IHK Ratgeber

Finanzwirtschaft und Kreditwirtschaft

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Finanzierung ist für Unternehmen überlebenwichtig. Welche politischen Entwicklungen gibt es bei der Finanzwirtschaft und Kreditwirtschaft?

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Sustainable Finance (Nachhaltiges Finanzwesen)

Was müssen Unternehmen jetzt beachten?

Die Auswirkungen von Sustainable Finance auf Unternehmen sind vielfältig. Für viele Unternehmen der Realwirtschaft entsteht bürokratischer Aufwand für die Berechnung und Offenlegung der eigenen „Taxonomie-Compliance“.

Zudem werden die Finanzierungsbedingungen und der Zugang zu Finanzierungen beeinflusst. Für Unternehmen, die die Nachhaltigkeitsanforderungen nicht erfüllen, könnten sich die Bedingungen verschlechtern bzw. der Zugang zu Finanzierungen gar verwehrt werden. Für Unternehmen, die die Kriterien erfüllen, könnte eventuell der gegenteilige Effekt eintreten. Nachhaltigkeit sollte daher als Chance verstanden werden. In Kreditgesprächen sollte man sich auf entsprechende Fragen zu ESG-Kriterien vorbereiten.

Abzusehen ist bereits, dass europäische und nationale Förderprogramme an den Kriterien der Taxonomie ausgerichtet werden. Auch in zukünftigen Gesetzgebungen sind Verweise auf die Taxonomie zu erwarten.

Bereits frühzeitig sollte daher mit der Identifikation von ESG-Risiken begonnen werden, um nötige Anpassungen, die die eigene Klimabilanz verbessern vorzunehmen. Anpassungen zur Bewältigung klimabedingter Risiken sollten sich auch in den Unternehmenszielen, -strategien und -abläufen spiegeln.

Zahlreiche Details der Taxonomie wie auch anderer Teile des EU-Aktionsplanes sind derzeit noch in der Abstimmung. Für Unternehmen empfiehlt sich daher eine agile Implementierung der Nachhaltigkeitsberichterstattung zur Vorbereitung auf künftige Anforderungen.

Leitfaden: In 5 Schritten zum Erfolg: Nachhaltigkeitsberichterstattung für KMUs

In der Praxis wirft das komplexe Zusammenwirken der Themen Umwelt, Soziales und Unternehmensführung (ESG) sowie die Betrachtung firmenindividueller Nachhaltigkeitsaspekte viele Fragen auf. Auf Anregung der IHK für München und Oberbayern ist daher ein praxisorientierter Leitfaden mit Expertise von der Value Balancing Alliance (VBA) und Deloitte entstanden.

Das dem Leitfaden zugrunde liegende Vorgehensmodell soll als Orientierungshilfe dienen und aufzeigen, wie sich KMUs in fünf pragmatischen Schritten mit dem Themenfeld Nachhalitgkeitsmanagement und der nichtfinanziellen Berichterstattung auseinandersetzen können.

Den Leitfaden erhalten Sie hier zum Download: Leitfaden Nachhaltigkeitsberichterstattung

Best Practice Beispiele bzw. Einblicke in die Praxis vieler Unternehmen finden Sie hier zum nachlesen. Mehr zum Thema können Sie auch in unserem Ratgeber finden.

Hintergrund: Um was geht es?

Im März 2018 hat die EU-Kommission den „Aktionsplan: Finanzierung nachhaltigen Wachstums” vorgestellt, der dem Finanzsektor eine entscheidende Rolle zuordnet. Als nachhaltige Finanzierung gilt vor diesem Hintergrund die Bereitstellung von Finanzmitteln für Investitionen unter Berücksichtigung von ökologischen, sozialen und ökonomischen-Gesichtspunkten.

Der Aktionsplan ist Teil des Green Deals, der die Europäische Union bis 2050 klimaneutral machen soll. Eine entscheidende Maßnahme des Aktionsplans ist die sogenannte Taxonomie-Verordnung, die nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten an Hand von bestimmten Bewertungskriterien klassifiziert.

Hintergrund: Was bedeutet die Taxonomie?

Um als nachhaltig im Sinne der Taxonomie zu gelten, muss über die Einhaltung detaillierter Bewertungskriterien ("technical screening criteria") nachgewiesen werden, dass eine wirtschaftliche Tätigkeit einen substanziellen Beitrag zur Erreichung von einem der sechs Umweltziele der Taxonomie geleistet wird.

Die sechs EU-Umweltziele sind:

  • Klimaschutz
  • Anpassung an den Klimawandel
  • nachhaltige Nutzung und Schutz der Wasser- und Meeresressourcen
  • Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft
  • Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung
  • Schutz und Wiederherstellung der biologischen Vielfalt und der Ökosysteme

Gleichzeitig müssen soziale Mindeststandards in den Bereichen Arbeitsstandards und Menschenrechte eingehalten werden und es muss belegt werden, dass zugleich keinem der anderen Umweltziele erheblich entgegenwirkt wird („do no significant harm“-Prinzip).

Für die ersten beiden Umweltziele wurden Ende April 2021 detailierte Bewertungskriterien verabschiedet, die Bewertungskritieren für die verbleibenden vier Umweltziele sollen bis Ende des Jahres 2021 folgen.

Hintergrund: Für wen gilt die Taxonomie?

Seit 10.03.21 gilt die Offenlegungsverordnung (Sustainable Finance Disclosure Regulation, kurz SFDR). So müssen Finanzmarktteilnehmer und Finanzberater, die "grüne" Finanzprodukte anbieten, offenlegen ob und wie sie nachteilige Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (bei der Beratung) berücksichtigen. Spätestens ab dem Jahr 2023 müssen Offenlegungspflichten gemäß der Taxonomie inklusive ihrer Bewertungskriterien für jedes Finanzprodukt angewendet werden.

Zugleich werden große kapitalmarktorientierte Unternehmen der Realwirtschaft mit mehr als 500 Arbeitnehmern verpflichtet, bereits ab dem Jahr 2022 (für das Geschäftsjahr 2021) offenzulegen, inwiefern sie die Taxonomie-Kriterien einhalten. Die konkreten Details dieser neuen Offenlegungspflicht werden in einem weiteren delegierten Rechtsakt festgelegt, der noch bis zum Sommer von der Kommission verabschiedet werden soll.

Finanzinstitute werden voraussichtlich den Anteil der Finanzierungen offenlegen müssen, die in Wirtschaftstätigkeiten fließen, die den Taxonomie-Kriterien entsprechen ("green asset ratio").

Daher wird erwartet, dass viele weitere Unternehmen in der Praxis offenlegen müssen, ob sie die Kriterien einhalten. Kreditinstitute, die selbst unter die rechtlich bindende Offenlegungspflicht fallen, werden bei der Vergabe von Finanzierungen ihre Kunden zur Offenlegung anhalten müssen, um bewerten zu können, ob es sich um eine nachhaltige Finanzierung handelt.

Zudem werden größere, berichtspflichtige Unternehmen die Offenlegung der Nachhaltigkeitskriterien von ihren Lieferanten verlangen.

Ausblick

Im Lauf des neuen Jahres sollen viele, derzeit noch offene, abstrakte Fragen aus der Sustainable Finance-Regulierung beantwortet werden. So sollen z. B. die Kriterien für die Verstromung von Erdgas und die Kriterien für Kernenergie erst im Laufe des Jahres festgelegt werden.

Aktuell arbeitet eine von der Kommission bestellte Expertengruppe, die Sustainable Finance Platform, an Vorschlägen für Bewertungskriterien für die verbleibenden vier Umweltziele. Deren Anwendung durch die Finanzwirtschaft ist laut Taxonomie-Verordnung im Jahr 2025 vorgesehen. Die Offenlegungspflicht für Unternehmen greift bereits ab dem Jahr 2024.

Im Verlauf des Jahres 2021 sollen zudem soziale und ökonomische Kriterien in die Taxonomie aufgenommen werden.

Sie finden die delegierte Verordnung inklusive ihrer Anhänge auf der Webseiteder Europäischen Kommission.

Im Juni 2019 hat die Bundesregierung einen Sustainable-Finance-Beirat einberufen, der die Aufgabe hat, eine Sustainable Finance-Strategie für die Bundesregierung zu entwickeln. Der Beirat hat im März 2021 31 Empfehlungen zur Transformation der Wirtschaft veröffentlicht.

Das Bundeskabinett hat am 5. Mai 2021 die Deutsche Sustainable Finance-Strategiebeschlossen. Sie fokussiert auf die Finanzmarktpolitik und ist ein wichtiger Baustein der deutschen Nachhaltigkeitspolitik. Ziel der Strategie ist es, Deutschland zu einem führenden Sustainable Finance-Standort zu entwickeln.

Das aktuelle Positionspapier der IHK für München und Oberbayern finden Sie hier zum Download.

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Finanzierung des Aufschwungs sicherstellen

Positionspapier für gute Finanzierungsbedingungen für Zukunfts- und Wachstumsinvestitionen

Die Corona-Pandemie hat die Finanzierungsstruktur vieler Unternehmen stark belastet. Sie mussten auf ihre Eigenkapitalpolster zurückgreifen. Um ihre Finanzierungskraft wieder zu stärken und neue Investitionen anzustoßen, sind diese Unternehmen auf verlässliche Finanzierungsbedingungen angewiesen.

In einem gemeinsamen Positionspapier "Neustart der Wirtschaft unterstützen - Finanzierung fit machen" sprechen sich die IHK München und Oberbayern, die Arbeitsgemeinschaft der bayerischen Handwerkskammern, der Bayerische Bankenverband, der Genossenschaftsverband Bayern und der Sparkassenverband Bayern für eine praxistaugliche Regulierung aus, die es Banken und Sparkassen erlaubt, sich auf die Finanzierung des Wiederanlaufs und Aufschwungs zu konzentrieren.

Die für die Kreditvergabe nötigen Kapitalrücklagen der Institute dürfen nicht wieder begrenzt werden. Ansonsten könnte der Aufschwung wieder abgewürgt werden. Doch genau das droht mit der Umsetzung der finalen Basel III-Standards. Bei der Umsetzung der internationalen Bankenstandards in Europa sollten sich Bayern und Deutschland daher gezielt für Anpassungen einsetzen. Ein Aufsichtsrahmen, der sich sowohl in Normal- wie Krisenzeiten bewährt und komplexe Anpassungen im laufenden Betrieb unnötig macht, soll das Ziel einer verlässlichen Unternehmensfinanzierung ebenfalls fördern.

Mit Blick auf die Bundestagswahl im Herbst appellieren die Kammern und Verbände an die neue Bundesregierung, weitere Belastungen zu vermeiden und Wettbewerbsverzerrungen zu verhindern. Daher soll die neue Bundesregierung bei der Umsetzung europäischer Vorschriften in nationales Recht nicht über das von der EU geforderte Maß hinausgehen („Goldplating“). Gleichzeitig müssen auf EU-Ebene vereinbarte Spielräume für Entlastungen auch genutzt werden. In jedem Fall sollten neue regulatorische Vorgaben auf ihre Praxistauglichkeit hin untersucht werden.

Einzelheiten entnehmen Sie bitte dem Positionspapier.

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ifo-Studie "Eigenkapitalentwicklung im Zeichen der Coronakrise"

Kleine Firmen besonders stark von der Coronakrise betroffen

Die COVID-19 Pandemie und die Reaktionen der Regierungen weltweit zu deren Eindämmung (insb. der sogenannte „Lockdown“ der Wirtschaft über Wochen bzw. Monate hinweg) haben die Weltwirtschaft in eine tiefe Krise gestürzt. Für die deutsche Wirtschaft berechnete das Statistische Bundesamt für 2020 ein Schrumpfen um 5%. Während viele Kosten der Unternehmen sich kaum geändert haben (wie z.B. Personal, Mieten, Zinszahlungen), sind die Erträge bis zu 100% eingebrochen und haben Unternehmen sowohl vor Liquiditäts- als auch Solvenz-Probleme gestellt.

Während die durchschnittliche Eigenkapitalausstattung der Unternehmen durch die Corona-Krise kaum gelitten hat, berichten vor allem kleine und mittelständische Betriebe über Eigenkapitalprobleme und Insolvenzrisiken.

Eine der Empfehlungen der Studie ist daher, das Eigenkapital insbesondere kleiner Firmen zu stärken. Neben der Ausweitung des steuerlichen Verlustrücktrages auf mindestens drei Jahre gehören dazu nach IHK-Ansicht auch einfacher zugängliche Nachrangdarlehen für den kleinen Mittel­stand.

Einen ersten Überblick über die Studienergebnisse liefert folgendes Kurzinterview mit Herrn Professor Dr. Peichl: Zum Interview

Die ausführliche Studie steht hier zum Download bereit: Studie "Eigenkapitalentwicklung im Zeichen der Coronakrise".

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Mittelstandslücke bei den Eigenkapitalstärkungsmaßnahmen schließen

BIHK-Positionspapier beschäftigt sich Maßnahmen zur Stärkung von Eigenkapital im Mittelstand

Die eigenkapitalverstärkenden Programme wie der Wirtschaftsstabilisierungsfonds auf Bundesebene und der Bayernfonds auf Landesebene setzen zwar an den richtigen Stellen an und helfen Unternehmen, Verluste, die durch coronabedingte Umsatzausfälle und entsprechende Rückgänge beim Eigenkapital entstanden sind, aufzufangen. Sie bieten jedoch nur einer begrenzten Zahl an systemrelevanten Unternehmen Lösungen.

Für den breiten Mittelstand sind keine gezielten Eigenkapitalstärkungsprogramme vorgesehen. Der Mittelstand benötigt jedoch ebenso Unterstützung bei der Eigenkapitalstärkung, um aufgelaufene Verluste durch Eigenkapital zu kompensieren. Wird diese Unterstützung nicht gewährt, könnten bisher gesunde mittelständische Unternehmen unverschuldet in eine Überschuldungssituation geraten. Außerdem werden KMU nur mit einem ausreichenden Kapitalpuffer (und entsprechenden Ratings) künftig neues (nicht staatlich garantiertes) Fremdkapital akquirieren können.

Bei dieser nicht gerechtfertigten „Mittelstandslücke“ bei der Eigenkapitalfinanzierung setzt das anliegende, von des bayerischen Industrie- und Handelskammertags (BIHK), den drei kreditwirtschaftlichen Verbänden in Bayern, sowie der Arbeitsgemeinschaft der bayerischen Handwerkskammern, gemeinsam erarbeitete Positionspapier an und fordert insbesondere:

  • Steuerliche Verlustberücksichtigung zu verbessern und weitere steuerliche Maßnahmen zur Eigenkapitalstärkung umzusetzen,
  • regulatorische Vorgaben bei den Eigenkapitalanforderungen in Bezug auf Unternehmen praxisgerecht auszugestalten und
  • ein kreditnahes Produkt mit Nachrang- bzw. Eigenkapitalcharakter aufzulegen und die Zugangskriterien für das KfW-Programm „ERP-Mezzanine für Innovation“ sowie das KfW-Programm „ERP-Kapital für Gründer“ zu erweitern sowie praxisnah zu gestalten.

Einzelheiten entnehmen Sie bitte dem Positionspapier.


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Ergebnisse der IHK-ifo-Studie Sustainable Finance

Auf allen politischen Ebenen wird derzeit mit Hochdruck an weitreichenden Initiativen zum Thema Sustainable Finance gearbeitet. In Berlin erstellt der Sustainable Finance-Beirat der Bundesregierung bereits seinen Abschlussbericht, der im September vorgestellt werden und die Grundlage für die Strategie der Bundesregierung darstellen wird. Auf europäischer Ebene soll die Weiterentwicklung der Sustainable Finance-Maßnahmen einen Schwerpunkt der anstehenden deutschen Ratspräsidentschaft bilden.

Die Vorhaben bergen für die mittelständischen Unternehmen große Risiken. Insbesondere die derzeit diskutierte Ausweitung der Offenlegungspflichten werden viele KMU schlichtweg nicht leisten können. Es drohen daneben Einschränkungen bei der Unternehmensfinanzierung.

Vor diesem Hintergrund hat das ifo-Institut im Auftrag der IHK eine Studie erstellt, in der die Chancen und Risiken der aktuellen Vorhaben für die Unternehmen analysiert werden.

Folgende Ergebnisse und Empfehlungen sind mit Blick auf die weitere politischen Debatte besonders relevant:

  • Nachhaltigkeitsrisiken sollten durch Instrumente, die direkt an Externalitäten ansetzen, gemanagt werden. Ineffiziente Doppelregulierung (insbesondere zu schon bestehenden umweltpolitischen Steuerungen) sollte dabei vermieden werden.
  • Sustainable Finance-Maßnahmen sollten helfen, Nachhaltigkeitsrisiken besser zu berücksichtigen. Sie sollten aber kein Instrument zur gezielten Lenkung von Investitionen sein.
  • Die Taxonomie sollte - wie vorgesehen - nicht verpflichtend angewendet werden müssen und sich nicht auf alle Finanzprodukte beziehen.
  • Die Pflicht von Vermögensberatern und institutionellen Investoren, die Nachhaltigkeitspräferenzen der Anleger abzufragen, sollte mit Bedacht eingeführt werden, um eine Blasenbildung auf dem Markt für nachhaltige Finanzanlagen zu verhindern.
  • Sustainable Finance-Maßnahmen sollten europaweit abgestimmt werden. Ein nationaler Alleingang Deutschlands sollte vermieden werden.
  • Eigenkapitalanforderungen sollten sich ausschließlich auf das Ziel der Finanzmarktstabilität ausrichten und sich nur am Ausfallrisiko orientieren. Es sollte weder ein Green Supporting noch ein Brown Penalizing Factor in die EU-Aufsichtsregeln für Banken und Versicherungen eingeführt werden.
  • Die Proportionalität für KMU sollte unbedingt beachtet werden. Zusätzliche Informationsanforderungen belasten die kleinen und mittleren Unternehmen unverhältnismäßig. Deshalb sollten KMU von Berichts- und Offenlegungspflichten ausgenommen werden.


Die ausführliche Studie finden Sie hier zum Download.

KMU freundliche Ausgestaltung der Sustainable Finance Regulierung / Taxonomieverordnung

Green Deal und Sustainable Finance sollen Kapitalströme in nachhaltige Investments lenken. Zentraler Baustein ist dabei die EU-Taxonomie, die sämtliche Wirtschaftstätigkeiten hinsichtlich ihrer Nachhaltigkeit klassifiziert. Mit der Taxonomie einher gehen zahlreiche neue Anforderungen an die Finanz- und Realwirtschaft (z.B. CSRD, ESRS, GAR/BTAR, MiFID). Erste Erfahrungen zeigen, dass bereits heute kleinere und mittlere Unternehmen (KMU) indirekt von den herausfordernden Normen, Berichts- und Kennzeichnungspflichten betroffen und überfordert sind. Wie könnte also eine praxiskonforme Weiterentwicklung der Regulatorik aussehen? Und wie kann die Finanzierung der Transformation gefördert werden? Praxisanforderungen von KMU-Seite sind:

  • Fokus auf Wesentlichkeit (z.B. CO2-Bepreisung)
  • Verhältnismäßigkeit des Aufwands im Vgl. zur Nachhaltigkeitsverbesserung
  • Innovations- und Eigenkapitalförderung, um Nachhaltigkeit voranzubringen.

Ausführliche Informationen und Forderungen finden Sie hier.
Diskussion auf EU-Ebene am 21.03.23: Sustainable Finance: Umsetzbar und wichtig oder Hindernis für notwendige Innovationen im Mittelstand? Ausführliche Informationen finden Siehier.

SME-friendly design of the Sustainable Finance Regulation / Taxonomy Ordinance. Read more.
Expert panel on Basel III and Sustainable Finance: March 21st, 2023, EU Representation of the Free State of Bavaria. Read more.

Basel III Finalisierung

Mittelstandsfinanzierung muss in den Fokus rücken

Aus Unternehmenssicht besonders wichtig sind stabile Finanzierungsbedingungen. Die aktuellen Vorschläge des Basler Ausschusses zum Basel III-Finalisierungspaket werden das verpflichtend vorgeschriebene Niveau des durch die Kreditinstitute vorzuhaltenden Eigenkapitals bei Finanzierungen erheblich steigern. Mittelstandskredite werden sich damit verknappen und verteuern.
Bei der Umsetzung der Basler Vorschläge in europäisches bzw. nationales Recht halten wir folgende Aspekte für besonders wichtig:

  • Der praxiserprobte und empirisch fundierte KMU-Faktor muss in seiner aktuellen Form dauerhaft beibehalten werden.
  • Ein hartes Granularitätskriterium von 0,2 % des Retailportfolios darf es nicht geben. Die bisherige Rechtslage soll beibehalten werden.
  • Die Bedingungen für die Immobilienfinanzierung dürfen sich nicht verschlechtern. Eine Erhöhung der Risikobewertung ist für den deutschen Immobilienmarkt abzulehnen.
  • Die bisherige Risikogewichtung für Leasingunternehmen soll beibehalten werden.

Detaillierte Ausführungen finden Sie im gemeinsamen Positionspapier des BIHK mit der HWK und den bayerischen Bankenverbänden: "Umsetzung Basel III-Finalisierungspaket: Mittelstandsfinanzierung muss in den Fokus rücken"

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MiFID II und MiFIR

Die EU-Finanzmarktrichtlinie MiFID II sowie die EU-Finanzmarktverordnung MiFIR schaffen eine einheitliche rechtliche Grundlage für einen europäischen Finanzdienstleistungsmarkt. Diese Gesetzesvorhaben adressieren die Regulierung der Handelszulassung von Finanzinstrumenten und des operativen Geschäfts dazugehöriger Handelsplätze bzw. des Finanzvertriebs einschließlich der Beratung. Die Vorgaben sollen grundsätzlich dazu beitragen, Finanzmärkte transparenter zu machen, Anleger besser zu schützen und Finanzmarktstabilität bestmöglich zu gewährleisten.

Anlässlich der Konsultation des Bundesministeriums der Finanzen zu Erfahrungen und möglichem Änderungsbedarf im Hinblick auf die EU-Finanzmarktrichtlinie (MiFID II) und die EU-Finanzmarktverordnung (MiFIR) von März 2019 geben unsere Mitglieder die Rückmeldung, dass strengere Regeln auch die Finanzierungsmöglichkeiten von Unternehmen – insbesondere von kleinen und mittleren Unternehmen (KMUs) – beschränken können; zudem können relativ kleine Marktteilnehmer der Finanzwirtschaft durch diese Regulierungen unangemessen stark betroffen sein.

In der Gesamtschau der Rückmeldungen unserer Mitglieder zeigt sich, dass die MiFID II und MiFIR in der Praxis augenscheinlich nicht zu mehr Transparenz sowie einem höheren Maß an Anlegerschutz und Finanzmarktstabilität beitragen. Vielmehr besteht das Risiko, dass sich der Finanzvertrieb systematisch zurückzieht und vermehrt vergleichsweise kostengünstige, automatisierte Dienste anstatt individuelle Kundenberatungen anbietet. Damit wird letztlich auch ein Ziel der Kapitalmarktunion – nämlich die Produktvielfalt und damit die Zahl der Finanzierungsquellen der gewerblichen Wirtschaft zu erhöhen – konterkariert.

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Preisnebenabreden

Seit dem BGH-Urteil vom 04.07.2017 sind Bearbeitungsentgelte / Preisnebenabreden in den AGB bei Darlehensverträgen mit Unternehmern unwirksam. Bearbeitungsentgelte, insbesondere für aufwändige Bonitätsprüfungen, die Darlehensausgestaltung, die Kreditstrukturierung und die Bewertung und Bestellung der angebotenen Sicherheiten können seitdem nun nur noch auf Grundlage von Individualvereinbarungen erhoben werden. Diese unterliegen jedoch hoher Rechtsunsicherheit, da die rechtlichen Anforderungen an das „individuelle Aushandeln“ sehr hoch sind.

Aus Sicht der IHK für München und Oberbayern muss die Kreditversorgung auch für prüfungs- bzw. bearbeitungsintensive ‎Finanzierungen in Deutschland erhalten bleiben. Vertragsfreiheit unter Kaufleuten schafft Raum für Innovation, trägt zur ‎Rechtssicherheit bei und fördert innovative ‎Geschäftsmodelle.

Mit dem Positionspapier „Finanzierung prüfungsaufwändiger Investitionen sichern“ setzt sich die IHK für München und Oberbayern für eine Gesetzestextänderung ein, damit Kaufleute untereinander für aufwändige Darlehensverträge ab 1 Million Euro Bearbeitungsgebühren wieder rechtssicher vereinbaren können.

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EU-Einlagensicherung

Eigenverantwortung statt Vergemeinschaftung

Bayerns Bankenverbände und Kammern lehnen Pläne für europäische Einlagensicherung ab

Die bayerischen Bankenverbände und Kammern sprechen sich in einem gemeinsamen Positionspapier gegen die Brüsseler Pläne für ein europäisches Sicherungssystem für Bankeinlagen aus. Das Vorhaben der EU-Kommission „bedrohe den bewährten Anlegerschutz in Deutschland und gefährde die Zahlungsfähigkeit von Betrieben und Handwerksunternehmen“, heißt es in dem heute veröffentlichten Papier. Auch die vom Europäischen Parlament als Alternative ins Spiel gebrachte Rückversicherungslösung lehnen die Arbeitsgemeinschaft der bayerischen Handwerkskammern, der Bayerische Industrie- und Handelskammertag, der Bayerische Bankenverband, der Genossenschaftsverband Bayern und der Sparkassenverband Bayern ab.

Ihre Position begründen die Wirtschaftsorganisationen insbesondere mit den nach wie vor sehr ungleich verteilten Bankrisiken in Europa. Für ein gemeinsames Einlagensicherungssystem hätte das zur Folge, dass die soliden Institute des einen Landes für die maroden Banken eines anderen Landes einstehen müssten.

Die Kammern und Verbände fordern deshalb die Bayerische Staatsregierung und die Bundesregierung dazu auf, sich weiterhin für die stringente Umsetzung der bestehenden europäischen Einlagensicherungsrichtlinie einzusetzen. Diese beinhaltet einheitliche Standards für die nationalen Einlagensicherungssysteme, auf die sich die EU-Mitgliedsstaaten und das Europäische Parlament 2014 geeinigt hatten. „Es liegt in der Verantwortung jedes einzelnen Mitgliedsstaats, sein nationales Einlagensicherungssystem konsequent auf- und auszubauen“, heißt es im Positionspapier. Auf dieser Basis könnten auch die freiwilligen beziehungsweise institutssichernden Systeme in Deutschland bestehen bleiben, deren Schutzniveau weit über die gesetzliche Grenze von 100.000 Euro hinausgeht.

Weiter Informationen zur EU-Einlagensicherung finden Sie hier.

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Proportionalität in der Bankenregulierung

Die Umsetzung der überbordenden Regulatorik belastet kleine Banken und Sparkassen erheblich. Es drohen strukturelle Veränderungen im deutschen Bankensektor, welche die Realwirtschaft in Mitleidenschaft ziehen. Denn das Bankensystem in Deutschland ist so ausgerichtet, dass es zum mittelständisch geprägten Wirtschaftssystem passt. Das hat sich in der Finanzkrise bewährt: Gerade auch kleine und mittlere Kreditinstitute waren der Garant für eine stabile Kreditversorgung der mittelständischen Wirtschaft. Deshalb muss die Bankenregulierung so weiterentwickelt werden, dass mehr Verhältnismäßigkeit geschaffen wird. Im Sinne eines fairen Wettbewerbs sollte dabei der Grundsatz gelten: „same business – same risks – same rules“. In diesem Sinne skizziert das Positionspapier konkrete Maßnahmen zur Umsetzung einer „Small Banking Box“.

Stabilität und Erfolg von KMUs sind abhängig von einer verlässlichen Kreditfinanzierung und einer funktionierenden, starken Kapitalmarktunion.‎ Mittelständische regionale Banken sind eine wichtige Säule der KMU-Finanzierung. Diese darf nicht durch unverhältnismäßige EU-Regulierung gefährdet werden. Zukunftsfähige Antworten der EU müssen sich an den Belangen der KMUs orientieren und die Proportionalität bei den Kreditinstituten berücksichtigen.

Weitere Informationen zur KMU-Finanzierung finden Sie hier.

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EU-Kapitalmarktunion

Die bayerischen IHKs betrachten die EU-Kapitalmarktunion grundsätzlich als sinnvolles Binnenmarktprojekt, wenn es um die Beseitigung von Hindernissen bei der grenzüberschreitenden Kapitalmarktfinanzierung geht. Dieses Projekt kann jedoch nicht die rückläufige Kreditvergabe des Bankensektors in einigen EU-Ländern ausgleichen. Es kann auch kein Ersatz für unterbliebene Strukturreformen in den einzelnen Mitgliedstaaten sein.

Für sinnvoll erachten die Bayerischen IHKs Maßnahmen, die in folgende Richtungen gehen:

  • Standardisierungen von Kapitalmarktprodukten, so dass Unternehmen diese bereits ab niedrigeren Volumina einsetzen können.
  • Entwicklung von geeigneten Instrumenten, die den indirekten Zugang zum Kapitalmarkt erleichtern (z. B. Verbriefung von Kreditrisiken).
  • Harmonisierung von Handlungsfeldern in ausgewählten Rechtsbereichen (v.a. „europäisches Grundbuch“ und „Verwertung von Immobiliensicherheiten“).

Anbei finden Sie die Stellungnahme der Bayerischen Industrie- und Handelskammern zur EU-Kapitalmarktunion – Unternehmensfinanzierung in Deutschland.

Die Europäische Kommission legte anfangs des Jahres ihren „Capital Markets Union Mid-Term Review 2017“ vor und forderte die Marktteilnehmer, diesen zu kommentieren. Diesem Aufruf folgten auch die beiden Spitzenverbände der deutschen Wirtschaft, der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) und der Deutscher Industrie- und Handelskammertag (DIHK).

„Ein echter ‚Kapitalbinnenmarkt‘, der die Fragmentierung der europäischen Finanzmärkte verringert“ – so beginnt die Stellungnahme – „kann den Finanzierungszugang der gewerblichen Wirtschaft verbessern, neue Quellen der Unternehmensfinanzierung erschließen sowie die Effizienz und Stabilität des integrierten europäischen Kapitalmarkts erhöhen. Insbesondere die Wiederbelebung des Verbriefungsmarktes, ein erleichterter Zugang zu den Anleihe- und Aktienmärkten, die Finanzierung von Infrastrukturinvestitionen sowie die Förderung der Risikokapital- und Beteiligungsfinanzierung sind wichtige Handlungsfelder, die aus Sicht der Realwirtschaft einen hohen Stellenwert haben.“

Bei aller Wertschätzung der vielfältigen Ideen stellt die Wirtschaft jedoch heraus, dass alle neuen Instrumente die Bankfinanzierung in Europa nicht ersetzen können. Von daher „kommt es vor allem darauf an, solche Instrumente zu stärken, die die in Europa bislang sehr erfolgreich praktizierte Bankfinanzierung mit der Kapitalmarktfinanzierung vernetzen. Einen entscheidenden Ansatzpunkt für die Verzahnung von Bank- und Kapitalmarktfinanzierung stellt die Weiterentwicklung des Verbriefungsmarktes in Europa dar.“

Darüber hinaus wird zudem auf die Rolle der Regulierung in der Bankenfinanzierung und bei der Verwirklichung der Kapitalmarktunion eingegangen. „Entscheidend für den Erfolg der Kapitalmarktunion“, so heißt es im Papier, „wird ein widerspruchsfreier, konsistenter Regulierungsrahmen sein. Überlappungen, Widersprüche und Dopplungen in der Regulierungsagenda sollten korrigiert und künftig vermieden werden.“

Die vollständige Stellungnahme des DIHKs finden Sie hier.

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Fristentransformation und Lanfristfinanzierung

Mittels der Fristentransformation werden kurzfristige Geldanlagen in langfristige Kredite umgewandelt. Die Liquiditätsquote NSFR (Net Stable Funding Ratio) hat zum Ziel, den Bankensektor widerstandsfähiger zu machen, indem eine ausgeglichene Fristigkeitsstruktur zwischen Krediten mit einer Laufzeit von über einem Jahr und deren Refinanzierung vorgeschrieben wird.

Die Einführung dieser Liquiditätsquote könnte jedoch das Bestreben konterkarieren, systemstabilisierende Langfristfinanzierungen zu fördern. Denn die NSFR fordert ein festgelegtes Verhältnis zwischen den Fristenstrukturen von Aktiv- und Passivseite der Banken. Fristentransformationen (d. h. die Umwandlung von kurzfristigen Einlagen in langfristige Kredite), die die Basis für die Langfristfinanzierung bilden, werden damit erschwert. Verstärkt sich diese Zurückhaltung der Geschäftsbanken im Zuge der Umsetzung der NSFR, so landet das Risiko einer langfristigen Investitionsfinanzierung (z. B. durch Zinsänderungen) künftig allein beim Kreditkunden – den Unternehmen. Anders als ein Kreditinstitut hat ein Unternehmen außerhalb des Finanzsektors im Regelfall deutlich weniger Möglichkeiten, die Risiken aus möglichen zukünftigen Zinsveränderungen oder Schwierigkeiten bei Anschlussfinanzierungen zu begrenzen oder abzusichern.

Die Bayerischen Industrie- und Handelskammern fordern, dass die NSFR als eine Beobachtungskennziffer für die Bankenaufsicht und nicht als harter und EU-weit einheitlich einzuhaltender Schwellenwert verwendet wird. Zudem ist bei der konkreten Ausgestaltung der NSFR die besondere Stabilität der Kreditfinanzierung durch Kundeneinlagen (retail-Finanzierung) zu berücksichtigen. Dadurch könnte die Möglichkeit eröffnet werden, die über Jahrzehnte gewachsene Langfristkultur in der Unternehmensfinanzierung in Deutschland weiterzuführen. Gerade die Finanzkrise hat gezeigt, dass die langen Kreditlaufzeiten stabilisierend wirken.

Anbei finden Sie die Stellungnahme der Bayerischen Industrie- und Handelskammern zur Fristentrans-formation (NSFR).

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Kreditrisikoansatz (KSA)

Als Folge der Finanzkrise sind Banken und Sparkassen verpflichtet, ihre Kredite mit ausreichend Eigenkapital zu hinterlegen. Das Ausfallrisiko entscheidet über die Höhe des Eigenkapitals. Jeder Firmenkredit erhält hierfür ein Risikogewicht. Als Berechnungsgrundlage verwenden kleine und mittlere Institute den Kreditrisikostandardansatz (KSA).

Das Problem aus IHK-Sicht: Der KSA erhöhrt an mehreren Stellen die Risikogewichte. Das haben Untersuchungen deutlich gezeigt. Folglich wären gerade kleinere, regionale Banken gezwungen, das Kreditvolumen zu senken, weil sie mehr Eigenkapital aufbauen müssen. Mittelständler hätten es schwerer, an frisches Geld zu kommen.Um diesen negativen Effekt zu verhindern, hat die IHK ein Positionspapier erstellt. Folgende Schritte werden empfohlen:

  • Keine weitere Erhöhung der Eigenkapitalunterlegungspflichten
  • Das Risikogewicht von 85 % bei KMU-Krediten reicht vollkommen aus. Der Mittelstand hat nachweislich nicht die Finanzkrise und hohe Kreditausfälle verursacht. Auf weitere Verschärfungen und Auflagen sollte verzichtet werden.
  • Für die Risikobewertung muss auch die gesamte Kreditstruktur einer Bank bewertet werden: Hat sie einige wenige Großkredite oder viele Kleinkredite?
  • Kündbare, nicht beanspruchte Kreditlinien bergen fast keine Risiken. Hier ist eine hohe Eigenkapitalunterlegung nicht erforderlich.
  • Mittelstandskredite werden häufig mit Immobilien abgesichert. Eine realistische Bewertung der Immobilie ist schwierig, für eine Risikoberechnung aber unentbehrlich.
  • Einführung gesonderter Risikogewichte für Pfandbriefe

Details entnehmen Sie bitte dem Positionspapier.

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Zinsänderungsrisiken

Die bisher praktizierte Behandlung der Zinsänderungsrisiken hat zu einer erfolgreichen Banksteuerung in Deutschland geführt. Bei Inkrafttreten des vorgelegten Baseler Konsultationspapiers zur Überarbeitung der Leitlinien des Zinsrisikomanagements würde die in Deutschland weit verbreitete Vergabe von Firmenkrediten mit fester Zins- und Kapitalbindung besonders belastet.

Die Bayerischen Industrie- und Handelskammern lehnen daher eine Unterlegung von Zinsänderungsrisiken, unabhängig von einem Schwellenwert, mit Eigenkapital generell ab. Regelungen, die zu einer weiteren Eigenkapitalunterlegung führen, sollten lediglich bei Kreditinstituten mit höheren Risikopositionen in Betracht gezogen werden. Hierüber sollte – wie bisher – im Einzelfall die nationale Bankenaufsicht entscheiden.

Anbei finden Sie die Stellungnahme der Bayerischen Industrie- und Handelskammer zur Kapitalunterlegung von Zinsänderungsrisiken.

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Hochqualitätsverbriefungen

Für mittelständische Unternehmen stellen klassische Bankkredite häufig den einzigen Zugang zu Fremdkapital dar. Die Finanzierung über den Kapitalmarkt (Aktien, Unternehmensanleihen etc.) nimmt jedoch insbesondere bei großen Unternehmen eine zentrale Rolle ein.

In Ihrer Stellungnahme fordern der DIHK gemeinsam mit dem Bund der Deutschen Industrie e.V. und dem Deutschen Aktieninstitut insbesondere praxisgerechte und rechtssichere Verfahren sowie eigene Hochqualitätskriterien für synthetische Verbriefungen.

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Finanzplatz München Initiative (FPMI)

In der Finanzplatz München Initiative (FPMI) haben sich wichtige Unternehmen, Verbände, Institutionen sowie wissenschaftliche und staatliche Einrichtungen zusammengeschlossen, um die starke Stellung Bayerns und insbesondere Münchens im internationalen Finanzplatzwettbewerb weiter auszubauen.

Wesentliche Ziele der FPMI sind:

  • Mitgestaltung des europäischen Finanzplatzes durch Vorschläge zu einer Verbesserung der gesetzlichen Rahmenbedingungen und Stellungnahmen zu Gesetzgebungsverfahren der EU bzw. der Bundesregierung.
  • Verbesserung von Finanzierungsprozessen und Anstoß zur Entwicklung neuer Finanzierungsmodelle.
  • Unterstützung der Weiterentwicklung der wirtschafts- und finanzwissenschaftlichen Infrastruktur in München und Bayern.

Aktuelle Positionierungen finden Sie auf der Website der fpmi.

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