Steuern senken und vereinfachen
Das Steuersystem ist hinsichtlich Höhe und Komplexität ein Wettbewerbsnachteil. Leitbild muss ein praktikables Steuerrecht sein, das Leistung fördert, Anreize fürs Arbeiten setzt sowie die Unternehmen in ihrer Innovations- und Investitionskraft unterstützt.
Auf einen Blick
Für eine leistungs- und auch international wettbewerbsfähige Wirtschaft spielt das Steuerrecht eine wichtige Rolle. Leitbild muss ein praktikables Steuerrecht sein, das Leistung fördert und die Wirtschaft in ihrer Innovations- und Investitionskraft unterstützt. Neben Rechtssicherheit und Planbarkeit brauchen die Unternehmen nachvollziehbare und einfache steuerliche Regeln. Für die nächste Legislaturperiode sind folgende Impulse relevant:
- Wettbewerbsfähigkeit des Steuersystems verbessern
- Innovations- und Investitionskraft der Unternehmen stärken
- mehr Kooperation statt Konfrontation
Wettbewerbsfähigkeit des deutschen Steuersystems verbessern
Das deutsche Steuersystem ist durch komplexe Regeln und Unsicherheiten geprägt. Der nominale Steuersatz mit knapp 30 Prozent belastet die krisenbedingt schlechte Liquiditäts-und Ertragslage vieler Unternehmen, während der steile Einkommensteuerverlauf (Mittelstandsbauch) und eine unzureichende Inflationsanpassung die Motivation von Erwerbstätigen mindern. Zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmensstandorts Deutschland müssen folgende Maßnahmen ergriffen werden:
- Die Steuerbürokratie reduzieren und klarstellende Vereinfachungen im Steuerrechtvorantreiben
- Die Steuerbelastung auf 25 % senken bzw. zumindest dem OECD-Durchschnitt annähern. Im Zuge dessen die Gewerbesteuer durch eine kommunale Unternehmenssteuermit einheitlicher Bemessungsgrundlage zur Einkommen- und Körperschaftsteuerablösen, den Solidaritätszuschlag vollständig abschaffen und die Verlustverrechnung dauerhaft ermöglichen
- Den Mittelstandsbauch sowie die kalte Progression verringern, um der Bevölkerunggezielte Arbeitsanreize zu geben
29,3 Prozent beträgt der Nominalsteuersatz deutscher Kapitalgesellschaften und liegt damit 6,8 Prozentpunkte über dem OECD-Durchschnitt und 8,8 Prozentpunkte über dem EU-Durchschnitt.
Innovations- und Investitionskraft der Unternehmen stärken
Eine Harmonisierung steuerlicher Regelungen innerhalb der EU bzw. der OECD ist grundsätzlich zu begrüßen. Eine Übererfüllung bei der nationalen Umsetzung führt jedoch zu bürokratischen und finanziellen Zusatzlasten für Unternehmen. Dadurch gebundene Ressourcen hemmen die notwendige Investitions- und Innovationskraft, um im internationalen Umfeld wettbewerbsfähig zu sein. Deutschland braucht erfolgreiche und innovative Unternehmen, die am Standort verbleiben oder sich neu ansiedeln wollen. Daher sollten:
- europäische und supranationale Vorgaben für alle Unternehmensgrößen nur im Mindestmaß umgesetzt werden
- innovative Unternehmen mit einem Ausbau der steuerlichen Forschungsförderung sowie mit der Umsetzung eines vereinfachten Besteuerungsverfahrens bei Quellensteuern (insbesondere bei Lizenzvereinbarungen) gestärkt werden
- beschleunigte Abschreibungen durch eine dauerhafte degressive Abschreibung ermöglicht sowie erhöhte Grenzen (5.000 Euro) für geringwertige Wirtschaftsgüter genutzt werden, um die Investitionstätigkeit von Unternehmen anzureizen
Mehr Kooperation statt Konfrontation
Zunehmende Diskussionen und Meinungsverschiedenheiten in der Zusammenarbeit zwischen Finanzbehörden und Unternehmen binden unnötige Ressourcen und führen zu Rechts- und Planungsunsicherheiten. Von der Digitalisierung profitieren aktuell zumeist nur einseitig die Finanzbehörden. Daher müssen:
- Steuerprüfungen für mehr Rechtssicherheit zeitnah und schnell abgeschlossen werden – spätestens 5 Jahre nach Veranlagungsjahr. In Kombination mit der gleichlaufenden Anpassung der Aufbewahrungsfristen werden dringend benötigte Ressourcen frei
- die kooperative und digitale Zusammenarbeit zwischen Finanzverwaltung und Unternehmen zu beiderseitigem Nutzen ausgebaut werden
- neben verbindlichen Anreizen für kooperative Unternehmen (z.B. interne Steuerkontrollsysteme) auch digitale, maschinenlesbare Bescheide mit Rückübertragungsmöglichkeit nach Betriebsprüfungen für alle Steuerarten und insgesamt die beidseitige digitale Kommunikation (z.B. via Cloud-Lösungen) vorangetrieben werden