Bankenregulierung und Mittelstandsfinanzierung
Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) bilden das Rückgrat der deutschen Wirtschaft. Daher hat die Finanzierung des Mittelstands für die gesamte Entwicklung Deutschlands entscheidende Bedeutung.
Die IHK engagiert sich für eine stabile Partnerschaft zwischen mittelständisch geprägter Wirtschaft und den Banken. Aus IHK-Sicht wirken sich alle Störungen der Kreditversorgung des Mittelstands nachteilig für Investitionen, Wachstum und Beschäftigung aus. Die aktuell günstige Kreditsituation in Deutschland hat nichts an der Brisanz des Themas geändert. Der Trend kann sehr schnell kippen und die Kreditversorgung wieder deutlich schwieriger machen.
Nur wenige wachstumsstarke und sehr profitabel wirtschaftende Mittelständler sind in der Lage, ihre Innovationen aus dem Eigenkapital zu finanzieren. Das wichtigste Instrument ist unverändert der Kredit der Hausbank. Deutsche Unternehmen nutzen zu etwa 80 Prozent die Bankenfinanzierung, lediglich 20 Prozent bedienen sich des Kapitalmarktes.
Änderungsbedarf im Hinblick auf die EU-Finanzmarktrichtlinie (MiFID II) und die EU-Finanzmarktverordnung (MiFIR) notwendig
Die EU-Finanzmarktrichtlinie MiFID II sowie die EU-Finanzmarktverordnung MiFIR schaffen eine einheitliche rechtliche Grundlage für einen europäischen Finanzdienstleistungsmarkt. Diese Gesetzesvorhaben adressieren die Regulierung der Handelszulassung von Finanzinstrumenten und des operativen Geschäfts dazugehöriger Handelsplätze bzw. des Finanzvertriebs einschließlich der Beratung. Die Vorgaben sollen grundsätzlich dazu beitragen, Finanzmärkte transparenter zu machen, Anleger besser zu schützen und Finanzmarktstabilität bestmöglich zu gewährleisten.
Anlässlich der Konsultation des Bundesministeriums der Finanzen zu Erfahrungen und möglichem Änderungsbedarf im Hinblick auf die EU-Finanzmarktrichtlinie (MiFID II)und die EU-Finanzmarktverordnung (MiFIR) von März 2019 geben unsere Mitglieder die Rückmeldung, dass strengere Regeln auch die Finanzierungsmöglichkeiten von Unternehmen – insbesondere von kleinen und mittleren Unternehmen (KMUs) – beschränken können; zudem können relativ kleine Marktteilnehmer der Finanzwirtschaft durch diese Regulierungen unangemessen stark betroffen sein.
In der Gesamtschau der Rückmeldungen unserer Mitglieder zeigt sich, dass die MiFID II und MiFIR in der Praxis augenscheinlich nicht zu mehr Transparenz sowie einem höheren Maß an Anlegerschutz und Finanzmarktstabilität beitragen. Vielmehr besteht das Risiko, dass sich der Finanzvertrieb systematisch zurückzieht und vermehrt vergleichsweise kostengünstige, automatisierte Dienste anstatt individuelle Kundenberatungen anbietet. Damit wird letztlich auch ein Ziel der Kapitalmarktunion – nämlich die Produktvielfalt und damit die Zahl der Finanzierungsquellen der gewerblichen Wirtschaft zu erhöhen – konterkariert.
Mittelstandsfinanzierung muss in den Fokus rücken
Aus Unternehmenssicht besonders wichtig sind stabile Finanzierungsbedingungen. Die aktuellen Vorschläge des Basler Ausschusses zum Basel III-Finalisierungspaket werden das verpflichtend vorgeschriebene Niveau des durch die Kreditinstitute vorzuhaltenden Eigenkapitals bei Finanzierungen erheblich steigern. Mittelstandskredite werden sich damit verknappen und verteuern.
Bei der Umsetzung der Basler Vorschläge in europäisches bzw. nationales Recht halten wir folgende Aspekte für besonders wichtig:
- Der praxiserprobte und empirisch fundierte KMU-Faktor muss in seiner aktuellen Form dauerhaft beibehalten werden.
- Ein hartes Granularitätskriterium von 0,2 % des Retailportfolios darf es nicht geben. Die bisherige Rechtslage soll beibehalten werden.
- Die Bedingungen für die Immobilienfinanzierung dürfen sich nicht verschlechtern. Eine Erhöhung der Risikobewertung ist für den deutschen Immobilienmarkt abzulehnen.
- Die bisherige Risikogewichtung für Leasingunternehmen soll beibehalten werden.
Detaillierte Ausführungen finden Sie im gemeinsamen Positionspapier des BIHK mit der HWK und den bayerischen Bankenverbänden: "Umsetzung Basel III-Finalisierungspaket: Mittelstandsfinanzierung muss in den Fokus rücken"
Mittelstandsfinanzierung Kreditrisiko-Standardansatz (KSA)
Die Mittelstandsfinanzierung in Bayern funktioniert bislang. Im Jahr 2015 haben die Banken und Sparkassen im Freistaat zusätzliche Darlehen im Umfang von 12 Milliarden Euro an ihre Firmenkunden ausgereicht. Die gute Kreditversorgung ermöglicht Investitionen und sichert Wachstum und Beschäftigung im Freistaat.
Um sich gegen Kreditausfälle abzusichern, unterlegen Banken und Sparkassen ihre Kredite mit Eigenkapital. Jedem Kredit wird ein eigenes Risikogewicht zugeordnet, welches die Menge des vorzuhaltenden Eigenkapitals bestimmt. Zur Ermittlung der Risikogewichte wenden kleine und mittlere Institute den Kreditrisikostandardansatz (KSA) an. Der Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht unterzieht den KSA derzeit einer grundlegenden Überarbeitung. Diese soll bis Ende 2016 abgeschlossen sein.
Die aktuellen Vorschläge des Baseler Ausschusses laufen in der Summe noch immer auf einen spürbaren Anstieg der Risikogewichte und damit der Kapitalanforderungen gegenüber dem Status quo hinaus. Zwar enthält das zweite Konsultationspapier bereits deutliche Verbesserungen. In einzelnen Punkten kann es aber noch nicht zufrieden stellen. Weil Eigenkapital für Banken und Sparkassen eine begrenzte und wertvolle Ressource darstellt, würden die betroffenen Kredite an Mittelstandsbetriebe oder Immobilienkäufer deutlich knapper und teurer. Zudem ist zu berücksichtigen, dass weitere Regulierungsvorhaben ebenfalls in höheren Kapitalanforderungen resultieren können – etwa die Unterlegung von Zinsänderungsrisiken mit Eigenkapital oder die drohende Abschaffung des KMU-Korrekturfaktors im Basel III-Regelwerk. Das Zusammenspiel dieser Regelungen könnte die Mittelstandsfinanzierung nachhaltig beeinträchtigen. Die Baseler Vorschläge belasten vordergründig nur die Banken. In Wirklichkeit treffen sie die gesamte bayerische Wirtschaft.
Modifikationen der vorgelegten Regelungen sind daher zwingend erforderlich. Deshalb fordern wir folgende Anpassungen:
- Keine weitere Erhöhung der Eigenkapitalunterlegungspflichten
- Keine Zusatzanforderungen für das Risikogewicht von 85 % bei KMU-Krediten
- Zulassung qualitativer Kriterien für das KMU-Portfolio im Rahmen der Granularität
- Geringe Eigenkapitalunterlegung bei kündbaren, nicht beanspruchten Kreditlinien
- Realistisch angesetzte Risikogewichte für immobilienbesicherte Kredite
- Einführung gesonderter Risikogewichte für Pfandbriefe
Details entnehmen Sie bitte dem untenstehenden Positionspapier.
Download: Bayerisches Positionspapier zur zweiten Konsultation KSA
Bayerisches Positionspapier zur zweiten Konsultation KSA
Stellungnahme zur Überarbeitung des Kreditrisiko-Standardansatzes
Mittelstandsfinanzierung - Kreditrisiko-Standardansatz
Das wichtigste Finanzierungselement des deutschen Mittelstades sind Kredite bei den eigenen Hausbanken (Kreditgenossenschaften, Sparkassen und kleinere Privatbanken).
Zur Unterlegung der Kredite mit Eigenkapital verwenden die o.g. Institute überwiegend, seit Einführung der Baseler Regelungen, den Kreditrisiko-Standardansatz.
Eine Veränderung der Regelungen zum Kreditrisikostandardansatz hat unmittelbar Einfluss auf die Verfügbarkeit von Krediten. Die Eigenkapitalunterlegungsvorschriften wurden mit Basel II und Basel III sukzessive Angehoben. Hält dieser Trend weiter an, so muss damit gerechnet werden, dass einige Kreditinstitute durch die regulatorische Erhöhung der Eigenkapitalanforderungen an die Grenzen ihrer Kreditvergabefähigkeit stoßen werden.
Um die Finanzierung des Mittelstands und seine Innovationsfähigkeit nicht durch aufsichtsrechtliche Regelungen zu beeinträchtigen, müssen Maßnahmen, die eine Gefährdung des Status Quo darstellen, grundsätzlich in Frage gestellt werden.
Deshalb halten die bayerischen IHKs folgende Maßnahmen für kontraproduktiv:
- Die Einführung einer Transparenztabelle unter Berücksichtigung von Umsatz und Verschuldungsgrad anstelle einer Pauschalgewichtung von 100%
- Eine Granularitätsschwelle von 0,2 % als Messkriterium für Mengengeschäfte, die einem Risikogewicht von 75 % unterliegen.
- Die Einführung höherer Pauschalgewichte bei Kreditforderungen; Bauträger- und Immobilienfinanzierungen.
- Kreditlinien sollen in Zukunft mit 10 % risikogewichtet werden. Dabei ist ein Mindestkapitalbetrag von 8 % vorzuhalten.
- Eine Eigenkapitalunterlegungvon Forderungen an Banken wird angestrebt
- Nurexterne Ratings zur Berechnung von Eigenkapitalanforderungen können verwendet werden
Fazit
Der vorgelegte Entwurf bedarf einer kritischen Beurteilung und Überarbeitung. Es muss gewährleistet werden, dass der Mittelstand sich etablieren und gegebenenfalls expandieren kann. Hierfür ist eine unkomplizierte und ausreichende Versorgung der kleinen und mittleren Unternehmen mit Krediten von immenser Bedeutung.
Download: Bayerisches Positionspapier zu Basel III
DIHK-Positionspapier zu Basel III
Der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK)1 und der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI)2 unterstützen das Ziel, die Finanzmärkte stabiler und krisenfester zu machen, weil dies auch der langfristigen Sicherung der Unternehmensfinanzierung dient. Für den Erfolg dieser Bemühungen sind möglichst konsistente und widerspruchsfreie Regelungen zwingend erforderlich.
Inkonsistenzen zwischen diversen Regulierungsvorhaben, falsche Steuerungsanreize, Mehrfachbelastungen des Finanzsektors und eine zunehmende Risikoverschiebung auf die Unternehmen der Realwirtschaft sind auch hohe Hürden für eine funktionierende Kapitalmarktunion. Die Schaffung einer Kapitalmarktunion sollte genutzt werden, Inkonsistenzen in der Regulierungsagenda zu beseitigen. Denn je mehr die zahlreichen und überaus komplexen Regulierungsmaßnahmen eine schlüssige Einheit bilden, umso größer ist der ökonomische Mehrwert der Kapitalmarktunion für die Finanz- und Realwirtschaft.
Stellungnahme Sondierung EU-Regulierungsrahmen für Finanzdienstleistungen
Langfristige Unternehmensfinanzierung stärken
Die Liquiditätsquote NSFR hat zum Ziel, den Bankensektor widerstandsfähiger zu machen, indem eine ausgeglichene Fristigkeitsstruktur zwischen Krediten mit einer Laufzeit von über einem Jahr und deren Refinanzierung vorgeschrieben wird. Die Einführung dieser Liquiditätsquote könnte jedoch das Bestreben konterkarieren, systemstabilisierende Langfristfinanzierungen zu fördern. Denn die NSFR fordert ein festgelegtes Verhältnis zwischen den Fristenstrukturen von Aktiv- und Passivseite der Banken. Fristentransformationen (d. h. die Umwandlung von kurzfristigen Einlagen in langfristige Kredite), die die Basis für die Langfristfinanzierung bilden, werden damit erschwert.
Allein aufgrund der Diskussion über mögliche Regulierungen ist am Markt ein nachlassendes Interesse zu erkennen, langfristige Kredite an den Mittelstand auszureichen. Diese Rückmeldung geben zahlreiche mittelständische Unternehmen aus Bayern.
Verstärkt sich diese Zurückhaltung der Geschäftsbanken im Zuge der Umsetzung der NSFR, so landet das Risiko einer langfristigen Investitionsfinanzierung (z. B. durch Zinsänderungen) künftig allein beim Kreditkunden – den Unternehmen. Anders als ein Kreditinstitut hat ein Unternehmen außerhalb des Finanzsektors im Regelfall deutlich weniger Möglichkeiten, die Risiken aus möglichen zukünftigen Zinsveränderungen oder Schwierigkeiten bei Anschlussfinanzierungen zu begrenzen oder abzusichern.
Die Bayerischen Industrie- und Handelskammern fordern, dass die NSFR als eine Beobachtungskennziffer für die Bankenaufsicht und nicht als harter und EU-weit einheitlich einzuhaltender Schwellenwert verwendet wird. Zudem ist bei der konkreten Ausgestaltung der NSFR die besondere Stabilität der Kreditfinanzierung durch Kundeneinlagen (retail-Finanzierung) zu berücksichtigen. Dadurch könnte die Möglichkeit eröffnet werden, die über Jahrzehnte gewachsene Langfristkultur in der Unternehmensfinanzierung in Deutschland weiterzuführen. Gerade die Finanzkrise hat gezeigt, dass die langen Kreditlaufzeiten stabilisierend wirken.
Download: BIHK-Stellungnahme NSFR
Beeinträchtigungen der Mittelstandsfinanzierung verhindern
Bei Krediten an KMU mit einem Kreditvolumen von unter 1,5 Millionen Euro wurde festgelegt, dass die Eigenkapitalunterlegung um ca. 24 Prozent niedriger ausfällt. Damit wurde auf Grundlage der Basel II - Vorgaben für KMU-Kredite die pauschale Erhöhung der Eigenkapitalquoten von 8 Prozent auf 10,5 Prozent ausgeglichen. Allerdings wurden weitere Kapitalpuffer, wie z.B. der Konjunkturpuffer in Höhe von zusätzlichen 2,5 Prozent, bei dieser Erleichterung nicht berücksichtigt. Infolgedessen kommt es auch bei KMU-Krediten nach Basel III ab 2016 ansteigend zu einer Erhöhung der Kapitalanforderungen.
In der Eigenkapitalverordnung ist festgelegt, dass die KMU-Erleichterung bis zum 28. Juni 2016 einer Überprüfung durch die EU-Kommission unterliegt (S. Artikel 501 Abs. 4 der Verordnung 575/2013). Zuvor hat die EBA einen Bericht über die Risikobehaftung und die Angemessenheit dieser Kredite erstellt.
Im Gegensatz zu anderen EU-Ländern gibt es in Deutschland vergleichsweise viele kleine Kreditinstitute und KMUs, die von der KMU-Erleichterung profitieren. Die IHK für München und Oberbayern sieht die Gefahr, dass bei einer Durchschnittsbetrachtung auf EU-Ebene durch die Kommission der Effekt deutlich geringer ausfällt und daher die KMU-Erleichterung zurückgenommen wird, um den Basel III – Vorschriften zu entsprechen.
Darüber hinaus legt eine Erhebung der Bundesbank nahe, dass der KMU-Korrekturfaktor in Deutschland auch unter Risikogesichtspunkten gerechtfertigt ist. Denn ein kleinteiliges Portfolio an KMU-Krediten hilft, Risiken zu diversifizieren und die Ausfälle planbar zu machen.
Die Bayerischen Industrie- und Handelskammern setzen sich für eine dauerhafte Beibehaltung des KMU-Korrekturfaktors ein. In Deutschland hat sich diese Regelung bewährt. Es konnten Beeinträchtigungen der Mittelstandsfinanzierung, die wiederum negative Auswirkungen auf die konjunkturelle Entwicklung hätten, vermieden werden.
Download: BIHK-Stellungnahme zum KMU-Korrekturfaktor
Stellungnahme zum Konsultationspapier des Baseler Ausschusses
Die bisher praktizierte Behandlung der Zinsänderungsrisiken hat zu einer erfolgreichen Banksteuerung in Deutschland geführt. Bei Inkrafttreten des vorgelegten Baseler Konsultationspapiers zur Überarbeitung der Leitlinien des Zinsrisikomanagements würde die in Deutschland weit verbreitete Vergabe von Firmenkrediten mit fester Zins- und Kapitalbindung besonders belastet.
Die Bayerischen Industrie- und Handelskammern lehnen daher eine Unterlegung von Zinsänderungsrisiken, unabhängig von einem Schwellenwert, mit Eigenkapital generell ab.
Regelungen, die zu einer weiteren Eigenkapitalunterlegung führen, sollten lediglich bei Kreditinstituten mit höheren Risikopositionen in Betracht gezogen werden. Hierüber sollte – wie bisher – im Einzelfall die nationale Bankenaufsicht entscheiden.
Download: BIHK-Stellungnahme
Definition von Hochqualitätsverbriefungen
Für mittelständische Unternehmen stellen klassische Bankkredite häufig den einzigen Zugang zu Fremdkapital dar. Die Finanzierung über den Kapitalmarkt (Aktien, Unternehmensanleihen etc.) nimmt jedoch insbesondere bei großen Unternehmen eine zentrale Rolle ein. In Ihrer Stellungnahme fordern der DIHK gemeinsam mit dem Bund der Deutschen Industrie e.V. und dem Deutschen Aktieninstitut insbesondere praxisgerechte und rechtssichere Verfahren sowie eigene Hochqualitätskriterien für synthetische Verbriefungen.
Download: Gemeinsame Stellungnahme DIHK, BDI, DAI
Positionspapier „Finanzierung prüfungsaufwändiger Investitionen sichern“
Seit dem BGH-Urteil vom 04.07.2017 sind Bearbeitungsentgelte / Preisnebenabreden in den AGB bei Darlehensverträgen mit Unternehmern unwirksam. Bearbeitungsentgelte, insbesondere für aufwändige Bonitätsprüfungen, die Darlehensausgestaltung, die Kreditstrukturierung und die Bewertung und Bestellung der angebotenen Sicherheiten können seitdem nun nur noch auf Grundlage von Individualvereinbarungen erhoben werden. Diese unterliegen jedoch hoher Rechtsunsicherheit, da die rechtlichen Anforderungen an das „individuelle Aushandeln“ sehr hoch sind.
Aus Sicht der IHK für München und Oberbayern muss die Kreditversorgung auch für prüfungs- bzw. bearbeitungsintensive Finanzierungen in Deutschland erhalten bleiben. Vertragsfreiheit unter Kaufleuten schafft Raum für Innovation, trägt zur Rechtssicherheit bei und fördert innovative Geschäftsmodelle.
Mit dem Positionspapier „Finanzierung prüfungsaufwändiger Investitionen sichern“ setzt sich die IHK für München und Oberbayern für eine Gesetzestextänderung ein, damit Kaufleute untereinander für aufwändige Darlehensverträge ab 1 Million Euro Bearbeitungsgebühren wieder rechtssicher vereinbaren können.
Landtagsfrühstück der BIHK und FPMI
Die bayerischen Industrie- und Handelskammern sowie die Finanzplatz München Initiative (FPMI) diskutierten beim Landtagsfrühstück am 25.01.2017 mit Abgeordneten aller Parteien über konkrete Maßnahmen zur konsequenten Umsetzung der Proportionalität in der Regulierung und Aufsicht für kleine Kreditinstitute. Vorrangiges Ziel sei es "die Verhältnismäßigkeit in der Bankenregulierung herzustellen und Wettbewerbsnachteile für kleine Institute auszuräumen", so Peter Driessen.
Eine pauschale Überregulierung gehe am Ende zu Lasten der Mittelstandsfinanzierung. Das gemeinschaftlich mit den bayerischen Bankenverbänden und der HWK verfasste Positionspapier "Small Banking Box" wurde Herrn Dr. Rieger, Vorsitzender des Ausschusses für Bundes- und Europaangelegenheiten, stellvertretend übergeben. Daneben wurde die aktuelle FPMI/cep-Studie zu den Europäischen Finanzaufsichtsbehörden unter dem Motto: "Wer reguliert die Regulierer?" vorgestellt und konkrete Maßnahmen für Verbesserungen auf Level 2 und Level 3 vorgestellt.
Zum Download: Die komplette cep-Studie "Die Europäischen Finanzaufsichtsbehörden"
Die Umsetzung der überbordenden Regulatorik belastet kleine Banken und Sparkassen erheblich. Es drohen strukturelle Veränderungen im deutschen Bankensektor, welche die Realwirtschaft in Mitleidenschaft ziehen. Denn das Bankensystem in Deutschland ist so ausgerichtet, dass es zum mittelständisch geprägten Wirtschaftssystem passt. Das hat sich in der Finanzkrise bewährt: Gerade auch kleine und mittlere Kreditinstitute waren der Garant für eine stabile Kreditversorgung der mittelständischen Wirtschaft. Deshalb muss die Bankenregulierung so weiterentwickelt werden, dass mehr Verhältnismäßigkeit geschaffen wird. Im Sinne eines fairen Wettbewerbs sollte dabei der Grundsatz gelten: „same business – same risks – same rules“. In diesem Sinne skizziert das zum Download bereitstehende Positionspapier konkrete Maßnahmen zur Umsetzung einer „Small Banking Box“.
Download
Stabilität und Erfolg von KMUs sind abhängig von einer verlässlichen Kreditfinanzierung und einer funktionierenden, starken Kapitalmarktunion. Mittelständische regionale Banken sind eine wichtige Säule der KMU-Finanzierung. Diese darf nicht durch unverhältnismäßige EU-Regulierung gefährdet werden. Zukunftsfähige Antworten der EU müssen sich an den Belangen der KMUs orientieren und die Proportionalität bei den Kreditinstituten berücksichtigen.
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Als Spätfolge der Finanzkrise sind Banken und Sparkassen gezwungen, ihre Kredite mit ausreichend Eigenkapital zu hinterlegen. Das Ausfallrisiko entscheidet über die Höhe des Eigenkapitals. Jeder Firmenkredit erhält hierfür ein Risikogewicht. Als Berechnungsgrundlage verwenden kleine und mittlere Institute den Kreditrisikostandardansatz (KSA).
Das Problem aus IHK-Sicht: Der KSA erhöhrt an mehreren Stellen die Risikogewichte. Das haben Untersuchungen deutlich gezeigt. Folglich wären gerade kleinere, regionale Banken gezwungen, das Kreditvolumen zu senken, weil sie mehr Eigenkapital aufbauen müssen. Mittelständler hätten es schwerer, an frisches Geld zu kommen.Um diesen negativen Effekt zu verhindern, hat die IHK ein Positionspapier erstellt. Folgende Schritte werden empfohlen:
- Keine weitere Erhöhung der Eigenkapitalunterlegungspflichten
- Das Risikogewicht von 85 % bei KMU-Krediten reicht vollkommen aus. Der Mittelstand hat nachweislich nicht die Finanzkrise und hohe Kreditausfälle verursacht. Auf weitere Verschärfungen und Auflagen sollte verzichtet werden.
- Für die Risikobewertung uss auch die gesamte Kreditstruktur einer Bank bewertet werden: Hat sie einige wenige Großkredite oder viele Kleinkredite?
- Kündbare, nicht beanspruchte Kreditlinien bergen fast keine Risiken. Hier ist eine hohe Eigenkapitalunterlegung nicht erforderlich.
- Mittelstandskredite werden häufig mit Immobilien abgesichert. Eine realistische Bewertung der Immobilie ist schwierig, für eine Risikoberechnung aber unentbehrlich.
- Einführung gesonderter Risikogewichte für Pfandbriefe
Details entnehmen Sie bitte dem untenstehenden Positionspapier.
Mittels der Fristentransformation werden kurzfristige Geldanlagen in langfrisitige Kredite umgewandelt. Die Liquiditätsquote NSFR hat zum Ziel, den Bankensektor widerstandsfähiger zu machen, indem eine ausgeglichene Fristigkeitsstruktur zwischen Krediten mit einer Laufzeit von über einem Jahr und deren Refinanzierung vorgeschrieben wird.
Die Einführung dieser Liquiditätsquote könnte jedoch das Bestreben konterkarieren, systemstabilisierende Langfristfinanzierungen zu fördern. Denn die NSFR fordert ein festgelegtes Verhältnis zwischen den Fristenstrukturen von Aktiv- und Passivseite der Banken. Fristentransformationen (d. h. die Umwandlung von kurzfristigen Einlagen in langfristige Kredite), die die Basis für die Langfristfinanzierung bilden, werden damit erschwert. Verstärkt sich diese Zurückhaltung der Geschäftsbanken im Zuge der Umsetzung der NSFR, so landet das Risiko einer langfristigen Investitionsfinanzierung (z. B. durch Zinsänderungen) künftig allein beim Kreditkunden – den Unternehmen. Anders als ein Kreditinstitut hat ein Unternehmen außerhalb des Finanzsektors im Regelfall deutlich weniger Möglichkeiten, die Risiken aus möglichen zukünftigen Zinsveränderungen oder Schwierigkeiten bei Anschlussfinanzierungen zu begrenzen oder abzusichern.
Die Bayerischen Industrie- und Handelskammern fordern, dass die NSFR als eine Beobachtungskennziffer für die Bankenaufsicht und nicht als harter und EU-weit einheitlich einzuhaltender Schwellenwert verwendet wird. Zudem ist bei der konkreten Ausgestaltung der NSFR die besondere Stabilität der Kreditfinanzierung durch Kundeneinlagen (retail-Finanzierung) zu berücksichtigen. Dadurch könnte die Möglichkeit eröffnet werden, die über Jahrzehnte gewachsene Langfristkultur in der Unternehmensfinanzierung in Deutschland weiterzuführen. Gerade die Finanzkrise hat gezeigt, dass die langen Kreditlaufzeiten stabilisierend wirken.
Die bisher praktizierte Behandlung der Zinsänderungsrisiken hat zu einer erfolgreichen Banksteuerung in Deutschland geführt. Bei Inkrafttreten des vorgelegten Baseler Konsultationspapiers zur Überarbeitung der Leitlinien des Zinsrisikomanagements würde die in Deutschland weit verbreitete Vergabe von Firmenkrediten mit fester Zins- und Kapitalbindung besonders belastet.
Die Bayerischen Industrie- und Handelskammern lehnen daher eine Unterlegung von Zinsänderungsrisiken, unabhängig von einem Schwellenwert, mit Eigenkapital generell ab. Regelungen, die zu einer weiteren Eigenkapitalunterlegung führen, sollten lediglich bei Kreditinstituten mit höheren Risikopositionen in Betracht gezogen werden. Hierüber sollte – wie bisher – im Einzelfall die nationale Bankenaufsicht entscheiden.