Fragen und Antworten zur Europawahl 2024
Wussten Sie, dass auch 16-Jährige ihre Stimme bei der Europawahl abgeben dürfen? Vieles ist bei einer Europawahl anders als bei Bundes- oder Landtagswahl. Wir haben die Fakten zur Wahl am 9. Juni zusammengetragen.
Fragen und Antworten: FAQs zur Europawahl 2024
Die nächsten Wahlen zum Europäischen Parlament finden in den EU-Mitgliedsstaaten vom 6. bis 9. Juni 2024 statt. Das genaue Datum ist in den jeweiligen Ländern unterschiedlich und hängt von den dortigen Wahltraditionen ab.
In Deutschland findet die Wahl des Europäischen Parlament am Sonntag, den 9. Juni 2024, statt. Seine Stimme kann man entweder vorab per Briefwahl oder am Wahlltag zwischen 8.00 und 18.00 Uhr im zugewiesenen Wahllokal abgeben.
Bei der Europawahl am 9. Juni 2024 wird das Europäische Parlament gewählt. Die Abgeordneten des Europäischen Parlaments vertreten die Interessen der Bürgerinnen und Bürger der EU-Mitgliedsstaaten auf europäischer Ebene.
Die Europawahl bestimmt die Zusammensetzung des Europäischen Parlaments, das eine wichtige Rolle bei der Gesetzgebung, der Haushaltsüberwachung und der Kontrolle der EU-Organe spielt. Daher hat die Europawahl erheblichen Einfluss auf die EU-Politik.
In den 27 EU-Mitgliedsländern sind rund 350 Millionen Menschen dazu aufgerufen, Anfang Juni 2024 ein neues EU-Parlament zu wählen. In Deutschland sind es dieses Jahr rund 66 Millionen Menschen.
In Deutschland ist wahlberechtigt ...
- wer das 16. Lebensjahr vollendet hat. Erstmals für die Europawahl 2024 ist das Alter für die Wahlberechtigung von bisher 18 auf 16 Jahre herabgesetzt worden.
- eine deutsche oder andere EU-Staatsbürgerschaft hat.
- in Deutschland wohnhaft ist und sich auch seit mindestens drei Monaten in der EU aufhält.
Ja, bei der Europawahl 2024 dürfen zum ersten Mal auch 16-Jährige ihre Stimme abgeben.
Bei der Bundestagswahl darf man aber weiterhin erst ab 18 Jahren wählen gehen.
Die Wahlbeteiligung bei der letzten Europawahl im Jahr 2019 lag EU-weit bei knapp 51 Prozent (plus neun Prozentpunkte gegenüber der EU-Wahl im Jahr 2014)
In Deutschland lag die Wahlbeteiligung im Jahr 2019 bei rund 51 Prozent.
In Sachen Wahlbeteiligung war die Slowakei das Schlusslicht; dort gingen nur 22,7 Prozent der Wahlberechtigten zur Wahl.
Die Wahl des Europäischen Parlaments findet alle fünf Jahre statt. Das letzt Mal wurde 2019 und das nächste Mal wird dann wieder im Jahr 2029 gewählt.
Zu den Befugnissen und Aufgaben der Abgeordneten im Europäischen Parlament zählen:
- neue Gesetze entwickeln und beschließen. Mit diesen Gesetzen nimmt das Parlament Einfluss auf alle Bereiche des Lebens in der Europäischen Union, von der Wirtschaft über Umwelt, Energie, Migration bis hin zur Sicherheit.
- den EU-Haushalt genehmigen und die Verwendung der Mittel prüfen.
- die Präsidentin oder den Präsidenten sowie die Mitglieder der Euopäischen Kommission wählen, welche wiederum dem Parlament Rechenschaft ablegen müssen.
Aktuell besteht das Europaparlament aus 705 Parlamentarierinnen und Parlamentariern aus den 27 Mitgliedsstaaten. Diese Abgeordneten haben sich in sieben Fraktionen organisiert. Zur Europawahl 2024 wird die Anzahl der Abegordneten auf 720 erhöht.
Wie viele Abgeordnete aus einem EU-Land kommen, ist im Vorfeld festgelegt. Dabei spielt neben der Bevölkerungszahl der Mitgliedstaaten auch die Notwendigkeit einer Mindestvertretung der europäischen Bürger aus kleineren Ländern eine Rolle.
Mit der EU-Wahl im Jahr 2024 steht den Ländern die folgende Zahl an Sitzen zu:
- Deutschland: 96 Sitze
- Frankreich: 81 Sitze
- Italien: 76 Sitze
- Spanien: 61 Sitze
(...)
- Estland: 7 Sitze
- Zypern: 6 Sitze
- Luxemburg: 6 Sitze
- Malta: 6 Sitze
Das Europäische Parlament hat aktuell sieben Fraktionen. Diese sind:
- Fraktion der Europäischen Volkspartei (Christdemokraten)
- Fraktion der Progressiven Allianz der Sozialdemokraten im Europäischen Parlament
- Renew Europe Group
- Fraktion der Grünen / Freie Europäische Allianz
- Fraktion der Europäischen Konservativen und Reformer
- Fraktion Identität und Demokratie
- Fraktion Die Linke im Europäischen Parlament - GUE/NGL
Die Wahlbenachrichtung bekommt jeder Wahlberechtigte per Post bis circa Mitte Mai zugeschickt. Wer im Wählerverzeichnis steht, erhält eine Wahlbenachrichtigung an die Adresse seines Hauptwohnsitzes.
Wenn man am Wahltag seine Wahlbenachrichtigung nicht mehr findet oder sie sogar verloren hat, ist das kein Problem! Einfach im zugewiesenen Wahllokal seinen Personalausweis, Identitätsausweis oder Reisepass vorzeigen - dann darf man auch wählen!
Das ist nicht ganz einfach, denn das Europäische Parlament hat verschiedene Tagungsorte.
Die meisten Plenarsitzungen finden in der französischen Stadt Straßburg statt, dort hat das Parlament auch seinen offiziellen Sitz. In der beglischen Hauptstadt Brüssel tagen die Fachausschüsse sowie die Fraktionen. Dort finden außerdem zusätzliche Plenarsitzungen statt. Die Parlamentsverwaltung wiederum hat ihren Sitz in Luxemburg.
In der Regel findet alle zwei Jahre in Brüssel das "Europäische Parlament der Unternehmen" (EPdU) statt. Dieses "Parlament" hat aber keine offizielle oder staatliche Aufgabe mit Gesetzgebungskompetenz und wird auch nicht gewählt. Es handelt sich lediglich um eine simulierten Parlamentssitzung mit Unternehmerinnen und Unternehmern aus ganz Europa.
Bei der Veranstaltung, die von Eurochambres, dem Dachverband der europäischen Industrie- und Handelskammern, organisiert wird, können die Unternehmerinnen und Unternehmer im Europäischen Parlament ihre Sorgen und Erwartungen rund um wirtschaftsrelevante Themen direkt an die Institutionen der EU richten. Die sechste Ausgabe des EPdU hat 2023 stattgefunden.
Weitere Informationen gibt es hier.