Tourismus
Der Tourismus ist für Oberbayern ein wichtiger Wirtschaftszweig. Zum anderen gehört er zu den Branchen, die von der Corona-Pandemie am stärksten betroffen sind.
Inhaltsnavigation
- Branchenüberblick Tourismus
- Unterstützung für Betriebe infolge der Pandemie
- Fachkräftesicherung im Tourismus
- Nachhaltigkeit im Tourismus
- Rechtliche Regelungen im Tourismu
- 1.1.2025: Meldescheine für Hotelgäste aus dem Inland fallen weg
- Gesetz zur Insolvenzsicherung durch Reisesicherungsfonds
- Innenstadt - Standort
- Digitalisierung im Tourismus
- Förderpogramme
Branchenbeschreibung
Der Kammerbezirk München und Oberbayern steht für einzigartige Gastfreundschaft und Genusskultur, für außergewöhnliche Erlebnisse und spektakuläre Architektur, eingebettet in eine abwechslungsreiche Landschaft aus Bergen und Seen vor atemberaubender Alpenkulisse.
Für alle denkbaren Freizeitwünsche hat Oberbayern die passenden Angebote parat.
Um weiter so erfolgreich zu sein, ist die enge Zusammenarbeit vieler touristischer Akteure erforderlich. Es gilt, die Akzeptanz und Wertschätzung des Tourismus in der Bevölkerung und bei den politischen Entscheidungsträgern zu stärken und weiter auszubauen. Herausforderungen für die Tourismusbranche finden sich beispielweise in der kontinuierlichen Optimierung der touristischen Strukturen, bei der Digitalisierung und der Vergabe von Fördermitteln für Destinationen und Unternehmen, oder im Abbau der Bürokratischen Hürden.
Entwicklung Tourismus in Bayern 2023
Die Bayern Tourismus Marketing GmbH stellt grundlegende statistische Daten für die Marketingarbeit zur Verfügung: Neben amtlichen Statistiken finden Sie grafische Auswertungen über tourimusrelevante Zeiträume sowie eine Untersuchung zum Wirtschaftsfaktor Tourismus in Bayern.
Statistiken und Studien zum Tourismus in Bayern finden Sie hier.
Szenarien für den Tourismus in Bayern im Jahr 2040
Wie entwickelt sich der Tourismus in Bayern bis 2040, welche Trends sind denkbar und welche Leitbilder sind vor diesem Hintergrund bedeutsam? Das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie legt hierzu eine Studie vor.
Die Studie an der Hochschule Kempten unter Leitung von Professor Alfred Bauer, Dekan der Fakultät Tourismus-Management und Leiter des Bayerischen Zentrums für Tourismus, hat unter Mitwirkung zahlreicher touristischer Akteure positive wie negative Entwicklungsperspektiven für den Bayerntourismus der kommenden 20 Jahre beleuchtet. Sieben mögliche Zukunftsszenarien wurden dabei herausgearbeitet:
- Szenario 1 „Schleichender Kontrollverlust“: Von Dritten gesteuertes, nicht-nachhaltiges Wachstum führt in Hotspots zum »Overtourism«
- Szenario 2 „Alles im Flow“: Bayerische Identität lockt europäische Touristen mit nachhaltigen Angeboten in die Hotspots
- Szenario 3 „Digital Dirndl“: Agile Tourismusanbieter machen Bayern zum globalen Ziel für vornehmlich post-materiell orientierte Kunden
- Szenario 4 „Neue Verträglichkeit“: Klimawandel zwingt Tourismus zu völlig neuen Ansätzen – Wachstum nur noch in der Fläche
- Szenario 5 „Macht der Algorithmen“: Umbruch der Tourismus-Branche mit spezialisierten nachhaltigen und KI-gestützten Services in einer regionalisierten Welt
- Szenario 6 „Ausverkauf der Heimat“: Globale Tourismuskonzerne dominieren die Branche jenseits von Traditionen und Nachhaltigkeit
- Szenario 7 „Tourismus am Ende?“: Kritische Wirtschaftslage, verändertes Reiseverhalten und anspruchsvolle Kunden setzen althergebrachten Akteuren zu
Besonders erstrebenswert sind laut Studie die Szenarien 3 und 4, unsicher hinsichtlich der Bewertung sind die Autoren bezüglich des Szenarios 5.
Ausschuss für Tourismus
Die Mitglieder des Ausschuss Tourismus der IHK für München und Oberbayern – Hoteliers, Gastronomen, Reisebüros und Freizeitbetriebe – treffen sich zwei- bis dreimal im Jahr. Die Kernaufgabe des Ausschusses liegt in der Beratung der IHK bei allen wirtschaftlich relevanten Fragestellungen aus den Bereichen Tourismus. In den Ausschusssitzungen werden aktuelle Themen vorgestellt und diskutiert, um ein Meinungsbild des Ausschusses zu erarbeiten. Die Ergebnisse bilden die Grundlage für Stellungnahmen der IHK und werden bei zentralen Themen in den Medien publiziert.
Den Vorsitz des Ausschusses hat Dr. Denise Amrhein, Geschäftsführerin Fuchsbräu Hotel GmbH, übernommen.
Weitere Informationen zum Ausschuss Tourismus finden Sie hier.
Unterstützung für Tourismusbetriebe während der Corona-Pandemie
Der Tourismus ist eine der am stärksten und direktesten betroffenen Branchen durch die erlassenen Einschränkungen zur Eindämmung der Corona-Pandemie in Bayern. Alles rund um das Thema Überbrückungshilfe, Betriebsschließungsversicherung, etc. finden Sie hier.
Daneben haben sich eine Reihe an Initiativen zur Unterstützung gebildet. Eine Auswahl hieraus finden Sie hier.
#muenchenhältzamm
Eine der Initiativen stammt für die Stadt München aus dem Referat für Arbeit und Wirtschaft: Die branchenübergreifende Gemeinschaftsaktion muenchen hält zamm.
Unternehmen aus Handel, Gastronomie, Gesundheit, Fitness, Freizeit etc. soll mit der Plattform "muenchenhältzamm" durch die Kooperation mit dem Stadtportal muenchen.de eine reichweitenstarke Plattform für die Bewerbung der Geschäfte und aktuell des Weihnachtseinkaufs geboten werden, was somit auch zur Belebung der Innenstadt beiträgt.
Mitmachen geht ganz einfach: Alle interessierten Unternehmen können sich über den Mitmach-Button mit ihrem Unternehmen (Foto, Text, Weihnachtsspezial, Gutscheine etc.) eintragen. Dabei gilt: je attraktiver der Content, desto attraktiver die Plattform
Die Teilnahme an der Gemeinschaftsaktion ist für die Unternehmen kostenfrei.
Digitale Lösungen während und nach der Corona-Pandemie
Um Ideen und Perspektiven für Tourismus, Gastronomie, Handel und Dienstleister im Umgang mit der Corona-Krise aufzuzeigen, bietet die IHK-Organisation digitale Lösungen zur Kundenrückgewinnung an. Hier finden Sie eine Übersicht über die digitalen Anwendungen sowie direkte Ansprechpartner.
Mithilfe eines Orientierungsrahmens können Sie selbst überprüfen, ob der Anbieter zu Ihnen und Ihren Anforderungen passt. Anhand von Kriterien wird aufgezeigt, was bei der Auswahl einer geeigneten Anwendung beachtet werden sollte. Den Orientierungsrahmen finden Sie hier.
Kurzarbeit – Anpassung der Arbeitszeit
Viele Unternehmen haben während der vollständigen Schließung ihrer Geschäfte die Arbeitszeit ihrer Arbeitnehmer auf null reduziert (sogenannte „Kurzarbeit null“) und Kurzarbeitergeld beantragt. Wenn das Geschäft wieder öffnen darf, gilt es, die Arbeitszeit der Arbeitnehmer wieder anzupassen. Dabei muss es nicht von null auf hundert gehen: Das Kurzarbeitergeld gibt es – wie der Name schon sagt – auch dann, wenn lediglich kürzer gearbeitet wird. Der Arbeitgeber zahlt bei verkürzter Arbeitszeit für die tatsächlich geleistete Arbeit die normale (anteilige) Vergütung an seinen Arbeitnehmer. Für die Differenz zum normalen Nettoentgelt kann das Kurzarbeitergeld in Höhe von 60 % bzw. 67 % beantragt werden. Voraussetzung ist, dass nach wie vor die betrieblichen Voraussetzungen für das Kurzarbeitergeld erfüllt werden, also neben den weiteren Voraussetzungen auch noch mindestens 10 % der Beschäftigten mit einem Entgeltausfall von mindestens 10 % betroffen sind. Zu beachten ist, dass auch für die teilweise Arbeitsleistung eine vertragliche Grundlage nötig ist. Falls bisher nur die „Kurzarbeit null“ vereinbart wurde, muss noch Einvernehmen über die entsprechende Änderung erzielt werden.
Maßnahmen zur Gewinnung und Bindung von Fachkräften
Hoteliers und Gastronomen stehen eine Vielzahl an Maßnahmen zur Gewinnung und Bindung von Fach- und Arbeitskräften zur Verfügung, darunter zeichnen sich folgende betriebliche Maßnahmen aus:
Umsetzung von Vereinbarkeit von Familie und Beruf
Gastronomen und Hoteliers sind an 365 Tagen im Jahr rund um die Uhr für ihre Gäste da. Der Einsatz am Abend, an Wochenenden und Feiertagen ist Normalität, Schichtdienste und Arbeitszeiten bis spät in die Nacht sind nichts Ungewöhnliches. Flexibilität bedeutet hierbei, dass die Öffnungs- und Arbeitszeiten der Gästenachfrage folgen müssen, ob im Saisonverlauf, im Laufe des Tages oder der Woche. Dabei ist an den meisten Arbeitsplätzen persönliche Präsenz unverzichtbar. In der modernen Arbeitswelt gibt es einige Modelle, um Beschäftigten individuelle Lösungen für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf anzubieten. Auch im Gastgewerbe existieren bereits unterschiedliche Möglichkeiten, um Arbeitszeiten familienfreundlicher zu gestalten. Dazu können z.B. Arbeitgeber folgende Instrumente einsetzen:
- Verschiedene Arbeitszeitmodelle anbieten: Familienfreundliche Betriebe können unterschiedliche Arbeitszeitmodelle anbieten, u.a. individuelle Teilzeitmodelle besonders für Väter und Mütter, flexible Arbeitszeitmodelle auch für Führungskräfte (Top-Sharing), Jobsharing und Job-Rotation oder flexible freie Tage in Notfällen.
- Teilzeit-Ausbildung anbieten: Wenn junge Menschen während ihrer Ausbildungszeit Kinder bekommen oder bereits Eltern sind, fällt es oft schwer, eine reguläre Ausbildung anzufangen bzw. fortzusetzen. Mit Angeboten zur Ausbildung in Teilzeit können auch Hotels und Restaurants diese Zielgruppe erreichen.
- Effektive Abwesenheitsplanung und effektives Ausfallmanagement: Einmal geschriebene Dienstpläne sollten nicht ständig geändert werden müssen – schon gar nicht durch kurzfristige Abrufe aus dem „Frei“. Doch ist dies in vielen Unternehmen des Gastgewerbes häufig die einzige Option bei krankheitsbedingtem Ausfall oder kurzfristig erhöhtem Arbeitsanfall. Ein durchdachtes Ausfallmanagement stellt sicher, dass zunächst andere Instrumente genutzt werden, bevor Kollegen in ihrer Freizeit einspringen.
- Förderung eines gelungenen Aus- und Wiedereinstiegs vor und nach der Elternzeit: Elterngeldregelungen erlauben immer mehr Eltern, schon nach einigen Monaten Elternzeit in den Beruf zurückzukehren. Der Wiedereinstieg von Müttern – und zunehmend mehr Vätern – ist ein Prozess, der gut geplant sein sollte. Einen gelungenen Aus- und Wiedereinstieg kann der Arbeitgeber aktiv fördern.
- Unterstützung und Flexibilität im Pflegefall: 2,8 Millionen Menschen sind in Deutschland als pflegebedürftig anerkannt. Zwischen drei und vier Millionen Menschen unterstützen pflegebedürftige Personen. Nicht nur Eltern oder Schwiegereltern sind oft auf Hilfe angewiesen, auch Partner, Kinder oder nahe Angehörige können ganz unerwartet pflegebedürftig werden. Die Pflege von Angehörigen verteilt sich zwar oft auf mehrere Schultern, die Hauptlast tragen jedoch meist weibliche Familienmitglieder, die dafür häufig ihren Arbeitsplatz aufgeben oder in Teilzeit arbeiten. Dabei könnten Arbeitgeber durch flexible Arbeitszeitlösungen oder praktische Hilfen wertvolle Unterstützung den Mitarbeiter fördern.
Weitere Informationen finden Sie hier.
Informieren Sie sich zum Thema Fachkräftesicherung hier.
Qualität in der Ausbildung
Die IHK engagiert sich dafür, dass auch in Zukunft potenzielle Auszubildende den für sie richtigen Weg einschlagen, um ihr persönliches Ziel erreichen zu können. Dafür gibt es Kampagnen wie Elternstolz oder die IHK AusbildungsScouts, die als tatkräftige Unterstützung versuchen, Schülern ihre aktuelle Situation näher zu bringen und ihnen mit Rat und Tat zur Seite stehen.
Unternehmensnachfolge im Tourismus
Unternehmensnachfolge betrifft jeden Unternehmer - sei es im Rahmen der geplanten Übergabe oder im Rahmen der Risikovorsorge. Zur Übereignung des Betriebes muss das Spannungsfeld der Interessen aller beteiligten Parteien gelöst sein.
Damit die Übergabe für Sie als Gastwirt oder Hotelier reibungslos abläuft und das Restaurant bzw. Hotel fit für die nächste Chef-Gerneration gemacht werden kann, erhalten Sie hier weitere Informationen bezüglich dieses Themas.
Imagekampagne "Wir machen Urlaub"
Die neue Imagekampagne „Wir machen Urlaub“ ist etwas Besonderes. Sie richtet sich nicht an die Reisenden, sondern sie zeigt Menschen, die mit Freude in der Branche arbeiten und schärft, so das Bewusstsein der Einheimischen, für die Bedeutung der Tourismuswirtschaft vor Ort.
Das Ziel der Kampagne ist es daher, den Einheimischen zu vermitteln, dass Tourismus nicht nur ein wichtiger Wirtschaftsfaktor, sondern auch ein Garant für ihre hohe Lebensqualität und ein äußerst attraktiver Arbeitgeber ist, von dem auch branchenfremde Gewerbe und Dienstleistungen profitieren.
Auf der neuen Kampagnenseite können Einheimische und alle Interessierten darum die bayerische Tourismusbranche in ihrer ganzen Vielfalt und Breite erleben und die unterschiedlichsten Urlaubsmacher/-innen kennenlernen, die in kurzen Interviews oder Portraits von ihren Jobs, ihrer Liebe dazu und den Vorteilen des Tourismus für die Einheimischen erzählen.
Die Kampagne des Bayerischen Wirtschaftsministeriums, der Bayern Tourismus Marketing GmbH und des Bayerischen Zentrums für Tourismus wird von der gesamten Breite der bayerischen Tourismuswirtschaft unterstützt. Als Partner sind u.a. dabei: Bayerischer Heilbäderverband, Bayerischer Industrie- und Handelskammertag und DEHOGA Bayern.
Nachhaltige Initiativen
Der Tourismus spielt in der heutigen Gesellschaft eine bedeutende Rolle. Er birgt sowohl Herausforderungen als auch Möglichkeiten für die Zukunft. Touristische Aktivitäten können auf verschiedene Weisen Umweltbeeinträchtigungen darstellen, beispielsweise durch den Verbrauch von Energie oder den Ausstoß von Luftschadstoffen. Aspekte, wie Mobilität und Unterbringung und Verpflegung der Gäste müssen daher im Verhältnis zu Umweltbelastungen und -auswirkungen betrachtet werden.
Im Bereich Mobilität wurden die nachstehenden Initiativen in München und Oberbayern ins Leben gerufen:
Münchner Bergbus
Der Münchner Bergbus ist eine Initiative der DAV e.V.-Sektionen München und Oberland und bietet einen ersten Lösungsansatz, um auf die Umwelt- und Verkehrsproblematik in den bayerischen Alpen zu reagieren. Er ermöglicht Bergsportaktiven eine neue, umweltfreundlichere und entspanntere Alternative zur Anreise mit dem eigenen PKW. Außerdem wird damit in Zusammenarbeit mit den Zielregionen ein ganzheitliches Konzept zur Tourismussteuerung und Sensibilisierung von Bergaktiven verfolgt. Trotz Pandemie wurde mit Nachdruck am Projekt weitergearbeitet, um es zeitnah den Mitgliedern und Bergaktiven zur Verfügung stellen zu können.
In einer ersten Pilotphase startet der Bus ab Ende Juni 2021 (am 19.06.2021) samstags und sonntags mit jeweils zwei Bussen für zehn Wochen (bis Sonntag, den 22.08.2021) in München. Er verbindet die bayerische Landeshauptstadt ohne Zwischenstopp mit ausgewählten Tourenzielen, u.a. im Chiemgau, Blauberge/Rofan und den Ammergauer Alpen, welche mit öffentlichen Verkehrsmitteln aktuell schwer erreichbar sind. Außerdem ist im Bergbus-Ticket auch ein MVV-Ticket inbegriffen, welches für die Anreise zum Abfahrtsort des Busses genutzt werden kann. Im Anschluss an die Pilotphase wird eine Evaluierung erfolgen.
Kooperationspartner der Initiative sind: MVV, MVG und die Stadt München (Mobilitätsreferat).
Hier finden Sie weitere Informationen zum Münchner Bergbus.
Ausflugs-Ticker für Oberbayern
An alle, die Tagesausflüge und Urlaub in Oberbayern planen, richtet sich der vom bayerischen Wirtschafts- und Tourismusminister Hubert Aiwanger vorgestellte Ausflugs-Ticker.
Das Hauptziel besteht darin, Besucherströme zu lenken, damit die Urlaubsregionen nicht überlastet werden. Genauer gesagt liefert der online einsehbare Ausflugs-Ticker aktuelle Informationen zu den Besucherkapazitäten, anstehenden Veranstaltungen und empfiehlt alternative Attraktionen und Aktivitäten in 12 Regionen Oberbayerns.
Bislang gibt es ihn für Regionen in Oberbayern, künftig sollen noch weitere Regionen an den Ticker angeschlossen werden. Weitere Informationen zum Ausflugs-Ticker erhalten Sie hier.
Nachhaltigkeitskompass für Betriebe
Was sind die Grundlagen einer nachhaltigen und zukunftsfähigen Entwicklung im Tourismus? Und wie kann sich ein Betrieb auch mit kleinen Schritten auf den Weg machen? Das und vieles mehr zeigt der neue Nachhaltigkeitskompass auf, den der Tourismus Oberbayern München (TOM) e.V. vorgestellt hat. Neben wichtigen theoretischen Hintergründen liefert der Kompass zahlreiche konkrete Tipps und Anregungen – etwa eine Übersicht an Best-Practice-Beispielen – sowie praxisorientierte Checklisten.
Nachhaltigkeit im Betrieb
Wie können Betriebe Ökologie, Ökonomie und Soziales miteinander in Einklang bringen? Tourismusberaterin Greti Ladurner empfiehlt Unternehmern folgende Tipps:
- Während es beim Thema Nachhaltigkeit aus Unternehmenssicht vor allem um die schonende Nutzung von Ressourcen geht, verbinden die Gäste damit Genuss, Identität, Kultur und authentische Urlaubserlebnisse. Diese Gastsicht sollten Sie bei Ihren Kommunikationsmaßnahmen unbedingt im Blick haben.
- Gäste haben kaum die Möglichkeit, alle Angaben zur Nachhaltigkeit eines Betriebs nachzuprüfen. Für eine hohe Glaubwürdigkeit sollten Sie daher auf allgemein bekannte und anerkannte Siegel setzen.
- Kooperieren Sie mit Menschen und anderen Leistungsträgern in Ihrer Region, die den Schwerpunkt ebenfalls auf Nachhaltigkeit legen. Noch besser ist es natürlich, wenn sich eine gesamte Destination glaubhaft dafür einsetzt.
- Nachhaltigkeit erstreckt sich auch auf die Mitarbeiter: Sorgen Sie für einen hohen Anteil an dauerhaften Arbeitsverhältnissen, für Weiterbildungen, Karrieremöglichkeiten, bezahlbaren Wohnraum, familienfreundliche Arbeitsplätze und Chancengleichheit. Das sind zugleich wirkungsvolle Maßnahmen gegen den Fachkräftemangel.
- Legen Sie nun, beim Neustart nach Corona, den primären Fokus nicht auf die Erhöhung der Auslastung, sondern reservieren Sie Budgets und Kapazitäten zur nachhaltigen Angebotsentwicklung und Weiterbildung.
Hier geht es zum Artikel: Nachhaltiger Tourismus als Gewinn in allen Dimensionen.
Weitere Informationen zum Thema Nachhaltigkeit im Betrieb erhalten Sie hier.
Nachhaltigkeitskompass für Betriebe
Angesichts der jüngsten politischen und wirtschaftlichen Entwicklungen nimmt der Anpassungsbedarf der Betriebe an die Nachhaltigkeitstrends kontinuierlich zu. Komplexe Fragen rund um die regionale wettbewerbsfähige Wirtschaftlichkeit, rapide Kommunikation, den aktuellen Mitarbeiterbedarf und den schonenden Umgang mit der Natur und Umwelt kommen öfter zum Vorschein.
Um die auch in der Zukunft erfolgreich gesteuerten Betriebe sowie Freizeiteinrichtungen und Kultur regional zu sichern, stellt der Tourismus Oberbayern München e.V. den Nachhaltigkeitskompass zu Ihrer Kenntnis vor.
Der Nachhaltigkeitskompass zeigt den neuerschaffenen und bereits bestehenden Betrieben die Entwicklungsschritte, wie man sich rechtzeitig und mühelos an die neuesten Nachhaltigkeitstrends umstellen lässt.
Eine breite Palette von Themen von der Kosteneffizienz bis zu zufriedenen Mitarbeitern und intakte Natur werden anhand der konkreten praxisbezogenen Tipps und wichtigen theoretischen Hintergründen erklärt. Vor allem liefert der Kompass eine Übersicht an Best-Practice-Beispielen sowie praxisorientierte Checklisten.
Informieren Sie sich über die Grundlagen einer nachhaltigen und zukunftsfähigen Entwicklung im Tourismus. Die Lang- und Kurzversion der Publikation ist auf kompass.oberbayern.de erhältlich.
Mehrwegverpackung für Speisen und Getränke zum Mitnehmen
Die letzten Monate standen wegen Corona unter dem Motto „Support your local Shop“. Was aber im Restaurant am Tisch für gewöhnlich auf ein bis zwei Tellern pro Person serviert wird, wurde während der Pandemie in Kunststoff-Verpackungen und Einwegtüten verkauft.
Eine Antwort auf die steigenden Abfallmengen stellen umweltverträgliche Mehrwegverpackungen dar. Mehrwegbehälter für Essen und Getränke zum Mitnehmen und Bestellen können künftig dazu beitragen, Abfälle zu vermeiden, Rohstoffe zu sparen und die Umwelt zu schonen.
Schon im Juli 2021 werden durch die Einwegkunststoffverbotsverordnung bestimmte Einwegprodukte, wie Rührstäbchen oder Trinkhalme aus Kunststoff oder Verpackungen aus expandiertem Polystyrol (z.B. Styropor), verboten. Verschiedene EU-Initiativen wie der Green Deal und die Überarbeitung der Einwegplastik-Richtlinie machen Einwegverpackungen immer unattraktiver.
Ab dem 01.01.2022 sind Gastronomen beim Verkauf von Lebensmitteln und Gestränken „to go“ dazu verpflichtet, neben Einwegverpackungen aus Kunststoff und Einwegbechern auch Mehrwegalternativen anzubieten. Die allermeisten Unternehmen müssen demnach ihren Kundinnen und Kunden Mehrwegverpackungen anbieten. Kleinen Betrieben wird die Möglichkeit geboten, kundeneigene Behältnisse zu befüllen.
Mehrwegverpackungen sind ein wichtiger Teil im Lösungspuzzle der Abfallproblematik.
Weitere Informationen zu Mehrwegsystemen für Gastronomen finden Sie hier.
Mehrwegangebotspflicht für Gastronomie
Ab 1. Januar 2023 besteht für Restaurants, Cafés, Bistros oder Lieferdienste die Pflicht, falls Einwegkunststoffverpackungen verwendet werden, auch zwingend eine Mehrwegalternative für Essen und Getränke zum Mitnehmen anzubieten. Die Mehrwegalternative darf zu keinen schlechteren Bedingungen angeboten werden oder teurer sein als das gleiche Produkt in Einwegverpackungen. Eine Bepfandung ist erlaubt. Die Mehrwegverpackung, die man selbst in Verkehr bringt, ist auch wieder zurückzunehmen. Andere Verpackungen müssen nicht angenommen werden.
Die Kunden sind in der Verkaufsstelle durch deutlich sicht- und lesbare Informationstafeln oder -schilder auf die Möglichkeit, die Waren in Mehrwegverpackungen zu erhalten, hinzuweisen. Im Fall einer Lieferung von Waren ist dieser Hinweis in den jeweils verwendeten Darstellungsmedien entsprechend zu geben.
Ausnahme
Eine Ausnahme gilt für kleine Unternehmen wie z. B. Imbisse, mit insgesamt nicht mehr als fünf Beschäftigten, deren Verkaufsfläche 80 Quadratmeter nicht überschreitet. Diese können der Pflicht auch nachkommen, indem sie dem Kunden anbieten, die Speisen und Getränke in von diesem zur Verfügung gestellte Mehrwegbehältnisse abzufüllen. Wird die Ware zugeliefert, gelten als Verkaufsfläche zusätzlich alle Lager- und Versandflächen. Bei der Feststellung der Zahl der Beschäftigten sind Teilzeitbeschäftigte mit einer regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit von nicht mehr als 20 Stunden mit 0,5 und von nicht mehr als 30 Stunden mit 0,75 zu berücksichtigen.
Auch hier ist, wie oben beschrieben, auf die Möglichkeit des Mehrwegangebotes hinzuweisen.
Verpackungsgesetz
Am 1. Januar 2019 wurde die Verpackungsverordnung vom Verpackungsgesetz abgelöst. Die Verpflichtung, sich an einem bundesweiten Rücknahmesystem zu beteiligen, bleibt bestehen. NEU ist: Alle Erstinverkehrbringer müssen sich bei der "Zentralen Stelle Verpackungsregister" registrieren.
1.1.2025: Meldescheine für Hotelgäste aus dem Inland fallen weg
Schluss mi tder Zettelwirtschaft: Am 1.1.2025 entfällt der Meldeschein in Hotels für inländische Gäste. Dies wurde mit dem Bürokratieentlastungsgesetz beschlossen, das Bundesmeldegesetz (BMG) wurde geändert.
Was bedeutet dies konkret?
- Für inländische Gäste müssen Hotels keinen Meldeschein mehr ausfüllen. Das Unterschreiben entfällt. Auch eine digitale Hinterlegung der Daten ist nicht verpflichtend.
- Für Gäste aus dem Ausland bleibt die Meldepflicht bestehen.
Welche Folgen hat dies?
- Es muss genauer als bisher zwischen in- und ausländischen Gästen unterschieden werden.
- Der digitale Check-In wird deutlich erleichtert, weil bei inländischen Gästen keine Unterschrift mehr notwendig ist.
Was ist mit Kurbeiträgen, Tourismusabgaben und ähnlichem?
- In vielen Kommunen wurden die Daten für die Kurbeiträge usw. auf Grundlage des Bundesmeldegesetzes BMG erhoben. Dies ist für inländische Gäste nun nicht mehr möglich.
- Allerdings ermöglicht es das Kommunal Abgaben Gesetz KAG(Art. 6 und Art. 7) in Bayern, eine solche Meldepflicht abzuleiten. Kommunen, die die Erhebung von Fremdenverkehrs- und Kurbeiträgen für die Finanzierung von Tourismuseinrichtungen nutzen, müssen deshalb ihre Satzungen überprüfen.
Gesetz zur Insolvenzsicherung durch Reisesicherungsfonds
Die Reform der Pauschalreise-Absicherung wurde am 10. Juni 2021 im Deutschen Bundestag verabschiedet und auf ein Fondsmodell umgestellt.
Hintergrund
Als Folge des im September 2019 beantragten Insolvenzverfahrens der deutschen Tochtergesellschaft des Touristikkonzerns Thomas Cook sah die Bundesregierung Änderungsbedarf hinsichtlich der Insolvenzsicherung im Reiserecht. Außerdem hat sich die Liquiditätslage der Reiseveranstalter durch die COVID-19-Pandemie erheblich verschlechtert und die Gefahr von Insolvenzen ist deutlich gestiegen. Die Neuregelung soll diese Gefahren begrenzen, künftig soll die Insolvenzsicherung über einen Reisesicherungsfonds erfolgen, der in der Rechtsform einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung organisiert und als Fondsvermögen verwaltet werden soll, in das die Reiseveranstalter einzahlen.
Für wen gilt das Gesetz?
Für alle Reiseanbieter, die Vorauszahlungen fordern oder annehmen und/oder der Pauschalreisevertrag eine Rückbeförderung des Reisenden umfasst. Das neue Gesetz gilt deshalb für alle Pauschalreiseveranstalter und für Reisebüros, die verbundene Reiseleistungen vermitteln und Zahlungen des Kunden entgegennehmen.
Was ist neu?
Die bisherige Möglichkeit der Haftungsbegrenzung des Reiseanbieters auf 110 Millionen Euro pro Jahr entfällt. Stattdessen wird die Kundengeldabsicherung künftig über einen Fonds erfolgen. Die Aufbauphase des Fonds soll Ende 2026 abgeschlossen sein. Reiseanbieter müssen künftig in den Fond einzahlen.
Entlastung wird es für Unternehmen mit einem Jahresumsatz von unter zehn Millionen Euro geben. Diese Unternehmen haben ein Wahlrecht, ob sie in den Fonds einzahlen oder sich für eine individuelle Absicherung über eine Versicherung oder eine Bankbürgschaft entscheiden. Dieses Wahlrecht gilt auch für Gelegenheitsveranstalter oder Hotels, die Zusatzleistungen anbieten.
Die Höhe der Absicherungspflicht wird sich nach dem Nettopauschalreiseumsatz richten. Bei einem Umsatz von unter drei Millionen Euro beträgt die Mindestabsicherung eine Million Euro. Ab einem Umsatz von drei Millionen bis unter zehn Millionen Euro sind es fünf Prozent des Pauschalreiseumsatzes, die über eine Versicherung oder Bankbürgschaft abgesichert werden müssen.
Ab wann gilt die neue Regelung?
Das Gesetz wird noch vom Bundesrat geprüft und tritt erst nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt (vor. zum 01.07.2021) in Kraft. Der Fonds soll zum 1. November 2021 seinen Geschäftsbetrieb aufnehmen und zur Absicherung in der Lage sein. Bis Ende 2026 soll der geplante Fonds mit rund 750 Millionen Euro gefüllt werden.
EU-Pauschalreiserichtlinie
Das neue Reiserecht ist am 1. Juli 2018 in Kraft getreten. Als Grundlage dafür wird die überarbeitete EU-Pauschalreiserichtlinie genutzt. Diese berücksichtigt Online-Angebote und stärkt den Verbraucherschutz. Zudem soll in allen EU-Mitgliedstaaten das gleiche Recht gelten („Vollharmonisierung“).
Durch die Umsetzung der Richtlinie wird das deutsche Reiserecht geändert. Neu sind vor allem Regelungen zur Reisevermittlung und die Vermittlung „verbundener Reiseleistungen“. Weiterhin werden die reiserechtlichen Informationspflichten erweitert, die nun auch stärker den reinen Vermittler treffen.
Weitere Informationen zum Reiserecht finden Sie hier.
Was mit Blick auf Pauschalreisen zu beachten ist, erklärt ein aktuelles DIHK-Merkblatthier.
Kassensysteme
Wer muss ein Kassenbuch führen? Welche Angaben muss ein Kassenbuch enthalten? Was ist bei elektronischer Kassenführung zu beachten? Und wie trifft mich als Wirt die Belegausgabepflicht ab 2020? Hier finden Sie die Regelungen im Überblick.
Gaststättenrecht
Um ein Restaurant, ein Café oder eine Bar zu eröffnen, reicht es meist nicht, ein Gewerbe anzumelden. Benötigt wird eine Gaststättenkonzession, sobald Alkohol ausgeschenkt werden soll. Was Sie dafür vorweisen müssen und wo Sie die notwendigen Infos herbekommen, erfahren Sie hier. Und auch, welche Vorgaben Sie darüber hinaus einhalten müssen.
Mehr über dieses Thema erfahren Sie hier.
Gastwirteunterrichtung
Wer eine Gaststätte mit Alkoholausschank eröffnen will, benötigt eine Erlaubnis der Kreisverwaltungsbehörde bzw. Großen Kreisstadt am Ort der Gaststätte.
Um die Genehmigung zu erhalten, müssen Sie u. a. an einer Unterrichtung nach § 4 Abs. 1 Nr. 4 Gaststättengesetz teilnehmen. Diese vermittelt lebensmittelrechtliche und hygienische Vorschriften, die in diesem Zusammenhang notwendig sind. Die Unterrichtung findet bei der Industrie- und Handelskammer statt. Die dabei zu erhaltende Bescheinigung über die Teilnahme muss der Erlaubnisbehörde vorgelegt werden.
Mehr über dieses Thema erfahren Sie hier.
Innenstadtentwicklung
Die Corona Pandemie und damit verbundene Schließungen in Handel und Gastronomie haben das Innenstadtleben über längere Zeit fast zum Erliegen gebracht. Hinzu kommt der innerstädtische Strukturwandel, der Oberbayerns Innenstädte seit vielen Jahren vor neue Herausforderungen stellt. Die Pandemie beschleunigt die Veränderungsprozesse enorm – neue Innenstadtkonzepte sind notwendiger denn je.
Informieren Sie sich hier ausführlich zum Thema Innenstadtentwicklung.
Shoppingtourismus als Standortfaktor
Das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie hat in einer Studie zum Shoppingtourismus die Strategien elf ausgewählter Gemeinden mit 10-50.000 Einwohnern in und außerhalb Bayerns (auch Österreich) aufwendig analysiert. Im Mittelpunkt der Analyse stand die Frage, wie Kommunen, Gewerbevereine oder Stadtmarketinggesellschaften ihre Marketingstrategien auf Shopping als Aktivität für (Tages-)Touristen ausrichten können und welche Lehren daraus für andere Akteure gezogen werden. Praktischer Nutzen aus der Studie ist eine dreiseitige Strategie-Checkliste für Kommunen, Gewerbevereine und Stadtmarketinggesellschaften, in der verschiedene Handlungsfelder aufgezeigt werden, die die shoppingtouristische Attraktivität eines Ortes oder einer Region ausmachen. Im Ergebnis kommen die Studienautoren auf eine im Idealfall Cross-Channel-angelegte Gesamt-Marketingstrategie, die sowohl vor Ort, z.B. in der Fußgängerzone oder an touristisch neuralgischen Punkten, aber eben auch digital in den sozialen Medien und über eigene digitale Schaufenster, Gäste und Kunden erreicht und zur Interaktion einlädt. Als best-practice-Beispiele werden u.a. Lindau und Kufstein in Tirol genannt.
Haftung im Internet
Ob online oder offline, die in diesen Kontexten wirksamen Bestimmungen, weisen keine beträchtlichen Unterschiede auf.
Wer jedoch online auf seiner eigenen Homepage aktiv ist, Beiträge in Blogs verfasst oder anderweitig im Internet surft, muss die Hausregeln, die in diesem Zusammenhang gelten, beachten. Der Themenblock Haftung im Internet beinhaltet beispielsweise das Telemediengesetz, das Fragen bezüglich der Verletzung Rechte Dritter oder rechtlicher Vorschriften behandelt.
Datenschutzrechtliche Informationen
Videoüberwachung am Arbeitsplatz, der richtige Umgang mit Passwörtern oder der Personalakte. Datenschutz ist in Unternehmen ein Thema, das jeden betrifft. Überall erfordert die korrekte Umsetzung der Vorgaben Fachwissen. Das gilt ganz besonders, wenn mit personenbezogenen Daten gearbeitet wird. Und genau dieses Szenario trifft auf fast jeden Arbeitsplatz zu.
Wenn Sie sich näher informieren wollen, klicken Sie hier.
Fördermöglichkeiten für touristische Betriebe
Touristische Betriebe finden in Oberbayern ein breites Angebot an Fördermöglichkeiten. Dies reicht von der Beratung und Finanzierung von Gründern über die gewerbliche Regionalförderung für einzelbetriebliche Investitionen bis zu kostenlosen Erstanalysen des Potentials von klein- und mittelständischen Betrieben des Hotel- und Gaststättengewerbes in Form von Blitzlichtberatungen.
Doch welche Förderungen kommen für mein Unternehmen in Frage? Hilfe und Orientierung verspricht der neue Förderwegweiser Tourismus. Dieser vom Kompetenzzentrum Tourismus des Bundes speziell für die Bedürfnisse der Tourismuswirtschaft konzipierte Wegweiser stellt Förderoptionen des Bundes, der Bundesländer und der Europäischen Union vor.
IHK Positionen
IHK Studie
Externe Links
- Tourismusforum 2024
- Kongressfonds für Bayern
- Imagekampagne "Wir machen Urlaub"
- Bayerisches Zentrum für Tourismus
- DIHK-Tourismus
- Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus
- Förderwegweiser Tourismus (Kompetenzzentrum Tourismus des Bundes)
- Wirtschaftsfaktor Tourismus Oberbayern (Studienergebnisse)
- Erklärfilm Wirtschaftsfaktor Tourismus Oberbayern