichtlinie "Anerkennungszuschuss" des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) in Kraft getreten. Der Anerkennungszuschuss richtet sich an Personen, die ihre im Ausland erwobenen Berufsqualifikationen in Deutschland anerkennen lassen wollen und keine anderen Fördermöglichkeiten in Anspruch nehmen können.

  • Personen, die eine staatlich anerkannte Berufsqualifikation aus dem Ausland haben und ein Anerkennungsverfahren in Deutschland starten wollen,
  • Personen, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt bzw. Hauptwohnsitz in Deutschland haben (unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit, ihrem Aufenthaltsstatus oder dem Staat, in dem sie ihre Ausbildung abgeschlossen haben),
  • Personen, deren zu versteuerndes Jahreseinkommen 26.000 Euro bzw. bei gemeinsam veranlagten Ehe- bzw. Lebenspartnerschaften 40.000 Euro nicht überschreitet,
  • Personen, bei denen die Kosten nicht durch die Agentur für Arbeit, das Jobcenter oder durch entsprechende Förderprogramme der Länder übernommen werden.