IHK Ratgeber

Finanzierung und Förderung für Unternehmen

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Ob für Entwicklung neuer Produkte und Dienstleistungen, den Kauf neuer Maschinen oder Investitionen in die Digitalisierung – es bieten sich eine Vielzahl von Finanzierungsformen und öffentlichen Fördermitteln für Unternehmen an. Der Ratgeber gibt Ihnen einen Überblick, welche dies sind und wie sie sich voneinander unterscheiden.

Inhalt

Kreditfinanzierungen

Bürgschaft als Ersatzsicherheit

Wichtiges rund um Kredite

Finanzierungsalternativen

Eigenkapitalfinanzierung

Finanzierung von Auslandsgeschäften

Förderungen und Zuschussprogramme

Beratung zur Finanzierung für Unternehmer nach der Gründungsphase

Bankkredite

Sollte das Unternehmen mit Kreditbedarf noch keine Erträge bzw. positive Cash Flows erwirtschaftet haben, so eignet sich die Kreditfinanzierung noch nicht. Es ist zunächst zu prüfen, ob eine Eigenkapitalfinanzierung möglich ist.

Sofern bereits Daten zum Jahresabschluss aus den Vorjahren zumindest über 2-3 Geschäftsjahre vorliegen, muss für eine Kreditfinanzierung ein geeignetes Verhältnis zwischen Eigen- und Fremdkapital bestehen. Zur besseren Orientierung sollten dabei branchenübliche Finanzkennzahlen zum Vergleich verwendet werden. Diese können bei Verbänden und Banken angefragt werden.

Die Höhe der maximalen Kreditaufnahme wird u.a. über die Ertragsstärke des Unternehmens ermittelt. Dabei kann die Kennzahl des EBITDA (Gewinn vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen) als Grundlage mit dem 3-4 fachen Wert angenommen werden.

Tipp: Bereiten Sie Ihr Bankgespräch gut vor. Informieren Sie sich rechtzeitig über mögliche Kreditarten und sehen Sie sich im nebenstehenden Download-Bereich das pdf-Dokument "Kreditverhandlungen erfolgreich führen" durch.


  • Investitionskredite sind mittel- bis langfristiger Kredite an Unternehmen zur Finanzierung des Anlagevermögens. Mit diesen Krediten werden v.a. Anlagegüter wie Produktionsanlagen, Lagerhallen oder Fahrzeuge finanziert, die dem Unternehmen langfristig zur Verfügung stehen.
  • Betriebsmittelkredite sind kurzfristige Kredite an Unternehmen zur Finanzierung des Umlaufvermögens. Mit diesen Krediten wird der Zeitraum zwischen den Waren- und Rohstoffeinkäufen und der Absatz der Produkte überbrückt, die Rückzahlung erfolgt aus den Umsatzerlösen. In laufenden Produktionsprozessen wird dieser Kredit häufig immer wieder neu benötigt und deshalb durch Prolongationen auch länger zur Verfügung gestellt.
  • Schuldscheindarlehen sind Darlehen, über die ein Schuldschein ausgestellt wird. Schuldscheindarlehen sind anleiheähnliche, langfristige Großkredite. Die Kredite werden gegen Schuldscheine von Banken, Versicherungen u.a. Kapitalsammelstellen an Industrieunternehmen und die öffentliche Hand gegeben. Der Schuldschein beherbergt dabei die Verpflichtung zur Rückzahlung und zur Entrichtung der Zinsen. Er dient als Beweis für die Vergabe des Kredites Schuldscheindarlehen werden nicht an der Börse gehandelt.
  • Avalkredite sind ein Oberbegriff von Bürgschafts- und Garantieerklärungen, die Kreditinstitute zugunsten eines Kunden abgeben. Haftungsübernahme erfolgt durch Kreditinstitute (Avalkreditgeber) für und im Auftrag eines Kunden (Avalkreditnehmer) gegenüber Dritten im In- oder Ausland (Begünstigter). Die Bank stellt dabei keine liquiden Mittel, sondern ihre eigene Kreditwürdigkeit zur Verfügung (Kreditleihe).
  • Roll-over-Kredite sind mittel- bis langfristige Kredite mit spezieller Zinsvereinbarung. Der Zinssatz wird nicht für die gesamte Laufzeit festgelegt, sondern periodisch an den Markt-(Referenz-)zinssatz (z.B. EURIBOR, LIBOR) angepasst. Die Kreditlaufzeit wird in Zinsperioden (Roll-over-Perioden) untergliedert (Zeitspanne zumeist ein bis zwölf Monate); während dieses Zeitraums bleibt der Zinssatz konstant. Nach Ablauf der Zinsperiode findet eine Anpassung für die nächste Zinsperiode statt. Das Risiko bzw. die Chance einer Zinsänderung trägt hier der Schuldner.

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LfA-Kredite

Die LfA Förderbank Bayern fördert Wachstumsinvestitionen nahezu aller mittelständischen Unternehmen, die wirtschaftlich selbständig sind und ihren Sitz in Bayern haben. Grundsätzlich fördert die LfA Finanzierungen, die im Zusammenhang mit betrieblichen Wachstumsvorhaben stehen. Die am häufigsten genutzten Kredite sind wie folgt:

Universalkredit

  • Für Unternehmer und Freiberufler mit Jahresumsatz bis zu 500 Mio. EUR
  • Kredite ab 25.000 EUR bis 25 Mio. EUR
  • Zinssätze im unteren marktüblichen Bereich
  • Kurze und lange Laufzeiten mit Tilgungsfreijahren (ab 3 bis 20 Jahre)
  • Link: LfA Universalkredit

Innovationskredit 4.0

  • Antragsberechtigt sind kleine und mittlere gewerbliche Unternehmen einschließlich neu gegründeter Unternehmen und Angehörige freier Berufe, sowie Small Mid-Caps (Unternehmen, die weniger als 500 Mitarbeiter haben) mit Betriebsstätte oder Niederlassung in Bayern. Voraussetzung bei Small Mid-Caps ist, dass sich diese mehrheitlich in Privatbesitz befinden und deren Gruppenumsatz 500 Mio. EUR nicht überschreitet
  • Entwicklung bzw. Fertigung und/oder Markteinführung neuer oder wesentlich verbesserter Produkte, Verfahren/Prozesse oder Dienstleistungen. Bei Neugründungen muss eine Marktinnovation Gegenstand des Vorhabens sein.
  • Kauf und Implementierung innovativer Fertigungstechnologien für das eigene Unternehmen. Dabei muss es sich um Technologien handeln, die sich in der jeweiligen Branche noch nicht durchgesetzt haben
  • Kredite ab 25.000 EUR bis 7,5 Mio EUR
  • Es gelten die Konditionen des Zusagedatums der LfA
  • Die Höhe des Tilgungszuschusses beträgt bei innovativen Vorhaben 2% und bei innovativen Unternehmen 1% des Zusagebetrages
  • Link: LfA Innovationskredit 4.0

Energie und Umwelt

  • Unternehmen mit weniger als 250 Arbeitskräfte oder Freiberuflich Tätige
  • Jahresumsatz von maximal 50 Millionen EUR oder Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Millionen EUR
  • Gefördert werden besonders klimaschutzrelevante Vorhaben, Investitionen zur Steigerung der Energieeffizienz und zur Nutzung regenerativer Energien sowie Maßnahmen zur Verbesserung des Umweltschutzes und zur Anpassung an den Klimawandel
  • Link: LfA Energiekredit und Energiekredit Plus

Energiekredit und Energiekredit Plus

  • Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und freiberuflich Tätige mit Betriebsstätte oder Niederlassung in Bayern.
  • Gefördert werden Investitionsmaßnahmen zur Stei-
    gerung der Energieeffizienz im Bereich Produktions-
    anlagen und -prozesse. Dabei ist es unerheblich, mit
    welchem Energieträger die Effizienzsteigerung bzw.
    Energieeinsparung erzielt wird.
  • Investitionen, die zu einer Energieeinsparung von
    mindestens 10 % führen, können mit dem Energie-
    kredit (EK5) gefördert werden.
  • Im besonderen Maße zur Steigerung der Energieef-
    fizienz beitragende Maßnahmen, die zu einer Ener-
    gieeinsparung von mindestens 30 % führen, sind im
    Energiekredit Plus (EK6) förderfähig.
  • Förderfähige Investionen sind z.B. Neu- und Modernisierungsinvestitionen u. a. in folgenden Bereichen:
    • Maschinen/Anlagen/Prozesstechnik
    • Druckluft/Vakuum/Absaugtechnikelektrische Antriebe/Pumpen
    • Prozesswärme
    • Prozesskälte, Kühlhäuser, Kühlräume
    • Wärmerückgewinnung/Abwärmenutzung
    (für Produktionsprozesse)
    • Mess-, Regel- und Steuerungstechnik
    • Informations- und Kommunikationstechnik
    • Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen, wenn keine För-
    derung nach dem EEG bzw. dem KWKG in An-
    spruch genommen wird.
  • Förderfähig sind alle aktivierbaren Investitionen, die in
    unmittelbarer Verbindung mit den angestrebten Ener-
    gieeinspareffekten stehen. Dazu zählen auch Aufwen-
    dungen für die Planungs- und Umsetzungsbegleitung,
    Energiemanagementsysteme, der Erwerb gebrauch-
    ter Wirtschaftsgüter sowie Eigenleistungen, soweit
    diese aktivierbar sind.

Alle LfA-Förderkredite werden über die Hausbanken an die LfA gestellt. Weitere Informationen zu den beschriebenen Förderkrediten und zu weiteren Krediten für Innovation, Energie und Umwelt, Stabilisierung und Infrastruktur finden Sie auf der Internetseite der LfA.

Nutzen Sie die kostenfreien Sprechzeiten der LfA zu den Fördermöglichkeiten vom Land Bayern (LfA), um die Finanzierungsalternativen für Ihr Vorhaben kennenzulernen.


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KfW-Förderkredite

Die KfW fördert Unternehmen z.B. in den Bereichen Unternehmensnachfolge, Erweitern & Festigen, Energie & Umwelt, Klimaschutzmassnahmen, Innovation & Digitalisierung sowie Auslandsvorhaben. Alle KfW Förderkredite werden über die Hausbanken gestellt. Die häufigsten genutzten Kredite sind:

KfW-Unternehmerkredit

  • Für etablierte Unternehmen, die mindestens 5 Jahre am Markt sind
  • Für Anschaffungen und laufende Kosten
  • Bis zu 90 % des Bankenrisikos übernimmt die KfW
  • Kleinere und große Kreditbeträge – bis zu 100 Mio. Euro
  • Bis zu 10 Jahre Zeit für die Rückzahlung sowie 2 Jahre keine Tilgung

Direktbeteiligung für Konsortialfinanzierung

  • Für Anschaffungen und laufende Kosten
  • Für Vorhaben in Deutschland
  • Kredit ab 25 Mio. Euro im Rahmen eines Banken­konsortiums
  • Bis zu 80 % des Banken­risikos über­nimmt die KfW
  • Flexible Finanzierungs­strukturen

KfW-Kredit für Wachstum

  • Der Konsortialkredit für Digitalisierung und Innovation
  • Für Investitionen und Betriebsmittel in den Bereichen Innovation und Digitalisierung
  • Für in- und ausländische Unternehmen mit einem Umsatz bis 2 Mrd. Euro
  • Leichterer Kreditzugang, da die KfW einen Teil des Risikos trägt
  • Flexible Finanzierungs­strukturen, Laufzeiten und Konditionen

KfW ERP-Förderkredit KMU

  • Für kleine und mittlere Unternehmen sowie Freiberufler/innen
  • Bis zu 25 Mio. Euro Kredit, bis zu 20 Jahre Zeit für die Rück­zahlung sowie 3 Jahre keine Tilgung
  • Leichter Kreditzugang möglich: KfW übernimmt 50 % des Risikos
  • Zinsvorteil für junge Unternehmen und Vorhaben in Regionalfördergebieten.
  • Mehr Information dazu finden Sie hier ERP-Förderkredit KMU
  • Für den Mittelstand wurde der KfW-Förderkredit großer Mittelstand von der KfW ausgegeben.

Klimaschutzoffensive für Unternehmen

  • Für Unternehmen und Freiberufler
  • Für Investitionen in Klimaschutzmaßnahmen in der EU für Maß­nahmen zur Verr­ingerung, Ver­meidung und Abbau von Treibhausgas­emissionen in Anlehnung an technische Kriterien der EU-Taxonomie für nach­haltiges Wirtschaften.
  • Bis zu 25 Mio. Euro Kreditbetrag
  • Weitere Informationen zu Fördermitteln rund um Klimaschutz finden Sie hier.

Details zu allen KfW-Krediten finden Sie auf der Internetseite der KfW. Entsprechende Förderanträge können über Ihren Finanzierungspartner gestellt werden.

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Mezzanine-Finanzierung

Eine Zwischenstellung zwischen Fremdkapital und Eigenkapital nimmt das sog. Mezzanine-Kapital bzw. die Mezzanine-Finanzierung ein. Es stellt grundsätzlich ebenfalls eine Form der Außenfinanzierung dar, die gewisse typische Merkmale von Eigenkapital mit typischen Merkmalen von Fremdkapital miteinander verknüpft und vereint.
Abhängig von der jeweils konkreten Ausgestaltung ist die jeweilige Mezzanine-Form mehr dem Eigen- oder Fremdkapital zurechenbar. Ein Vorteil der Mezzanine-Finanzierung ist die flexible Gestaltungsmöglichkeit, die sich an den Bedürfnissen der Kapitalgeber und -nehmer orientiert. Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite der BayBG.

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LfA-Bürgschaft

Für kleine und mittlere Unternehmen, die aufgrund ihrer Branchenzugehörigkeit keinen Antrag bei der Bürgschaftsbank Bayern stellen können. Dies sind i. d. R. mittelständische Industrie- und Dienstleistungsbetriebe sowie Freiberufler. Verbürgt werden Investitions-, Betriebsmittel- und Avalkredite, die wegen mangelnder bankmäßiger Sicherheiten ansonsten nicht gewährt werden könnten. Der Antrag wird über die Hausbank an die LfA gestellt. Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite der LfA.
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LfA-Anzahlungsbürgschaft bei Auftragsvergaben

Viele Unternehmen sind verpflichtet, einem Auftraggeber Anzahlungsbürgschaften bei der Vertragserfüllung zu geben. Diese sichern den Auftraggeber vor einer möglichen Insolvenz des Auftragnehmers ab.

Wie können Anzahlungsbürgschaften gestaltet werden?
Es ist heute durchaus denkbar, eine solche Bürgschaft außerhalb der Kreditlinien zu gestalten – nämlich bei einer Versicherung. Gerade in heutigen Zeiten sehen es Banken gern, wenn statt Bankavalen solche Bürgschaften von anderen Finanzpartnern, wie einer Versicherung, übernommen werden.

Welcher Bürgschaftsrahmen wird als Sicherheit benötigt?
Nach einer banküblichen Bonitätsprüfung verlangen Versicherungen bei Anzahlungsbürgschaften i.d.R. 30% des gewährten Bürgschaftsrahmens als Sicherheit, üblicherweise in Form einer Bardeckung für den Bürgschaftszeitraum oder einer Bankgarantie.

Der Vorteil für den Unternehmer:
Die bestehende Kreditlinie bei der Hausbank wird nicht in Anspruch genommen. Es müssen deutlich geringere Sicherheiten gestellt werden. Die Finanzierung des Unternehmens wird auf mehrere Beine gestellt. Es kann auch von Vorteil sein, diese sog. Versicherungsbürgschaften auf verschiedene Versicherer zu verteilen.

Weitere Informationen finden Sie hier.

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Bürgschaft der Bürgschaftsbank Bayern

Verbürgt werden Investitions- und Betriebsmittelkredite, die wegen mangelnder Sicherheiten ansonsten nicht gewährt werden könnten. Zielgruppe: kleine und mittlere Unternehmen aus Handwerk, Handel, Gartenbau sowie Hotel- und Gaststättengewerbe.

Konditionen: Bürgschaftsübernahme bis zu 80 % der Darlehenssumme. Die laufende Bürgschaftsprovision beträgt i. d. R. 1 % des Kreditbetrages, sofern der Investitionsanteil bei der Vorhabensfinanzierung überwiegt. Steht der Betriebsmittelanteil im Vordergrund oder handelt es sich um eine Konsolidierung/Umschuldung, beträgt die Bürgschaftsprovision i. d. R. 1,25 % des verbürgten Kreditbetrags. Der Antrag wird über die Hausbank bei der Bürgschaftsbank Bayern eingereicht.

Weitere Informationen finde Sie auf der Internetseite der Bürgschaftsbank Bayern.

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Kreditverhandlungen erfolgreich führen

Wie geht man das Bankgespräch psychologisch an? Wie schafft man es, seine Ziele zu erreichen?
Egal, ob es um

  • die Aufrechterhaltung des Kontokorrentrahmens
  • eine Umschuldung
  • die Rettung einer strapazierten Bankbeziehung geht

entscheidend ist, zuerst festzustellen, wie der Unternehmer das Gespräch angeht, wie er sich verhält. Er muss sich darüber klar werden, wie er auf den Banker wirkt. Ein Bankgespräch muss gut vorbereitet werden. Erfolgsfaktoren sind Transparenz und eine offene und ehrliche Kommunikation.

Welche Fragen wird der Bankberater stellen?
Wie würden Sie Ihr Unternehmen sehen, wenn Sie der Banker wären?

  • Was würden Sie kritisch sehen?
  • Würden Sie Ihrem Unternehmen Geld leihen?
  • Was könnte die Bank interessieren?
  • Wie ist die Kreditratenrückzahlung sichergestellt?

Auf diese Fragen muss der Unternehmer überzeugende Antworten haben. Denn ein Bankgespräch ist ein Verkaufsgespräch – der Unternehmer muss sich und seinen Betrieb präsentieren.

Wie kann ein Bankgespräch vorbereitet werden?
Der Leitfaden Kreditverhandlungen erfolgreich führen zeigt die entscheidenden Phasen im Gespräch mit Ihrem Banker auf und weist Ihnen den Weg zu Ihrem Ziel oder zumindest zu Teilzielen. Der Leitfaden stellt die Psychologie eines Bankgespräches, die typischen Fragen des Geschäftskundenbetreuers und die geeignete Gesprächsführung dar.
Die Broschüre zeigt Ihnen auf, welche Unterlagen Ihre Hausbank für die Kreditentscheidung benötigt, und hilft Ihnen, sich auf Fragen, die von Ihrer Bank gestellt werden, gezielt vorzubereiten. Sie erfahren, wie die Bank Ihre Sicherheiten bewertet, und erhalten wertvolle Tipps zur Verbesserung der Kreditfähigkeit. Anhand von Checklisten können Sie sich auf Ihr Gespräch vorbereiten. Hinweis: Die Fragen-Checkliste für das Kreditgespräch liefert Ihnen eine Auflistung der Informationen, die die Bank für Ihr Rating im Bereich der sogenannten weichen Faktoren (Markt, Wettbewerb, Management usw.) benötigt.

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Rating-Note und Bonitätsprüfung vor Kreditvergabe

Das Rating ist die Bonität eines Kreditnehmers. Kreditinstitute haben differenzierte, eigene Rating-Systeme zur Einstufung der Schuldner. Auf Basis der Rating-Note entscheidet die Bank nicht nur über Kreditkonditionen, sondern auch über den Finanzierungsspielraum. Daher ist es wichtig sich rechtzeitig über die Möglichkeiten zu informieren, wie Rating-Noten positiv beeinflusst werden können.

Das Thema Rating spielt bei allen Finanzinstituten eine wichtige Rolle. Nur wenige Finanzierungsprodukte werden, unabhängig vom jeweiligen Unternehmen, mit Standardkonditionen ausgestattet. Die Verteilung der Finanzierung auf verschiedene Finanzierungspartner und damit auch die Streuung der Finanzierungsrisiken, kann das Rating positiv beeinflussen und zu günstigeren Zinsen führen. Bei Kreditentscheidungen in Banken spielt die IT heute eine entscheidende Rolle. Immer mehr bestimmt sie die eigentliche Entscheidungsfindung und engt den subjektiven Entscheidungsspielraum des Kompetenzträgers ein.

Bei einem Rating-Verfahren werden die Bonität des Kreditnehmers und die Sicherheiten mit Hilfe der IT systematisch bewertet und die Kredite nach ihrem Ausfallrisiko für die Bank in Risikoklassen eingeteilt (Kredite mit sehr geringem, geringem, überschaubarem, noch vertretbarem, hohem oder nicht mehr vertretbarem Gesamtrisiko). Die Risikoklassen sind maßgeblich für die Kreditentscheidung und die Konditionen.

Die Deutsche Bundesbank bietet für Unternehmen eine Beurteilung Ihres Unternehmens in Bezug auf die Bonität an. Mehr Informationen finden Sie hier.

Beispiele für Masterskalen der Bankinstitute und Verbände

Nachhaltigkeitskriterien in Finanzierungsgesprächen erfüllen: Tipps zur Erstellung einer Nachhaltigkeitsstrategie

Die Sustainable Finance Agenda der EU bzw. die EU-Taxonomie beeinflussen die Finanzierungsbedingungen und den Zugang zu Finanzierungen.

Abzusehen ist bereits, dass europäische und nationale Förderprogramme an den Kriterien der Taxonomie ausgerichtet werden. Zugleich sind große kapitalmarktorientierte Unternehmen der Finanz- und Realwirtschaft mit mehr als 500 Arbeitnehmern verpflichtet, bereits ab dem 01.01.2022 (das heißt bereits für das Geschäftsjahr 2021) offenzulegen, inwiefern sie die Taxonomie-Kriterien einhalten. Somit müssen sich Unternehmen auch in Vertragsverhandlungen mit (potentiellen) Auftraggebern sowie in Kreditverhandlungen auf Fragen zum ökologischen Fußabdruck und Nachhaltigkeitsstrategien des Unternehmens einstellen.

Unternehmen, die Nachhaltigkeitskriterien nicht erfüllen oder gar keine Nachhaltigkeitsstrategie vorweisen können, könnten wichtige Auftraggeber verlieren oder müssen mit schlechteren Finanzierungsbedingungen rechnen. Für Unternehmen, die die Kriterien erfüllen, könnte eventuell der gegenteilige Effekt eintreten.

Eine belastbare Nachhaltigkeitsstrategie ist daher als Chance zu verstehen. Bereits frühzeitig sollte mit der Identifikation von ESG-Risiken im Unternehmen begonnen werden, um nötige Anpassungen, die die eigene Klimabilanz verbessern können vorzunehmen. Anpassungen zur Bewältigung bspw. ökologischer Risiken sollten sich auch in den Unternehmenszielen, -strategien und - abläufen spiegeln.

Nicht unbedingt ist dabei eine kostenintensive Personalstrategie notwendig. Für mittelständische Betriebe empfiehlt es sich, Mitarbeiter aus den entscheidenden Organisationsbereichen (Bsp. Produktentwicklung, Produktion, Vertrieb) in einer agilen Projektorganisation an Vorschlägen zur Verbesserung von ökologischen, sozialen und ökonomischen Zielen arbeiten zu lassen.

Eine direktes Reporting zur Geschäftsführung ist unerlässlich, um den Stellenwert des Projekts im Unternehmen zu verdeutlichen. Daneben sollte regelmäßig die Zielerreichung gemessen werden und entsprechende Nachjustierungen erfolgen. In Schulungen für das gesamte Personal sollten die Projektmitarbeiter als Multiplikatoren für das Gesamtunternehmen agieren.

Den aufwändigsten Bereich wird die Anpassung des Reportings darstellen. Da zahlreiche Details der Taxonomie wie auch anderer Teile des EU-Aktionsplanes für nachhaltige Finanzierung derzeit noch in der Abstimmung sind, sollte die Projektleitung künftige Anforderungen an die nichtfinanzielle Berichterstattung des Unternehmens laufend beobachten.

Erste Ansatzpunkte um sich dem Thema Nachhaltigkeit zu nähern bieten folgende Fragen:

  • Welche strategischen Auswirkungen hat Sustainable Finance auf mein Geschäftsmodell, meine Wettbewerbssituation, meine Umwelt und meine internen Ressourcen?
  • Welche der zahlreichen Erweiterungen in der Nachhaltigkeitsberichterstattung müssen wir, welche wollen wir freiwillig umsetzen?
  • Wie können wir Nachhaltigkeitsdaten vollständig erfassen, verarbeiten und bereitstellen?
  • Welche Nachhaltigkeitsrisiken birgt mein Geschäftsmodell? Welcher Bereich hinterlässt im Unternehmen bspw. den größten ökologischen Fußabdruck? Ist es bspw. der Bereich Mobilität/Logistik könnte ein Ziel lauten den Elektroanteil in der Mobilität bis 2023 auf 5% auszubauen. Ist es der Bereich Produktion, könnte der Einsatz von Ökostrom zu einem besseren ökologischen Fußabdruck verhelfen.
  • Wie muss ich mein Produkt- und/oder mein Dienstleistungsangebot sowie meine Vertriebswege anpassen, um nachhaltige zu agieren? Welche nachhaltigen Beschaffungsstrategien können bspw. verfolgt werden?
  • Welche branchenspezifischen Standards im Arbeitsschutz gibt es? Was fehlt noch, sich für Arbeitsschutz-Normen wie z. B. die ISO 45001 zertifizieren zu lassen?
  • Welche ESG-Labels gibt es für meine Branche?

Auf welche Fragestellungen aus den Bereichen Klima, Soziales und Unternehmensführung („ESG“) muss sich ein Unternehmen vorbereiten?

  • Sind Prozesse ‎zur Identifizierung, Bewertung und Steuerung ‎klimabedingter Risiken in das ‎Gesamtrisikomanagement der Organisation ‎integriert?
  • Gibt es ein Reduktionsziel für ‎Treibhausgasemissionen? ‎
  • Werden Tarifverträge eingehalten?
  • Wird den ‎Mitarbeitern ein Beschwerdeverfahren zur ‎Verfügung gestellt, wenn sie Bedenken im ‎Zusammenhang mit der Nichteinhaltung von ‎Richtlinien zu Arbeitsrechten und ‎Arbeitsbedingungen äußern?
  • Gibt es eine ‎proportionale Vertretung von Frauen auf der ‎Führungsebene?
  • Sind ‎Nachhaltigkeitsziele in die Vergütung von ‎Führungskräften integriert?
  • Sind interne Verfahren eingerichtet, um ‎die Einhaltung der Richtlinien für ethisches ‎Geschäftsgebaren zu gewährleisten?
  • Wurden Maßnahmen ‎ergriffen, um den Materialverbrauch zu ‎reduzieren und den Einsatz von ‎Recyclingmaterial in neuen Produkten zu ‎ erhöhen?
  • Sind die Anforderungen zu Arbeitsrechten und Arbeitsbedingungen für eine Auswahl der wichtigsten Zulieferer festgelegt?

Einen praxisorientierten Leitfaden zur Nachhaltigkeitsberichterstattung, der aufzeigt, wie sich KMU sich in 5 pragmatischen Schritten mit dem Themenfeld Nachhaltigkeitsmanagement und der nichtfinanziellen Berichterstattung auseinandersetzen können finden Sie hier: Leitfaden Nachhaltigkeitsberichterstattung

Die Checkliste Nachhaltigkeit unterstützt Sie bei der Validierung Ihres Geschäftsmodells im Sinne der Nachhaltigkeitskriterien und damit bei der umfassenden und zielführenden Vorbereitung Ihres Kreditgesprächs.

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Financial Covenants

Kreditverträge beinhalten heutzutage als Folge der Finanzkrise in der Regel neben den klassischen Inhalten wie Kreditsumme, Laufzeit, Zins, Raten und Sicherheiten verschiedene Zusatzklauseln, sog. Financial Covenants. Diese stellen Nebenabreden in Kreditverträgen dar, die dem Kreditgeber je nach Ausgestaltung zusätzlich zu umfangreichen Informationsrechten ein erhebliches Maß an Einfluss auf die Unternehmensführung einräumen können. Durch die richtige Ausgestaltung der Covenants steht den Banken ein Frühwarn- und Risikomanagementinstrument zur Verfügung, durch das sie zügig und effizient auf Krisensignale reagieren können und durch das bei Verstößen im Vergleich über mehrere Perioden Sanktionsmöglichkeiten bestehen. Financial Covenants sind betriebswirtschaftlichen Kennzahlen, die sich aus den Jahresabschlüssen und den Gewinn- und Verlustrechnungen der kreditnehmenden Unternehmen entwickeln lassen sowie sonstige finanzwirtschaftliche Kennzahlen.

Typische Financial Covenants, die zeigen, dass die Rückführung eines Kredites gesichert ist:

  • Entschuldungsdauer (Nettoverschuldung / EBITDA)
    Die Kennzahl drückt aus, in wie vielen Jahren die Nettoverschuldung (Verbindlichkeiten > 1 Jahr abzgl. liquide Mittel) theoretisch durch das "cashflownahe" EBITDA getilgt werden könnte. Der Wert sollte nicht über sieben Jahren liegen. Es ist eine Steuerungszahl für Unternehmen und Kreditinstitute Ein Wert bis zu 3 Jahren liegt im "grünen Bereich", ab 4 Jahren wird ein Unternehmen häufig als Sanierungsfall klassifiziert.
  • Umsatz- und Jahresüberschussentwicklung
    Die Veränderung des Umsatzes im Zeitverlauf der Geschäftsjahre ist zu prüfen. Ein Umsatzrückgang von 10 - 20 % könnte z.B. existenzgefährdend sein, wenn die Fixkosten
    nicht schnell genug angepasst werden können. Ein weiteres Warnsignal könnte der Rückgang des Jahresüberschusses von über 50 % im Vergleich zum Vorjahr (oder innerhalb von 3 Jahren um mehr als 30 %) sein.
  • EBITDA-Marge (EBITDA / Gesamtleistung)
    Diese Kennzahl gibt Auskunft über die operative Ertragskraft im Verhältnis zum Umsatz. Je höher die EBITDA-Marge ist, desto niedriger ist die Ausfallwahrscheinlichkeit. Eine hohe Marge stellt eine Pufferwirkung bei Umsatz-, Material- und Personalschwankungen dar.
  • EBIT-Zinsdeckung (EBIT / Zinsaufwand)
    Die Kennziffer beantwortet die Frage, wie oft der Zinsaufwand durch das EBIT gedeckt ist. Je größer das Verhältnis ist, desto sicherer kann der Kreditnehmer die Zinszahlungen leisten und desto geringer ist die Ausfallwahrscheinlichkeit.
  • Eigenmittelquote (Eigenmittel * 100) / Bilanzsumme
    Die Eigenmittelquote dient zur Beurteilung der finanziellen Stabilität eines Unternehmens. Eine niedrige Quote zeugt von einer hohen Abhängigkeit, erschwert die Aufnahme von zusätzlichem Fremdkapital und gefährdet die Stabilität des Unternehmens. Eigenmittel sind gegenüber dem Eigenkapital bspw. um immaterielle Vermögensgegenstände, selbst erschaffene Geschäfts- und Firmenwerte bereinigt und stellen die reine Haftungsmasse dar. Bei einer möglichen Liquidation haben diese immateriellen Werte häufig keinen Verkehrswert! Krisensignale könnten u.a. negatives Eigenkapital oder der Rückgang des Eigenkapitals im Vergleich zum Vorjahr um > 25 % (bzw. um mehr als 50 % innerhalb von drei Jahren) sein.

Unternehmer sollten ihre Kredit-, Leasing-, Factoring und sonstigen Verträge mindestens einmal im Jahr inhaltlich prüfen und ggf. anpassen. Eine offene, ehrliche und zeitnahe Kommunikation mit der Bank ist hilfreich, um unliebsame Überraschungen zu vermeiden.

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Factoring

Der Verkauf von Forderungen eröffnet zum einen die Möglichkeit, Liquidität zu schaffen, und sichert zum anderen bis zu 100 % Forderungsausfälle ab. Daneben verkürzt sich die Bilanzstruktur und die Bilanzrelationen können sich verbessern. Somit können Projekte schneller finanziert werden. Informationen über die Vor- und Nachteile, die Voraussetzungen und die Kosten finden Sie im IHK-Ratgeber.

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Leasing

Leasing ist die Nutzungsüberlassung eines Investitionsguts auf Zeit und gegen Entgelt. Charakteristisch ist, dass der Nutzer des Objektes (Leasingnehmer) quasi „Mieter“ ist. Leasing ist eine Alternative zur Bankfinanzierung und wird häufig bei Mobilien angewandt (z.B. Kfz, Maschinen, etc.). Es kann aber auch zur Immobilienfinanzierung eingesetzt werden. Neben steuerlichen Vorteilen wirkt sich vor allem die Finanzierung außerhalb der Bilanz positiv auf die Bonität aus.

Mehr Informationen über die Vor- und Nachteile, die Voraussetzungen, Formen sowie Chancen und Risiken finden Sie im IHK-Ratgeber.

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Gesellschaftereinlage

Ausgangspunkt einer jeden Unternehmensgründung ist die Einlage der Gesellschafter. Kennzeichnend für die Einlage ist, dass sie als Außenfinanzierung aus der Sphäre der Gesellschafter geleistet wird. Es ist eine Form der Eigenfinanzierung, die vor allem dadurch gekennzeichnet ist, dass die Eigentümer (Gesellschafter) des Unternehmens Eigenkapital zur Verfügung stellen. Rechtlich handelt es sich dabei um haftendes Eigenkapital, das als solches auch entsprechend in der Bilanz geführt wird.

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Strategischer Investor

Ein strategischer Investor ist zumeist ein Wettbewerber, der sein eigenes Geschäftsmodell über einen Unternehmenskauf vertikal oder horizontal stärken will. Darüber hinaus investieren Strategen auch in neue Geschäftsfelder um Schwankungen oder Rückgänge im klassischen Kerngeschäft auszugleichen. Oft sind mögliche Interessenten dem Unternehmen bereits bekannt als Konkurrenten, Lieferanten, Abnehmer oder als relevante Unternehmen in der Branche. Viele Unternehmen nutzen für diese Prozesse eine M&A Beratungsgesellschaft.

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MBO (Management-Buy-Out) / MBI (Management-Buy-In)

Ein Management-Buy-Out (d.h. das Management des jeweiligen Unternehmens übernimmt das Unternehmen oder zumindest einen nennenswerten Anteil daran), findet ebenso wie ein Management-Buy-In (ein fremdes Management beteiligt sich an einem Unternehmen oder übernimmt alle Anteile) im Zusammenspiel mit einer Private Equity-Beteiligung statt. Allerdings ist die Einbeziehung von Beteiligungskapital keine hinreichende oder notwendige Bedingung für ein MBO oder MBI.

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Kapitalerhöhung

Obwohl der Begriff der Kapitalerhöhung jede Erhöhung des Kapitals einer Gesellschaft - sowohl Eigen- und Fremdkapital - beinhaltet, wird von der Kapitalerhöhung immer im Sinne der Erhöhung des Eigenkapitals gesprochen. Somit wird als Kapitalerhöhung eine Außenfinanzierung mit Eigenkapital durch alte und neue Gesellschafter verstanden. Die Kapitalerhöhung kann durch Geldeinlage, Sacheinlage oder die Einbringung von Rechten erfolgen.

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Börsengang

Viele mittelständische Unternehmen interessieren sich für einen Börsengang über Segmente wie m:access (Börse München) oder u.a. auch bond m in Stuttgart. In der jüngsten Vergangenheit haben dort viele anlagesuchende Investoren in mittelständische Unternehmen investiert. Das Umfeld ist gerade für derartige Transaktionen sehr gut. Der Bösengang bietet eine Reihe von Chancen, bedeutet aber auch Transparenz und erhöhte Anforderungen an das Unternehmen, insbesondere beim Thema Finanzkommunikation. Der Börsengang ist bei entsprechendem Geschäftsmodell mitunter bereits ab einem Umsatz von fünf Mio. Euro möglich. Allerdings sollte dann das Geschäftsmodell die Perspektiven aufzeigen, wie erhebliche Wachstumspotenziale durch frisches Eigenkapital durch einen Börsengang erzielt werden können.

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Private Equity

Im Gegensatz zum Börsengang, gibt es für etablierte Unternehmen die Möglichkeit, außerbörsliches Eigenkapital oder privates Beteiligungskapital zu beschaffen. Dieses sog. Private Equity ist eine Form des Beteiligungskapitals, bei der die vom Kapitalgeber eingegangene Beteiligung nicht an geregelten Märkten handelbar ist.

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Bundesverband Deutscher Kapitalbeteiligungsgesellschaften BVK e.V.

Der BVK e.V. kann Kapital suchende Unternehmen bei der Identifikation und Kontaktaufnahme mit Beteiligungsgesellschaften unterstützen: Recherche nach Beteiligungskapital.

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Förderung über öffentliche Beteiligungsprogramme

Der Bund und das Land Bayern bieten einige Möglichkeiten der Eigenkapitalfinanzierung in Form entsprechender Beteiligungen an. Lesen Sie in unserem Ratgeber, welche Varianten sich hier bieten:

  • Bayernfonds
  • Eigenkapitalschild Mittelstand Bayern
  • Transformationsfonds Bayern
  • Wirtschaftsstabilisierungsfonds Bund

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Geschäftsplan - Steuerungstool für das Management

Der Geschäftsplan (Zahlenteil) beinhaltet elementare Planungs- und Analysebausteine für Ihre operative und strategische Planung im Unternehmen. Sowohl vergangene und geplante Bestandsgrößen ihres Unternehmens als auch (überlebens-)wichtige Stromgrößen (Liquiditätsplan) ermöglichen Ihnen ein differenziertes aktuelles und zukünftiges Bild auf die Entwicklung Ihres Unternehmens. Der GuV Soll / Ist Vergleich auf Monatsbasis, ermöglicht Ihnen Abweichungen früh zu erkennen, zu analysieren und mit geeigneten Maßnahmen frühzeitig darauf zu reagieren.

IHK Ratgeber zur Erstellung des Geschäftsplans

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Finanzierung von Auslandsgeschäften

Deutsche Exporteure können neben Warenlieferungen auch Dienstleistungen mit Exportkreditgarantien absichern. Mit der Leistungsdeckung werden Geschäfte abgesichert, welche die Erbringung isolierter – also nicht im Zusammenhang mit der Herstellung bzw. dem Export von Waren stehender – Leistungen zum Gegenstand haben und bei denen es sich nicht um Bau- oder Finanzdienstleistungen handelt. Die Leistungsdeckung berücksichtigt in diesem Geschäft übliche Geschäftsmodelle. Absicherbar sind etwa die Erbringung von Leistungen aller Leistungsphasen der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure, Vermessungsleistungen, sonstige Planungsleistungen, Projektmanagementleistungen, das Erstellen von Studien, Werbe- oder anderen Filmen, Schulungsleistungen, Beratungsleistungen, Inspektionsleistungen, Agenturleistungen, Serviceleistungen oder Leistungen aus dem IT-Bereich.

IHK Ratgeber Finanzierung Auslandsgeschäfte

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Förderungen und Zuschussprogramme