IHK Ratgeber

Berufskraftfahrer rekrutieren

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© drazen zigic / AdobeStock

In Deutschland fehlen rund 80.000 bis 100.000 Lkw- und Busfahrer/-innen. Doch ihre tagtäglichen Fahrten sind essenziell zur Aufrechterhaltung von Wertschöpfungsketten und für viele dem Transport vor- und nachgelagerte Abläufe. Ob in der Industrie, dem Handel, der Tourismusbranche oder in der Nutzung des ÖPNVs, wir sind in unserem alltäglichen Leben abhängig von möglichst reibungslos funktionierenden Verkehren.

Erfahren Sie, mit welchen Maßnahmen Sie als Unternehmen Ihre Rekrutierungschancen erhöhen können und was bei der Rekrutierung ausländischer Fahrer zu beachten ist.

Inhalt

Tipps zur Rekrutierung von Berufskraftfahrern

  • Attraktive Rahmenbedingungen: Neben einer fairen Entlohnung sowie der Einrichtung moderner und sicherer Arbeitsplätze können auch innovative Arbeitszeitmodelle (Stichwort Work-Life-Balance) die Attraktivität von Beruf und Arbeitgeber erhöhen.
  • Wertschätzung: Der Umgang und Respekt gegenüber Berufskraftfahrern insbesondere an den Be- und Entladestellen prägt das Image und die Attraktivität des Berufsbilds. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie in unseren DIHK Rampenregeln.
  • Unternehmenskultur: Eine partizipative und identifikationsfördernde Unternehmenskultur stärkt das Arbeitgeberimage. Dazu gehört etwa auch die Beteiligung der Berufskraftfahrer bei der Arbeitsplatzgestaltung.
  • Weibliche Fahrer: Derzeit sind nur ca. 2 % der Fahrer weiblich. Frauen stellen eine interessante Zielgruppe dar und sollten gezielt angeworben werden.

Die lokale Agentur für Arbeit kann bei der Suche nach Fachkräften im Ausland unterstützen. Etwa über die Zentrale Auslands- und Fachvermittlung (ZAV), die u.a. Informations- und Rekrutierungsveranstaltungen im Ausland durchführt. Die Agentur vermittelt aber auch Kandidaten, die sich direkt bewerben.

Wichtig dabei ist, offene Stellen von Unternehmensseite an die Agentur für Arbeit zu melden.

Welche Voraussetzungen bei der Anwerbung im Ausland - besonders in Nicht-EU-Staaten - generell gelten, erfahren Sie u.a. bei"Make it in Germany" , dem Informationsportal der Bundesregierung. Bei individuellen Fragen können die Kontaktmöglichkeit über eine Hotline nutzen.

Besonders über die Themen Visa und Aufenthaltserlaubnis sollten Sie sich vorab informieren.

Doch nicht nur die ausländerrechtlichen Voraussetzungen sind bei der Anwerbung von Berufskraftfahrer/-innen im Ausland zu berücksichtigen. Die Anerkennung von Fahrerlaubnissen und die Berufskraftfahrerqualifikation sind weitere Schritte, die bedacht werden müssen.

Anerkennung von Fahrerlaubnissen

Stammt der Mitarbeiter aus dem EU-Ausland, so ist die Fahrerlaubnis unproblematisch: Zwischen den EU-Ländern gilt die gegenseitige Anerkennungspflicht.

Der im EU-Ausland erworbene Führerschein gilt also auch in Deutschland. Die Fahrerinnen und Fahrer haben die Möglichkeit, den ausländischen EU-Führerschein in einen deutschen umzutauschen - sind dazu jedoch nicht verpflichtet. Dabei sind jedoch die deutschen Vorschriften zur Geltungsdauer der Fahrerlaubnis (5 Jahre bei LKWs) zu beachten - auch wenn im EU-Ausland eine längere Geltungsdauer bestehen sollte.

Zudem sind die Regelungen des Berufkraftfahrergesetzes zu beachten: Bei nach dem 10.9.2009 (Fahrerlaubnis C1, C) bzw. 10.9.2008 (Fahrerlaubnis D1, D) ausgestellten Führerscheinen ist eine Berufskraftfahrerqualifikation erforderlich.

Schaubild: Anerkennung EU-Führerschein

Berufskraftfahrerqualifikation

Neben der Anerkennung der Fahrerlaubnis sind die Regelungen des Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetzes zu beachten. Folgende Regelung gilt:

  • Für Busfahrer/innen: Wer seinen Führerschein der Klasse(n) D1 bis DE nach dem 9. September 2008 erworben hat, benötigt eine Grundqualifikation für gewerbliche Personenbeförderung.
  • Für LKW-Fahrer/innen: Wer einen Führerschein der Klasse(n) C1 bis CE nach dem 9. September 2009 erworben hat, benötigt eine Grundqualifikation für gewerbliche Güterbeförderung.

Dabei bestehen im Wesentlichen folgende Möglichkeiten:

  • Grundqualifikation: Hierzu muss eine theoretische sowie praktische Prüfung bestanden werden. Es besteht keine Pflicht eine Schulung zu besuchen.
  • Beschleunigte Grundqualifikation: Vorgeschrieben ist eine Schulung, wobei am Ende eine theoretische Prüfung zu bestehen ist.
  • Berufsausbildung: Alternativ kann auch eine reguläre 3-jährige Berufsausbildung zum Berufskraftfahrer absolviert werden.


Detaillierte Informationen zur Berufskraftfahrerqualifikation und den Voraussetzungen finden Sie hier.

Weiterführende Informationen zu den Prüfungen mit Link zur Anmeldung finden Sie ebenfalls hier auf den Seiten der IHK für München und Oberbayern.

Umfragen zum Berufskraftfahrermangel

Der Mangel an Berufskraftfahrer/-innen ist bereits heute gravierend. Dieser wird sich jedoch in den nächsten Jahren, alleine aufgrund demografischer Entwicklungen, weiter verschärfen.

Vor diesem Hintergrund hat die IHK für München und Oberbayern, zusammen mit den Branchenverbänden LBT (Landesverband Bayerischer Transport und Logistikunternehmen e.V.) und LBO (Landesverband Bayerischer Omnibusunternehmen e.V.) eine Umfrage unter Unternehmen der Personen- und Güterverkehrsbranche mit dem Ziel durchgeführt, bestehende Qualifizierungsbedarfe zu erheben und eine Grundlage zu schaffen, dem Fachkräftemangel in diesem Wirtschaftssektor begegnen zu können.

Zu den Ergebnissen der Erhebung gelangen Sie hier.

Unsere umfassendere Studie zum Berufskraftfahrermangel im Personen- und Güterverkehr finden Sie hier.