Förderprogramme für Investitionen in den Schienengüterverkehr
Seit 2005 hat sich die Menge der Güter, die im kombinierten Verkehr transportiert wurden, von etwas über 51 Millionen Tonnen auf rund 97 Millionen Tonnen erhöht. Im Jahr 2023 wurden somit knapp doppelt so viele Güter auf der Schiene transportiert wie 2005. Gleichzeitig schrumpft der Gleisbestand, und auch die Umschlagmöglichkeiten für den Verkehrsträger Schiene nehmen ab.
Der Bund reagiert und bietet einzigartige Fördermittel, um als einzelnes Unternehmen oder im Verbund mit anderen Unternehmen die zukünftige Verladung auf die Schiene zu organisieren. Hier finden Sie eine Übersicht über die entsprechenden Förderprogramme.
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Förderprogramme für den Schienengüterverkehr
Nicht mehr nur die Güterstruktur entscheidet über den Versandweg einer Ware. Umweltpolitische Auflagen, die Verfügbarkeit von Verkehrsinfrastruktur, der Lkw-Fahrermangel sowie viele andere Faktoren machen den Versand per Bahn auch weiterhin attraktiv für Unternehmen.
Dabei stehen oftmals vor allem der Einzelwagenverkehr sowie der kombinierte Verkehr im Fokus. Aber auch der traditionell stark schienenorientierte Versand von Containern für die Seefracht spielt nach wie vor eine wichtige Rolle beim Transport auf der Schiene.
Diese Förderprogramme gibt es:
Gleisanschlussförderung
Die Reaktivierung eines alten oder der Bau eines neuen privaten Gleisanschlusses können häufig mit hohen Kosten für das Unternehmen einhergehen. Die Gleisanschlussförderung soll Unternehmen dabei helfen, Gütertransporte von der Straße auf die Schiene zu verlagern.
Was wird gefördert?
- Neubau eines Gleisanschlusses
- Ausbau von bestehenden Gleisanlagen
- Reaktivierung von stillgelegten eigenen Gleisen
- Anlagen zum Be- und Entladen von Güterwaggons
- Förderung von ortsfesten Rangiergeräten (keine Förderung von mobilen Kränen oder Rangierloks!)
Hinweise zur Antragsstellung
- Für einen erfolgreichen Förderantrag rät die IHK allen Antragstellern, das EBA als Bewilligungsbehörde frühzeitig in die Planungen einzubinden und etwaige Hinweise zu berücksichtigen.
- Btte suchen Sie auch ein Vorgespräch mit den Beratern beim EBA in Bonn, um die Vorgehensweise abzuklären.
- Die schriftliche Antragstellung des Förderantrags (mit Anlagen) ist beim EBA einzureichen.
- Das Ergebnis der Prüfung des Förderantrags soll dem Antragsteller frühestmöglich, spätestens jedoch drei Monate nach Vorliegen aller zur Entscheidung erforderlichen Unterlagen, durch das EBA mitgeteilt werden.
Förderung von Umschlaganlagen des kombinierten Verkehrs
Ziel der Förderung ist mehr Güterverkehr von der Straße auf die Schiene bzw. auf die Binnenwasserstraße zu verlagern. Dabei fördert der Bund Investitionen privater Unternehmen.
Was wird gefördert ?
Insgesamt werden in 10 Kategorien rund 57 Einzelprojekte vom Grunderwerb über Straßenanlagen bis hin zum lokalen Glasfaseranschluss gefördert.
Eine genaue Liste der zu Fördernden Einzelprojekte finden Sie in Anlage 1 der Richtlinie
zur Förderung von Investitionen in Umschlaganlagen des kombinierten Verkehrs.
Hinweise zur Antragstellung
Förderanträge für Anlagen des KV Schiene/Straße sind beim Eisenbahn-Bundesamt (EBA) einzureichen, für Anlagen des KV Wasserstraße/Straße bei der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt (GDWS).
Die GDWS ist zudem Bewilligungsbehörde für trimodale Anlagen (Wasserstraße/Schiene/Straße) mit einem Schwerpunkt der Investition in die Wasserstraßeninfrastruktur. Das EBA ist Bewilligungsbehörde bei trimodalen Anlagen mit einem Schwerpunkt der Investition in die Schieneninfrastruktur.
Die Richtlinie zur Förderung von Investitionen in Umschlaganlagen des Kombinierten Verkehrs vom 23. November 2022 gilt bis 31. Dezember 2026.
Unterstützung bei der Investition in klimafreundliche Loks oder neue Waggons
Sie haben Fragen zur Anschaffung und Finanzierung von klimafreundlichen Loks oder neuen Waggons? Hier bietet die
Bayerische Landesbank
Anstalt des öffentlichen Rechts
Brienner Straße 18
D-80333 München
Hilfe und weitere Informationen über die Sektorteams „Automobile & Logistik“, „Schiene & Bus“ sowie „Luft- und Raumfahrt“ an. Den Link zur Website der Landesbank finden Sie hier.