IHK Ratgeber

Alpentransit & Fahrverbote - was müssen Sie beachten?

A 8 Autobahn Irschenberg
© Michaela Müller / fotolia

Der europäische Transitverkehr entlang der Nord-Süd Route über den Brenner sowie der A10 Tauern stehen unter Druck. Grenzkontrollen, Dossiersystem, Fahrverbote, Baustellen und Kapazitätsgrenzen machen den Gütertransport unberechenbar.

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Das sektorale Fahrverbot in Tirol

Was ist das sektorale Fahrverbot?

Das sektorale Fahrverbot gilt auf dem Teilabschnitt der A12 Inntal Autobahn ab dem Straßenkilometer 6,35 (Gemeindegebiet von Langkampfen) bis zum Straßenkilometer 72,00 (Gemeindegebiet von Ampass) in beiden Fahrtrichtungen.

Wer ist betroffen?

Das sektorale Fahrverbot gilt für den Transport von Gütern mit folgenden Kraftfahrzeugen:

  • Lkw mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 7,5 t
  • Lkw mit Anhänger, bei dem das zulässige Gesamtgewicht beider Fahrzeuge mehr als 7,5 t beträgt.

Welche Güter dürfen nicht transportiert werden?

Der Transport folgender Güter mit Lastkraftwagen mit und ohne Anhänger sowie Sattelkraftfahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 7,5 t ist verboten:

  • Abfälle (laut Europäischem Abfallverzeichnis)
  • Steine, Erden sowie Aushub
  • Rundholz und Kork
  • Kraftfahrzeuge (Mopeds, Motorräder, Quads, Pkw, Kleinbusse, Lkw bis 3,5 t)
  • Nichteisen- und Eisenerze
  • Stahl, außer Bewehrungs- und Konstruktionsstahl für die Belieferung von Baustellen
  • Marmor und Travertin
  • keramische Fliesen
  • Papier und Pappe
  • flüssige Mineralölerzeugnisse
  • Zement, Kalk und gebrannter Gips
  • Rohre und Hohlprofile
  • Getreide

Welche Ausnahmen vom sektoralen Fahrverbot gibt es?

  • Lkw der Abgasklasse Euro VI: Sofern diese durch eine Kennzeichnung des Kraftfahrzeuges nach der IG-L – Abgasklassen-Kennzeichnungsverordnung oder durch ein im Kraftfahrzeug mitgeführtes Dokument nachgewiesen ist. Dieser Nachweis muss auf jeden Fall durch eine Kennzeichnung nach der IG-L – Abgasklassenkennzeichnungsverordnung erfolgen. Mehr Infos dazu hier.
  • Ziel- und Quellverkehr: Fahrten mit Kraftfahrzeugen, die in einer festgelegten Kernzone be- oder entladen werden (Quelle oder Ziel in der Kernzone) sowie für Fahrten mit Kraftfahrzeugen, die in einer erweiterten Zone be- und entladen werden (Quelle und Ziel in der erweiterten Zone).

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Das Euroklassenfahrverbot in Tirol

Worum handelt es sich bei dem Euroklassenfahrverbot?

Die Euroklassenfahrverbote gelten auf dem Teilabschnitt der A12 Inntal Autobahn zwischen Straßenkilometer 6,35 im Gemeindegebiet von Langkampfen und Straßenkilometer 90,00 im Gemeindegebiet von Zirl, und zwar in beiden Fahrtrichtungen.

Wen betrifft das Euroklassenfahrverbot?

Fahrten mit

  • Sattelkraftfahrzeugen mit einer höchsten zulässigen Gesamtmasse von mehr als 7,5 t sowie
  • mit Lastkraftwagen mit Anhänger und
  • selbstfahrenden Arbeitsmaschinen mit Anhänger, bei denen die Summe der höchsten zulässigen Gesamtmassen beider Fahrzeuge mehr als 7,5 t beträgt,

sind nur zulässig für Fahrzeuge über 7,5 Tonnen der Euroklasse VI.

Weitere informationen erhalten Sie auf der Website des Landes Tirol.

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Das Nachtfahrverbot in Tirol

Auf der A12 Inntal Autobahn ist während der Nachtstunden das Fahren mit bestimmten Schwerfahrzeugen verboten.

Wo gilt das Nachtfahrverbot?

Auf der A12 Inntal Autobahn ist während der Nachtstunden das Fahren mit bestimmten Schwerfahrzeugen verboten. Das Nachtfahrverbot gilt auf dem Teilabschnitt der A12 Inntal Autobahn zwischen Straßenkilometer 6,35 (Gemeindegebiet von Langkampfen) und Straßenkilometer 90,00 (Gemeindegebiet von Zirl) in beiden Fahrtrichtungen.

Welche Fahrzeuge sind betroffen?

  • Lastkraftwagen, Sattelkraftfahrzeuge und selbstfahrende Arbeitsmaschinen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von jeweils mehr als 7,5 t
  • Lastkraftwagen mit Anhänger und selbstfahrende Arbeitsmaschinen mit Anhänger, bei denen die Summe des zulässigen Gesamtgewichts beider Fahrzeuge mehr als 7,5 t beträgt.

Wann gilt das Nachtfahrverbot?

Das Fahrverbot gilt während folgender Zeiten

  • 1. Mai bis 31. Oktober: 22:00 Uhr bis 05:00 Uhr, an Sonn- und Feiertagen 23:00 Uhr bis 05:00 Uhr
  • 1. November bis 30. April: 20:00 Uhr bis 05:00 Uhr, an Sonn- und Feiertagen 23:00 Uhr bis 05:00 Uhr.

Welche Ausnahmen gibt es vom Nachtfahrverbot?

Die IG-L-Nachtfahrverbots-Verordnung sieht folgende Ausnahmen vor:

  • Ausnahme für Fahrten mit Kraftfahrzeugen der Euroklasse VI (NOx-Emission nicht mehr als 0,4 g/kWh),und
    • zumindest der überwiegende Teil der Ladung in der festgelegten Kernzone auf- oder abgeladen wird (Quelle oder Ziel in der Kernzone);
    • oder zumindest der überwiegende Teil der Ladung in der festgelegten erweiterten Zone auf- und auch wieder abgeladen wird (Quelle und Ziel in der erweiterten Zone)
    • oder bei denen lediglich der Abschnitt der A12 Inntal Autobahn zwischen Straßenkilometer 72,00 im Gemeindegebiet von Ampass und Straßenkilometer 90,00 im Gemeindegebiet von Zirl zum Zweck des Gütertransports befahren wird.

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Der "Lufthunderter" in Tirol

Das Land Tirol hat auf Teilstücken des Tiroler Autobahnnetzes für Pkw eine permanente Geschwindigkeitsbeschränkung von 100 km/h angewiesen.
Die Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h gilt auf einem ca. 90 km langen Abschnitt der A12 Inntal Autobahn zwischen der Staatsgrenze Deutschland und der westlichen Gemeindegrenze von Zirl, ebenso auf einem ca. 13 km langen Abschnitt der A12 Inntal Autobahn zwischen Imst und Zams sowie auf einem ca. 12 km langen Abschnitt der A13 Brenner Autobahn zwischen Innsbruck und Schönberg im Stubaital und zwar jeweils in beiden Fahrtrichtungen. Hier finden Sie den Text der Rechtsvorschrift.

Ausnahmen von den Geschwindigkeitsbegrenzungen für Elektroautos

Mit einer Änderung des Immissionsschutzgesetzes‑Luft (IG‑L) wurde eine gesetzliche Ausnahme von Geschwindigkeitsbeschränkungen auf Autobahnen und Schnellstraßen für Fahrzeuge mit reinem Elektroantrieb oder mit Wasserstoff-Brennstoffzellentechnologie geschaffen.

Voraussetzung ist

  • ein Autokennzeichen, welches das Fahrzeug als E-Auto kennzeichnet (E-Kennzeichen)
    • Achtung: Die nächtliche Geschwindigkeitsbegrenzung auf der Inntalautobahn von 22 bis 5 Uhr muss auch von E-Autos eingehalten werden.
  • dass die Ausnahmegenehmigung an der entsprechenden Autobahn angekündigt wird.

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Einspurige Verkehrsführung der Luegbrücke ab 1. Januar 2025 A13 Brennerautobahn

Wie die österrreichische Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft (ASFINAG) nun in Tirol bekannt gegeben hat, wird die Luegbrücke zum 1. Januar 2025 in beiden Fahrtrichtungen nur noch einspuhrig befahrbar sein.

Die Notwendigkeit zur Einspuhrigkeit der Luegbrücke ergibt sich darauß, dass die Brücke das Ende ihrer vorgesehenen Lebensauer erreicht hat und somit erneuert bzw. neu gebaut werden muss.

Das Land Tirol wird bis September 2024 ein Maßnahmenpaket Erarbeiten, welches entlastungen für das Straßennetz in Tirol vorsieht.

Wann findet die Lkw-Blockabfertigung statt?

An den aufgelisteten Tagen werden auf der A12 Inntalautobahn bei Kufstein-Nord pro Stunde nur etwa 300 LKW von Deutschland kommend unterwegs sein dürfen. LKW-Fahrer müssen sich auf Stau und lange Wartezeiten einstellen.

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A10 Tauernautobahn

Eine weitere wichtige Verbindung über die Alpen ist die A10 Tauernautobahn. Durch das steigende Verkehrsaufkommen bilden sich regelmäßig lange Staus. Aktuell werden dringend notwendige Tunnelsanierungen auf der A10 durchgeführt, was zu weiteren Beeinträchtigungen im Verkehrsfluss führen wird. Ausweichverkehr belastet zudem stark die Anwohner und Gemeinden entlang der Autobahn. Zunehmend ergreift das Land Salzburg Maßnahmen, um den Verkehrsfluss zu regulieren.

Frühjahrs-Fahrverbotskalender A 10

Das Frühjahrsfahrverbot auf der A 10 Salzburg teilt sich auf in ein Freitagsfahrverbot und ein Samstagsfahrverbot und betrifft sowohl Fahrten in Fahrtrichtung Süden als auch in Fahrtrichtung Norden. Das Fahrverbot gilt für Fahrzeuge ab einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 7,5 Tonnen. ebenso wie für Lastkraftwagen mit Anhängern, bei denen die Summe der höchst zulässigen Gesamtgewichte beider Fahrzeuge mehr als 7,5 Tonnen erreicht.

Informationen zum Fahrverbot an Freitagen

  • gültig an allen Freitagen im Mai ab dem 17. Mai 2024 bis einschließlich 31. Mai 2024
  • im Juni 2024 am 21. Juni
  • in der Zeit von 13:00 bis 19:00 Uhr

Fahrtrichtung Süd:

  • Fahrverbot gilt auf der Richtungsfahrbahn Villach zwischen dem Knoten Salzburg (Abzweigung A 10 von der A 1) und dem Knoten Pongau.
  • Das Fahrverbot gilt für die entsprechenden Verkehre mit Ziel, Italien beziehungsweise Slowenien oder wenn das Ziel über Italien bzw. Slowenien (im Transit) erreicht werden soll.

Fahrtrichtung Nord:

  • Fahrverbot gilt auf der Richtungsfahrbahn Salzburg zwischen der Anschlussstelle Rennweg und der Anschlussstelle Golling.
  • Das Fahrverbot gilt für die entsprechenden Verkehre mit Ziel, Deutschland bzw. Tschechischen Republik, oder wenn über Deutschland beziehungsweise die Tschechische Republik (im Transit) das Ziel erreicht werden soll.

Informationen zum Fahrverbot an Samstagen

  • gültig an allen Samstagen vom 18. Mai 2024 bis einschließlich 1 Juni 2024
  • sowie am 22 Juni 2024
  • in der Zeit von 7:00 bis 15:00 Uhr

Fahrtrichtung Süd:

  • auf der Richtungsfahrbahn Villach zwischen dem Knoten Salzburg (Abzweigung A 10 von der A 1) und dem Knoten Pongau
  • auf der Richtungsfahrbahn Salzburg zwischen der Anschlussstelle Rennweg und der Anschlussstelle Golling
  • unabhängig vom Ziel

Informationen zu möglichen Ausnahmen vom Fahrverbot sowie weitere Details finden Sie in der Verordnung hier.