Finanzierung und Förderung für Unternehmen
Ob für Entwicklung neuer Produkte und Dienstleistungen, den Kauf neuer Maschinen oder Investitionen in die Digitalisierung – es bieten sich eine Vielzahl von Finanzierungsformen und öffentlichen Fördermitteln für Unternehmen an. Der Ratgeber gibt Ihnen einen Überblick, welche dies sind und wie sie sich voneinander unterscheiden.
Inhalt
Kreditfinanzierungen
- Bankkredite
- LfA Förderkredite: Universalkredit, Innovationskredit 4.0, Energiekredit und Energiekredit Plus
- KfW Förderkredite: KfW-Unternehmerkredit, Direktbeteiligung für Konsortialfinanzierung und KfW-Kredit für Wachstum
- Mezzanine-Finanzierung
Bürgschaft als Ersatzsicherheit
Wichtiges rund um Kredite
- Kreditverhandlungen erfolgreich führen
- Rating: die Basis für Ihre Finanzierung
- Financial Covenants: Kreditklauseln und Nebenabreden
Finanzierungsalternativen
Eigenkapitalfinanzierung
- Gesellschaftereinlage
- Förderung über öffentliche Beteiligungsprogramme
- Private Equity
- Strategischer Investor
- MBO/MBI
- Kapitalerhöhung - Auswirkung auf das Eigenkapital
- Börsengang
- Bundesverband Deutscher Kapitalbeteiligungsgesellschaften BVK e.V.
- Geschäftsplan - Steuerungstool für das Management
Finanzierung von Auslandsgeschäften
Förderungen und Zuschussprogramme
- Öffentliche Förderung des Mittelstands
- Fördermittel für Beratung und Coaching-Programme
- Fördermittel für Innovation und Digitalisierung
- Fördermittel zur Klimaneutralität
- Fördermittel zur Energieeffizienz
- Fördermittel zum betrieblichen Umweltschutz
- Fördermittel zu leichten und schweren Nutzfahrzeugen mit alternativen und klimaschonenden Antrieben
- Fördermittel zur E-Mobilität
- Fördermittel zur Internationalisierung - Go International
- BAFA - Förderprogramm INVEST
- Fördermittel für Standortwahl München & Oberbayern
- Zuschüsse bei der Einstellung von Arbeitnehmern
Bankkredite
Sollte das Unternehmen mit Kreditbedarf noch keine Erträge bzw. positive Cash Flows erwirtschaftet haben, so eignet sich die Kreditfinanzierung noch nicht. Es ist zunächst zu prüfen, ob eine Eigenkapitalfinanzierung möglich ist.
Sofern bereits Daten zum Jahresabschluss aus den Vorjahren zumindest über 2-3 Geschäftsjahre vorliegen, muss für eine Kreditfinanzierung ein geeignetes Verhältnis zwischen Eigen- und Fremdkapital bestehen. Zur besseren Orientierung sollten dabei branchenübliche Finanzkennzahlen zum Vergleich verwendet werden. Diese können bei Verbänden und Banken angefragt werden.
Die Höhe der maximalen Kreditaufnahme wird u.a. über die Ertragsstärke des Unternehmens ermittelt. Dabei kann die Kennzahl des EBITDA (Gewinn vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen) als Grundlage mit dem 3-4 fachen Wert angenommen werden.
Tipp: Bereiten Sie Ihr Bankgespräch gut vor. Informieren Sie sich rechtzeitig über mögliche Kreditarten und sehen Sie sich im nebenstehenden Download-Bereich das pdf-Dokument "Kreditverhandlungen erfolgreich führen" durch.
- Investitionskredite sind mittel- bis langfristiger Kredite an Unternehmen zur Finanzierung des Anlagevermögens. Mit diesen Krediten werden v.a. Anlagegüter wie Produktionsanlagen, Lagerhallen oder Fahrzeuge finanziert, die dem Unternehmen langfristig zur Verfügung stehen.
- Betriebsmittelkredite sind kurzfristige Kredite an Unternehmen zur Finanzierung des Umlaufvermögens. Mit diesen Krediten wird der Zeitraum zwischen den Waren- und Rohstoffeinkäufen und der Absatz der Produkte überbrückt, die Rückzahlung erfolgt aus den Umsatzerlösen. In laufenden Produktionsprozessen wird dieser Kredit häufig immer wieder neu benötigt und deshalb durch Prolongationen auch länger zur Verfügung gestellt.
- Schuldscheindarlehen sind Darlehen, über die ein Schuldschein ausgestellt wird. Schuldscheindarlehen sind anleiheähnliche, langfristige Großkredite. Die Kredite werden gegen Schuldscheine von Banken, Versicherungen u.a. Kapitalsammelstellen an Industrieunternehmen und die öffentliche Hand gegeben. Der Schuldschein beherbergt dabei die Verpflichtung zur Rückzahlung und zur Entrichtung der Zinsen. Er dient als Beweis für die Vergabe des Kredites Schuldscheindarlehen werden nicht an der Börse gehandelt.
- Avalkredite sind ein Oberbegriff von Bürgschafts- und Garantieerklärungen, die Kreditinstitute zugunsten eines Kunden abgeben. Haftungsübernahme erfolgt durch Kreditinstitute (Avalkreditgeber) für und im Auftrag eines Kunden (Avalkreditnehmer) gegenüber Dritten im In- oder Ausland (Begünstigter). Die Bank stellt dabei keine liquiden Mittel, sondern ihre eigene Kreditwürdigkeit zur Verfügung (Kreditleihe).
- Roll-over-Kredite sind mittel- bis langfristige Kredite mit spezieller Zinsvereinbarung. Der Zinssatz wird nicht für die gesamte Laufzeit festgelegt, sondern periodisch an den Markt-(Referenz-)zinssatz (z.B. EURIBOR, LIBOR) angepasst. Die Kreditlaufzeit wird in Zinsperioden (Roll-over-Perioden) untergliedert (Zeitspanne zumeist ein bis zwölf Monate); während dieses Zeitraums bleibt der Zinssatz konstant. Nach Ablauf der Zinsperiode findet eine Anpassung für die nächste Zinsperiode statt. Das Risiko bzw. die Chance einer Zinsänderung trägt hier der Schuldner.
LfA-Kredite
Die LfA Förderbank Bayern fördert Wachstumsinvestitionen nahezu aller mittelständischen Unternehmen, die wirtschaftlich selbständig sind und ihren Sitz in Bayern haben. Grundsätzlich fördert die LfA Finanzierungen, die im Zusammenhang mit betrieblichen Wachstumsvorhaben stehen. Die am häufigsten genutzten Kredite sind wie folgt:
Universalkredit
- Für Unternehmer und Freiberufler mit Jahresumsatz bis zu 500 Mio. EUR
- Kredite ab 25.000 EUR bis 25 Mio. EUR
- Zinssätze im unteren marktüblichen Bereich
- Kurze und lange Laufzeiten mit Tilgungsfreijahren (ab 3 bis 20 Jahre)
- Link: LfA Universalkredit
Innovationskredit 4.0
- Antragsberechtigt sind kleine und mittlere gewerbliche Unternehmen einschließlich neu gegründeter Unternehmen und Angehörige freier Berufe, sowie Small Mid-Caps (Unternehmen, die weniger als 500 Mitarbeiter haben) mit Betriebsstätte oder Niederlassung in Bayern. Voraussetzung bei Small Mid-Caps ist, dass sich diese mehrheitlich in Privatbesitz befinden und deren Gruppenumsatz 500 Mio. EUR nicht überschreitet
- Entwicklung bzw. Fertigung und/oder Markteinführung neuer oder wesentlich verbesserter Produkte, Verfahren/Prozesse oder Dienstleistungen. Bei Neugründungen muss eine Marktinnovation Gegenstand des Vorhabens sein.
- Kauf und Implementierung innovativer Fertigungstechnologien für das eigene Unternehmen. Dabei muss es sich um Technologien handeln, die sich in der jeweiligen Branche noch nicht durchgesetzt haben
- Kredite ab 25.000 EUR bis 7,5 Mio EUR
- Es gelten die Konditionen des Zusagedatums der LfA
- Die Höhe des Tilgungszuschusses beträgt bei innovativen Vorhaben 2% und bei innovativen Unternehmen 1% des Zusagebetrages
- Link: LfA Innovationskredit 4.0
Energiekredit und Energiekredit Plus
- Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und freiberuflich Tätige mit Betriebsstätte oder Niederlassung in Bayern.
- Gefördert werden Investitionsmaßnahmen zur Stei-
gerung der Energieeffizienz im Bereich Produktions-
anlagen und -prozesse. Dabei ist es unerheblich, mit
welchem Energieträger die Effizienzsteigerung bzw.
Energieeinsparung erzielt wird. - Der Darlehenshöchstbetrag beläuft sich auf
10 Mio. EUR je Vorhaben. Es können Vorhaben mit
förderfähigen Kosten ab 25.000 EUR gefördert
werden. Der Finanzierungsanteil des Darlehens beträgt bis zu
100 %. - Der Zinssatz für die Darlehen wird zwischen Hausbank und Endkreditnehmer in Abhängigkeit von Bonität und Besicherung - innerhalb vorgegebener
Grenzen - individuell vereinbart, siehe Merkblatt - Investitionen, die zu einer Energieeinsparung von
mindestens 10 % führen, können mit dem Energie-
kredit (EK5) gefördert werden. - Im besonderen Maße zur Steigerung der Energieef-
fizienz beitragende Maßnahmen, die zu einer Ener-
gieeinsparung von mindestens 30 % führen, sind im
Energiekredit Plus (EK6) förderfähig. - Förderfähige Investionen sind z.B. Neu- und Modernisierungsinvestitionen u. a. in folgenden Bereichen:
• Maschinen/Anlagen/Prozesstechnik
• Druckluft/Vakuum/Absaugtechnikelektrische Antriebe/Pumpen
• Prozesswärme
• Prozesskälte, Kühlhäuser, Kühlräume
• Wärmerückgewinnung/Abwärmenutzung
(für Produktionsprozesse)
• Mess-, Regel- und Steuerungstechnik
• Informations- und Kommunikationstechnik
• Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen, wenn keine För-
derung nach dem EEG bzw. dem KWKG in An-
spruch genommen wird. - Förderfähig sind alle aktivierbaren Investitionen, die in
unmittelbarer Verbindung mit den angestrebten Ener-
gieeinspareffekten stehen. Dazu zählen auch Aufwen-
dungen für die Planungs- und Umsetzungsbegleitung,
Energiemanagementsysteme, der Erwerb gebrauch-
ter Wirtschaftsgüter sowie Eigenleistungen, soweit
diese aktivierbar sind.
Alle LfA-Förderkredite werden über die Hausbanken an die LfA gestellt. Weitere Informationen zu den beschriebenen Förderkrediten und zu weiteren Krediten für Innovation, Energie und Umwelt, Stabilisierung und Infrastruktur finden Sie auf der Internetseite der LfA.
Nutzen Sie die kostenfreien Sprechzeiten der LfA zu den Fördermöglichkeiten vom Land Bayern (LfA), um die Finanzierungsalternativen für Ihr Vorhaben kennenzulernen.
KfW-Förderkredite
Die KfW fördert Unternehmen z.B. in den Bereichen Unternehmensnachfolge, Erweitern & Festigen, Energie & Umwelt, Klimaschutzmassnahmen, Innovation & Digitalisierung sowie Auslandsvorhaben. Alle KfW Förderkredite werden über die Hausbanken gestellt. Die häufigsten genutzten Kredite sind:
KfW-Unternehmerkredit
- Für etablierte Unternehmen, die mindestens 5 Jahre am Markt sind
- Für Anschaffungen und laufende Kosten
- Bis zu 90 % des Bankenrisikos übernimmt die KfW
- Kleinere und große Kreditbeträge – bis zu 100 Mio. Euro
- Bis zu 10 Jahre Zeit für die Rückzahlung sowie 2 Jahre keine Tilgung
Direktbeteiligung für Konsortialfinanzierung
- Für Anschaffungen und laufende Kosten
- Für Vorhaben in Deutschland
- Kredit ab 25 Mio. Euro im Rahmen eines Bankenkonsortiums
- Bis zu 80 % des Bankenrisikos übernimmt die KfW
- Flexible Finanzierungsstrukturen
KfW-Kredit für Wachstum
- Der Konsortialkredit für Digitalisierung und Innovation
- Für Investitionen und Betriebsmittel in den Bereichen Innovation und Digitalisierung
- Für in- und ausländische Unternehmen mit einem Umsatz bis 2 Mrd. Euro
- Leichterer Kreditzugang, da die KfW einen Teil des Risikos trägt
- Flexible Finanzierungsstrukturen, Laufzeiten und Konditionen
KfW ERP-Förderkredit KMU
- Für kleine und mittlere Unternehmen sowie Freiberufler/innen
- Bis zu 25 Mio. Euro Kredit, bis zu 20 Jahre Zeit für die Rückzahlung sowie 3 Jahre keine Tilgung
- Leichter Kreditzugang möglich: KfW übernimmt 50 % des Risikos
- Zinsvorteil für junge Unternehmen und Vorhaben in Regionalfördergebieten.
- Mehr Information dazu finden Sie hier ERP-Förderkredit KMU
- Für den Mittelstand wurde der KfW-Förderkredit großer Mittelstand von der KfW ausgegeben.
Klimaschutzoffensive für Unternehmen
- Für Unternehmen und Freiberufler
- Für Investitionen in Klimaschutzmaßnahmen in der EU für Maßnahmen zur Verringerung, Vermeidung und Abbau von Treibhausgasemissionen in Anlehnung an technische Kriterien der EU-Taxonomie für nachhaltiges Wirtschaften.
- Bis zu 25 Mio. Euro Kreditbetrag
- Weitere Informationen zu Fördermitteln rund um Klimaschutz finden Sie hier.
Details zu allen KfW-Krediten finden Sie auf der Internetseite der KfW. Entsprechende Förderanträge können über Ihren Finanzierungspartner gestellt werden.
Mezzanine-Finanzierung
Eine Zwischenstellung zwischen Fremdkapital und Eigenkapital nimmt das sog. Mezzanine-Kapital bzw. die Mezzanine-Finanzierung ein. Es stellt grundsätzlich ebenfalls eine Form der Außenfinanzierung dar, die gewisse typische Merkmale von Eigenkapital mit typischen Merkmalen von Fremdkapital miteinander verknüpft und vereint.
Abhängig von der jeweils konkreten Ausgestaltung ist die jeweilige Mezzanine-Form mehr dem Eigen- oder Fremdkapital zurechenbar. Ein Vorteil der Mezzanine-Finanzierung ist die flexible Gestaltungsmöglichkeit, die sich an den Bedürfnissen der Kapitalgeber und -nehmer orientiert. Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite der BayBG.
LfA-Bürgschaft
Für kleine und mittlere Unternehmen, die aufgrund ihrer Branchenzugehörigkeit keinen Antrag bei der Bürgschaftsbank Bayern stellen können. Dies sind i. d. R. mittelständische Industrie- und Dienstleistungsbetriebe sowie Freiberufler. Verbürgt werden Investitions-, Betriebsmittel- und Avalkredite, die wegen mangelnder bankmäßiger Sicherheiten ansonsten nicht gewährt werden könnten. Der Antrag wird über die Hausbank an die LfA gestellt. Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite der LfA.
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LfA-Anzahlungsbürgschaft bei Auftragsvergaben
Viele Unternehmen sind verpflichtet, einem Auftraggeber Anzahlungsbürgschaften bei der Vertragserfüllung zu geben. Diese sichern den Auftraggeber vor einer möglichen Insolvenz des Auftragnehmers ab.
Wie können Anzahlungsbürgschaften gestaltet werden?
Es ist heute durchaus denkbar, eine solche Bürgschaft außerhalb der Kreditlinien zu gestalten – nämlich bei einer Versicherung. Gerade in heutigen Zeiten sehen es Banken gern, wenn statt Bankavalen solche Bürgschaften von anderen Finanzpartnern, wie einer Versicherung, übernommen werden.
Welcher Bürgschaftsrahmen wird als Sicherheit benötigt?
Nach einer banküblichen Bonitätsprüfung verlangen Versicherungen bei Anzahlungsbürgschaften i.d.R. 30% des gewährten Bürgschaftsrahmens als Sicherheit, üblicherweise in Form einer Bardeckung für den Bürgschaftszeitraum oder einer Bankgarantie.
Der Vorteil für den Unternehmer:
Die bestehende Kreditlinie bei der Hausbank wird nicht in Anspruch genommen. Es müssen deutlich geringere Sicherheiten gestellt werden. Die Finanzierung des Unternehmens wird auf mehrere Beine gestellt. Es kann auch von Vorteil sein, diese sog. Versicherungsbürgschaften auf verschiedene Versicherer zu verteilen.
Weitere Informationen finden Sie hier.
Bürgschaft der Bürgschaftsbank Bayern
Verbürgt werden Investitions- und Betriebsmittelkredite, die wegen mangelnder Sicherheiten ansonsten nicht gewährt werden könnten. Zielgruppe: kleine und mittlere Unternehmen aus Handwerk, Handel, Gartenbau sowie Hotel- und Gaststättengewerbe.
Konditionen: Bürgschaftsübernahme bis zu 80 % der Darlehenssumme. Die laufende Bürgschaftsprovision beträgt i. d. R. 1 % des Kreditbetrages, sofern der Investitionsanteil bei der Vorhabensfinanzierung überwiegt. Steht der Betriebsmittelanteil im Vordergrund oder handelt es sich um eine Konsolidierung/Umschuldung, beträgt die Bürgschaftsprovision i. d. R. 1,25 % des verbürgten Kreditbetrags. Der Antrag wird über die Hausbank bei der Bürgschaftsbank Bayern eingereicht.
Weitere Informationen finde Sie auf der Internetseite der Bürgschaftsbank Bayern.
Kreditverhandlungen erfolgreich führen
Wie geht man das Bankgespräch psychologisch an? Wie schafft man es, seine Ziele zu erreichen?
Egal, ob es um
- die Aufrechterhaltung des Kontokorrentrahmens
- eine Umschuldung
- die Rettung einer strapazierten Bankbeziehung geht
entscheidend ist, zuerst festzustellen, wie der Unternehmer das Gespräch angeht, wie er sich verhält. Er muss sich darüber klar werden, wie er auf den Banker wirkt. Ein Bankgespräch muss gut vorbereitet werden. Erfolgsfaktoren sind Transparenz und eine offene und ehrliche Kommunikation.
Welche Fragen wird der Bankberater stellen?
Wie würden Sie Ihr Unternehmen sehen, wenn Sie der Banker wären?
- Was würden Sie kritisch sehen?
- Würden Sie Ihrem Unternehmen Geld leihen?
- Was könnte die Bank interessieren?
- Wie ist die Kreditratenrückzahlung sichergestellt?
Auf diese Fragen muss der Unternehmer überzeugende Antworten haben. Denn ein Bankgespräch ist ein Verkaufsgespräch – der Unternehmer muss sich und seinen Betrieb präsentieren.
Wie kann ein Bankgespräch vorbereitet werden?
Der Leitfaden Kreditverhandlungen erfolgreich führen zeigt die entscheidenden Phasen im Gespräch mit Ihrem Banker auf und weist Ihnen den Weg zu Ihrem Ziel oder zumindest zu Teilzielen. Der Leitfaden stellt die Psychologie eines Bankgespräches, die typischen Fragen des Geschäftskundenbetreuers und die geeignete Gesprächsführung dar.
Die Broschüre zeigt Ihnen auf, welche Unterlagen Ihre Hausbank für die Kreditentscheidung benötigt, und hilft Ihnen, sich auf Fragen, die von Ihrer Bank gestellt werden, gezielt vorzubereiten. Sie erfahren, wie die Bank Ihre Sicherheiten bewertet, und erhalten wertvolle Tipps zur Verbesserung der Kreditfähigkeit. Anhand von Checklisten können Sie sich auf Ihr Gespräch vorbereiten. Hinweis: Die Fragen-Checkliste für das Kreditgespräch liefert Ihnen eine Auflistung der Informationen, die die Bank für Ihr Rating im Bereich der sogenannten weichen Faktoren (Markt, Wettbewerb, Management usw.) benötigt.
Rating-Note und Bonitätsprüfung vor Kreditvergabe
Das Rating ist die Bonität eines Kreditnehmers. Kreditinstitute haben differenzierte, eigene Rating-Systeme zur Einstufung der Schuldner. Auf Basis der Rating-Note entscheidet die Bank nicht nur über Kreditkonditionen, sondern auch über den Finanzierungsspielraum. Daher ist es wichtig sich rechtzeitig über die Möglichkeiten zu informieren, wie Rating-Noten positiv beeinflusst werden können.
Das Thema Rating spielt bei allen Finanzinstituten eine wichtige Rolle. Nur wenige Finanzierungsprodukte werden, unabhängig vom jeweiligen Unternehmen, mit Standardkonditionen ausgestattet. Die Verteilung der Finanzierung auf verschiedene Finanzierungspartner und damit auch die Streuung der Finanzierungsrisiken, kann das Rating positiv beeinflussen und zu günstigeren Zinsen führen. Bei Kreditentscheidungen in Banken spielt die IT heute eine entscheidende Rolle. Immer mehr bestimmt sie die eigentliche Entscheidungsfindung und engt den subjektiven Entscheidungsspielraum des Kompetenzträgers ein.
Bei einem Rating-Verfahren werden die Bonität des Kreditnehmers und die Sicherheiten mit Hilfe der IT systematisch bewertet und die Kredite nach ihrem Ausfallrisiko für die Bank in Risikoklassen eingeteilt (Kredite mit sehr geringem, geringem, überschaubarem, noch vertretbarem, hohem oder nicht mehr vertretbarem Gesamtrisiko). Die Risikoklassen sind maßgeblich für die Kreditentscheidung und die Konditionen.
Die Deutsche Bundesbank bietet für Unternehmen eine Beurteilung Ihres Unternehmens in Bezug auf die Bonität an. Mehr Informationen finden Sie hier.
Beispiele für Masterskalen der Bankinstitute und Verbände
Nachhaltigkeitskriterien in Finanzierungsgesprächen erfüllen: Tipps zur Erstellung einer Nachhaltigkeitsstrategie
Die Sustainable Finance Agenda der EU bzw. die EU-Taxonomie beeinflussen die Finanzierungsbedingungen und den Zugang zu Finanzierungen.
Abzusehen ist bereits, dass europäische und nationale Förderprogramme an den Kriterien der Taxonomie ausgerichtet werden. Zugleich sind große kapitalmarktorientierte Unternehmen der Finanz- und Realwirtschaft mit mehr als 500 Arbeitnehmern verpflichtet, bereits ab dem 01.01.2022 (das heißt bereits für das Geschäftsjahr 2021) offenzulegen, inwiefern sie die Taxonomie-Kriterien einhalten. Somit müssen sich Unternehmen auch in Vertragsverhandlungen mit (potentiellen) Auftraggebern sowie in Kreditverhandlungen auf Fragen zum ökologischen Fußabdruck und Nachhaltigkeitsstrategien des Unternehmens einstellen.
Unternehmen, die Nachhaltigkeitskriterien nicht erfüllen oder gar keine Nachhaltigkeitsstrategie vorweisen können, könnten wichtige Auftraggeber verlieren oder müssen mit schlechteren Finanzierungsbedingungen rechnen. Für Unternehmen, die die Kriterien erfüllen, könnte eventuell der gegenteilige Effekt eintreten.
Eine belastbare Nachhaltigkeitsstrategie ist daher als Chance zu verstehen. Bereits frühzeitig sollte mit der Identifikation von ESG-Risiken im Unternehmen begonnen werden, um nötige Anpassungen, die die eigene Klimabilanz verbessern können vorzunehmen. Anpassungen zur Bewältigung bspw. ökologischer Risiken sollten sich auch in den Unternehmenszielen, -strategien und - abläufen spiegeln.
Nicht unbedingt ist dabei eine kostenintensive Personalstrategie notwendig. Für mittelständische Betriebe empfiehlt es sich, Mitarbeiter aus den entscheidenden Organisationsbereichen (Bsp. Produktentwicklung, Produktion, Vertrieb) in einer agilen Projektorganisation an Vorschlägen zur Verbesserung von ökologischen, sozialen und ökonomischen Zielen arbeiten zu lassen.
Eine direktes Reporting zur Geschäftsführung ist unerlässlich, um den Stellenwert des Projekts im Unternehmen zu verdeutlichen. Daneben sollte regelmäßig die Zielerreichung gemessen werden und entsprechende Nachjustierungen erfolgen. In Schulungen für das gesamte Personal sollten die Projektmitarbeiter als Multiplikatoren für das Gesamtunternehmen agieren.
Den aufwändigsten Bereich wird die Anpassung des Reportings darstellen. Da zahlreiche Details der Taxonomie wie auch anderer Teile des EU-Aktionsplanes für nachhaltige Finanzierung derzeit noch in der Abstimmung sind, sollte die Projektleitung künftige Anforderungen an die nichtfinanzielle Berichterstattung des Unternehmens laufend beobachten.
Erste Ansatzpunkte um sich dem Thema Nachhaltigkeit zu nähern bieten folgende Fragen:
- Welche strategischen Auswirkungen hat Sustainable Finance auf mein Geschäftsmodell, meine Wettbewerbssituation, meine Umwelt und meine internen Ressourcen?
- Welche der zahlreichen Erweiterungen in der Nachhaltigkeitsberichterstattung müssen wir, welche wollen wir freiwillig umsetzen?
- Wie können wir Nachhaltigkeitsdaten vollständig erfassen, verarbeiten und bereitstellen?
- Welche Nachhaltigkeitsrisiken birgt mein Geschäftsmodell? Welcher Bereich hinterlässt im Unternehmen bspw. den größten ökologischen Fußabdruck? Ist es bspw. der Bereich Mobilität/Logistik könnte ein Ziel lauten den Elektroanteil in der Mobilität bis 2023 auf 5% auszubauen. Ist es der Bereich Produktion, könnte der Einsatz von Ökostrom zu einem besseren ökologischen Fußabdruck verhelfen.
- Wie muss ich mein Produkt- und/oder mein Dienstleistungsangebot sowie meine Vertriebswege anpassen, um nachhaltige zu agieren? Welche nachhaltigen Beschaffungsstrategien können bspw. verfolgt werden?
- Welche branchenspezifischen Standards im Arbeitsschutz gibt es? Was fehlt noch, sich für Arbeitsschutz-Normen wie z. B. die ISO 45001 zertifizieren zu lassen?
- Welche ESG-Labels gibt es für meine Branche?
Auf welche Fragestellungen aus den Bereichen Klima, Soziales und Unternehmensführung („ESG“) muss sich ein Unternehmen vorbereiten?
- Sind Prozesse zur Identifizierung, Bewertung und Steuerung klimabedingter Risiken in das Gesamtrisikomanagement der Organisation integriert?
- Gibt es ein Reduktionsziel für Treibhausgasemissionen?
- Werden Tarifverträge eingehalten?
- Wird den Mitarbeitern ein Beschwerdeverfahren zur Verfügung gestellt, wenn sie Bedenken im Zusammenhang mit der Nichteinhaltung von Richtlinien zu Arbeitsrechten und Arbeitsbedingungen äußern?
- Gibt es eine proportionale Vertretung von Frauen auf der Führungsebene?
- Sind Nachhaltigkeitsziele in die Vergütung von Führungskräften integriert?
- Sind interne Verfahren eingerichtet, um die Einhaltung der Richtlinien für ethisches Geschäftsgebaren zu gewährleisten?
- Wurden Maßnahmen ergriffen, um den Materialverbrauch zu reduzieren und den Einsatz von Recyclingmaterial in neuen Produkten zu erhöhen?
- Sind die Anforderungen zu Arbeitsrechten und Arbeitsbedingungen für eine Auswahl der wichtigsten Zulieferer festgelegt?
Einen praxisorientierten Leitfaden zur Nachhaltigkeitsberichterstattung, der aufzeigt, wie sich KMU sich in 5 pragmatischen Schritten mit dem Themenfeld Nachhaltigkeitsmanagement und der nichtfinanziellen Berichterstattung auseinandersetzen können finden Sie hier: Leitfaden Nachhaltigkeitsberichterstattung
Die Checkliste Nachhaltigkeit unterstützt Sie bei der Validierung Ihres Geschäftsmodells im Sinne der Nachhaltigkeitskriterien und damit bei der umfassenden und zielführenden Vorbereitung Ihres Kreditgesprächs.
Financial Covenants
Kreditverträge beinhalten heutzutage als Folge der Finanzkrise in der Regel neben den klassischen Inhalten wie Kreditsumme, Laufzeit, Zins, Raten und Sicherheiten verschiedene Zusatzklauseln, sog. Financial Covenants. Diese stellen Nebenabreden in Kreditverträgen dar, die dem Kreditgeber je nach Ausgestaltung zusätzlich zu umfangreichen Informationsrechten ein erhebliches Maß an Einfluss auf die Unternehmensführung einräumen können. Durch die richtige Ausgestaltung der Covenants steht den Banken ein Frühwarn- und Risikomanagementinstrument zur Verfügung, durch das sie zügig und effizient auf Krisensignale reagieren können und durch das bei Verstößen im Vergleich über mehrere Perioden Sanktionsmöglichkeiten bestehen. Financial Covenants sind betriebswirtschaftlichen Kennzahlen, die sich aus den Jahresabschlüssen und den Gewinn- und Verlustrechnungen der kreditnehmenden Unternehmen entwickeln lassen sowie sonstige finanzwirtschaftliche Kennzahlen.
Typische Financial Covenants, die zeigen, dass die Rückführung eines Kredites gesichert ist:
- Entschuldungsdauer (Nettoverschuldung / EBITDA)
Die Kennzahl drückt aus, in wie vielen Jahren die Nettoverschuldung (Verbindlichkeiten > 1 Jahr abzgl. liquide Mittel) theoretisch durch das "cashflownahe" EBITDA getilgt werden könnte. Der Wert sollte nicht über sieben Jahren liegen. Es ist eine Steuerungszahl für Unternehmen und Kreditinstitute Ein Wert bis zu 3 Jahren liegt im "grünen Bereich", ab 4 Jahren wird ein Unternehmen häufig als Sanierungsfall klassifiziert. - Umsatz- und Jahresüberschussentwicklung
Die Veränderung des Umsatzes im Zeitverlauf der Geschäftsjahre ist zu prüfen. Ein Umsatzrückgang von 10 - 20 % könnte z.B. existenzgefährdend sein, wenn die Fixkosten
nicht schnell genug angepasst werden können. Ein weiteres Warnsignal könnte der Rückgang des Jahresüberschusses von über 50 % im Vergleich zum Vorjahr (oder innerhalb von 3 Jahren um mehr als 30 %) sein. - EBITDA-Marge (EBITDA / Gesamtleistung)
Diese Kennzahl gibt Auskunft über die operative Ertragskraft im Verhältnis zum Umsatz. Je höher die EBITDA-Marge ist, desto niedriger ist die Ausfallwahrscheinlichkeit. Eine hohe Marge stellt eine Pufferwirkung bei Umsatz-, Material- und Personalschwankungen dar. - EBIT-Zinsdeckung (EBIT / Zinsaufwand)
Die Kennziffer beantwortet die Frage, wie oft der Zinsaufwand durch das EBIT gedeckt ist. Je größer das Verhältnis ist, desto sicherer kann der Kreditnehmer die Zinszahlungen leisten und desto geringer ist die Ausfallwahrscheinlichkeit. - Eigenmittelquote (Eigenmittel * 100) / Bilanzsumme
Die Eigenmittelquote dient zur Beurteilung der finanziellen Stabilität eines Unternehmens. Eine niedrige Quote zeugt von einer hohen Abhängigkeit, erschwert die Aufnahme von zusätzlichem Fremdkapital und gefährdet die Stabilität des Unternehmens. Eigenmittel sind gegenüber dem Eigenkapital bspw. um immaterielle Vermögensgegenstände, selbst erschaffene Geschäfts- und Firmenwerte bereinigt und stellen die reine Haftungsmasse dar. Bei einer möglichen Liquidation haben diese immateriellen Werte häufig keinen Verkehrswert! Krisensignale könnten u.a. negatives Eigenkapital oder der Rückgang des Eigenkapitals im Vergleich zum Vorjahr um > 25 % (bzw. um mehr als 50 % innerhalb von drei Jahren) sein.
Unternehmer sollten ihre Kredit-, Leasing-, Factoring und sonstigen Verträge mindestens einmal im Jahr inhaltlich prüfen und ggf. anpassen. Eine offene, ehrliche und zeitnahe Kommunikation mit der Bank ist hilfreich, um unliebsame Überraschungen zu vermeiden.
Factoring
Der Verkauf von Forderungen eröffnet zum einen die Möglichkeit, Liquidität zu schaffen, und sichert zum anderen bis zu 100 % Forderungsausfälle ab. Daneben verkürzt sich die Bilanzstruktur und die Bilanzrelationen können sich verbessern. Somit können Projekte schneller finanziert werden. Informationen über die Vor- und Nachteile, die Voraussetzungen und die Kosten finden Sie im IHK-Ratgeber.
Leasing
Leasing ist die Nutzungsüberlassung eines Investitionsguts auf Zeit und gegen Entgelt. Charakteristisch ist, dass der Nutzer des Objektes (Leasingnehmer) quasi „Mieter“ ist. Leasing ist eine Alternative zur Bankfinanzierung und wird häufig bei Mobilien angewandt (z.B. Kfz, Maschinen, etc.). Es kann aber auch zur Immobilienfinanzierung eingesetzt werden. Neben steuerlichen Vorteilen wirkt sich vor allem die Finanzierung außerhalb der Bilanz positiv auf die Bonität aus.
Mehr Informationen über die Vor- und Nachteile, die Voraussetzungen, Formen sowie Chancen und Risiken finden Sie im IHK-Ratgeber.
Gesellschaftereinlage
Ausgangspunkt einer jeden Unternehmensgründung ist die Einlage der Gesellschafter. Kennzeichnend für die Einlage ist, dass sie als Außenfinanzierung aus der Sphäre der Gesellschafter geleistet wird. Es ist eine Form der Eigenfinanzierung, die vor allem dadurch gekennzeichnet ist, dass die Eigentümer (Gesellschafter) des Unternehmens Eigenkapital zur Verfügung stellen. Rechtlich handelt es sich dabei um haftendes Eigenkapital, das als solches auch entsprechend in der Bilanz geführt wird.
Strategischer Investor
Ein strategischer Investor ist zumeist ein Wettbewerber, der sein eigenes Geschäftsmodell über einen Unternehmenskauf vertikal oder horizontal stärken will. Darüber hinaus investieren Strategen auch in neue Geschäftsfelder um Schwankungen oder Rückgänge im klassischen Kerngeschäft auszugleichen. Oft sind mögliche Interessenten dem Unternehmen bereits bekannt als Konkurrenten, Lieferanten, Abnehmer oder als relevante Unternehmen in der Branche. Viele Unternehmen nutzen für diese Prozesse eine M&A Beratungsgesellschaft.
MBO (Management-Buy-Out) / MBI (Management-Buy-In)
Ein Management-Buy-Out (d.h. das Management des jeweiligen Unternehmens übernimmt das Unternehmen oder zumindest einen nennenswerten Anteil daran), findet ebenso wie ein Management-Buy-In (ein fremdes Management beteiligt sich an einem Unternehmen oder übernimmt alle Anteile) im Zusammenspiel mit einer Private Equity-Beteiligung statt. Allerdings ist die Einbeziehung von Beteiligungskapital keine hinreichende oder notwendige Bedingung für ein MBO oder MBI.
Kapitalerhöhung
Obwohl der Begriff der Kapitalerhöhung jede Erhöhung des Kapitals einer Gesellschaft - sowohl Eigen- und Fremdkapital - beinhaltet, wird von der Kapitalerhöhung immer im Sinne der Erhöhung des Eigenkapitals gesprochen. Somit wird als Kapitalerhöhung eine Außenfinanzierung mit Eigenkapital durch alte und neue Gesellschafter verstanden. Die Kapitalerhöhung kann durch Geldeinlage, Sacheinlage oder die Einbringung von Rechten erfolgen.
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Börsengang
Viele mittelständische Unternehmen interessieren sich für einen Börsengang über Segmente wie m:access (Börse München) oder u.a. auch bond m in Stuttgart. In der jüngsten Vergangenheit haben dort viele anlagesuchende Investoren in mittelständische Unternehmen investiert. Das Umfeld ist gerade für derartige Transaktionen sehr gut. Der Bösengang bietet eine Reihe von Chancen, bedeutet aber auch Transparenz und erhöhte Anforderungen an das Unternehmen, insbesondere beim Thema Finanzkommunikation. Der Börsengang ist bei entsprechendem Geschäftsmodell mitunter bereits ab einem Umsatz von fünf Mio. Euro möglich. Allerdings sollte dann das Geschäftsmodell die Perspektiven aufzeigen, wie erhebliche Wachstumspotenziale durch frisches Eigenkapital durch einen Börsengang erzielt werden können.
Private Equity
Im Gegensatz zum Börsengang, gibt es für etablierte Unternehmen die Möglichkeit, außerbörsliches Eigenkapital oder privates Beteiligungskapital zu beschaffen. Dieses sog. Private Equity ist eine Form des Beteiligungskapitals, bei der die vom Kapitalgeber eingegangene Beteiligung nicht an geregelten Märkten handelbar ist.
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Bundesverband Deutscher Kapitalbeteiligungsgesellschaften BVK e.V.
Der BVK e.V. kann Kapital suchende Unternehmen bei der Identifikation und Kontaktaufnahme mit Beteiligungsgesellschaften unterstützen: Recherche nach Beteiligungskapital.
Förderung über öffentliche Beteiligungsprogramme
Der Bund und das Land Bayern bieten einige Möglichkeiten der Eigenkapitalfinanzierung in Form entsprechender Beteiligungen an. Lesen Sie in unserem Ratgeber, welche Varianten sich hier bieten:
- Bayernfonds
- Eigenkapitalschild Mittelstand Bayern
- Transformationsfonds Bayern
- Wirtschaftsstabilisierungsfonds Bund
Geschäftsplan - Steuerungstool für das Management
Der Geschäftsplan (Zahlenteil) beinhaltet elementare Planungs- und Analysebausteine für Ihre operative und strategische Planung im Unternehmen. Sowohl vergangene und geplante Bestandsgrößen ihres Unternehmens als auch (überlebens-)wichtige Stromgrößen (Liquiditätsplan) ermöglichen Ihnen ein differenziertes aktuelles und zukünftiges Bild auf die Entwicklung Ihres Unternehmens. Der GuV Soll / Ist Vergleich auf Monatsbasis, ermöglicht Ihnen Abweichungen früh zu erkennen, zu analysieren und mit geeigneten Maßnahmen frühzeitig darauf zu reagieren.
Finanzierung von Auslandsgeschäften
Deutsche Exporteure können neben Warenlieferungen auch Dienstleistungen mit Exportkreditgarantien absichern. Mit der Leistungsdeckung werden Geschäfte abgesichert, welche die Erbringung isolierter – also nicht im Zusammenhang mit der Herstellung bzw. dem Export von Waren stehender – Leistungen zum Gegenstand haben und bei denen es sich nicht um Bau- oder Finanzdienstleistungen handelt. Die Leistungsdeckung berücksichtigt in diesem Geschäft übliche Geschäftsmodelle. Absicherbar sind etwa die Erbringung von Leistungen aller Leistungsphasen der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure, Vermessungsleistungen, sonstige Planungsleistungen, Projektmanagementleistungen, das Erstellen von Studien, Werbe- oder anderen Filmen, Schulungsleistungen, Beratungsleistungen, Inspektionsleistungen, Agenturleistungen, Serviceleistungen oder Leistungen aus dem IT-Bereich.
Förderungen und Zuschussprogramme
LfA-Energieliquiditätskredit
Die LfA unterstützt Unternehmen bei der Bewältigung der Energiepreiskrise und anderer wirtschaftlicher Auswirkungen im Zusammenhang mit der militärischen Aggression Russlands gegen die Ukraine mit Krediten und Risikoübernahmen. Die Beantragung und Auszahlung der Programme erfolgt über Ihre Hausbank (Bank oder Sparkasse). Die LfA bearbeitet keine Direktanträge. Mehr Informationen finden Sie im nachfolgenden Link.
Wer ist antragsberechtigt?
Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und Angehörige der Freien Berufe mit einem Jahresumsatz (Konzernumsatz) bis einschließlich 500 Millionen Euro, sofern sie von den steigenden Energiepreisen direkt oder indirekt betroffen sind. Gefördert werden Investitionen und Betriebsmittel.
Wie hoch sind die Darlehensmindest- und höchstbeträge?
Es ist ein Darlehensbetrag zwischen 10.000 Euro und 10 Millionen Euro möglich. Laufzeit: bis zu 10 Jahre (flexible Tilgungsfreijahre).
Wie läuft das Verfahren?
- Das Unternehmen beantragt den Kredit bei seiner Hausbank.
- Bis zu einem LfA-Gesamtrisiko von 250.000 Euro gilt ein vereinfachtes Beantragungs- und Bearbeitungsverfahren; die LfA verzichtet auf eine eigene Risikoprüfung.
- Der Kreditantrag wird von der LfA geprüft, zugesagt und über die Hausbank ausgezahlt.
Öffentliche Förderung des Mittelstands
- Wir geben erste Auskünfte über Fördermöglichkeiten, die für Ihr Unternehmen in Frage kommen.
- Der Förderwegweiser des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft gibt Ihnen einen ausführlichen Überblick über alle derzeit in Frage kommenden Fördermöglichkeiten für Unternehmen in Bayern.
- Wollen Sie ausführlich recherchieren? Einen vollständigen, aktuellen Überblick über die Förderprogramme der Länder, von Bund und Europäischer Union erhalten Sie über die Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz. Mittels Suchfunktion werden die einzelnen Förderprogramme aufgelistet. Nutzen Sie dazu die kostenlose Förderdatenbank des Bundes.
- Informationen zu Förderdarlehen der LfA Förderbank Bayern erhalten Sie hier bzw bei der Hotline unter
Abteilung Förderberatung unter Tel. 089 2124-1000. Zu Programmen der KfW Mittelstandsbank finden Sie
Informationen hier bzw. im KfW Info-Center unter Tel. 0800 5399001. Informationen zur
Bürgschaftsbank Bayern finden Sie hier oder unter Tel. 089 / 545857-0. - Hier finden Sie außerdem wichtige Begriffserklärungen rund um Fördermittel zur Finanzierung:
- Betriebsmittel: Laufende Betriebskosten wie Gehälter, Mieten/Pachten, Werbung, Bürobedarf, Telekommunikation u.ä.
- Investitionen: Alle bilanziell aktivierbaren Gegenstände des Anlagevermögens, z.B. Grundstücke/Gebäude incl. Nebenkosten, bauliche Investitionen, Maschinen, Betriebseinrichtung, Hard- und ggf. auch Software. Darüber hinaus kann über Förderprogramme für Investitionen bei Gründungsvorhaben z.B. die Anschaffung eines ersten Warenlagers oder eine einmalige Franchise-Gebühr finanziert werden.
- Tätige Beteiligung: Bestimmte Fördermittel setzen eine tätige oder aktive Beteiligung des Antragstellers voraus bzw. unterstützen diese. Eine solche ist gegeben, wenn der Beteiligte ausreichenden unternehmerischen Einfluss auf das Unternehmen ausüben kann. Durch seine
Beteiligung gründet er eine unternehmerische Existenz bzw. wird/ist aktiver Mitunternehmer. In der
Regel setzt dies mindestens einen Gesellschaftsanteil von 10 Prozent voraus und eine Teilhabe in
der Geschäftsleitung. - Hausbankprinzip:
Alle Anträge auf Förderprogramme müssen über die Hausbank, d. h. über ein Kreditinstitut Ihrer
Wahl, gestellt werden. Diese prüft und entscheidet über den Antrag und führt im weiteren den Kontakt mit den Förderstellen. Eine direkte Antragstellung bei den Förderinstituten ist nicht möglich.
Zudem besteht kein Rechtsanspruch auf jegliche Förderprogramme. - Vorhabensbeginn:
Die Antragstellung für ein Förderprogramm hat grundsätzlich vor Beginn des zu finanzierenden
Vorhabens bzw. der entsprechenden Maßnahme zu erfolgen. Als Vorhabensbeginn gilt
grundsätzlich der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages, also das Eingehen eines
wesentlichen finanziellen Engagements. Rechtliche und organisatorische Vorbereitungen wie die
Gewerbeanmeldung oder der Eintrag in das Handelsregister bzw. die Handwerksrolle stellen
keinen Vorhabensbeginn dar. - Haftungsfreistellung:
Bei bestimmten Förderprogrammen besteht für Ihre Hausbank die Möglichkeit eine
Risikoentlastung vom Förderinstitut in prozentual festgelegter Höhe zu erhalten (stets nur anteilig!).
Tritt der Insolvenzfall ein, ist die Hausbank zunächst verpflichtet, die vom Kreditnehmer gestellten
Sicherheiten zu verwerten. Vom verbleibenden Restbetrag übernimmt das Förderinstitut den
anteiligen Ausfall, es verbleibt demnach immer ein Restausfallrisiko bei der Hausbank. - De Minimis-Regelung / KMU:
Bestimmte Beihilfen dürfen nur zu Gunsten von KMU ("kleine und mittlere Unternehmen") gewährt
werden. Die Definition der EU-Kommission: Kleine und mittlere Unternehmen sind Unternehmen, die weniger als 250 Mitarbeiter beschäftigen und entweder einen Jahresumsatz von höchstens 50 Mio. EUR erzielen oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Mio.
EUR erreichen. Zwei Kriterien (Beschäftigtenzahl, Umsatz oder Bilanzsumme) müssen gleichzeitig
erfüllt sein. Hat ein Unternehmen vor- oder nachgelagerte Partnerunternehmen oder verbundene
Unternehmen so ist dies bei der Berechnung der Mitarbeiterzahl und der finanziellen
Schwellenwerte zu berücksichtigen. Die Schwellenwerte beziehen sich auf den letzten
durchgeführten Jahresabschluss. Das Unternehmen erwirbt bzw. verliert den KMU-Status, wenn es
in zwei aufeinander folgenden Geschäftsjahren die genannten Schwellenwerte unter- bzw.
überschreitet.
- Welcher Förderkredit eignet sich bei einer Unternehmensgründung? Hier wird häufig der LfA Startkredit oder der ERP-Gründerkredit in den Varianten "Startgeld" oder "Universell" (KfW) eingesetzt, im Zusammenhang mit der Neuerrichtungen und Einrichtungen von Betrieben, Betriebsübernahmen, von tätigen Beteiligungen sowie für die Anschaffung eines ersten Warenlagers. Mit dem ERP-Gründerkredit "Startgeld" werden auch Betriebsmittel finanziert.
Vorteile:
-Zinsverbilligtes Darlehen,
-Als Zusatzsicherheit ist eine 70 %ige (LfA) bzw. 80 %ige (KfW) Haftungsfreistellung möglich,
-Es sind verschiedene Laufzeiten (z.B. LfA bis zu 20 Jahren) und Tilgungsfreijahre vereinbar.
Über den LfA Startkredit können Förderdarlehen bis zu 10 Mio. EUR in Anspruch genommen werden. Beim
ERP-Gründerkredit-"Startgeld" beträgt der Darlehenshöchstbetrag TEUR 100, beim ERP-Gründerkredit-"Universell" sogar bis zu 25 Mio. EUR. Es gelten Mindestbeträge für die verschiedenen
Darlehensprogramme. - Wie können Sachinvestitionen finanziert werden?
Zur Finanzierung von Gebäuden, von Erweiterungen und Maschinen wird häufig der LfA Investivkredit
eingesetzt. Hier können bis zu 100 % der Investitionen finanziert werden. Die Laufzeiten betragen zwischen
3 und 20 Jahren.
Vorteile:
-Zinsverbilligtes Darlehen,
-Als Ersatzsicherheit kann eine 60 %ige Haftungsfreistellung beantragt werden,
-Über den LfA Investivkredit können Darlehen bis 10 Mio. EUR in Anspruch genommen werden. Sind die
Fördervoraussetzungen im Einzelfall nicht erfüllt, kann alternativ z.B. der LfA Universalkredit eingesetzt
werden. Hier beträgt der Darlehenshöchstbetrag ebenfalls 10 Mio. EUR. Als weitere Alternative steht der KfW Unternehmerkredit zur Verfügung. - Welche Förderung eignet sich bei Betriebsmittelbedarf? (z.B. für Marketing-/Vertriebs-aufwendungen, neue Mitarbeiter, Bürokosten)
Hier handelt es sich nicht um Investitionen, sondern um Betriebsmittelkosten.Diese können über den KfW Unternehmerkredit Betriebsmittel finanziert werden. Die Laufzeit des Förderkredits beträgt 5 Jahre und sollte in Relation zum Vorhaben stehen. Wenn das stark voneinander abweicht, sollte das Darlehen mit Kreditsicherheiten unterlegt werden (z.B. Grundschulden auf Immobilien, Rückkaufswert Lebensversicherung).
Das Kreditrisiko muss von der Hausbank mitgetragen werden. - Welche Förderkredite bestehen bei Liquiditätsengpass?
In Konsolidierungsphasen müssen oft Kontokorrent- oder Lieferantenkredite umgeschuldet werden oder es
entsteht zusätzlicher Finanzierungsbedarf zur Vorfinanzierung neuer Aufträge. Hierfür kann der LfA
Akutkredit eingesetzt werden.
Die Mindestdarlehenslaufzeit beträgt vier Jahre, davon ein Jahr tilgungsfrei, sofern die Hausbank dies
mitträgt (=> kurze Laufzeiten, wenn ein i.d.R. auch kurzfristiger Kontokorrentkredit umgeschuldet
wird). Andererseits macht die Umschuldung eines tilgungsfreien Kontokorrent- oder Lieferantenkredits auf
ein Tilgungsdarlehen nur Sinn, wenn sowohl Zins- wie auch Tilgungsleistungen durch den Betrieb erbracht
werden können (=> möglichst lange Laufzeiten: hierdurch wird die Rückzahlung gestreckt).
Als Basis sollte eine Gewinn- und Verlustplanung sowie eine Kapitaldienstrechnung (Einkünfte abzgl. Lebenshaltungskosten und Steuern müssen höher sein als die zusätzliche Zins- und Tilgungsbelastung) zu erstellen.
Für Unternehmen in Krisensituationen steht insbesondere die "LfA Task Force" mit Beratungsleistungen
zur Verfügung. - Zuschüsse: Welche Fördermaßnahmen gibt es bei Finanzierungen? Oberbayern ist kein spezielles Fördergebiet. Daher stehen Zuschüsse nur in sehr beschränktem Umfang zur Verfügung. Sie können in der Regel nur in Gemeinden des ländlichen Raumes für Investitionen über mind. 1.000.000 Euro vergeben werden, die mit der Schaffung von Arbeitsplätzen verbunden sind und von KMU-Unternehmen getätigt werden.
Die Höhe der Zuschüsse liegt bei max. 15 % der Gesamtkosten. Über Details informiert Sie die Regierung von Oberbayern. Darüber hinaus gibt es z.B. Zuschüsse über das Sonderförderprogramm Tourismus für Betriebe des Gastgewerbes durch Zinsverbilligung für Darlehen.
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- Zuschüsse für Coaching-Programme Sie brauchen Beratung zur Unternehmensgründung, zur Unternehmenübernahme oder Unternehmensbeteiligung? Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz vergibt Zuschüsse zwischen 50 und 90 % für Unternehmensberatungen. Das Angebot richtet sich an junge wie etablierte mittelständische Unternehmen in jeder Entwicklungsphase bis hin zu solchen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten. Die IHK ist dazu Ihr erster Ansprechpartner. Nähere Informationen zu den Coaching-Förderprogrammen finden Sie hier.
- Welche Förderprogramme stehen zur Verfügung, wenn Sicherheiten fehlen? Grundsätzlich muss jeder Kredit banküblich besichert werden, unabhängig davon, ob ein Förderkredit oderein Hausbankdarlehen angefragt wird.
- Die kreditgebende Bank lässt sich dabei Vermögenswerte (private oder gewerbliche Immobilien, Warenlager, Maschinen, Forderungen etc.) verpfänden, abtreten oder sicherungsübereignen. Beispielhafte bankinterne Wertansätze bei Sicherheiten sind Bankguthaben: 100 %; Festverzinsliche Wertpapiere: 80 %; Aktien: max. 50 %; Lebensversicherung: Rückkaufswert 100%; Bausparvertrag: Sparguthaben + Zinsen: 100%; Immobilien: Wohnhäuser ca. 80 %, Gewerbeimmobilien ca. 50 %, Forderungen: kaum über 25 %; bei Versicherungsdeckung bis max. 40 %; Warenbestand: häufig ohne Ansatz; Bürgschaften: von privat häufig ohne Ansatz, bei Förderinstituten 100 %.
- Bürgschaften der LfA Förderbank Bayern und der Bürgschaftsbank Bayern. Sie dienen als Ersatzsicherheit für die Hausbank und können als zusätzliche Besicherung von Kontokorrent- bzw. Betriebsmittelkrediten, Avalen und Darlehen beantragt werden. Die Bürgschaftshöhe liegt je nach Finanzierungsanlass und -risiko bei 50 - 80 % der Kreditsumme. Es fallen Kosten in Form einer Avalprovision an, die sich an Laufzeit und Finanzierungsrisiko orientiert (i.d.R. 0,8% - 3% p.a. zzgl. Bearbeitungskosten). Vorteile: -Zusatzsicherheit für die Hausbank günstigere Darlehenskonditionen aufgrund besserer Besicherung, -Flexibles und individuell gestaltbares Förderinstrument für alle Kreditarten und Laufzeiten
- Für Firmen mit projektbezogener Geschäftstätigkeit (z. B. Maschinenbau, Bau-/Baunebengewerbe, Ingenieurbüros) steht mit den LfA Auftragsgarantien ein spezielles Programm zur Besicherung von auftragsbezogenen Finanzierungen größerer Projekte bereit. Hier finden Sie mehr Informationen.
- Beteiligungskapital/ Venture Capital als Alternative zum Bankdarlehen ist in den Unternehmensphasen Gründung und Wachstum zur Stärkung des eingesetzten Eigenkapitals häufig die einzige Alternative. Es gibt die Möglichkeit, auf die für Eigenkapitalfinanzierung spezialisierten Stellen zurückzugreifen.
- Eigenkapitalprogramm der LfA Förderbank Bayern für Existenzgründer Die Verfügbarkeit ist in den ersten fünf Jahren nach Gründung möglich; die Kredithöhe ist 20.000 - 250.000 Euro mit Laufzeit von 10 Jahren, tilgungsfrei. Es müssen keine Sicherheiten gestellt werden. Voraussetzung ist ein angemessener Eigenkapitaleinsatz des Gründers. Der Antrag kann direkt bei der LfA Förderbank Bayern gestellt werden. Weitere Informationen finden Sie hier oder Sie vereinbaren ein Vorgespräch mit der IHK unter: Tel. 089 5116-2222 oder beratung@muenchen.ihk.de.
- Eigenkapitalprogramm der KfW-Bankengruppe (max. 500 TEUR): Gründer können dieses Programm in den ersten drei Jahren ihrer Geschäftstätigkeit einsetzen. Laufzeit: 10 Jahre. Tilgung: nach 7 Jahren in vierteljährlich gleich hohen Raten bis zum Laufzeitende. Es sind keine Sicherheiten erforderlich. Sie müssen allerdings 15 % der förderfähigen Kosten in Form von Eigenmitteln einbringen. Die KfW stockt diese Eigenmittel um 30 % auf 45 % der förderfähigen Kosten auf, die restlichen 55 % sind anderweitig zu finanzieren. Die Antragstellung erfolgt über die Hausbank, das Risiko für die Aufstockung der Eigenmittel übernimmt jedoch zu 100 % die KfW. Mehr Informationen und Konditionen finden Sie hier.
- Eigenkapitalprogramm der Bayerischen Beteiligungsgesellschaft (BayBG): Die BayBG bietet Finanzierungskonzepte im Bereich der Eigenkapitalfinanzierung für die Unternehmensentwicklung. Die Kombination mit anderen Programmen ist möglich und häufig sehr sinnvoll. Die Antragsstellung erfolgt direkt über die BayBG. Mehr Informationen finden Siehier.
- Eigenkapitalprogramme für innovative Unternehmen über Bayern Kapital: Bayern Kapital bietet jungen Technologieunternehmen maßgeschneiderte Finanzierungskonzepte im Bereich der Eigenkapitalfinanzierung für die Entwicklung und Markteinführung innovativer Produkte und Verfahren. Die Kombination mit den oben genannten Programmen ist möglich und häufig sehr sinnvoll. Die Antragsstellung erfolgt direkt über Bayern Kapital. Weitere Informationen finden Sie hier.
- Crowdfunding als Finanzierungsalternative Der Unternehmer als Projektinitiator gibt seinen Unterstützern Anerkennung z.B. in Form des mitfinanzierten Projektgegenstands oder von Sachwerten. Über eine Online-Community kann eine Projektumsetzung ermöglicht werden.
- Beim Crowdinvesting erwerben die Geldgeber Anteile am Unternehmen und partizipieren anteilig am Gewinn sowie an der Unternehmenswertsteigerung am Unternehmen. Weitere Informationen finden Sie hier.
- Mikrofinanzierung für Kreditbeträge bis 25.000 EUR
- Die Mikrofinanzierung ist eine alternative Finanzierungsform für Neugründer und Unternehmer. Sie ist gedacht für Finanzierungsvorhaben von kleinen und jungen Unternehmen, die über Hausbanken keine Kredite erhalten. Finanziert werden aber ausschließlich betriebliche Aktivitäten. Bei einer Kreditvergabe an eine juristische Person ist zudem eine Mithaftung des Unternehmers erforderlich. Mikrokredite haben z. B. zur Vorfinanzierung von Aufträgen kurze Laufzeiten von wenigen Monaten, bei der Finanzierung von Investitionen bis zu maximal drei Jahren. Die Kreditaufnahme erfolgt meist in kleinen Schritten von beispielsweise 1.000, 5.000 oder 10.000 Euro. Nach erfolgreicher Rückzahlung sind Erhöhungen bis zu 20.000 Euro möglich. Die Kombination von Mikrokrediten mit anderen Fördermitteln ist im Rahmen geltender Bestimmungen grundsätzlich möglich. Andere Angebote, wie z. B. das Gründercoaching Deutschland dürfen jedoch nicht als verpflichtende Voraussetzung für die Kreditvergabe eingesetzt werden. Die Kreditanfrage ist an ein Mikrofinanzinstitut freier Wahl zu richten. Dieses informiert dann über die nächsten Schritte. Details zum Mikrokredit und Mikrofinanzinstitute finden Sie hier.
- Welche Kombination aus Eigenkapital und Fremdkapital ist optimal?
- Für eine gesunde Unternehmensentwicklung und das angestrebte Wachstum sollten Sie sich regelmäßig Gedanken darüber machen, wie hoch der Eigenkapitaleinsatz sein muss, damit eine solide Basis für die nächsten Jahre geschaffen wird. Grundsätzlich gilt: Bilanzielle Verluste, die aufgrund von Anfangsinvestitionen entstehen, sollten über Eigenkapital finanziert werden.
- Bei der angepeilten Eigenkapitalquote, d. h. der gewünschten Relation von Bilanzsumme und Eigenkapital, sollte auf Branchendurchschnittswerte Bezug genommen werden. Individuell sollte Berücksichtigung finden, wie hoch die Risiken Ihres persönlichen Geschäftsmodells sind. Entsprechen diese dem Branchendurchschnitt, sollten Sie mindestens die durchschnittliche Eigenkapitalhöhe Ihrer Branche anvisieren. Entsprechen diese dem Branchendurchschnitt, sollten Sie mindestens die durchschnittliche Eigenkapitalhöhe Ihrer Branche anvisieren. Höhere Risiken erfordern wiederum eine höhere Eigenkapitalquote.
- Das unternehmerische Risiko sollte "fair" auf alle Kapitalgeber verteilt werden, d.h. die Gesellschafter sollten entsprechend Ihrer Gewinnpartizipationschancen am Unternehmen entsprechend auch mit Eigenkapital ins Risiko gehen.
Fördermittel für Beratungsleistungen und Coaching-Programme
Suchen Sie fachkundigen Rat und intensive Begleitung zu einzelnen Themengebieten, wie z. B. zu Marketing, Social-Media-Planungen, Personal-Konzepten oder zur Businessplanerstellung? Eine individuelle Begleitung durch einen erfahrenen Berater/Coach kann durch einen Zuschuss von 50 - 90 % der Kosten gefördert werden. Je nach Situation stehen zwei verschiedene Förderprogramme zur Verfügung:
- Bayerisches Vorgründungs- und Nachfolgecoaching - für Nachfolger, die ein Unternehmen übernehmen möchten
- Bundesprogramm (BAFA-Coaching) Förderung unternehmerischen Know-hows
- RID-Stiftung: Förderung zur Optimierung einer E-Commerce-Strategie, Siehe Link
Weitere Informationen zur Beratungsförderung
Fördermittel für Innovation und Digitalisierung
Förderprogramme sollen die Wirtschaft stärken, indem Schlüsseltechnologien oder Themen mit Bedeutung für die Wirtschaftsdynamik (z.B. Unternehmensgründungen) mit öffentlichen Mitteln unterstützt werden. Bei der Innovationsförderung stehen vor allem der Technologiebezug oder Forschungs- und Entwicklungsvorhaben (FuE) im Fokus. Von der Förderung profitieren in der Regel kleine und mittlere Unternehmen (KMU).
Förderung einer Beratungsleistung
Förderung von Aufträgen zur IT-Sicherheit, Innovation und Digitalisierung an externe Dienstleister
Förderung von eigenen FuE-Projekten
- Bayerisches Technologieförderungs-Programm (BayTP+)
- ZIM Einzelprojekte - Antragsstellung ist befristet ausgesetzt.
- IGP Innovationsprogramm für Geschäftsmodelle und Pionierlösungen
- Bayerisches Programm zur Förderung technologieorientierter Unternehmensgründungen (BayTOU)
- WIPANO - Wissens- und Technologietransfer durch Patente und Normen
Förderung von FuE-Projekten im Verbund
- ZIM Kooperationsprojekte - Antragsstellung ist befristet ausgesetzt. Informationen finden Sie hier
- Bayerisches Verbundforschungsprogramm BayVFP
- IGP
- KMU-innovativ
- Bayerische Forschungsstiftung
Weitere Informationen zu Innovationsförderprogrammen
Erfahren Sie hier die Details zu den Förderprogrammen, sowie alle Phasen der Förderung die Sie kennen sollten.
Fördermittel zur Klimaneutralität
Die Fördermittel richten sich an Unternehmen, die sich mit der Erhebung und zielgerichteten Reduktion von Treibausgasen in ihren Prozessen und Produkten befassen. Je nach Größe und Branche sind der dahinter stehende Aufwand und Lösungen verschieden.
- Die Klimaschutzoffensive für den Mittelstand der KfW: Das Förderprogramm soll KMU`s bei Investitionen in ambitionierte Maßnahmen für Klimaschutz und Nachhaltigkeit unterstützen. Es bietet zinsgünstige Kredite in Verbindung mit einem „Klimazuschuss“ für bestimmte Investitionen. Förderfähig sind:
- Investitionen in Anlagen und Anlagenmodernisierungen zum Beispiel für die Herstellung klimafreundlicher Technologien und Produktionsverfahren,
- Energiespeicher,
- CO2-Transport und -Speicherung,
- Nachhaltige Mobilität und Green IT.
Der Kreditbetrag kann pro Vorhaben bis zu 25 Mio. Euro betragen, es werden bis zu 100 % der förderfähigen Kosten finanziert. Der zusätzliche Klimazuschuss beträgt anfangs bis zu 6 % des Kreditbetrags. Mehr zur Antragsberechtigung und den Förderbedingungen finden Sie hier
- Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) unterstützt Unternehmen im Rahmen der Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz, eigene Transformationskonzepte zu erarbeiten und umzusetzen.
- Unter dem „Modul 5: Transformationskonzepte“ der BAFA-Bundesförderung können insbesondere zu folgenden Leistungen Fördermittel beantragt werden:
- Erstellung und Zertifizierung einer CO2-Bilanz
- (Energie-)Beraterkosten im Zusammenhang mit dem Transformationskonzept, inkl. Einführung von Umsetzungsprozessen
- Sonstige Posten mit nachgewiesenem Bezug zum Transformationskonzept, betrifft u. a. Ausgaben für unternehmensübergreifende Beratung (z. B. innerhalb Lieferkette im Rahmen eines sog. Gemeinsamen Konvoi-Verfahrens)
- Messungen, Datenerhebungen und Datenbeschaffungen für ein Transformationskonzept. Die Förderquote beträgt 50 % der zuwendungsfähigen Kosten. KMU erhalten einen Bonus von 10 %-Punkten. Die max. Förderung liegt bei 80.000 Euro je Konzept.
Mehr Details zur BAFA-"Modul 5" siehe Link.
- Weitere Fördermittel zur Treibhausgasreduktion sind:
- Das Förderprogramm Dekarbonisierung in der Industrie des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Nukleare Sicherheit (BMU) unterstützt bis 2024 mit rund 2 Mrd. Euro energieintensive Branchen dabei, schwer vermeidbare prozessbedingte Treibhausgasemissionen durch innovative Technologien zu reduzieren. Förderfähig sind Projekte in energieintensiven Industrien mit prozessbedingten Emissionen, die geeignet sind, die Treibhausgasemissionen möglichst weitgehend und dauerhaft zu reduzieren.
Gefördert werden z.B. die Forschung und Entwicklung ab Technologiereifegrad (TRL) 4, die Erprobung in Versuchs- bzw. Pilotanlagen sowie Investitionen in Anlagen im industriellen Maßstab. Hierzu zählen Maßnahmen mit folgendem Fokus: Innovative und hocheffiziente Verfahren zur Umstellung auf strombasierte Verfahren,
integrierte Produktionsverfahren sowie innovative Verfahrenskombinationen, Erforschung&Entwicklung& Erprobung von Alternativen zu Produkten, die in ihrer Herstellung prozessbedingte Emissionen verursachen,
Treibhausgasarme oder -neutrale Herstellungsverfahren für diese alternativen Produkte und Investitionen in Anlagen, Brückentechnologien für substanzielle Schritte hin zur Treibhausgasneutralität, Monitoring und Evaluierung zur Erfolgskontrolle. - Zudem gibt es eine Reihe von Landes- sowie Bundesprogrammen, die Unternehmen bei der betrieblichen Energie- und Klimawende finanziell unterstützen wie das das Bayerische Wirtschaftsministerium.
- Weitere Fördermittel des Bundes, der Länder und der EU finden Sie hier mit der Suchfunktion in der Förderdatenbank des BMWi.
- Weitere Fördermittel zu Klimaschutz und Energiewende finden Sie hier.
- Das Förderprogramm Dekarbonisierung in der Industrie des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Nukleare Sicherheit (BMU) unterstützt bis 2024 mit rund 2 Mrd. Euro energieintensive Branchen dabei, schwer vermeidbare prozessbedingte Treibhausgasemissionen durch innovative Technologien zu reduzieren. Förderfähig sind Projekte in energieintensiven Industrien mit prozessbedingten Emissionen, die geeignet sind, die Treibhausgasemissionen möglichst weitgehend und dauerhaft zu reduzieren.
Fördermittel zur Energieeffizienz
Das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie bietet zahlreiche energierelevante Förderinstrumente.
Die Broschüre "Wegweiser für Energieprojekte in Bayern" ist eine praktische Orientierungshilfe und unterstützt zielgerecht die einzelnen Akteure, damit das Team Energiewende Bayern weiterwachsen kann.
Fördermittel zum betrieblichen Umweltschutz
Vom Verpackungsgesetz über den IHK ecoFinder bis zum Chemikalienrecht – hier erhalten Unternehmen Informationen zum betrieblichen Umweltschutz und zu Fördermitteln.
Link zum betrieblichen Umweltschutz
Fördermittel für leichte und schwere Nutzfahrzeuge mit alternativen und klimaschonenden Antrieben
Mit dem Förderprogramm nach der „Richtlinie über die Förderung von leichten und schweren Nutzfahrzeugen mit alternativen, klimaschonenden Antrieben und dazugehöriger Tank- und Ladeinfrastruktur für elektrisch betriebene Nutzfahrzeuge (reine Batterieelektrofahrzeuge, von außen aufladbare Hybridelektrofahrzeuge und Brennstoffzellenfahrzeuge)“ (Richtlinie KsNI) sollen die Treibhausgasemissionen durch den Einsatz von alternativen Antrieben und Kraftstoffen im straßengebundenen Güterverkehr gesenkt werden. Der Bund gewährt hierzu Zuschüsse.
Link Fördermittel für leichte und schwere Nutzfahrzeuge
Fördermittel zur E-Mobilität
Mit E-Autos verringert sich die Belastung in Städten und Ballungsräumen mit Luftschadstoffen. Damit kann die E-Mobilität einen wichtigen Beitrag zur Bewältigung den großen globalen Herausforderungen wie Klimawandel und Ressourcenknappheit leisten. E-Fahrzeuge lassen sich bereits heute wirtschaftlich betreiben und in Unternehmen nutzen. Informationen und Fördermittel finden Sie im nachfolgenden Link.
Fördermittel zur Internationalisierung
Fördermittel zur Internationalisierung
Mit Go International wird die Internationalisierungsstrategie der KMUs zur Erschliessung von neuen Zielmärkten gefördert. Siehe Link
BAFA - Förderprogramm INVEST
Das Förderprogramm INVEST bedeutet nicht nur finanzielle Erleichterungen für junge, innovative Unternehmen, sondern bringt auch Steuer-Vorteile für Investoren. Dadurch werden junge Unternehmen bei der Suche nach Kapitalgebern unterstützt. Private Investoren (insbesondere Business Angels) sollen angeregt werden, Wagniskapital für diese Unternehmen zur Verfügung zu stellen. Die Unterstützung setzt sich dabei aus einem Erwerbszuschuss und einem Exitzuschuss zusammen. Informationen zu den Steuervorteilen und den Voraussetzungen der Förderfähigkeit finden Sie im nachfolgenden Link.
Fördermittel zur Standortwahl München & Oberbayern
Sie machen sich selbstständig und suchen einen geeigneten Standort? Sie führen bereits ein Unternehmen, sind mit Ihrem aktuellen Sitz nicht zufrieden und suchen einen neuen Standort? Eine getroffene Standortentscheidung ist bei Fehleinschätzung aus finanziellen und vertragsrechtlichen Gründen häufig nur schwer zu revidieren. Mehr Informationen finden Sie in den nachfolgenden Links.
Link Standortförderung über Regierung von Oberbayern
Fördermittel zur Einstellung von Arbeitnehmern
Die Bundesagentur für Arbeit leistet in vielen Fällen finanzielle Hilfen, z.B. bei der Einstellung von Arbeitnehmern mit Vermittlungshemmnissen (sog. Eingliederungszuschuss). Ebenso bietet das Integrationsamt finanzielle Hilfen an. Wir zeigen, wie Sie diese Mittel nutzen können.
Informationen zu Fördermitteln bei der Einstellung von Arbeitnehmern.
Noch bis Dezember 2022: Fördermittel für geistiges Eigentum von KMUs
Die EU-Kommission fördert Marken-, Patent- bzw. Designanmeldung von KMU mit einem Zuschuss von bis zu 2.250,- EUR. Anträge können jetzt und bis Ende des Jahres 2022 gestellt werden.
Weitere Informationen zu den Fördermitteln für Rechte des geistiges Eigentums von KMU
Transformationsfonds Bayern
Mit den Mitteln des Fonds investiert die LfA als Co-Investor in mittelständische Unternehmen in Bayern, die sich vor dem Hintergrund von Digitalisierung, Klima- und Mobilitätswandel in einer Phase der Transformation befinden. Auch kann sich der Fonds an anderen Investmentfonds beteiligen, die in mittelständische Unternehmen in der Transformationsphase investieren und/oder die Transformation der bayerischen Wirtschaft unterstützen. Der Fonds soll zur Stärkung der Eigenkapitalbasis dieser Unternehmen beitragen und agiert hierbei als Beteiligungsgeber.
Voraussetzungen einer Beteiligung
- Unabhängige private Finanzinvestoren (Beteiligungsgesellschaften, Corporate Venture Gesellschaften, Family Offices, Stiftungen, etc.) stehen als Lead-Investoren mit Mitteln in zumindest gleicher Höhe zur Verfügung.
- Der Beteiligungsantrag beim Transformationsfonds Bayern kann gestellt werden, sobald der unabhängige private Lead-Investor das Unternehmenskonzept und das Transformationsvorhaben geprüft hat und zur Übernahme einer Beteiligung bereit ist. Der Beteiligungsantrag wird vor dem Abschluss der Beteiligungsvereinbarung zwischen dem Unternehmen und dem privaten Investor gestellt.
- Der Fonds beteiligt sich zu gleichen Bedingungen (pari passu) wie die unabhängigen privaten Beteiligungsgeber.
- Die Beteiligungsmittel dürfen nur zur Finanzierung des Transformationsvorhabens verwendet werden. Durch die Mittel aus der Fondsbeteiligung erfolgt keine Ablösung von Altverbindlichkeiten.
- Grundsätzlich ohne Brancheneinschränkung.
Eckdaten des Fonds
Fondsvolumen200 Mio. Euro
Fondslaufzeit: 17 Jahre mit Verlängerungsoption
Investitionsphase 7 Jahre mit Verlängerungsoption (Follow-On-Investments sind auch danach möglich)
Beteiligungshöhe: 2,5 Mio. Euro bis max. 10 Mio. Euro je Unternehmen bzw. Fondsinvestment
Beteiligungslaufzeit i.d.R. 4 bis max. 12 Jahre; grundsätzlich orientiert an der Beteiligungsdauer des/der privaten Investor/en bzw. an der Laufzeit der Investmentfonds
Beteiligungsart in offener Form und/oder mit Mezzaninekapital (typisch stille Beteiligung, Genussrechtskapital, Nachrangdarlehen)
Aktuelle Ratgeber
Beratung zu Finanzierung und Fördermöglichkeiten
- Beratung Liquiditätsoptimierung
- Betriebswirtschaftliche Beratung: Finanzierung und Förderung
- Förderberatung Innovationen
- Förderberatung Internationalisierung
- Förderberatung: Förderung Unternehmerisches Know-How (BAFA-Coaching)
- Förderberatung zur Digitalisierung mit dem Programm der BAFA "Digital Jetzt"