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Vereinbarkeit von Familie und Beruf: Familienfreundliche Maßnahmen im Unternehmen

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Warum ist die Vereinbarkeit von Familie und Beruf so wichtig?

Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf, aber auch von Privatleben und Beruf im Allgemeinen spielt eine immer größere Rolle in der heutigen Arbeitswelt. Das liegt vor allem daran, dass inzwischen nicht mehr nur ein Mitglied eines Haushalts arbeitet, sondern meist beide beschäftigt sind. Trotzdem muss für familiäre Pflichten wie Kinderbetreuung oder die Pflege Angehöriger Zeit bleiben.

In Zeiten des Fachkräftemangels gilt außerdem eine ausgeglichene Work-Life-Balance bei Unternehmen als Grund für neue Mitarbeiter dort anzufangen. Unternehmen, die auch in Zukunft erfolgreich sein und genügend Fachkräfte rekrutieren wollen, müssen sich darauf einstellen. Mit den richtigen Maßnahmen schaffen Arbeitgeber Bedingungen, die beiden Seiten, den Mitarbeitern und dem Unternehmen, Vorteile bieten und in Summe die Attraktivität des Unternehmens erhöhen. Denn zufriedene Mitarbeiter sind loyal, engagiert und produktiv.

Der aktuelle Stand von Vereinbarkeit von Familie und Beruf

Die aktuelle Prognos-Studie des Unternehmensnetzwerks Erfolgsfaktor Familie kommt zu diesen Ergebnissen:

  • 60 Prozent aller Befragten empfinden Flexibilität bei Arbeitszeiten und Auszeiten als sehr wichtig.
  • Im Falle eines Falles wären 42 Prozent der Befragten bereit, den Arbeitgeber zu wechseln, wenn sich Familie/Privatleben und Beruf nicht vereinbaren lassen.
  • Über zwei Drittel der Befragten (knapp 69 Prozent) ist in Hinblick auf Vereinbarkeit von Familie und Beruf mit ihrem Arbeitgeber bereits sehr oder eher zufrieden.
  • Männer wünschen sich aufgeschlossenere Vorgesetzte zu Elternzeit und flexibler Arbeitszeit.
  • 83 Prozent der Unternehmen bewerben familienfreundliche Maßnahmen als Vorteil.

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Was bedeutet Vereinbarkeit von Familie und Beruf für Unternehmen & wie können sie unterstützen?

Verschiedene Maßnahmen können zu einer besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf führen. Beispiele sind flexible Arbeitszeiten, Unterstützung bei der Kinderbetreuung oder explizite Programme für Väter. Beachten Sie dabei immer, dass die Angebote zu Ihrem Unternehmen und Ihren Mitarbeitern passen müssen.

Familienfreundliche Unternehmenskultur

Ein umfangreiches Angebot an familienfreundlichen Maßnahmen macht ein Unternehmen noch nicht zwangsweise familienfreundlich. Wichtig ist, dass die Inanspruchnahme des Angebotes auch willkommen und akzeptiert ist. Die Familienfreundlichkeit muss also Teil der Unternehmenskultur werden.

Ob eine Unternehmenskultur besonders familienfreundlich ist, entscheidet die ‎Wahrnehmung der Mitarbeiter. Dabei gibt es für eine familienfreundliche Unternehmenskultur jedoch kein „One size fits all“-Konzept.

Wie findet man die für das eigene Unternehmen passende familienfreundliche Unternehmenskultur und setzt diese erfolgreich durch?

  • Der Erfolg einer familienfreundlichen Unternehmenskultur hängt von der Beurteilung der Mitarbeiter ab. Führen Sie am besten eine Befragung durch, um deren Bedürfnisse und Wünsche zu erfahren.
  • Transparenz und Kommunikation fördern die Durchsetzung einer familienbewussten Unternehmenskultur. Wichtig ist, dass die Beschäftigten wissen, welche Angebote es gibt und diese aktiv beworben werden.
  • Unklarheiten sollten aus dem Weg geräumt werden, indem Maßnahmen und Angebote schriftlich festgehalten werden.
  • Eine familienfreundliche Unternehmenskultur ist wie das Unternehmen selbst einem ständigen Wandel ausgesetzt. Deshalb gilt es, die Maßnahmen immer wieder an neue Herausforderungen anzupassen.

Familienfreundliche Arbeitszeitmodelle

Die meisten Arbeitnehmer verbinden mit einem familienfreundlichen Betrieb flexible Arbeitszeiten. Starre Zeiten lassen sich nur schlecht mit der Kinder- oder Angehörigenbetreuung unter einen Hut bringen. Aber auch allgemein profitiert die Work-Life-Balance und damit die Zufriedenheit der Mitarbeiter von einer freien Zeiteinteilung. Dabei gibt es viele Möglichkeiten, eine angenehme Aufteilung von Privatleben und Beruf zu unterstützen. Zu den erfolgreichen Ideen gehören folgende:

  • Gleitzeit mit einer definierten Kernarbeitszeit
  • Jahres- oder Lebensarbeitszeitkonten, die Mitarbeitern das Ansparen von Stunden für eine lange Auszeit ermöglichen
  • Das Angebot von abgestuften Teilzeit-Modellen, bei denen die Arbeitszeit nach und nach aufgestockt wird
  • Angebot der Teilzeitarbeit, auch in Elternzeit – so bedeutet diese nicht automatisch den totalen Ausstieg aus dem Job
  • Jobsharing, bei dem sich zwei Mitarbeiter einen Arbeitsplatz teilen
  • Erlaubnis zur Vertrauensarbeitszeit, bei der die Mitarbeiter ihre vereinbarte Zeit frei einteilen
  • Schichtarbeit möglichst familienfreundlich organisieren
  • Freie Pausengestaltung, um plötzliche Termine oder regelmäßige familiäre Verpflichtungen zu ermöglichen
  • Bei der Urlaubsplanung an die Bedürfnisse von Eltern denken
  • Sabbaticals auch aus familiären Gründen ermöglichen

Interne Kommunikation der Maßnahmen

Nach der Einführung von Maßnahmen müssen Sie gezielt dafür sorgen, dass diese auch intern kommuniziert werden und Ihre Mitarbeiter von den Möglichkeiten erfahren. In der Regel reicht dafür nicht nur eine Verkündung, sondern Sie sollten regelmäßige Angebote zur Verfügung stellen:

  • Das „Schwarze Brett“ oder das Intranet sind ideale Medien, um den Beschäftigten familienfreundliche Angebote des Unternehmens oder Betreuungs- und Pflegemöglichkeiten in der Region vorzustellen.
  • Persönliche Gespräche und Termine für Zielvereinbarungen sind perfekt geeignet, um zu ermitteln, ob ein Mitarbeiter Unterstützung und Lösungen für familiäre Herausforderungen benötigt.
  • Ein Ansprechpartner für alle Fragen rund um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf sollte etabliert werden.
  • Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf gehört als fester Punkt der Tagesordnung zu jeder Mitarbeiterversammlung.
  • Newsletter oder Mitarbeitermagazine sind der beste Weg, um gelungene Vereinbarkeitslösungen in Form von Mitarbeitergeschichten vorzustellen.
  • Richten Sie ein Betriebsfest für die ganze Familie aus.

Personalmarketing familienfreundlich ausrichten

Machen Sie Ihre familienfreundliche Unternehmenskultur auch extern bekannt und nutzen Sie sie als Vorteil beim Recruiting.

  • Flyer oder Broschüren informieren Bewerber über die Angebote des Betriebs.
  • Präsentieren Sie das Unternehmen als familienfreundlichen Arbeitgeber auf der Firmen-Homepage.
  • Statements von zufriedenen Mitarbeitern sind ideale Botschaften an potenzielle Bewerber, um die Familienfreundlichkeit darzustellen.
  • Familienfreundliche Angebote für Mütter und Väter sollten bereits im Vorstellungsgespräch Erwähnung finden.
  • Nutzen Sie soziale Netzwerke zur Darstellung als Arbeitgeber mit Familiensinn, indem Sie zum Beispiel Mitarbeitergeschichten veröffentlichen.

Kinderbetreuung ermöglichen

60 Prozent der Mütter ist es sehr wichtig, dass der Arbeitgeber Rücksicht auf die Öffnungszeiten der Kinderbetreuung nimmt (Prognos Studie, 2024). Eine betrieblich organisierte Betreuungsmöglichkeit ist auf die Arbeitszeiten zugeschnitten und gibt Arbeitgebern und Arbeitnehmern Planungssicherheit. Kleine und mittlere Betriebe, die keine eigene Kinderbetreuung anbieten können, haben die Möglichkeit, sich mit anderen Betrieben zu einer Kooperationspartnerschaft zusammenzuschließen oder mit externen Dienstleistern zusammenzuarbeiten.

Die Möglichkeiten im Überblick:

  • Ein Kinderbetreuungszuschuss, auch für schulpflichtige Kinder, entlastet Familien und ermöglicht diesen, die Betreuung flexibler zu gestalten.
  • Gemietete Belegplätze in einer Kindertagesstätte befreien Eltern von der Suche nach einem Kindergartenplatz. Mit weiteren Investitionen können Arbeitgeber dort mehr Mitarbeiter finanzieren und so die Öffnungszeiten passend zu ihren Ansprüchen verlängern.
  • Ab einer gewissen Betriebsgröße kann eine eigene Tagespflege oder eine betriebseigene Kindertagesstätte sinnvoll sein.
  • Notfallbetreuungsangebote über ein firmeninternes Netzwerk aus bereits in Rente gegangenen Mitarbeitern oder flexibel buchbaren Tagesmüttern helfen sehr.
  • Und wenn sich einmal keine Kinderbetreuung findet, ist ein Eltern-Kind-Büro mit Wickeltisch und Spielecke perfekt.

Für die Einrichtung betrieblicher Betreuungsmöglichkeiten stehen verschiedene Fördermöglichkeiten zur Verfügung. Weitere Informationen bietet der Familienpakt Bayern.

Innerbetriebliche Ferienbetreuung

Kinder haben in der Regel mehr Ferien als Eltern Urlaubstage im Jahr. Unternehmen können Beschäftigte während der Ferienzeit mithilfe einer innerbetrieblichen Ferien- oder Feiertagsbetreuung unterstützen. Durch eine innerbetriebliche Ferienbetreuung können die Kinder der Beschäftigten tage- oder wochenweise im Betrieb betreut werden. Dabei bieten sich dem Unternehmen viele Möglichkeiten, die Betreuung zu organisieren und dabei auch die Bedürfnisse und Arbeitszeiten der Eltern zu berücksichtigen. Je nach Bedarf stehen Ihnen unterschiedliche Möglichkeiten im Hinblick auf Dauer und Ausgestaltung offen:

  • Einzelne Tage lassen sich meist ohne großen Aufwand mithilfe des Engagements eigener Beschäftigter (zum Beispiel Azubis) gestalten.
  • Bei wochenweisen Ferienangeboten können Unternehmen beispielsweise von lokalen Akteuren, die bereits ähnliche Angebote vorhalten, profitieren und ein gemeinsames Programm entwickeln. Die Konzeption und Durchführung können in Zusammenarbeit mit beispielsweise Jugendzentren und Vereinen, Verbänden, Kommunen und Städten sowie mit externen Dienstleistern erfolgen.
  • Sind im eigenen Unternehmen nur wenige Kinder zu betreuen, kann auch die Zusammenarbeit mit einer Tagesmutter empfehlenswert sein.
  • Bewährt hat sich auch, benachbarte Unternehmen ins Boot zu holen und eine gemeinsame Ferienbetreuung anzubieten.

Elternzeit und Wiedereinstieg in den Beruf

Für Unternehmen ist es sehr vorteilhaft, wenn sie während der Elternzeit den Kontakt zu den Mitarbeitern halten. Regelmäßige Kontaktaufnahmen, Informationen über Veränderungen und das Behalten von technischen Geräten wie Laptops oder Diensthandys unterstreichen die Bindung an den Arbeitgeber.

Weiterhin ist sehr wichtig, die Möglichkeiten, die das Bundeselterngeld- und Elternteilzeitgesetz (BEEG) bieten, zu kennen und mit den Mitarbeitern frühzeitig zu besprechen. Elterngeld Plus, Partnerbonus oder die flexible Elternzeit bieten viele Optionen, diese Lebensphase im Sinne von Eltern und Arbeitgeber zu gestalten. Unternehmer sollten insbesondere folgende Maßnahmen überdenken:

  • Eine frühzeitige, gemeinsame Planung der Elternzeit, bei der bereits Beginn und Dauer, Kontakte während der Elternzeit, Fortbildungen und Arbeitsstunden festgelegt werden.
  • Während der Elternzeit sollte Kontakt zu den Mitarbeitern gehalten werden. Ein Zugang zum Intranet, die Betriebszeitung, Einladungen zu Betriebsveranstaltungen wie der Weihnachtsfeier oder Familiennachmittage sind dazu geeignet.
  • Ein Springer-Pool aus Mitarbeitern in Elternzeit schließt nicht nur kurzfristig Personallücken, die Arbeitnehmer bleiben auch weiterhin gut in den Betrieb eingebunden.
  • Die Elternzeit bietet eine Gelegenheit, den Mitarbeitern interne oder externe Weiterbildungen zu ermöglichen.
  • Die Vorbereitung des Wiedereinstiegs sollte frühzeitig erfolgen, um zum Beispiel das gewünschte Arbeitszeitvolumen festzulegen.
  • Kollegen und Kolleginnen mit der Funktion eines Mentors erleichtern den Wiedereinstieg nach der Elternzeit und informieren die zurückgekehrten Mitarbeiter über Neuerungen.

Väterfreundliche Unternehmenskultur

Väter wollen heute beides – Familie und Karriere. Das zeigen Umfragen immer wieder. Der Väterreport 2023 des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend fand heraus, dass knapp 75 Prozent der Männer gerne mehr Zeit für Kinder und Familie haben möchten. Das ist auch gut für die Mütter, die nach wie vor die Hauptlast der Familienarbeit tragen, und – besonders in Zeiten des Fachkräftemangels – auch für die Arbeitgeber. Denn bringen sich die Väter mehr in die Familienarbeit ein, können die Frauen früher in den Beruf zurückkehren beziehungsweise ein höheres Wochenarbeitszeitvolumen leisten.

Der Nutzen aktiver Vaterschaft erstreckt sich aber nicht nur auf die Familie. Unternehmen sind betriebswirtschaftlich erfolgreicher, wenn sie ihre personalpolitischen Maßnahmen auch auf die Väter ausrichten. Eine betriebliche Familienpolitik, die aktive Vaterschaft unterstützt und zur Lösung der Vereinbarkeitsprobleme speziell von Vätern beiträgt, führt zu einer hohen Mitarbeiterzufriedenheit, geringen Fehlzeiten und einer höheren Mitarbeiterproduktivität.

Möglichkeiten für eine väterfreundliche Unternehmenskultur:

  • Vollzeitnahe oder Teilzeit-Arbeitsmodelle und andere Vereinbarkeitsangebote werden nicht nur Müttern, sondern auch Vätern gemacht
  • Väter werden ermutigt, mehr als die zwei typischen Monate Elternzeit zu nehmen.
  • Über Väter in Teilzeit oder Elternzeit wird positiv in den Firmenmedien berichtet.
  • Die Führungskräfte werden für Väter-Fragen sensibilisiert, nehmen das Thema in ihre Mitarbeitergespräche auf.

Die Pflege von Angehörigen

Der Anteil der Senioren an der Gesamtbevölkerung steigt immer weiter an. Stand 2023 wurden von den rund 5,6 Millionen Pflegebedürftigen rund 80 Prozent zu Hause versorgt (Statistisches Bundesamt). Die meiste Pflege leisten allein die Angehörigen. In vielen Unternehmen ist allerdings unbekannt, wie viele der Beschäftigten zusätzlich zur Arbeit die Pflege von Familienangehörigen übernehmen. Die Betroffenen sprechen selten offen über das Thema. Deshalb sollten Arbeitgeber das Thema Beruf und Pflege aktiv ansprechen.

Die größte Hilfe besteht darin, den Betroffenen durch flexible Arbeitszeitmodelle Unterstützung zu bieten und die Belegschaft über die Möglichkeiten zur Entlastung von pflegenden Angehörigen zu informieren. Sinnvoll sind unter anderem folgende Maßnahmen:

  • Betriebe sollten ihren Mitarbeitern Informationen zugänglich machen, wie rechtliche Informationen zum Pflegezeitgesetz, Adressen von Dienstleistern und Beratungsstellen oder Termine für Schulungen für pflegende Angehörige.
  • Den Mitarbeitern sollten Pflegelotsen oder Mentoren als Ansprechpartner zum Thema Beruf und Pflege bekannt sein.
  • Beratungsstellen und Dienstleister beraten auch Arbeitgeber über die Unterstützungsmöglichkeiten für Mitarbeiter. Wenden Sie sich dazu gern an die IHK für München und Oberbayern.
  • Flexible Arbeitszeiten oder die zeitweise Arbeitszeitreduzierung sind eine große Entlastung für pflegende Angehörige.
  • Angebote wie eine psychosoziale Beratung oder eine Sozialberatung sollten den Mitarbeitern gemacht werden.

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Vereinbarkeit von Familie und Beruf: Gesetzliche Regelungen

Aspekte wie der Mutterschutz und die Elternzeit sind fest in Gesetzen geregelt. Aber auch für pflegende Angehörige gibt es gesetzliche Grundlagen, auf die in den jeweiligen Fällen zurückgegriffen werden kann, um Familie und Berufsleben besser zu vereinbaren.

Mutterschutzgesetz

Das Mutterschutzgesetz (MuSchG) gilt für alle Frauen, die schwanger sind, ein Kind geboren haben oder sich in der Stillzeit befinden. Ziel des Gesetzes ist es, den Schutz für ihre Gesundheit umfangreich zu gewährleisten. Zusätzlich dürfen schwangere und stillende Frauen für ihr Berufsleben keine Nachteile erfahren. Somit soll das Recht der Frau gestärkt werden, ihrem Beruf trotz Schwangerschaft und Stillzeit nachgehen zu können, ohne sich um die eigene Gesundheit oder die des Kindes sorgen zu müssen.

Erfahren Sie mehr zum Thema Mutterschutz und Elterngeld in unserem IHK Ratgeber Mutterschutz.

Gesetzliche Elternzeitregelung

Mit der Elternzeit kann die Erwerbstätigkeit vorübergehend unterbrochen werden und es besteht Kündigungsschutz. Jeder Elternteil hat Anspruch auf Elternzeit zur Betreuung und Erziehung seines Kindes, bis dieses sein drittes Lebensjahr vollendet hat. Die Elternzeit ist ein Anspruch des Arbeitnehmers oder der Arbeitnehmerin gegenüber dem Arbeitgeber. Eine Zustimmung des Arbeitgebers ist nicht erforderlich. Während der Elternzeit ruhen die Hauptpflichten des Arbeitsverhältnisses. Das Arbeitsverhältnis bleibt aber bestehen und nach Ablauf der Elternzeit besteht ein Anspruch auf Rückkehr zur früheren Arbeitszeit.

Zudem können Mütter und Väter 24 Monate Elternzeit auf den Zeitraum zwischen dem dritten Geburtstag und der Vollendung des achten Lebensjahres des Kindes übertragen. Jeder Elternteil kann seine gesamte Elternzeit in drei Zeitabschnitte aufteilen. Der Arbeitgeber kann jedoch den dritten Abschnitt der Elternzeit aus dringenden betrieblichen Gründen ablehnen, wenn er zwischen dem dritten Geburtstag und der Vollendung des achten Lebensjahres des Kindes liegt. Eine Verteilung auf weitere beziehungsweise mehr als drei Zeitabschnitte ist nur mit Zustimmung des Arbeitgebers möglich.

Der Kündigungsschutz für eine Elternzeit beginnt ab der Anmeldung der Elternzeit. Für eine Elternzeit zwischen dem dritten Geburtstag und der Vollendung des achten Lebensjahres des Kindes besteht Kündigungsschutz frühestens 14 Wochen vor Beginn der Elternzeit. Eltern haben einen Rechtsanspruch auf Teilzeitarbeit während der Elternzeit, wenn der Arbeitgeber mehr als 15 Arbeitnehmer beschäftigt.

Elterngeld inklusive Elterngeldplus

Für Elterngeld müssen Arbeitnehmer nicht unbedingt Elternzeit nehmen. Allerdings dürfen sie nicht mehr als 32 Stunden pro Woche arbeiten, solange sie Elterngeld beziehen. Viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer müssen also ihre Arbeitszeit verringern, um Elterngeld bekommen zu können, und nutzen dazu die Elternzeit.

Elterngeld gibt es in drei Varianten, die auch miteinander kombiniert werden können:

  • Basiselterngeld: Diese Variante beträgt in der Regel zwischen 300 und 1.800 Euro im Monat. Normalerweise handelt es sich bei dem Betrag um 65 Prozent des Netto-Einkommens vor der Geburt.
  • ElterngeldPlus: ElterngeldPlus kann doppelt so lange bezogen werden wie das Basiselterngeld. Anstelle eines Lebensmonats mit Basiselterngeld können die Bezieher sich auch für zwei Lebensmonate mit ElterngeldPlus entscheiden. Wer nach der Geburt nicht arbeitet, für den ist das ElterngeldPlus nur halb so hoch wie das Basiselterngeld. Bei ElterngeldPlus gibt es zwischen 150 und 900 Euro monatlich.
  • Partnerschaftsbonus: Der Partnerschaftsbonus ist ein Angebot für Eltern, die sich ihre familiären und beruflichen Aufgaben partnerschaftlich untereinander aufteilen. So können diese für zwei bis vier Monate zwischen 150 und 900 Euro im Monat zusätzlich zum Gehalt bekommen, wenn beide in Teilzeit arbeiten. Dabei müssen die durchschnittlichen Wochenarbeitsstunden im Monat zwischen 24 und 32 Stunden liegen.

Die Berechnung des Elterngelds ist stets individuell und hängt von Faktoren wie der persönlichen Lebenssituation und der Elterngeld-Variante ab. Deshalb gibt es den Elterngeldrechner vom Familienportal des Bundes.

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Familienpflegezeitgesetz und Pflegezeitgesetz

Die Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf ist mit dem Familienpflegezeitgesetz und dem Pflegezeitgesetz deutlich verbessert worden. Beschäftigte haben mehr zeitliche Flexibilität und Sicherheit, um nahe Angehörige in häuslicher Umgebung zu pflegen. Unter bestimmten Voraussetzungen haben Beschäftigte Ansprüche auf vollständige oder teilweise Freistellung von der Arbeit. Je nach Pflegesituation bestehen folgende Möglichkeiten:

  • Zehntägige Auszeit im Akutfall mit Lohnersatzleistung: Beschäftigte haben einen Anspruch auf Freistellung von der Arbeit bis zu zehn Tagen, um für einen pflegebedürftigen nahen Angehörigen in einer akut aufgetretenen Pflegesituation eine bedarfsgerechte Pflege zu organisieren oder eine pflegerische Versorgung in dieser Zeit sicherzustellen.
  • Pflegezeit nach dem Pflegezeitgesetz: Zur häuslichen Angehörigenpflege haben Beschäftigte einen Anspruch auf Pflegezeit, das heißt, sie haben einen Anspruch auf vollständige oder teilweise Freistellung von der Arbeit bis zu sechs Monaten, wenn sie einen pflegebedürftigen nahen Angehörigen in häuslicher Umgebung pflegen.
  • Familienpflegezeit nach dem Familienpflegezeitgesetz: Bei länger dauernder Pflege kann der Beschäftigte Familienpflegezeit in Anspruch nehmen. Das heißt, er hat das Recht, seine Arbeitszeit für bis zu 24 Monate auf wöchentlich mindestens 15 Stunden zu reduzieren, wenn er einen pflegebedürftigen nahen Angehörigen in häuslicher Umgebung pflegt
  • Freistellung zur Betreuung pflegebedürftiger Kinder nach dem Pflegezeitgesetz und Familienpflegezeitgesetz: Um Angehörigen pflegebedürftiger Kinder eine Betreuung in häuslicher und außerhäuslicher Umgebung zu ermöglichen, ist für berufstätige Angehörige, insbesondere Eltern, sowohl im Pflegezeitgesetz, als auch im Familienpflegezeitgesetz eine besondere Freistellungsmöglichkeit geschaffen worden. Das heißt, eine vollständige Freistellung kann bis zu sechs Monaten erfolgen. Eine teilweise Freistellung kann bis zu 24 Monate in Anspruch genommen werden.

Weitere Informationen zur Pflege von Angehörigen finden Sie auch in unserem Artikel über die Pflege demenzkranker Angehöriger.

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Familienpakt Bayern - das Unternehmensnetzwerk

Um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf in Bayern weiter zu verbessern und Impulse in Unternehmenswelt und Gesellschaft zu setzen, haben sich die Bayerische Staatsregierung und die bayerische Wirtschaft zu einer schlagkräftigen Partnerschaft zusammengeschlossen. Die Bayerische Staatsregierung, der Bayerische Industrie- und Handelskammertag e.V. und der Bayerische Handwerkstag e.V. sind Paktpartner des Familienpakts Bayern. Der Familienpakt Bayern möchte:

  • Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf in Bayern weiter optimieren, indem familienfreundliche Rahmenbedingungen geschaffen werden und Arbeitgeberinnen und -geber die unterschiedlichen Maßnahmen für eine bessere Vereinbarkeit umsetzen
  • Das Thema Vereinbarkeit von Familie und Beruf in der Öffentlichkeit sichtbar machen
  • Zu einem Kultur- und Bewusstseinswandel in Politik, Arbeitswelt und Gesellschaft beitragen
  • Familiäre Verantwortung würdigen und unterstützen. Erwerbstätige Eltern sowie pflegende Angehörige sollen sich sicher sein können, dass ihr familiäres Engagement honoriert wird

Servicestelle des Familienpakts Bayern

Die Servicestelle ist Ansprechpartner für Arbeitgeber jeder Branche und Unternehmensgröße, für Personalverantwortliche, für Vertreterinnen und Vertreter von Initiativen sowie von anderen Akteuren bei Fragen zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Folgende Leistungen bietet die Servicestelle Familienpakt Bayern an:

  • Umfassendes und auf Bayern zugeschnittenes Informationsangebot rund um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf
  • Persönliche und kostenfreie Erstberatung insbesondere für bayerische Unternehmen und Betriebe jeder Größe und Branche
  • Veranstaltungen und Workshops
  • Austausch und Vernetzung von engagierten Unternehmen und Initiativen zu Themen der Vereinbarkeit

Kontakt zur Servicestelle des Familienpakts Bayern:

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Unternehmensnetzwerk Erfolgsfaktor Familie

Die IHK ist Mitglied im bundesweiten Unternehmensprogramm „Erfolgsfaktor Familie“, welches eine zentrale Plattform zum Thema Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist. Mit dem Unternehmensprogramm setzt sich das Bundesfamilienministerium zusammen mit den Spitzenverbänden der deutschen Wirtschaft (BDA, DIHK, ZDH) und dem DGB dafür ein, Familienfreundlichkeit zu einem Markenzeichen der deutschen Wirtschaft zu machen. Mit dem Memorandum„Familie und Arbeitswelt – Die NEUE Vereinbarkeit“ haben die Partner aus Politik, Wirtschaft und Gewerkschaften Bilanz gezogen und zugleich zentrale Herausforderungen identifiziert. Zehn Leitsätze zeigen, wie sie sich gemeinsam diesen Herausforderungen der Zukunft stellen wollen.

Das Unternehmensprogramm „Erfolgsfaktor Familie“ bündelt Informationen zur Familienfreundlichkeit in Unternehmen. Es bietet Erfolgsbeispiele und Erfahrungsberichte von Unternehmen, die mit innovativen Maßnahmen eine familienbewusste Personalpolitik praktizieren. Darüber hinaus steht in der Wissensplattform eine breite Auswahl an Praxisbeispielen, Studien und Ratgebern zu Themen wie Arbeitszeitgestaltung, familienbewusstes Führen und Personalmarketing zur Verfügung.

Kontakt zu Erfolgsfaktor Familie

Wenn Sie Fragen und Anregungen zum Unternehmensprogramm oder zum Unternehmensnetzwerk haben, wenden Sie sich per E-Mail an info@erfolgsfaktor-familie.de oder telefonisch an 030-203086101-6104.

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Väterfreundliche Unternehmenskultur

Väter wollen heute beides – Familie und Karriere. Das zeigen Umfragen immer wieder. Das Institut für Demoskopie Allensbach fand heraus, dass 75 Prozent der Männer gerne weniger arbeiten und mehr Zeit für Kinder und Familie haben möchten. Das ist auch gut für die Mütter, die nach wie vor die Hauptlast der Familienarbeit tragen, und – besonders in Zeiten des Fachkräftemangels – auch für die Arbeitgeber. Denn bringen sich die Väter mehr in die Familienarbeit ein, können die Frauen früher in den Beruf zurückkehren bzw. ein höheres Wochenarbeitszeitvolumen leisten.

Im Vergleich zu ihren eigenen Vätern hat sich das Selbstverständnis der heutigen Väter stark gewandelt. Jeder dritte Vater nimmt heute, unterstützt vom Elterngeld, eine Elternzeit. Die deutliche Mehrheit bewertet dies als Fortschritt: 82 Prozent der Bevölkerung finden es gut, wenn Väter eine Auszeit nehmen oder Arbeitszeiten reduzieren, um sich um die Kinderbetreuung zu kümmern.

Die vergleichsweise jungen Familienleistungen Elterngeld und Elterngeld Plus, die erstmals gezielt beide Partner adressieren, haben eine neue Nachfrage geschaffen. Nicht nur Eltern selbst, sondern die große Mehrheit der Bevölkerung sieht inzwischen Politik und Wirtschaft in der Pflicht, gerade auch die Väterbeteiligung noch stärker zu fördern.

Der Nutzen aktiver Vaterschaft erstreckt sich aber nicht nur auf die Familie. Unternehmen sind betriebswirtschaftlich erfolgreicher, wenn sie ihre personalpolitischen Maßnahmen auch auf die Väter ausrichten. Eine betriebliche Familienpolitik, die aktive Vaterschaft unterstützt und zur Lösung der Vereinbarkeitsprobleme speziell von Vätern beiträgt, führt zu einer hohen Mitarbeiterzufriedenheit, geringen Fehlzeiten und einer höheren Mitarbeiterproduktivität.

Unternehmen können auf diesen Trend mit einer väterfreundlichen Personalpolitik reagieren. Was heißt das konkret?

  • Vollzeitnahe oder Teilzeit-Arbeitsmodelle und andere Vereinbarkeitsangebote werden nicht nur Müttern, sondern auch Vätern gemacht.
  • Meetings finden nicht mehr nach 17 Uhr statt.
  • Auch Vätern wird die Möglichkeit zum Homeoffice gegeben.
  • Die Elternzeit der Väter darf auch über die zwei typischen Vätermonate hinausgehen.
  • Über Väter in Teilzeit oder Elternzeit wird positiv in den Firmenmedien berichtet.
  • Die Führungskräfte werden für Väter-Fragen sensibilisiert, nehmen das Thema in ihre Mitarbeitergespräche auf.

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Die Pflege von Angehörigen

Der Anteil der Senioren an der Gesamtbevölkerung steigt immer weiter an. 2019 wurden von den 4,1 Millionen Pflegebedürftigen rund 80% (3,31 Millionen) in privaten Haushalten versorgt. Die meiste Pflege leisten allein die Angehörigen. Sie betreuen 2,33 Millionen Pflegebedürftige, nur bei rund 980.000 sorgt ein ambulanter Pflegedienst für die Versorgung (Statistisches Bundesamt (Destatis), 2022). Fachleute gehen davon aus, dass die Zahl der Menschen mit Pflegebedarf bis 2030 auf 3,5 Millionen ansteigen wird.

In vielen Unternehmen ist unbekannt, wie viele der Beschäftigten zusätzlich zur Arbeit die Pflege von Familienangehörigen übernehmen. Die Betroffenen sprechen selten offen über das Thema. Deshalb sollten Arbeitgeber das Thema Beruf und Pflege aktiv ansprechen. Die größte Hilfe besteht darin, den Betroffenen durch flexible Arbeitszeitmodelle Unterstützung zu bieten und die Belegschaft über die Möglichkeiten zur Entlastung von pflegenden Angehörigen zu informieren. Sinnvoll sind unter anderem folgende Maßnahmen:

  • Betriebe sollten ihren Mitarbeitern Informationen zugänglich machen, wie rechtliche Informationen zum Pflegezeitgesetz, Adressen von Dienstleistern und Beratungsstellen oder Termine für Schulungen für pflegende Angehörige.
  • Den Mitarbeitern sollten Pflegelotsen oder Mentoren als Ansprechpartner zum Thema Beruf und Pflege bekannt sein.
  • Beratungsstellen und Dienstleister beraten auch Arbeitgeber über die Unterstützungsmöglichkeiten für Mitarbeiter.
  • Finanzielle Hilfen bei einem Pflegefall wie ein zinsloses Darlehen, ein Vorschuss oder Geld- und Sachleistungen sollten eine Selbstverständlichkeit sein.
  • Flexible Arbeitszeiten oder die zeitweise Arbeitszeitreduzierung sind eine große Entlastung für pflegende Angehörige.
  • Angebote wie eine psychosoziale Beratung oder eine Sozialberatung sollten den Mitarbeitern gemacht werden.

Pflege von Angehörigen ist kein Tabu mehr

Die Pflege von Angehörigen ist ein Thema, über das nicht viel gesprochen wird. Meist wissen nur die Familie und enge Freunde über die familiäre Situation Bescheid. Bekannte, Arbeitskollegen und Vorgesetzte werden dagegen meist nicht informiert. Damit die Angebote zur besseren Vereinbarkeit von Arbeit und Pflege genutzt werden, ist es unerlässlich, eine entsprechende Kommunikationskultur im Unternehmen zu schaffen. Mitarbeiter müssen wissen, dass sie mit ihrem Vorgesetzten oder mit einem bestimmten Ansprechpartner offen über das Thema sprechen und ihre Bedürfnisse formulieren können. Ansonsten bleiben die gut gemeinten Angebote ungenutzt.

Familienpflegezeitgesetz und Pflegezeitgesetz

Die Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf ist mit dem Familienpflegezeitgesetz und im Pflegezeitgesetz deutlich verbessert worden. Beschäftigte haben seit dem 1. Januar 2015 mehr zeitliche Flexibilität und Sicherheit, um nahe Angehörige in häuslicher Umgebung zu pflegen. Beschäftigte haben unter bestimmten Voraussetzungen Ansprüche auf vollständige oder teilweise Freistellung von der Arbeit. Je nach Pflegesituation bestehen folgende Möglichkeiten:

  • Zehntägige Auszeit im Akutfall mit Lohnersatzleistung: Beschäftigte haben einen Anspruch auf Freistellung von der Arbeit bis zu zehn Tagen, um für einen pflegebedürftigen nahen Angehörigen in einer akut aufgetretenen Pflegesituation eine bedarfsgerechte Pflege zu organisieren oder eine pflegerische Versorgung in dieser Zeit sicher zu stellen.
  • Pflegezeit nach dem Pflegezeitgesetz: Zur häuslichen Angehörigenpflege haben Beschäftigte einen Anspruch auf Pflegezeit, das heißt, sie haben einen Anspruch auf vollständige oder teilweise Freistellung von der Arbeit bis zu sechs Monaten, wenn sie einen pflegebedürftigen nahen Angehörigen in häuslicher Umgebung pflegen.
  • Familienpflegezeit nach dem Familienpflegezeitgesetz: Bei länger dauernder Pflege kann der Beschäftigte Familienpflegezeit in Anspruch nehmen; das heißt, er hat das Recht, seine Arbeitszeit für bis zu 24 Monate auf wöchentlich mindestens 15 Stunden zu reduzieren, wenn er einen pflegebedürftigen nahen Angehörigen in häuslicher Umgebung pflegt
  • Freistellung zur Betreuung pflegebedürftiger Kinder nach dem Pflegezeitgesetz und Familienpflegezeitgesetz: Um Angehörigen pflegebedürftiger Kinder eine Betreuung in häuslicher und außerhäuslicher Umgebung zu ermöglichen, ist für berufstätige Angehörige, insbesondere Eltern, sowohl im Pflegezeitgesetz, als auch im Familienpflegezeitgesetz eine besondere Freistellungsmöglichkeit geschaffen worden. Das heißt, eine vollständige Freistellung kann bis zu sechs Monaten erfolgen. Eine teilweise Freistellung kann bis zu 24 Monate in Anspruch genommen werden.

Weitere Informationen zur Pflege von Angehörigen finden Sie auch in unserem IHK-Magazin.

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Familienpakt Bayern

Um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf in Bayern weiter zu verbessern und Impulse in Unternehmenswelt und Gesellschaft zu setzen, haben sich die Bayerische Staatsregierung und die bayerische Wirtschaft zu einer schlagkräftigen Partnerschaft zusammengeschlossen. Die Bayerische Staatsregierung, der Bayerische Industrie- und Handelskammertag e.V. und der Bayerische Handwerkstag e.V. sind Paktpartner des Familienpakts Bayern. Der Familienpakt Bayern möchte:

  • Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf in Bayern weiter optimieren, indem familienfreundliche Rahmenbedingungen geschaffen werden und Arbeitgeberinnen und -geber die unterschiedlichen Maßnahmen für eine bessere Vereinbarkeit umsetzen;
  • Das Thema Vereinbarkeit von Familie und Beruf in der Öffentlichkeit sichtbar machen;
  • Zu einem Kultur- und Bewusstseinswandel in Politik, Arbeitswelt und Gesellschaft beitragen;
  • Familiäre Verantwortung würdigen und unterstützen. Erwerbstätige Eltern sowie pflegende Angehörige sollen sich sicher sein können, dass ihr familiäres Engagement honoriert wird

Servicestelle des Familienpakts Bayern

Die Servicestelle ist Ansprechpartner für Arbeitgeber jeder Branche und Unternehmensgröße, für Personalverantwortliche, für Vertreterinnen und Vertreter von Initiativen sowie von anderen Akteuren bei Fragen zu Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Folgende Leistungen bietet die Servicestelle Familienpakt Bayern an:

  • Umfassendes und auf Bayern zugeschnittenes Informationsangebot rund um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf
  • Persönliche und kostenfreie Erstberatung insbesondere für bayerische Unternehmen und Betriebe jeder Größe und Branche
  • Veranstaltungen und Workshops
  • Austausch und Vernetzung von engagierten Unternehmen und Initiativen zu Themen der Vereinbarkeit

Kontakt zur Servicestelle des Familienpakts Bayern:

Unternehmensnetzwerk Erfolgsfaktor Familie

Die IHK ist Mitglied im Unternehmensprogramm „Erfolgsfaktor Familie“, welches eine zentrale Plattform zum Thema Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist. Mit dem Unternehmensprogramm setzt sich das Bundesfamilienministerium zusammen mit den Spitzenverbänden der deutschen Wirtschaft (BDA, DIHK, ZDH) und dem DGB dafür ein, Familienfreundlichkeit zu einem Markenzeichen der deutschen Wirtschaft zu machen. Mit dem Memorandum „Familie und Arbeitswelt – Die NEUE Vereinbarkeit“ haben die Partner aus Politik, Wirtschaft und Gewerkschaften nun Bilanz gezogen und zugleich zentrale Herausforderungen identifiziert. Zehn Leitsätze zeigen, wie sie sich gemeinsam diesen Herausforderungen der Zukunft stellen wollen: Memorandum - Familie und Arbeitswelt - Die NEUE Vereinbarkeit

Das Unternehmensprogramm „Erfolgsfaktor Familie“ bündelt Informationen zur Familienfreundlichkeit in Unternehmen. Es bietet Erfolgsbeispiele und Erfahrungsberichte von Unternehmen, die mit innovativen Maßnahmen eine familienbewusste Personalpolitik praktizieren. Darüber hinaus steht in der Wissensplattform eine breite Auswahl an Praxisbeispielen, Studien und Ratgebern zu Themen wie Arbeitszeitgestaltung, familienbewusstes Führen und Personalmarketing zur Verfügung.

Kontakt

Wenn Sie Fragen und Anregungen zum Unternehmensprogramm oder zum Unternehmensnetzwerk haben, wenden Sie sich per E-Mail an info@erfolgsfaktor-familie.de.

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