CSR: Nachhaltigkeit im Unternehmensalltag verankern
Die Ziele der Vereinten Nationen für eine nachhaltige Entwicklung sowie des Pariser Klimaschutzabkommen sind für Unternehmen Anspruch und Herausforderung zugleich. Wie kommen Sie mit Ihrem Unternehmen in eine nachhaltige Zukunft? Nutzen Sie unsere Wegweiser für die Praxis und informieren Sie sich über die politischen Vorgaben.
Inhalt
- Einführung: Was man unter Nachhaltigkeit, CSR und ESG versteht
- Mehrwert: Warum Unternehmen sich mit Nachhaltigkeit / CSR auseinandersetzen sollten
- Politische Rahmenbedingungen: Welche Gesetze und Vorhaben relevant sind
- Betriebliche Praxis: Nachhaltigkeit im Betrieb und in der Lieferkette verankern - über Nachhaltigkeit berichten
- Nachhaltige Innovationen: Ansätze und Unterstützungsangebote
- Fördermittel und -programme: Hier bekommen Sie (finanzielle) Unterstützung, um Nachhaltigkeit zu fördern
- Best-Practice Beipiele: Lassen Sie sich von anderen Unternehmen inspirieren
Einführung: Was man unter Nachhaltigkeit, CSR und ESG versteht
- Nachhaltigkeit impliziert als Zielstellung den Erhalt der natürlichen Lebensgrundlagen. Nachhaltiges Handeln im unternehmerischen Sinne bedeutet daher, ökonomische, ökologische und soziale Ziele (Nachhaltigkeitsdreieck) gleichgewichtig zum Wohlergehen heutiger und zukünftiger Generationen in Einklang zu bringen.
- Als Corporate Social Responsibility (CSR) wird die Verantwortung von Unternehmen für die Auswirkungen ihres Handelns auf die Gesellschaft bezeichnet. Dabei ist nicht nur die soziale Verantwortung von Unternehmen gemeint, sondern ihre gesamtgesellschaftliche, also auch ihre ökologische und ökonomische Verantwortung. Bei CSR geht es nicht darum, was mit Gewinnen aus unternehmerischer Tätigkeit geschieht, sondern wie Gewinne erwirtschaftet werden, nämlich nicht auf Kosten anderer oder der Umwelt. Dabei ist CSR kein zusätzliches einzelnes Projekt, sondern ein Managementkonzept, das Verantwortung entlang der drei Säulen der Nachhaltigkeit, nämlich Wirtschaft, Umwelt und Soziales, in das Kerngeschäft eines Unternehmens integriert und unternehmensspezifisch mit Leben füllt.
- Auch der englische Begriff für die drei Säulen der Nachhaltigkeit - "Environment, Social, Governance" bzw. die Abkürzung ESG findet immer mehr Verbreitung in Deutschland, insbesondere im Bankenumfeld und unter Investoren, die sich im Rahmen der Sustainable Finance Agenda mit dem nachhaltigen Umbau unseres Finanzsystems beschäftigten. Unternehmen sehen sich dadurch vermehrt auch mit ESG-Ratings und -Rankings sowie ESG-Fragen und -Fragebögen seitens ihrer Banken, Kreditgeber und Investoren konfrontiert.
In der Praxis verwenden viele Unternehmen die Begrifflichkeiten synonym. Es wird von Nachhaltigkeitsmangagement und Nachhaltigkeitsberichterstattung ebenso gesprochen wie von CSR-Management und CSR-Berichterstattung. Auch die englischen Begriffe und Akürzungen wie Sustainability und ESG finden immer mehr Anwendung.
Seit 1956 haben die IHKs die gesetzliche Aufgabe (zuletzt im August 2021 aktualisiert), für Wahrung von Anstand und Sitte der Ehrbaren Kaufleute, einschließlich deren sozialer und gesellschaftlicher Verantwortung, zu wirken. Für die IHK-Organisation nimmt daher bei der Förderung des verantwortungsvollen, nachhaltigen Wirtschaftens das Leitbild der Ehrbaren Kaufleute eine zentrale Rolle ein. In ihren Leitlinien für die Gesamtinteressensvertretung bekennt sich die IHK für München und Oberbayern explizit dazu.
Mehrwert: Warum sich Unternehmen nachhaltig ausrichten sollten
Aktuelle politische Entwicklungen wie z.B. der Europäische Green Deal, Sustainable Finance, die Novelle der Nachhaltigkeitsberichterstattung oder das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz verlangen zunehmend von Unternehmen, Verantwortung für die Auswirkungen ihres Wirtschaftens zu übernehmen.
Zudem beeinflussen veränderte Ansprüche von Kunden, Banken, Investoren und anderen Stakeholdern das wirtschaftliche Tun erheblich.
Dabei sind die Vorteile eines Nachhaltigkeitsmanagements auch für Ihr Unternehmen vielfältig. Das Nachhaltigkeitsmanagement:
- bietet Ansatzpunkte für Kostenersparnisse, Produkt- und Prozessoptimierungen und Qualitätssicherung,
- unterstützt die Legitimation und stellt Vertrauen bei Ihren Geschäftspartnern, Kunden und Mitarbeitern her,
- bedient die Anforderungen, die Geschäftspartner und Gesetzgeber im In- und Ausland formulieren,
- unterstützt im Wettbewerb um Fachkräfte,
- erkennt und reduziert Risiken und
- kann Innovationen generieren.
Gerade für KMU liegt die Implementierung eines Nachhaltigkeitsmanagements nahe, denn sie nehmen mit ihrem Engagement, der Unternehmensverantwortung im Sinne der Ehrbaren Kaufmleute, bereits viele Aspekte von CSR vorweg. Wird das intuitive Bauchgefühl der verantwortungsvollen Unternehmer mit einem systematischen CSR-Management kombiniert, können Sie Ihre Potenziale optimal nutzen, die Unternehmensleistung steigern, sich von Mitbewerbern positiv abheben und Ihren Beitrag zur Lösung aktueller Herausforderungen leisten.
Politische Rahmenbedingungen: Welche Gesetze und Vorhaben relevant sind
Globalisierung, Digitalisierung, Ressourcenknappheit und demographischer Wandel - diese Megatrends prägen unsere Zeit und stellen Herausforderungen für Unternehnehmen jeder Größe und Branche dar. Zahlreiche politische Abkommen - auf internationaler, europäischer, nationaler und regionaler Ebene - beeinflussen zunehmend das wirtschaftliche Tun.
Die von der UN formulierten und von den Staats- und Regierungschefs verabschiedeten globalen Ziele für eine nachhaltige Entwicklung (Sustainable Development Goals) beinhalten konkrete politische Zielsetzungen, die auf ökonomischer, sozialer sowie ökologischer Ebene eine nachhaltige Entwicklung anstoßen sollen. Die 17 Ziele (und 169 Unterziele) wurden als Nachfolger der Millenniums-Entwicklungsziele (MDGs) entworfen und traten am 1. Januar 2016 mit einer Laufzeit von 15 Jahren in Kraft. Man spricht daher auch von der Agenda 2030. Die Agenda 2030 wurde im Rahmen der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie von der Bundesregierung in die Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie überführt.
Welche Rolle die SDGs in der Wirtschaft spielen und welchen Beitrag Unternehmen zur Erreichung der Ziele leisten können, wurde im Rahmen einerIHK-Umfrage im Juli 2017 untersucht.
Der SDG Wegweiser von BIHK und LfU wurde im Rahmen des Umweltpakt Bayern mit Unternehmen erprobt und unterstützt, die Nachhaltigkeitsziele in der betrieblichen Praxis zu implementieren. Nach dem Motto "Hilfe zur Selbsthilfe" bietet der Leitfaden pragmatische Hilfestellungen, Praxisbeispiele und Arbeitsmaterialien für einen effizienten und wirkungsvollen Umgang mit den SDGs.
Eine weitere praktische Anleitung für Unternehmen bietet der SDG Kompass, der von der GRI, dem UN Global Compact und dem World Business Council for Sustainable Development (WBCSD) entwickelt wurde. Er erläutert, wie die SDGs sich auf Ihr Unternehmen auswirken und bietet Werkzeuge und Informationen, um Nachhaltigkeit in Ihrer Geschäftsstrategie zu verankern.
Die Kernarbeitsnormen der internationalen Arbeitsorganisation (ILO) sind als soziale Mindeststandards weltweit anerkannt und haben den Charakter von universellen Arbeitsrechten, die für alle Länder – unabhängig vom Stand der wirtschaftlichen Entwicklung – Gültigkeitsanspruch haben. Sie umfassen die vier Grundprinzipien
- Vereinigungsfreiheit und Recht auf Kollektivverhandlungen,
- Beseitigung von Zwangsarbeit,
- Abschaffung von Kinderarbeit,
- sowie das Verbot der Diskriminierung in Beschäftigung und Beruf.
Durch die sogenannte “Erklärung über die grundlegenden Prinzipien und Rechte bei der Arbeit” bekannten sich 1998 alle ILO-Mitgliedsstaaten zu den Kernarbeitsnormen. Die Fortschritte der Länder bei der Ratifizierung und Umsetzung der Erklärung in nationales Recht sowie Verstöße gegen sie werden regelmäßig überprüft und erörtert.
Weitere Informationen: www.ilo.org
Die UN Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte wurden 2011 durch den Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen verabschiedet, um in Zeiten der Globalisierung die Rolle von Staaten und Wirtschaft in Bezug auf die Einhaltung der Menschenrechte zu definieren. Sie beruhen auf der Arbeit von Prof. John Ruggie unter Einbezug von privaten und staatlichen Akteuren. Die Prinzipien zeigen menschenrechtliche Pflichten von Staaten (menschenrechtliche Schutzpflicht) und die Verantwortung von Unternehmen (menschenrechtliche Sorgfalt) in globalen Wertschöpfungs- und Lieferketten auf und formulieren die Rechte von Betroffenen auf Zugang zu wirksamer Abhilfe und Wiedergutmachung.
Weitere Informationen:UN Leitlinien Wirtschaft und Menschenrechte www.ohchr.org
Die OECD-Leitsätze beschreiben allgemeine Erwartungen an Unternehmen bei ihren weltweiten Aktivitäten im Umgang mit Gewerkschaften, im Umweltschutz, im Bereich Menschenrechte, bei der Korruptionsbekämpfung und hinsichtlich der Wahrung von Verbraucherinteressen. So bieten sie multinationalen Unternehmen einen umfassenden Verhaltenskodex bei Auslandsinvestitionen und für die Zusammenarbeit mit ausländischen Zulieferern. In den Mitgliedsstaaten gibt es Nationale Kontaktstellen, an die Verstöße gegen die Leitsätze gemeldet werden können. Die vorgebrachten Fälle werden im Rahmen eines Schlichtungsverfahrens mit dem betreffenden Unternehmen erörtert. Auch wenn ein Verstoß zunächst keinen rechtsverbindlichen Charakter innehat, so kann mit der Veröffentlichung der Mitteilung ein hoher Reputationsschaden für das jeweilige Unternehmen einhergehen.
Weitere Informationen: OECD Leitsätze für multinationale Unternehmenwww.oecd.org
Mit dem "Green Deal" hat die Europäische Union 2019 einen der weltweit ambitioniertesten Fahrpläne für eine nachhaltige Wirtschaft und Gesellschaft auf den Weg gebracht. Ziel des klima- und umweltpolitischen Programms ist es, die EU bis zum Jahr 2050 zum ersten treibhausgasneutralen Staatenverbund weltweit umzubauen. Treibhausgas- sowie Schadstoffemissionen sollen auf nahezu Null reduziert werden.
Für detaillierte Informationen zu den Maßnahmenpaketen des Green Deal und ihren Auswirkungen auf Unternehmen werfen Sie einen Blick in den IHK-Ratgeber "EU Green Deal".
Das Gesetz zur Umsetzung der CSR-Richtlinie (CSR-RUG) trat 2017 in Kraft. Betroffene Unternehmen müssen nichtfinanzielle Informationen offenlegen. Diese beinhalten unter anderem Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelange, Achtung der Menschenrechte, Bekämpfung von Korruption und Bestechung und die Folgen des jeweiligen Geschäftsmodells für Umwelt und Gesellschaft.
Die EU hat 2022 mit der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) weitreichende Änderungen für die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen beschlossen. Zukünftig müssen weitaus mehr Unternehmen als bislang im Lagebericht über Nachhaltigkeit berichten. Die Anwendung der neuen European Sustainability Reporting Standards ist dabei ebenso wie eine externe Prüfung verpflichtend vorgeschrieben.
Der europäische Green Deal sieht vor, Nachhaltig stärker in den Corporate Governance Rahmen zu integrieren, "da sich zahlreiche Unternehmen noch immer zu stark auf kurzfristigen finanziellen Ertrag anstelle ihrer langfristigen Entwicklung und von Nachhaltigkeitsaspekten konzentrieren“.
In der Folge wurde die "Initiative für nachhaltige Unternehmensführung" (Sustainable Corporate Governance Initiative) im Arbeitsprogramm der Kommission für 2021 festgeschrieben.
Im ersten Schritt ließ die Kommission zwei Studien zum Thema durchführen, zum einen die "Studie zu Pflichten des Vorstands hinsichtlich einer nachhaltigen Unternehmensführung" und zum anderen die "Studie zu Sorgfaltspflichten in der Lieferkette". Es folgte eine öffentliche Konsultation im Februar 2021.
In den Ergebnissen der Studien sowie dem Fragebogen der Konsulation lässt sich ablesen, welche neue Pflichten auf die Leitung von kapitalmarktorientierten Unternehmen zukünftig zukommen könnten. Unter anderem werden eine Verpflichtung der Unternehmensleitung zur Identifizierung, Vermeidung und Verminderung von Nachhaltigkeitsrisiken sowie die Verankerung von Nachhaltigkeitsaspekten in der Geschäftsstrategie inkl. der Festsetzung messbarer Nachhaltigkeitsziele vorgeschlagen.
Die Europäische Kommission verabschiedete in der Folge am 23. Februar 2022 den Entwurf einer Richtlinie über Nachhaltigkeitspflichten von Unternehmen („EU Lieferkettengesetz“). Der Entwurf geht in weiten Teilen über das deutsche Lieferkettensorgfaltpflichtengesetz und die darin enthaltenen Sorgfaltspflichten hinaus.
Der Vorschlag wird aktuell dem Europäischen Parlament und dem Rat zur Billigung vorgelegt. Sowohl das Europäische Parlament als auch der Europäische Rat hatten die Kommission bereits in 2021 aufgerufen, auf dem Gebiet tätig zu werden. Daher ist davon auszugehen, dass die laufenden Trilogverhandlungen im Frühjahr 2024 beendet und er Richtlinienvorschlag verabschiedet wird - intensive Debatten im EP und Rat sowie Änderungen nicht ausgeschlossen.
Nach seiner Annahme werden die Mitgliedstaaten zwei Jahre Zeit haben, um die Richtlinie in innerstaatliches Recht umzusetzen und der Kommission ihre Umsetzungsvorschriften zu übermitteln. Das deutsche Gesetz müsste dem aktuellen Entwurf nach bereits bald verschärft werden.
Weitere Informationen im Ratgeber Nachhaltige Lieferkette.
Zum 1. Januar 2022 ist die Taxonomie-Verordnung der Europäischen Union in Kraft getreten. Sie definiert anhand detaillierer Kriterien, was unter ökologisch nachhaltigem Wirtschaften in verschiedenen Branchen zu verstehen ist. Die Taxonomie-Verordnung ist der zentrale Baustein des Sustainable Finance Package im European Green Deal, mit dem die EU bis 2050 klimaneutral werden will.
Ziel von "Sustainable Finance" ist die Neuausrichtung der Kapitalflüsse hin zu einer nachhaltigeren Wirtschaft und Gesellschaft. Sustainable Finance sieht unter anderem umfassende Berichtspflichten für den Finanzsektor vor. Finanzmarktteilnehmer und Finanzberater, die "grüne" Finanzprodukte anbieten, müssen beispielsweise offenlegen, inwiefern sie sich bei der Einstufung der Finanzprodukten als nachhaltig an den Kriterien der EU-Taxonomie orientieren.
Verbunden mit den neuen Offenlegungspflichten in der Finanzwirtschaft sind auch neue Berichtspflichten für die Realwirtschaft. So müssen Unternehmen mit mehr als 500 Arbeitnehmern ab dem Jahr 2022 (für das Geschäftsjahr 2021) offenlegen, inwiefern sie die Taxonomie-Kriterien einhalten.
Für weitere Informationen konsultieren Sie die IHK-Ratgeberseiten zu Sustainable Finance und zur Nachhaltigkeitsberichterstattung. Auch der Taxonomy Compass der Europäischen Kommission bietet Orientierung.
Am 1. Januar 2021 trat die EU-Verordnung über Konfliktmineralien in Kraft ((EU) 2017/821). Das bedeutet, dass seit Januar 2021 für EU-Importeure so genannter Konfliktmineralien (Gold, Zinn, Tantal und Wolfram) weitgehende Sorgfalts- bzw. Prüfpflichten entlang der Lieferkette verbindlich wurden, um die Finanzierung von Gewalt und Menschenrechtsverletzungen in Konflikt- oder Hochrisikogebieten einzudämmen.
Zuständig für die Kontrolle der Einhaltung der Sorgfaltspflichten bei den geschätzt 200 betroffenen Unternehmen in Deutschland ist die Deutsche Kontrollstelle EU-Sorgfaltspflichten in Rohstofflieferketten (DEKSOR) bei der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR).
Unterstützung für betroffene Unternehmen
- Die EU-Kommission hat unverbindliche Leitlinien für Unternehmen zur Bestimmung von Konflikt- und Hochrisikogebieten sowie Lieferkettenrisiken (Empfehlung (EU) 2018/1149) veröffentlicht.
- Am 20. November 2019 hat die EU-Kommission ein Online-Portal (“Due Diligence Ready“) eröffnet, um betroffene Unternehmen (insbesondere KMUs) bei der Erfüllung ihrer Sorgfaltsanforderungen im Rahmen der Beschaffung von Mineralien sowie bei der Einhaltung der EU-Verordnung zu Konfliktmineralien einzuhalten.
Das Portal soll nach Angaben der EU-Kommission als Hilfe für Unternehmen dienen, um Herkunftsinformationen von Metallen und Mineralien einzuholen und deren verantwortungsvolle Beschaffung zu erleichtern. Konkret umfasst das Portal dazu etwa ein FAQ, eine Toolbox mit praktischen Ressourcen für die Erfüllung der Sorgfaltspflichten, ein Begriffsglossar sowie eine Reihe von Webinaren. Die Mitteilung der EU-Kommission sowie den Zugang zum Online-Portal finden Sie hier. - Die Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe hält auf Ihrer Website Hintergrundinformationen sowie FAQs bereit.
- Die EU-Kommission beabsichtigt darüber hinaus, eine Liste verantwortungsvoller Hütten und Raffinerien zu veröffentlichen.
Der Bundestag hat am 11. Juni 2021 das Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten ("Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz" oder kurz auch "Lieferkettengesetz") verabschiedet.
Ziel des Gesetzes ist es, Menschenrechte und Umwelt in der globalen Wirtschaft besser schützen, indem große Unternehmen mit Sitz in Deutschland dazu verpflichtet werden, Menschenrechte und Umweltstandards entlang ihrer gesamten Lieferkette zu beachten.
Da auch kleinere Unternehmen als Zuliefererbetriebe indirekt von dem Gesetz betroffen sein können, wird allen Unternehmen empfohlen, sich mit dem Gesetz auseinanderzusetzen.
Weitere Informationen zu den Eckpunkten des Gesetzes sowie Unterstützungsmöglchkeiten für Unternehmen finden Sie auf der IHK Themenseite "Nachhaltige Lieferkette".
Die Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie (DNS) ist zentraler Baustein der Nachhaltigkeitspolitik in Deutschland. Die Strategie konkretisiert die 17 Ziele für nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen für Deutschland, macht die konkreten Ziele mit klar definierten Indikatoren messbar, und definiert Maßnahmen zur Zielerreichung. Die Indikatoren werden vom Statistischen Bundesamt jährlich erhoben.
Bei der Aktualisierung der deutschen Nachhaltigkeitsstrategie in 2021 wurden zuletzt sechs Transformationsbereiche identifiziert, die kohärentes politisches Vorgehen fördern sollen:
- Menschliches Wohlbefinden und Fähigkeiten, soziale Gerechtigkeit
- Energiewende und Klimaschutz
- Kreislaufwirtschaft
- Nachhaltiges Bauen und Verkehrswende
- Nachhaltige Agrar- und Ernährungssystem
- Schadstofffreie Umwelt
Die Strategie gilt somit nicht nur als Grundlage für politische Reformen, sondern soll auch ein verändertes Verhalten von Unternehmen und Verbrauchern anstoßen.
Weitere Informationen: www.bundesregierung.de
Auch Bayern bekennt sich zum Erhalt von ökologischen, ökonomischen und sozialen Grundlagen, um heutigen und zukünftigen Generationen die Chance auf Lebensqualität und Wohlstand zu sichern.
Mit elf Handlungsschwerpunkten bildet die Bayerische Nachhaltigkeitsstrategie, verknüpft mit Zielen, konkreten Maßnahmen und Lösungsansätzen, einen langfristigen Orientierungsrahmen für die Politik der Staatsregierung. Die Bayerische Nachhaltigkeitsstrategie unterliegt einem dauerhaften gesellschaftlichen und politischen Prozess. Die Staatsregierung wird daher auch ihre Nachhaltigkeitspolitik beständig überprüfen und weiterentwickeln.
Weitere Informationen: www.nachhaltigkeit.bayern.de
Betriebliche Praxis: Nachhaltigkeit im Betrieb und in der Lieferkette verankern - über Nachhaltigkeit berichten
CSR als umfassendes Managementkonzept dient dazu, das Nachhaltigkeitsdreieck (Ökonomie, Ökologie, Soziales) in die eigene Unternehmensstrategie zu integrieren. Hilfreich ist es hier, sich an den vier Handlungsfeldern Ökonomie, Ökologie, Arbeitsplatz und Gemeinwesen zu orientieren. So wird Verantwortungsbewusststein im Sinne der Ehrbaren Kaufleute fest im Kerngeschäft verankert und erhält die nötige Glaubwürdigkeit.
CSR sollte mit dem Unternehmenszweck korrespondieren und sich nicht in punktuellem sozialem Engangement erschöpfen. Bleibt Corporate Social Responsibility auf der Ebene einzelner Aktionen stehen, läuft der Unternehmer Gefahr, dass sein Engagement als moderner Ablasshandel oder "Greenwashing" kritisiert wird.
Transparente Kommunikation ist insbesondere für die Unternehmen wichtig, die selbst oder deren Kunden der CSR-Berichterstattungspflicht der Europäischen Union unterliegen oder in den Anwendungskreis des deutschen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz fallen. Sie werden aller Wahrscheinleichkeit nach zur Offenlegung von Nachhaltigkeitsinformationen aufgefordert . Detaillierte Informationen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung sowie der anstehende Novelle der CSR-Berichtspflicht (Corporate Sustainability Reporting Directive) seitens der EU finden Sie hier. Informationen zum Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz sowie Anleitungen, die eigene Lieferkette nachhaltig zu gestalten, finden Sie hier.
Wie können Sie sich und Ihr Unternehmen vorbereiten?
- Verschaffen Sie sich mit der Checkliste Nachhaltigkeitsmanagement einen ersten Überblick über den Handlungsbedarf Ihres Unternehmens in Sachen Nachhaltigkeit und
- lernen Sie, wie Sie in 7 Schritten Ihr Unternehmen nachhaltig ausrichten können. Beide Tools basieren auf dem CSR-Praxisleitfaden für KMU "Unternehmenserfolg durch wertebasierte Unternehmensführung", der gemeinsam von den bayerischen IHKs und dem Bayersichen Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales entwickelt wurde.
Die bayerischen IHKs bieten Ihnen hilfreiche Informationen und umfangreiche Arbeitsmaterialien zum Download an, die Sie in Ihrem Arbeitsalltag unterstützen. So haben wir beispielsweise gemeinsam mit dem Informationszentrum UmweltWirtschaft des bayerischen Landesamts für Umwelt im Umwelt- und Klimapakt Bayern das Tool Nachhaltigkeitsmanagement für KMU ausgebaut. Das Tool beleuchtet u.a. ausführlich die Themen "Vom Umwelt- zum Nachhaltigkeitsmanagement" "Stakeholdermanagement" und "Nachhaltige Lieferkette" und die "Sustainable Development Goals" der Vereinten Nationen im Unternehmenskontext. Zudem zeigen wir kostenfreie Unterstützungsangebote der Bundesregierung und der bayerischen Behörden auf. Sollten Sie noch offene Fragen haben, sprechen Sie uns einfach an!
Nachhaltige Innovationen: Ansätze und Unterstützungsmöglichkeiten
Aus den globalen Entwicklungen wie Klimawandel, Biodiversitätsverlust und demographischer Wandel resultieren Veränderungen, die für die Wirtschaft zunächst einen enormen Anpassungsdruck bedeuten. Doch eine Auseinandersetzung mit den zentralen Nachhaltigkeitsthemen kann auch neue Türen öffenen, Chancen aufzeigen und die Zukunftsfähigkeit des eigenen Unternehmen steigern.
Einen guten Ansatzpunkt hierfür bieten die Nachhaltigkeitsziele der Vereinten Nationen (Sustainable Development Goals, SDGs). Die SDGs markieren die zentralen globalen Herausforderungen unserer Zeit und bieten Unternehmen so die Möglichkeit, sich an den Anforderungen der Zukunft auszurichten und zukünftige Geschäftschancen ebenso wie mögliche Risiken zu erkennen (vgl. auch SDG Wegweiser für KMU).
Auch der Austausch mit Mitarbeitenden, Kunden, Lieferanten, Start-ups und anderen Unternehmen kann für Nachhaltigkeitsinnovationen äußerst hilfreich sein. Denn schon heute zeigt sich, dass oftmals Kooperationen Lösungen ermöglichen, die im Interesse von Umwelt und Gesellschaft sind. So entstehen beispielsweise angesichts der wachsenden Bereitschaft, Produkte gemeinsam zu nutzen, neuartige Geschäftsmodelle, bekannt unter dem Begriff Shareconomy (vgl. auch BIHK/StMUV Studie zu Shareconomy und Steuerrechtliche Aspekte der Shareconomy).
Eine besondere Rolle bei Nachhaltigkeitsinnovationen spielt oftmals auch soziales Unternehmertum, auch bekannt unter dem englischen Begriff Social Entrepreneurship. Soziales Untenrehmertum versucht, gesellschaftliche Herausforderungen mit unternehmerischen Strategien zu bewältigen. Dabei stehen insbesondere neu gegründete Sozialunternehmen vor der Herausforderung der wirtschaftlichen Tragfähigkeit. Häufig sind hierbei Mischfinanzierungen oder innovative Finanzierungsformen, wie beispielsweise Crowdfunding, sinnvoll. Die IHK für München und Oberbayern setzt sich für eine starke Gründerregion ein und unterstützt Social Entrepreneure bei der Existenzgründung beispielsweise in der Rechtsformwahl. Zum Beratungsangebot der IHK.
Die IHK München zeigt in ihrem Ratgeber Innovation Fördermöglichkeiten von Bund und Ländern auf. Für die erste Orientierung bietet Bayern Innovativ als neutrale Einrichtung des Freistaats Bayern kostenfreie Innovationsassements für kleine und mittlere Unternehmen an.
Fördermittel und -programme: Hier bekommen Sie (finanzielle) Unterstützung, um Nachhaltigkeit zu fördern
Ob für die Entwicklung nachhaltiger Produkte und Dienstleistungen, Investitionen in die Ressourcen- und Energieeffizienz, die Einführung von Umweltmanagementsystemen oder die Förderung von Diversität udn Chancengleichheit – es bieten sich eine Vielzahl von Finanzierungsformen und öffentlicher Fördermittel für Unternehmen an. Nachhaltigkeit spielt bei immer mehr Förderprogrammen eine zentrale Rolle. Folgende Websites und Beratungsstellen unterstützen bei der Suche nach dem passenden Förderprogramm:
- Die Förderdatenbank des Bundes bietet einen umfassenden Überblick über die verschiedenen Förderprogramme des Bundes, der Länder und der Europäischen Union.
- Bis Ende 2023 läuft das Förderprogramm „REACT with impact – Förderung des Sozialunternehmertums“, das gemeinwohlorientierte Startups oder KMU förder, die mindestens eines der 17 Ziele für nachhaltige Entwicklung (Sustainable Development Goals) der Vereinten Nationen adressieren.
- Die Förderfibel Umweltschutz und Energie bietet Ihnen einen Überblick über aktuelle Förderprogramme in Bayern.
- Der Bundesverband Nachhaltige Wirtschaft e.V. bündelt auf seiner Website die Förderprogramme mit explizitem Nachhaltigkeitsbezug.
- Eine ausführliche Beratung zu den unterschiedlichen Förderprogrammen auf Landes-, Bund- und EU-Ebene erhalten Sie beim Förderlotsen von Bayern Innovativ. Bayern Innovativ bietet auch kostenfreie Innovationsassements für kleine und mittlere Unternehmen an.
- Die KMU-Beratungsstelle der Bayerischen Forschungsallianz nimmt sich insbesondere der Anliegen von kleinen und mittleren Unternehmen im Hinblick auf EU-Forschungs- und Innovationsförderung und KMU-Förderprogrammen an.
Best-Practice: Lassen Sie sich von anderen Unternehmen inspirieren
IHK-Webinarreihe zur Novelle der Nachhaltigkeitsberichterstattung
- Folge 1: IHK-Webinar: Was kommt mit der CSRD auf Unternehmen zu?
- Folge 2: IHK-Webinar „Die doppelte Wesentlichkeit“
- Folge 3: IHK Webinar: Sustainable Finance - Steigende Nachhaltigkeitsanforderungen des Finanzsektors
- Folge 4: Erste Schritte zum Nachhaltigkeisbericht nach CSRD - Von der Umwelterklärung zum Nachhaltigkeitsbericht
Nachhaltigkeitsmanagement für KMU - Materialien zum Download im Umwelt- und Klimapakt Bayern
Bayern 2050 - Unsere Vision
Wie gelingt der faire Übergang in eine nachhaltige und klimaneutrale Wirtschaft in Bayern? Anlässlich des 10. Bayerischen CSR-Tags am 29. September 2022 haben uns Vertreter aus Unternehmen, Politik und Gesellschaft ihre Vision für Bayern 2050 mitgeteilt.
IHK-Publikationen
Interview mit Nachhaltigkeitsexpertin Meike Müller
Nachhaltiges Wirtschaften bringt Unternehmen voran, so Nachhaltigkeitsexpertin Meike Müller im Interview. Sie empfiehlt den Unternehmen, Nachhaltigkeit als Innovationstreiber zu sehen.