Ratgeber

Infos zum Alpentransit: Brenner-Baustelle, Blockabfertigung & Fahrverbote

A 8 Autobahn Irschenberg
© Michaela Müller / fotolia

Der europäische Transitverkehr entlang der Nord-Süd Route über den Brenner sowie der A10 Tauern stehen unter Druck. Grenzkontrollen, Blockabfertigung, Fahrverbote, Baustellen und Kapazitätsgrenzen machen den Gütertransport unberechenbar.

Inhalt

Brennerautobahn: Fahrkalender 2025

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Fahrkalender 2025 mit allen Maßnahmen und Einschränkungen

Die ASFINAG hat zusammen mit dem Land Tirol und dem Ministerium einen Fahrkalender (Lkw-Fahrverbote bis hin zu Verkehrsführungen) entwickelt, um Frächtern, Touristikern, Busunternehmen und alle Verkehrsteilnehmenden eine optimale Planung für die Fahrten über die Brennerautobahn zu ermöglichen.

Fahrkalender 2025 als PDF-Download (ASFINAG)

Starke Behinderungen am Brenner (A 13) wegen der Renovierung der Luegbrücke ab 2025

Zeitplan der Bauarbeiten der Luegbrücke an der Brennerautobahn
Zeitplan der Arbeiten an der Luegbrücke

Um was geht es?

  • Die Brennerautobahn wird immer stärker belastet, gleichzeitig stimmt die Infrastruktur nicht mehr. So stammt etwa die Dimensionierung der statischen Belastung von Brückenbauwerten auf der Autobahn über den Brenner aus den 1950er Jahren.
  • Eine grundlegende Erneuerung der gesamten Verkehrsinfrastruktur ist unumgänglich, so die die österrreichische Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft (ASFINAG).
  • Die größte Herausforderung besteht darin, gleichzeitig zu Sanierungs- und Erneuerungsmaßnahmen den Transitverkehr am Laufen zu halfen.
  • Sperrungen oder Reduzierung der Fahrspuren sind unumgänglich.
  • Gleichzeitig wird in Deutschland, Österreich und Italien an der Schienen- und Straßeninfrastruktur, teilweise auch an anderen Alpenübergängen gearbeitet. Der Brennerbasistunnel wird erst im Jahre 2032 zur Verfügung stehen.

Was ist an der Luegbrücke geplant?

  • Österreich wird in den Jahren 2025 bis 2027 die Luegbrücke neu bauen.
  • In dieser Zeit wird der Verkehr in der Regel einspurig über die Brücke geleitet.
  • Nur an verkehrsreichen Tagen sollen zwei Spuren in Richtung Süden oder Norden geöffnet werden.
  • An 15 Tagen gilt ein generelles Lkw2-Fahrverbot, damit der private Reiseverkehr rollen kann.

Wie sieht es konkret aus?

  • Am 1. Januar 2025 wird der Verkehr in der Regel einspurig über die Luegbrücke geführt.
  • An 180 besonders verkehrsreichen Tagen wird es eine temporäre Zweispurigkeit geben. Fahrzeuge mit über 3,5 Tonnen müssen dabei die linke Fahrspur benutzen.
  • Richtung Süden sind im Jahr 2025 34 Fahrverbotstage für Fahrzeuge mit mehr 7,5 Tonnen vorgesehen
  • Richtung Norden sind es 20 Fahrverbotstage.
  • Eine automatische Waage in der Fahrbahn sorgt dafür, dass Fahrzeuge mit über 3,5 Tonnen rechtzeitig auf die richtige Spur geleitet.
  • Zusätzliche Schranken sollen verhindern, dass der Verkehr über Nebenstrecken ausweicht.
  • Grundsätzlich wird es auf der Luegbrücke Geschwindigkeitskontrollen geben.
  • An verkehrsreichen Tagen wird das Angebot der Rollenden Landstraße (ROLA) ausgeweitet.
  • Bei Schneefall ist im Winterdienstzeitraum (01.11.-31.03.) eine zweispurige Verkehrsführung nicht möglich
  • Die ASFINAG hat gemeinsam mit dem Land Tirol einen Fahrkalender (Lkw-Fahrverbote bis hin zu Verkehrsführungen) entwickelt um eine bessere planbarkeit für Fahrten zu gewährleisten, diesen Finden Sie hier.

Wo gibt es aktuelle Informationen?

Zum Jahreswechsel bietet die Verkehrsauskunft Österreich ein Lkw-Routing-Tool an, das Optionen für die Italienverkehre über den Brenner aufzeigt. Das Tool bekommt neben den landeseigenen Daten die Verkehrsdaten der Autobahnen und Fernstraßen aus den Nachbarregionen Bayern, Schweiz und Südtirol in Echtzeit eingespielt. Es enthält sämtliche relevanten Daten für den Schwerverkehr mit Lastkraftwagen, beispielsweise Durchfahrtshöhen. Neben den Straßendaten wird das Fahrplanangebot der RoLa – Rollenden Landstraße ab Wörgl hinterlegt. Das Lkw-Routing-Tool steht kostenfrei zur Verfügung.

Das sektorale Fahrverbot in Tirol

Was ist das sektorale Fahrverbot?

Das sektorale Fahrverbot gilt auf dem Teilabschnitt der A12 Inntal Autobahn ab dem Straßenkilometer 6,35 (Gemeindegebiet von Langkampfen) bis zum Straßenkilometer 72,00 (Gemeindegebiet von Ampass) in beiden Fahrtrichtungen.

Wer ist betroffen?

Das sektorale Fahrverbot gilt für den Transport von Gütern mit folgenden Kraftfahrzeugen:

  • Lkw mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 7,5 t
  • Lkw mit Anhänger, bei dem das zulässige Gesamtgewicht beider Fahrzeuge mehr als 7,5 t beträgt.

Welche Güter dürfen nicht transportiert werden?

Der Transport folgender Güter mit Lastkraftwagen mit und ohne Anhänger sowie Sattelkraftfahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 7,5 t ist verboten:

  • Abfälle (laut Europäischem Abfallverzeichnis)
  • Steine, Erden sowie Aushub
  • Rundholz und Kork
  • Kraftfahrzeuge (Mopeds, Motorräder, Quads, Pkw, Kleinbusse, Lkw bis 3,5 t)
  • Nichteisen- und Eisenerze
  • Stahl, außer Bewehrungs- und Konstruktionsstahl für die Belieferung von Baustellen
  • Marmor und Travertin
  • keramische Fliesen
  • Papier und Pappe
  • flüssige Mineralölerzeugnisse
  • Zement, Kalk und gebrannter Gips
  • Rohre und Hohlprofile
  • Getreide

Welche Ausnahmen vom sektoralen Fahrverbot gibt es?

  • Lkw der Abgasklasse Euro VI: Sofern diese durch eine Kennzeichnung des Kraftfahrzeuges nach der IG-L – Abgasklassen-Kennzeichnungsverordnung oder durch ein im Kraftfahrzeug mitgeführtes Dokument nachgewiesen ist. Dieser Nachweis muss auf jeden Fall durch eine Kennzeichnung nach der IG-L – Abgasklassenkennzeichnungsverordnung erfolgen. Mehr Infos dazu hier.
  • Ziel- und Quellverkehr: Fahrten mit Kraftfahrzeugen, die in einer festgelegten Kernzone be- oder entladen werden (Quelle oder Ziel in der Kernzone) sowie für Fahrten mit Kraftfahrzeugen, die in einer erweiterten Zone be- und entladen werden (Quelle und Ziel in der erweiterten Zone).

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Das Nachtfahrverbot in Tirol

Auf der A12 Inntal Autobahn ist während der Nachtstunden das Fahren mit bestimmten Schwerfahrzeugen verboten.

Wo gilt das Nachtfahrverbot?

Auf der A12 Inntal Autobahn ist während der Nachtstunden das Fahren mit bestimmten Schwerfahrzeugen verboten. Das Nachtfahrverbot gilt auf dem Teilabschnitt der A12 Inntal Autobahn zwischen Straßenkilometer 6,35 (Gemeindegebiet von Langkampfen) und Straßenkilometer 90,00 (Gemeindegebiet von Zirl) in beiden Fahrtrichtungen.

Welche Fahrzeuge sind betroffen?

  • Lastkraftwagen, Sattelkraftfahrzeuge und selbstfahrende Arbeitsmaschinen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von jeweils mehr als 7,5 t
  • Lastkraftwagen mit Anhänger und selbstfahrende Arbeitsmaschinen mit Anhänger, bei denen die Summe des zulässigen Gesamtgewichts beider Fahrzeuge mehr als 7,5 t beträgt.

Wann gilt das Nachtfahrverbot?

Das Fahrverbot gilt während folgender Zeiten

  • 1. Mai bis 31. Oktober: 22:00 Uhr bis 05:00 Uhr, an Sonn- und Feiertagen 23:00 Uhr bis 05:00 Uhr
  • 1. November bis 30. April: 20:00 Uhr bis 05:00 Uhr, an Sonn- und Feiertagen 23:00 Uhr bis 05:00 Uhr.

Welche Ausnahmen gibt es vom Nachtfahrverbot?

Die IG-L-Nachtfahrverbots-Verordnung sieht folgende Ausnahmen vor:

  • Ausnahme für Fahrten mit Kraftfahrzeugen der Euroklasse VI (NOx-Emission nicht mehr als 0,4 g/kWh),und
    • zumindest der überwiegende Teil der Ladung in der festgelegten Kernzone auf- oder abgeladen wird (Quelle oder Ziel in der Kernzone);
    • oder zumindest der überwiegende Teil der Ladung in der festgelegten erweiterten Zone auf- und auch wieder abgeladen wird (Quelle und Ziel in der erweiterten Zone)
    • oder bei denen lediglich der Abschnitt der A12 Inntal Autobahn zwischen Straßenkilometer 72,00 im Gemeindegebiet von Ampass und Straßenkilometer 90,00 im Gemeindegebiet von Zirl zum Zweck des Gütertransports befahren wird.

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Das Euroklassenfahrverbot in Tirol

Worum handelt es sich bei dem Euroklassenfahrverbot?

Die Euroklassenfahrverbote gelten auf dem Teilabschnitt der A12 Inntal Autobahn zwischen Straßenkilometer 6,35 im Gemeindegebiet von Langkampfen und Straßenkilometer 90,00 im Gemeindegebiet von Zirl, und zwar in beiden Fahrtrichtungen.

Wen betrifft das Euroklassenfahrverbot?

Fahrten mit

  • Sattelkraftfahrzeugen mit einer höchsten zulässigen Gesamtmasse von mehr als 7,5 t sowie
  • mit Lastkraftwagen mit Anhänger und
  • selbstfahrenden Arbeitsmaschinen mit Anhänger, bei denen die Summe der höchsten zulässigen Gesamtmassen beider Fahrzeuge mehr als 7,5 t beträgt,

sind nur zulässig für Fahrzeuge über 7,5 Tonnen der Euroklasse VI.

Weitere informationen erhalten Sie auf der Website des Landes Tirol.

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Der "Lufthunderter" in Tirol

Das Land Tirol hat auf Teilstücken des Tiroler Autobahnnetzes für Pkw eine permanente Geschwindigkeitsbeschränkung von 100 km/h angewiesen.
Die Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h gilt auf einem ca. 90 km langen Abschnitt der A12 Inntal Autobahn zwischen der Staatsgrenze Deutschland und der westlichen Gemeindegrenze von Zirl, ebenso auf einem ca. 13 km langen Abschnitt der A12 Inntal Autobahn zwischen Imst und Zams sowie auf einem ca. 12 km langen Abschnitt der A13 Brenner Autobahn zwischen Innsbruck und Schönberg im Stubaital und zwar jeweils in beiden Fahrtrichtungen. Hier finden Sie den Text der Rechtsvorschrift.

Ausnahmen von den Geschwindigkeitsbegrenzungen für Elektroautos

Mit einer Änderung des Immissionsschutzgesetzes‑Luft (IG‑L) wurde eine gesetzliche Ausnahme von Geschwindigkeitsbeschränkungen auf Autobahnen und Schnellstraßen für Fahrzeuge mit reinem Elektroantrieb oder mit Wasserstoff-Brennstoffzellentechnologie geschaffen.

Voraussetzung ist

  • ein Autokennzeichen, welches das Fahrzeug als E-Auto kennzeichnet (E-Kennzeichen)
    • Achtung: Die nächtliche Geschwindigkeitsbegrenzung auf der Inntalautobahn von 22 bis 5 Uhr muss auch von E-Autos eingehalten werden.
  • dass die Ausnahmegenehmigung an der entsprechenden Autobahn angekündigt wird.

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Inntalautobahn: Wann findet die Lkw-Blockabfertigung statt?

An den aufgelisteten Tagen werden auf der A12 Inntalautobahn bei Kufstein-Nord pro Stunde nur etwa 300 LKW von Deutschland kommend unterwegs sein dürfen. LKW-Fahrer müssen sich auf Stau und lange Wartezeiten einstellen.

Blockabfertigung 2025

A10 Tauernautobahn

Eine weitere wichtige Verbindung über die Alpen ist die A10 Tauernautobahn. Durch das steigende Verkehrsaufkommen bilden sich regelmäßig lange Staus. Aktuell werden dringend notwendige Tunnelsanierungen auf der A10 durchgeführt, was zu weiteren Beeinträchtigungen im Verkehrsfluss führen wird. Ausweichverkehr belastet zudem stark die Anwohner und Gemeinden entlang der Autobahn. Zunehmend ergreift das Land Salzburg Maßnahmen, um den Verkehrsfluss zu regulieren.

Winter-Fahrverbotskalender A 10

Das Winterfahrverbot auf der A 10 Salzburg teilt sich auf in ein Freitagsfahrverbot und ein Samstagsfahrverbot und betrifft sowohl Fahrten in Fahrtrichtung Süden als auch in Fahrtrichtung Norden. Das Fahrverbot gilt für Fahrzeuge ab einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 7,5 Tonnen. ebenso wie für Lastkraftwagen mit Anhängern, bei denen die Summe der höchst zulässigen Gesamtgewichte beider Fahrzeuge mehr als 7,5 Tonnen erreicht.

Informationen zu den Fahrverboten an Freitagen und Samstagen Fahrtrichtung (Süden)

Gültig für die Richtungsfahrbahn Villach (Fahrtrichtung Süden) zwischen dem Knoten Salzburg (Abzweigung der A 10 Tauern Autobahn) von der A 1 West Autobahn) und dem Knoten Pongau.

  • Gültig: ab Freitag 20. Dezember 2024 und am Freitag 3. Januar 2025 sowie an allen Freitagen ab 17. Januar 2025 bis einschließlich 28. März 2025 jeweils in der Zeit von 13 bis 19 Uhr
  • Gültig: ab Samstag 21. Dezember 2024 und am Samstag 4. Januar 2025 sowie an allen Samstagen vom 18. Januar 2025 bis einschließlich 29. März 2025 jeweils in der Zeit von 7 bis 15 Uhr;

Informationen zu den Fahrverboten an Freitagen und Samstagen Fahrtrichtung (Nord)

Gültig für Richtungsfahrbahn Salzburg (Fahrtrichtung Norden) zwischen der Anschlussstelle Rennweg und der Anschlussstelle Golling.

  • Gültig: ab Freitag 3. Januar 2025 sowie an allen Freitagen vom 7. Februar 2025 bis einschließlich 28. Februar 2025 jeweils in der Zeit von 13 bis 19 Uhr.
  • Gültig: ab Samstag 4. Januar 2025 sowie an allen Samstagen vom 18. Jänner 2025 bis einschließlich 29. März 2025 jeweils in der Zeit von 7 bis 15 Uhr,

Informationen zu möglichen Ausnahmen vom Fahrverbot sowie weitere Details finden Sie in der Verordnung hier.