IHK Ratgeber

Menschen mit Behinderung beschäftigen

Person im Rollstuhl
© Marcus Aurelius by pexels

Menschen mit Behinderung sind wertvolle Mitarbeiter. Erfahren Sie hier, welche Möglichkeiten Sie als Unternehmen bei der Beschäftigung besitzen.

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Arbeiten mit Menschen mit Behinderung

Menschen mit Behinderung bieten nicht nur Potenzial zur Minderung des Fachkräftemangels. Unternehmen sollten nicht auf deren individuelle Fähigkeiten und Stärken verzichten.

Menschen mit Behinderung werden häufig auf diese reduziert und nur die offensichtlich erkennbaren Einschränkungen werden wahrgenommen. Dabei wird der Mensch hinter der Behinderung oftmals übersehen. Sicherlich, ein Rollstuhlfahrer benötigt einen barrierefreien Zugang zum Arbeitsplatz, zu Sanitärräumen und zu Gemeinschaftsräumen wie der Kantine oder der Teeküche. Doch ob er seine Arbeit im Rollstuhl oder auf einem Bürostuhl verrichtet, ist für viele Bürotätigkeiten vollkommen unerheblich. Auch vermeintlich stärkere Einschränkungen wie Blindheit, Gehörlosigkeit oder intellektuelle oder affektive Störungen lassen sich beispielsweise durch eine optimale und geförderte Vorbereitung auf einen bestimmten Arbeitsplatz kompensieren. Menschen mit Behinderung sind für den Arbeitsmarkt eine wertvolle Bereicherung. Dazu kommt, dass Sie soziale Verantwortung übernehmen, wenn Sie Mitarbeiter mit körperlichen und/oder geistigen Behinderungen beschäftigen.

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Menschen mit Behinderung bereichern Teams

Jobs für Menschen mit Behinderung tragen zur Inklusion bei und steigern die Lebensqualität der Personen. Denn die Teilhabe an der alltäglichen Lebens- und Arbeitswelt ist ein wichtiger Baustein für ein selbstbestimmtes und gleichberechtigtes Leben. Dabei sollten Sie als Arbeitgeber die Beschäftigung von Menschen mit Behinderung nicht nur als Teil Ihrer CSR-Strategie ansehen (CSR = Corporate Social Responsibility, unternehmerische Sozialverantwortung), auch wenn die soziale Komponente dem Corporate Branding zuträglich ist. Mitarbeiter mit besonderen Ansprüchen fördern den Zusammenhalt von Teams und verbessern die sozialen Kompetenzen jedes Einzelnen. Für eine erfolgreiche Integration sind oft unkonventionelle und innovative Lösungen nötig. Diese neuen Denkansätze fördern oft ebensolche Denkweisen in der Abteilung und verbessern die Arbeitsergebnisse insgesamt.

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Menschen mit Behinderung: Definition

Das Neunte Sozialgesetzbuch (SGB IX) legt folgendes fest:

„Menschen mit Behinderungen sind Menschen, die körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen haben, die sie in Wechselwirkung mit einstellungs- und umweltbedingten Barrieren an der gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate hindern können. Eine Beeinträchtigung liegt vor, wenn der Körper- und Gesundheitszustand von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweicht.“

Maßgeblich ist dabei der sogenannte Grad der Behinderung (GdB). Erst wenn dieser bei 50 % oder mehr liegt, gelten Menschen als schwerbehindert. Bescheinigen die zuständigen Behörden einen Grad der Behinderung von mehr als 50 %, erhalten Betroffene einen Schwerbehindertenausweis.

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Schwerbehinderte und ihnen Gleichgestellte

Damit Menschen mit Behinderung arbeits- und sozialrechtlich besonders behandelt werden, ist grundsätzlich ein Grad der Behinderung von 50 % erforderlich. Abweichend ist es möglich, Menschen mit Behinderungen, die weniger schwerwiegend sind, Schwerbehinderten gleichzustellen.

Die Voraussetzungen:

  • Es liegt ein Grad der Behinderung von mindestens 30 und höchstens 49 % vor.
  • Eine Beschäftigung ohne diese Maßnahme ist nicht möglich.

Die Auswirkungen:

  • Die Agentur für Arbeit kann Betroffene mit Schwerbehinderten gleichstellen.
  • Der Erhalt von Hilfeleistungen für die benötigte besondere Arbeitsplatzausstattung, Lohnkostenzuschüsse oder eine Betreuung durch die Fachdienste wird möglich.

Weitere Informationen über und für Menschen mit Behinderung, Schwerbehinderte und ihnen Gleichgestellte finden Sie bei Bayern barrierefrei, einem Angebot der bayerischen Landesregierung.

Für die Feststellung der Schwerbehinderung und die Ausstellung eines Schwerbehindertenausweises ist in Bayern ist das Zentrum Bayern Familie und Soziales zuständig.
https://www.zbfs.bayern.de/

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Menschen mit Behinderung – gesetzliche Rahmenbedingungen

Artikel 3, Absatz 3 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland legt fest, dass niemand aufgrund einer Behinderung benachteiligt werden darf. Das bekräftigt auch die Landesverfassung des Freistaats Bayern, die zusätzlich bestimmt, dass der Staat sich für gleiche Lebensbedingungen für Menschen mit und ohne Behinderung einzusetzen hat. Weiterhin hat Deutschland am 26. März 2009 die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BK) ratifiziert. Damit hat sich Deutschland dazu verpflichtet, die volle Verwirklichung der Menschenrechte sowie der Grundfreiheiten für alle Menschen mit Behinderung sicherzustellen und zu fördern. Für Arbeitgeber schaffen diese grundsätzlichen Regelungen verschiedene Vorschriften, die einzuhalten sind. Das gilt insbesondere für diese Punkte:

  • Beschäftigungspflicht
  • Ausgleichsabgabe
  • Besonderer Kündigungsschutz
  • Zusatzurlaub
  • Schwerbehindertenvertretung
  • Inklusionsvereinbarung

Erfahren Sie hier mehr zu den einzelnen Punkten:

Ausbildung und Förderung für Menschen mit Behinderung

Der Gesetzgeber bietet Unterstützung an, damit Menschen mit Behinderung Arbeit auf dem ersten Arbeitsmarkt finden oder eine Berufsausbildung absolvieren können. Wobei für Menschen mit Behinderung eine Ausbildung den größten Stellenwert hat. Denn eine qualifizierte Berufsausbildung macht Menschen mit Behinderung für Arbeitgeber attraktiv.Sehen Sie es als Chance, perfekt für einen bestimmten Arbeitsplatz geschulte Mitarbeiter zu erhalten, wenn Sie in die Ausbildung für Menschen mit Behinderung investieren. Folgende Unterstützungsangebote erleichtern die Integration schwerbehinderter Auszubildender in das Unternehmen.

Förderung der Beschäftigung von Menschen mit Behinderung

Der Staat fordert nicht nur für Menschen mit Behinderung die Inklusion, er fördert sie auch. Das heißt, Arbeitgeber erhalten verschiedene Zuschüsse und Unterstützungsangebote, um Menschen mit Behinderung auf dem ersten Arbeitsmarkt in den Betrieb zu integrieren.

Hilfreiche Institutionen und Ansprechpartner

Arbeitgeber, die Menschen mit Behinderung einen Job oder Ausbildungsplatz geben möchten, erhalten beispielsweise an folgenden Stellen Unterstützung.