Anerkennung bei fehlenden Nachweisen
Durch besondere Ereignisse oder Lebensumstände können wichtige Dokumente verloren gehen. Wer im Ausland eine Ausbildung abgeschlossen hat, aber Nachweise dazu fehlen, kann mit einer Qualifikationsanalyse seinen Abschluss in Deutschland anerkennen lassen.
Menschen mit im Ausland erworbener Berufsqualifikation erhalten nach dem Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz (BQFG) die Möglichkeit, sich ihren Berufsabschluss anerkennen zu lassen. Können die Zeugnisse und Unterlagen für die Berufsanerkennung nicht oder nur teilweise vorgelegt werden, sieht § 14 BQFG vor, dass durch 'sonstige Verfahren' die berufliche Qualifikation analysiert und festgestellt wird. Dieses Verfahren wird im Rahmen der Berufsanerkennung als „Qualifikationsanalyse“ (QA) bezeichnet.
Das Projekt "NetQA" startete am 01. Januar 2019 und hat zum Ziel zuständige Stellen im Anerkennungsverfahren beim Aufbau einer regionalen Expertise- und Netzwerkstruktur zur Qualifikationsanalyse (QA) zu unterstützen.
Meinen Traum in Deutschland als Tischler zu arbeiten konnte ich wegen fehlender Unterlagen zunächst nicht verwirklichen. Erst die Qualifikationsanalyse hat mir die Anerkennung ermöglicht.
FAQs und weitere Informationen
Berufliche Qualifikationen können gemäß § 14 BQFG mit Hilfe einer Qualifikationsanalyse nachgewiesen werden, wenn schriftliche Nachweise
- über den staatlich anerkannten Berufsabschluss (z. B. Prüfungszeugnis oder Berufsdiplom),
- zu Lerninhalten (z. B. Fächerauflistungen sowie Rahmenlehrpläne) oder/und
- zu einschlägiger Berufserfahrung (z. B. Arbeitszeugnisse) aus nicht selbst verschuldeten Gründen
fehlen bzw. nur teilweise vorliegen oder wenn die Beschaffung der erforderlichen Unterlagen nicht zumutbar ist.
Je nachdem, welche beruflichen Qualifikationen nachzuweisen sind, kommen für die Qualifikationsanalyse zum Beispiel in Betracht:
- Fachgespräch
- Rollenspiel/Gesprächssimulation
- Präsentation von Arbeitsergebnissen
- Probearbeit im Betrieb.
Die Expertinnen / Experten beurteilen anhand der gezeigten Leistungen, ob die Berufsqualifikationen nachgewiesen werden können. Eine Qualifikationsanalyse ist also ein praktischer Nachweis und keine Prüfung.
Hier finden Sie eine Grafik die den Ablauf der Qualifikationsanalyse innerhalb des gesamten Anerkennungsprozesses darstellt.
In der Regel wird die Qualifikationsanalyse in deutscher Sprache durchgeführt. Auf Nachfrage können den Antragstellenden Hilfsmittel wie Wörterbücher, Glossare sowie ein(e) Dolmetscher(in) zur Verfügung gestellt werden.
Durch die Qualifikationsanalyse entstehen zusätzliche Kosten (z. B. Material-, Raum- oder Werkstattkosten, Experte). Diese Kosten können in vielen Fällen zum Beispiel von der Agentur für Arbeit, Stiftungen oder dem Anerkennungszuschuss übernommen werden. Lassen Sie sich hierzu beraten!
Projektbeteiligte:
- Das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) ist im Projekt verantwortlich für die Gesamtkoordination und das Wissensmanagement. Das BIBB übernimmt damit eine Schnittstellen-Funktion.
- Die IHK FOSA unterstütz in 2022 als strategische Partnerin.
- Die Zentralstelle für die Weiterbildung im Handwerk (ZWH) ist Partner für die Entwicklung und Durchführung von Schulungen zur QA.
- Niederreihnische Industrie- und Handelskammer Duisburg-Wesel-Kleve
- saaris (Saarland.innovation&standort e.V.) für die Industrie- und Handelskammer Saarland
- Westdeutscher Handwerkskammertag (WHKT)
- Handwerkskammer Frankfurt Oder
- Handwerkskammer Koblenz
Projektziele:
Ziel des Projekts war es, die zuständigen Stellen im Anerkennungsverfahren beim Aufbau einer regionalen Expertise- und Netzwerkstruktur zu Qualifikationsanalysen (QA) zu unterstützen. Das Projekt förderte hierzu die Vernetzung der zuständigen Stellen in allen Fragen rund um die QA – vom ersten Beratungsgespräch mit den Anerkennungssuchenden bis zur Entscheidung über die Gleichwertigkeit der Berufsqualifikation. Durch entsprechende Austausch- und Unterstützungsangebote sollten bis Ende 2022 ein qualitätsgesicherter und effizienter Ablauf von QAs bundesweit angestrebt werden - zum Beispiel durch dezentrale Schulungen, individuelle Beratung, Arbeitshilfen und durch den Sonderfonds Qualifikationsanalysen zur finanziellen Unterstützung der Antragstellerinnen und Antragsteller.
„Vor allen Dingen geht es um Transparenz für die Vorbereitung und Durchführung einer Qualifikationsanalyse bei den Beraterinnen und Beratern in den zuständigen Stellen. Hier bringt NetQA durch die Unterstützungs- und Informationsangebote die nötige Handlungssicherheit“, so Projektleiterin Daniela Wiemers.
NetQA baute dabei auf Vorgänger-Projekte auf: Von August 2011 bis Januar 2014 wurde im Projekt Prototyping das Instrument der „Qualifikationsanalyse“ entwickelt und im Projekt Prototyping Transfer von 2015 bis 2018 im Anerkennungsverfahren etabliert.
Bewährte Angebote der Projekte „Prototyping“ und „Prototyping Transfer“, wie der Expertise- und Wissenspool oder Schulungsangebote, blieben weiterhin erhalten.
Quellen:
Das Verbundprojekt Prototyping Transfer, das eine Laufzeit von 2015 bis 2018 hatte, wurde vom Bundesministerium für Bildung und Forschung gefördert und vom Bundesinstitut für Berufsbildung koordiniert. Es baute auf dem Vorgängerverbundprojekt Prototyping I auf. Die Projektpartner Industrie- und Handelskammer München, Handwerkskammer Hamburg, Handwerkskammer Mannheim, die IHK FOSA (Foreign Skills Approval), die Industrie- und Handelskammer Köln, die Industrie- und Handelskammer Saarland sowie der Westdeutsche Handwerkskammertag (WHKT) berieten in den jeweiligen Transferregionen weitere zuständige Stellen zu Qualifikationsanalysen.
Auch am Folgeprojekt "NetQA" ist die IHK für München und Oberbayern beteiligt.
Der Projektflyer wurde in 15 verschiedene Sprachen übersetzt.
Die IHK für München und Oberbayern bietet Ihnen eine individuelle kostenlose Beratung zu folgenden Punkten an:
- Erstinformation
- Zulassungsvoraussetzungen
- Instrumentenauswahl
- Durchführung der Qualifikationsanalyse
- Leistungsbeurteilung
- Kosten und Finanzierungsmöglichkeiten.
Ihre Ansprechpartnerin bei der IHK für München und Oberbayern:
Nadine Misbahi
berufsanerkennung@muenchen.ihk.de