Medien
TV- und Radio-Sender, Agenturen, Rundfunk- und Verlagshäuser – die Medienbranche in der Region kann sich sehen lassen. Hier finden Sie alle wichtigen Informationen für diese Branche in München und Oberbayern.
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Branchenüberblick Medien
Arbeitskreis Medien
Rechtliches
Branchenüberblick Medien
Die Medienbranche setzt sich aus sechs Teilbereichen zusammen: dem Buchmarkt, der Film- und Musikwirtschaft, dem Pressemarkt, der Rundfunkwirtschaft sowie dem Werbemarkt.
Insgesamt macht die Branche in Bayern einen Umsatz von 22,6 Mrd. Euro, zählt 94.509 Beschäftigte und 19.000 Unternehmen.
Die angegebenen Zahlen beziehen sich auf Angaben des MedienNetzwerk Bayern (zum MedienNetzwerk Bayern siehe Infobox "Aktuelle Zahlen").
Buchmarkt
- Umsatz: 2 Mrd. Euro
- Beschäftigte: 10.936
- Unternehmen: 2.635
Zum Buchmarkt gehören neben Schriftstellerinnen und Schriftstellern Buchverlage aller Sparten wie Sachbuch-, Kunst- und Fachverlage, wissenschaftliche und belletristische Verlage. Ebenso zugeordnet werden der Buchhandel, Literaturagenturen, Übersetzerinnen und Übersetzer sowie Buchbinderinnen und Buchbinder.
Filmwirtschaft
- Umsatz: 2,3 Mrd. Euro
- Beschäftigte: 11.866
- Unternehmen: 3.080
Die Filmwirtschaft setzt sich zusammen aus selbständigen Bühnenkünstlerinnen und Bühnenkünstlern, Film-, TV- und Videofilmproduktionen sowie Filmverleih- und Videoprogrammanbietern. Ebenso die Kinobetriebe werden zu dieser Teilbranche gerechnet, die in enger Beziehung zur Rundfunkwirtschaft steht.
Musikwirtschaft
- Umsatz: 2,8 Mrd. Euro
- Beschäftigte: 9.703
- Unternehmen: 2.331
Der Branche zugeordnet werden Komponistinnen und Komponisten sowie Musikerinnen und Musiker, außerdem die produzierenden und verbreitenden Unternehmen wie die Tonträgerindustrie, Musikverlage, Konzertveranstalter, Musiktheaterproduktionen, Musicalbühnen, Musikfestivals sowie der Musikfachhandel. Hinzu kommen bühnentechnische Dienstleister ebenso wie die Herstellerinnen und Hersteller von Musikinstrumenten.
Pressemarkt
- Umsatz: 4,3 Mrd. Euro
- Beschäftigte: 25.232
- Unternehmen: 4.330
Zum Pressemarkt gehören neben den Zeitungs- und Zeitschriftenverlagen Journalistinnen und Journalisten, Korrespondenten- und Nachrichtenbüros sowie der Einzelhandel mit Zeitschriften und Zeitungen.
Rundfunkwirtschaft
- Umsatz: 5,6 Mrd. Euro
- Beschäftigte: 5.453
- Unternehmen: 2.411
Zur Rundfunkwirtschaft gehört neben dem öffentlich-rechtlichen auch der privatwirtschaftliche Rundfunk (Fernsehen und Hörfunk) sowie nicht-kommerzielle Lokalsender. In der wirtschaftspolitischen Betrachtung steht der privatwirtschaftliche Bereich im Fokus.
Werbemarkt
- Umsatz: 5,6 Mrd. Euro
- Beschäftigte: 31.319
- Unternehmen: 4.213
Der Werbemarkt ist einer der größten Teilmärkte der Branche. Schwerpunkte liegen hier in der Werbegestaltung und dem Kommunikationsdesign, sprich der Gestaltung von Anzeigen, Spots, Plakaten mit Hilfe von Illustrationen, Fotos, Videos und Text.
Arbeitskreis Medien
Ziele und Aufgaben
Der Arbeitskreis Medien der IHK für München und Oberbayern spiegelt im Hinblick auf die unterschiedlichen Branchensegmente möglichst repräsentativ die oberbayerische Medienlandschaft wider und ist Sprachrohr der Branche am Standort.
- Er setzt sich zusammen u.a. aus Vertretern aus TV, Hörfunk, Agenturen, Verlagen, der Filmtechnik und weiteren Branchenvertretern.
- Er tagt in der Regel drei Mal pro Jahr.
- Er greift aktuelle Themen der Branche auf und bildet eine Plattform für Erfahrungsaustausch und Netzwerkbildung seiner Mitglieder.
Thematische Schwerpunkte liegen in der Medienpolitik, sowohl auf nationaler und Länder- wie auch auf EU-Ebene, sowie der Entwicklung der Branche. Die Mitglieder des Arbeitskreises haben die Möglichkeit, ihre Meinungen und Interessen direkt in die Arbeit der IHK einzubringen. Der Arbeitskreis kann zu medienpolitischen Themen Positionen erarbeiten und diese z.B. in die Vollversammlung der IHK und auf Bundesebene in die Fachausschüsse des DIHK einspeisen. Darüber hinaus werden die Mitglieder des Arbeitskreises frühzeitig über aktuelle Entwicklungen und wichtige Themen der Branche informiert.
Bildergalerie: AK Medien im XR Hub Bavaria
Interesse an Mitarbeit
Sie sind Unternehmerin oder Unternehmer aus der Medienbranche und haben Interesse an einer Mitarbeit? Dann kontaktieren Sie uns gerne für weitere Informationen.
Rechtliches
Es ist nicht immer leicht, den Überblick über die rechtlichen Rahmenbedingungen zu behalten. Die wichtigsten Informationen haben wir hier zusammengefasst:
Urheberrecht
Das Urheberrecht umfasst komplexe und weitreichende gesetzliche Regelungen zum Schutz des geistigen Eigentums sowie zu dessen Verwertung. Das betrifft neben Texten und Bildern u.a. auch Videos und Musik.
Doch was kann konkret geschützt werden? Wie nutze ich geistiges Eigentum anderer korrekt? Und was genau sind die Inhalte des Urheberrechts?
Künstlersozialkasse
Die Künstlersozialkasse (KSK) sorgt dafür, dass selbständige Künstlerinnen und Künstler sowie Publizistinnen und Publizisten sozialen Schutz in der Renten-, Kranken und Pflegeversicherung erhalten. Wie Angestellte zahlen Sie nur die Hälfte des Versicherungsbeitrags. Aber auch Unternehmen sind unter gewissen Voraussetzungen dazu verpflichtet, Abgaben an die KSK zu leisten.
Zum IHK Ratgeber Künstlersozialabgabe und Künstlersozialkasse
Datenschutzgrundverordnung
Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) betrifft alle Selbständigen und Unternehmen, die Umgang mit Kunden und Mitarbeitern haben. Die Regeln gelten in der gesamten Europäischen Union und werden bei Missachtung mit hohen Geldstrafen geahndet.
Digital Markets Act
Faire und offene digitale Märkte möchte die Europäische Kommission mit dem Digital Markets Act (DMA) gewährleisten. Das Gesetz soll die Marktmacht großer Plattformen begrenzen. Ziel ist es, durch einen harmonisierten Regulierungsrahmen Fairness und Wettbewerb im europäischen digitalen Binnenmarkt sicherzustellen.
Der DMA gilt seit dem 2. Mai 2023.
Digital Services Act
Der Digital Services Act (DSA) wird die inzwischen 20 Jahre alte E-Commerce-Richtlinie ergänzen und Teile von ihr aktualisieren. Das Gesetz soll harmonisierte Vorschriften für die Erbringung von Online-Vermittlungsdiensten im Binnenmarkt schaffen. Illegale Inhalte, Hassrede, Marken- und Produktpiraterie oder unsichere Produkte sollen damit konsequenter gekämpft werden, Rechte online besser durchsetzbar sein. Ein weiteres Ziel ist es, mehr Transparenz über die Moderation von Inhalten zu gewährleisten.
Die Verordnung gilt in vollem Umfang ab dem 17. Februar 2024.
Werbeverbot für Lebensmittel
Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft arbeitet aktuell an bundesweiten Regelungen für an Kinder gerichtete Lebensmittelwerbung mit zu viel Fett, Zucker oder Salz. Bundesminister Cem Özdemir hat dazu am 27. Februar 2023 seine Pläne vorgestellt. Entsprechende Werbung soll demnach in für Kinder relevanten Medien, zu bestimmten Uhrzeiten sowie als Außenwerbung unzulässig sein.
Derzeit finden dazu Abstimmungen mit anderen Bundesministerien statt.