Betriebliches Umweltmanagement mit EMAS
Die IHK München ist EMAS-Registrierungsstelle für die IHK-Bezirke Coburg, Nieder- und Oberbayern, Schwaben, Unterfranken und der Oberpfalz. Erfahren Sie mehr über das Umweltmanagementsystem EMAS (Eco-Management and Audit Scheme).
Inhaltsnavigation
- Was ist EMAS?
- EMAS-Leitfaden
- EMAS-Ziele
- EMAS-Registrierung
- EMAS-Ausnahmeregelung
- EMAS und Energieeffizienzgesetz: Verpflichtung zu Energie- oder Umweltmanagementsystem
- Förderungen EMAS - Stromsteuer gesenkt, Spitzenausgleich (SpaEfV) nur noch für das Antragsjahr 2023!
- EMAS und Biodiversität
- Bayerisches Umweltmanagement und Auditprogramm (BUMAP): Die Förderung von Umweltmanagementsystemen in bayerischen Unternehmen: Nächster Konvoi startet in Kürze!
- EMAS und Umweltmanagementsystem nach ISO 14001
- EMAS und Arbeitsschutzmanagementsystem nach ISO 45001
- EMAS und Energiemanagementsystem nach ISO 50001
- EMAS und der Leitfaden zur gesellschaftlichen Verantwortung von Organisationen ISO 26000
- EMAS und Nachhaltigkeit
- EMAS und Umwelt- und Klimapakt
- EMAS und Green Deal
- EMAS-Neuregistrierungen 2021/2022/2023 /2024(Auszug - Kammerbezirk IHK für München und Oberbayern)
- EMAS-Jubiläen - 25 Jahre dabei und länger - IHK-Bezirk München und Oberbayern (geordnet nach Erstregistrierung im EMAS-Register)
Umweltmanagementpreis 2024 in 2 Kategorien - Preisverleihung Anfang November in Wien!
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Weitere Informationen:
Was ist EMAS?
Das Gemeinschaftssystem für das freiwillige Umweltmanagement und die Umweltbetriebsprüfung - EMAS (Eco-Management and Audit Scheme) ist ein von der Europäischen Gemeinschaft 1993 entwickeltes Instrument für Unternehmen, die ihre Umweltleistung kontinuierlich verbessern wollen.
Rechtsgrundlage ist die Verordnung (EG) Nr. 1221/2009. Der Aufbau eines Umweltmanagementsystems und die Abläufe entsprechen seit 2001 der ISO 14001. Mit dem Inkrafttreten der Verordnung (EU) 2017/1505 im August 2017 wurde die EMAS-Verordnung an die neue ISO 14001:2015 angepasst und mit der Verordnung (EU) 2018/2026 wurde der Anhang IV der EMAS-Verordnung überarbeitet. Diese Verordnung trat am 9. Januar 2019 in Kraft.
Unternehmen, die bei EMAS mitmachen wollen, müssen eine Umweltprüfung ablegen, ein wirksames Umweltmanagement einführen und eine Umwelterklärung erstellen. Die internen Dokumente sowie die Umwelterklärung werden von einem unabhängigen, staatlich zugelassenen Umweltgutachter geprüft. Bei positiver Prüfung wird die Umwelterklärung für gültig erklärt (validiert). Der Umweltgutachter achtet dabei nicht allein auf die Einhaltung der formellen Regeln, sondern vor allem auf die echte Umweltleistung des Unternehmens, wie die Einhaltung aller relevanten Umweltrechtsvorschriften und Umweltziele. Im Anschluß daran kann die Registrierung des Unternehmens über die zuständigen Stellen - die IHK München ist eine EMAS-Registrierungsstelle - erfolgen. Das Unternehmen wird dann im EMAS-Register geführt.
EMAS-Leitfaden
Schritt für Schritt zu EMAS
Warum kann es sinnvoll sein, EMAS zu implementieren? Welche Ressourcen sind nötig? Der Bayerische Industrie- und Handelskammertag (BIHK) hat dazu einen neuen Leitfaden für die Praxis erstellt, der solche Fragen beantwortet.
Inhalt (Auszug):
- Informationen zur Einführung von EMAS,
- Darstellung von Schnittstellen zu anderen Management- und/oder Reportingsystemen (z.B. ISO 14001, ISO 45001 ISO 50001, ISO 9001, ISO 26000, Nachhaltigkeitsberichterstattung),
- Darstellung der Verbindung von EMAS und dem Green Deal,
- relevante Links rund um EMAS
- und viele weitere Informationen
Der Leitfaden ist als Handreichung für EMAS-Neueinsteiger und als Nachschlagewerk für Unternehmen, die bereits länger mit EMAS arbeiten, konzipiert.
Sie finden ihn hier.
EMAS-Ausnahmeregelung (KMU-Regelung)
Regelung für kleine oder mittlere wirtschaftlich und nicht-wirtschaftlich tätige Organisationen
Für kleine oder mittlere wirtschaftlich und nicht-wirtschaftlich tätige Organisationen gibt es nach Art. 7 EMAS -Verordnung (1221/2009) die Möglichkeit, das reguläre Intervall von drei auf vier Jahre zu verlängern.
Was sind KMUs?
Die EMAS-Verordnung verweist auf die Empfehlung 2003/361/EG der EU-Kommision zur Definition von KMUs. Danach sind Unternehmen mit weniger als 250 Mitarbeitern und einem Jahresumsatz von höchstens 50 Mio. EUR oder einer Jahresbilanzsumme von maximal 43 Mio. Euro als KMU definiert.
Regelung für hoheitlich tätige Organisationen:
Die KMU-Regelung kann auch für hoheitlich tätige Organisationen angewendet werden. Voraussetzung ist, dass die lokale Behörde für weniger als 10.000 Einwohner zuständig ist.
Was ist der Unterschied zum regulären Intervall?
Das Intervall sieht im Rahmen der KMU-Regelung wie folgt aus:
- Erstvalidierung: vollständige Umwelterklärung, eine Validierung vor Ort ist erforderlich. Validierte Umwelterklärung wird zusammen mit einem Antrag bei der zuständigen Registrierstelle eingereicht. Bei positivem Prüfungsergebnis erfolgt die Eintragung ins EMAS-Register sowie die Festlegung des Wiedervorlagedatums für die kommenden Umwelterklärungen.
- 1. Aktualisierung: Die Umwelterklärung wird aktualisiert, eine Validierung ist nicht erforderlich. Die Umwelterklärung muss zum festgelegten Wiedervorlagetermin der zuständigen Registrierstelle vorgelegt werden.
- 2. Aktualisierung (Überwachung): Die Umwelterklärung wird aktualisiert. Eine Validierung durch einen zugelassenen Umweltgutachter vor Ort ist erforderlich. Die Umwelterklärung muss zum festgelegten Wiedervorlagetermin der zuständigen Registrierstelle vorgelegt werden.
- 3. Aktualisierung: Die Umwelterklärung wird aktualisiert und zum festgelegten Wiedervorlagetermin der zuständigen Registrierstelle vorgelegt.
- 4. Aktualisierung (Re-Validierung):vollständige Umwelterklärung, eine Validierung vor Ort ist erforderlich. Validierte Umwelterklärung wird zusammen mit einem Antrag bei der zuständigen Registrierstelle eingereicht.
Weitere Voraussetzung:
Der Umweltgutachter bestätigt dass die KMU-Regelung angewendet werden kann.
Dabei muss die Einhaltung folgender Kriterien geprüft werden:
- Es liegen keine wesentlichen Umweltrisiken.
- Die Organisation plant keine wesentlichen Änderungen im Sinne von Art. 8 (EMAS-VO).
- Es liegen keine wesentlichen lokalen Umweltprobleme vor, zu denen die Organisation beiträgt.
EMAS-Ziele
EMAS steht Organisationen und Unternehmen aller Branchen und Größen weltweit als wichtiges Instrument des EU-Aktionsplanes für nachhaltige Industriepolitik zur freiwlligen und eigenverantwortlichen Teilnahme zur Verfügung.
Das Ziel besteht darin, eine kontinuierliche Verbesserung der Umweltleistung zu erreichen durch
- die Einrichtung, Anwendung und kontinuierliche Verbesserung eines Umweltmanagementsystems,
- systematische, regelmäßige und objektive Bewertung der Leistung dieses Systems,
- Transparenz mittels regelmäßiger Information über die Umweltleistung und
- einen offenen Dialog mit der Öffentlichkeit und interessierten Kreisen
- sowie aktiver Beteiligung der Arbeitnehmer.
EMAS und Energieeffizienzgesetz: Verpflichtung zu Energie- oder Umweltmanagementsystem
Das Energieeffizienzgesetz (Gesetz zur Steigerung der Energieeffizienz und zur Änderung des Energiedienstleistungsgesetzes – EnEfG) wurde am 17.November 2023 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Es ist am Tag nach seiner Veröffentlichung in Kraft getreten.
Was ist das Ziel des Energieeffizienzgesetzes?
Die Zielvorgaben für das Jahr 2030 entsprechen dem deutschen Beitrag zur Erfüllung der Vorgaben aus der EU-Energieeffizienzrichtlinie: Bis 2030 soll der Endenergieverbrauch gegenüber dem Jahr 2008 um 26,5 % und der Primärenergieverbrauch um 45 % gesenkt werden.
Die festgelegten Energieeinspargrößen sollen im Jahr 2027 überprüft und dem Deutschen Bundestag in einem Bericht zur Fortschreibung der Energieeffizienzziele für den Zeitraum nach 2030 vorgelegt werden.
Die Regelungen des Energieeffizienzgesetzes betreffen:
Unternehmen (auch energieintensive kleine und mittelständische Unternehmen, die bislang keiner Auditpflicht unterlagen).
Für Unternehmen mit einem jährlichen durchschnittl. Gesamtendenergieverbrauch von mehr als 2,5 GWh besteht die Pflicht, alle 4 Jahre ein Energieaudit (inklusive Energieeinsparmaßnahmen) durchzuführen.
Unternehmen mit einem Gesamtenergieverbrauch von > 7,5 GWh sind verpflichtet, bis spätestens 18.07.2025 ein Energie- oder Umweltmanagementsystem nach DIN EN ISO 50001 oder EMAS einzuführen.
Dabei müssen folgende Details enthalten sein:
- Erfassung von Zufuhr und Abgabe von Energie, Prozesstemperaturen, abwärmeführenden Medien mit ihren Temperaturen und Wärmemengen und möglichen Inhaltsstoffen sowie von technisch vermeidbarer und technisch nicht vermeidbarer Abwärme bei der Erfassung der Abwärmequellen und die Bewertung der Möglichkeit zur Umsetzung von Maßnahmen zur Abwärmerückgewinnung und -nutzung
- Identifizierung und Darstellung von technisch realisierbaren Endenergieeinsparmaßnahmen sowie Maßnahmen zur Abwärmerückgewinnung und -nutzung
- Wirtschaftlichkeitsbewertung der identifizierten Maßnahmen nach DIN EN 17463
Öffentliche Stellen:
Öffentliche Stellen mit einem jährlichen Gesamtenergieverbrauch von > 1GWh werden zur Senkung des Endenergiever-brauchs um 2% p.a. bis zum Jahr 2045 verpflichtet.
Für Öffentliche Stellen mit einem jährl. Gesamtenergieverbrauch > 3 GWh besteht die Pflicht zur Einführung eines Energie- und Umweltmanagementsystems (EMAS oder ISO 50001) bis 30.06.2026.
Bei einem Gesamtenergieverbrauch > 1 GWh und < 3 GWh ist ein vereinfachtes Energiemanagementsystem nach ISO 50005 Level 2 ausreichend.
Klimaneutrale Rechenzentren
Weitere Regelungen bestehen für Rechenzentren.
Nähere Informationen zur Umsetzung finden Sie im Merkblatt der BAFA zum Energieeffizienzgesetz und im BAFA-Merkblatt zur Ermittlung des Gesamtenergieverbrauchs hier.
Weitere Informationen: Ratgeber Energie
Förderungen EMAS - Stromsteuer gesenkt, Spitzenausgleich (SpaEfV) nur noch für das Antragsjahr 2023!
Was ist der Spitzenausgleich (SpaEfV)?
Zwischen 2013 und 2023 ermöglichte der Spitzenausgleich Unternehmen des produzierenden Gewerbes, eine Stromsteuerentlastung zu beantragen. Voraussetzung war - je nach Unternehmensgröße - die Einführung eines Energiemanagementsystems (ISO 50001) bzw. eines Umweltmanagementssystems (EMAS) oder eines alternativen Systems (für KMUs). Gesetzliche Grundlage hierfür war die Veröffentlichung der Spitzenausgleich-Effizienzsystemverordnung (SpaEfV) im August 2013.
Gibt es den Spitzenausgleich für 2024 weiterhin?
Ein Spitzenausgleich wird ab dem Antragsjahr 2024 nicht mehr gewährt. Im sog. „Strompreispaket“ hat die Bundesregierung Entlastungen für alle Unternehmen des produzierenden Gewerbes in Höhe von 3 Milliarden Euro geplant. Dies wurde im Haushaltsfinanzierungsgesetz 2024 vom Bundestag und Bundesrat angenommen und auf der Homepage der Bundesregierung am 19.12.2023 bekanntgegeben.
Diese Neuerung gilt zunächst verbindlich für die Jahre 2024 und 2025. Die Folgejahre sind von einer Gegenfinanzierung in den entsprechenden Bundeshaushalten abhängig.
Voraussetzungen für die Gewährung des Spitzenausgleichs in 2023
Unternehmen, die noch für das Antragsjahr 2023 den Spitzenausgleich in Anspruch nehmen wollen, müssen nicht nur ein zertifiziertes Energiemanagement-System nach DIN EN ISO 50001 oder ein validiertes Umweltmanagementsystem nach EMAS (analog bei kleinen und mittelständischen Unternehmen ein alternatives System nach SpaEfV) vorweisen, sondern mit dem Antrag die Bereitschaft erklären, dass sie alle in ihrem System vom Energieauditor im Sinne der DIN EN 17463 (Bewertung von energiebezogenen Investitionen) als wirtschaftlich vorteilhaft identifizierten Endenergieeinsparmaßnahmen umsetzen werden. (Quelle Bundestag, BMF). Der Antrag für das Steuerjahr 2023 kann mit Frist bis zum 31.12 2024 beim Hauptzollamt gestellt werden.
Die Bestätigung über eine aktive EMAS-Registrierung nach § 4 Absatz 2 Nr. 2 SpaEfV zur Vorlage beim Hauptzollamt kann bei der jeweiligen Registrierstelle gerne angefordert werden.
EMAS und Biodiversität
Der Schutz der biologischen Vielfalt ist ein Schlüsselbereich im EMAS-Umweltmanagement. In den Anforderungen an die EMAS Umweltprüfung ist vorgeschrieben, dass die EMAS-Organisationen alle direkten Aspekte ihrer Betriebsabläufe u.a. auf ihre Auswirkungen auf die biologische Vielfalt prüfen müssen. EMAS-Organisationen müssen im Rahmen der Umweltprüfung folgende Nachweise erbringen können:
- Dokumentation der Nutzung von natürlichen Ressourcen und Rohstoffen,
- Berücksichtigung bedeutender Umweltaspekte im Zusammenhang mit Beschaffungsverfahren und wesentlicher Umweltauswirkungen, die sich aus diesen Aspekten ergeben.
Im Rahmen der Umweltprüfung sind Organisationen dazu verpflichtet:
- Biodiversität bei der Bestimmung des Kontextes der Organisation, sowie
- bei der Beurteilung der Bedeutung aller direkten und indirekten Umweltaspekte, zu berücksichtigen
Sollten bei der Umweltprüfung (potentielle) direkte oder indirekte negative Wirkungen auf die biologische Vielfalt entdeckt werden, sollten möglichst messbare Ziele und Maßnahmen zur Zielerreichung definiert und im Rahmen des Umweltprogramms festgelegt werden.
Bei der Erstellung der Umwelterklärung müssen EMAS-Organisationen
- die gesetzlichen Anforderungen in Bezug auf den Schutz von Natur und biologischer Vielfalt zu beachten, die ihre Tätigkeiten, Produkte oder Dienstleistungen betreffen.
- Weiterhin müssen EMAS - Organisationen im Rahmen einer Umwelterklärung über Biodiversitätsaspekte informieren. Kernindikator ist der „Flächenverbrauch". EMAS-Organisationen müssen in diesem Zusammenhang über die Entwicklung ihrer Flächennutzung berichten.
- Sinnvoll ist eine Erweiterung der Berichterstattung: um eine kontinuierliche Verbesserung der Perfomance nachzuweisen, sollten weitere Indikatoren und Kennzahlen zum Schutz der Biodiversität ausgewählt werden.
Fördermöglichkeiten:
Das Förderangebot für Maßnahmen des natürlichen Klimaschutzes in Unternehmen im KfW-Umweltprogramm bietet Unternehmen die Chance, ihre Betriebsgelände und Gebäude biodiversitätsfördernd und attraktiv zu gestalten und dabei zugleich das Klima zu schützen und klimabedingten Risiken wie Starkregen, Hitze oder Dürre zu begegnen.
Nähere Informationen
Leitfaden EMAS und Biodiversität (Bodenseestiftung)
Leitfaden: Brennpunkt Biodiversität - Leitfaden für den deutschen Mittelstand (DIHK Service GmbH)
Förderangebot "Maßnahmen des natürlichen Klimaschutzes in Unternehmen“
Bayerisches Umweltmanagement- und Auditprogramm (BUMAP): Die Förderung für Umweltmanagementsysteme in bayerischen Unternehmen
Der nächste EMAS-Konvoi startet in Kürze: Anmeldung und nähere Informationen
Bis einschließlich 31. Dezember 2024 stehen Unternehmen mit Sitz oder Niederlassung in Bayern Fördergelder im Rahmen des Bayerischen Umweltmanagement- und Auditprogramms (BUMAP) zur Verfügung. Das bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz bezuschusst im Rahmen des Umwelt- und Klimapakts Bayern Unternehmen bei der erstmaligen Einführung inklusive Validierung, Zertifizierung beziehungsweise externen Prüfung eines der folgenden Systeme:
- EMAS
- ISO 14001
- ÖKOPROFIT
Auch eine einmalige Revalidierung bzw. Rezertifizierung dieser Umwelt- und Ressourcenmanagementsysteme wird gefördert. Voraussetzung ist die Teilnahme der Unternehmen an einer Projektgruppe, die von einem Projektträger betreut wird.
Die Förderung wird künftig im Rahmen von Projektgruppen mit mindestens fünf und maximal 15 Betrieben gewährt. Eine einzelbetriebliche Förderung ist nicht mehr möglich. Gefördert werden die Einführung eines Umweltmanagementsystems nach EMAS, der ISO 14001 und des Ökologischen Projekts für integrierte Umwelttechnik (ÖKOPROFIT) sowie die einmalige Revalidierung. Bewilligungsbehörde ist die Regierung von Schwaben.
Die zuwendungsfähigen Ausgaben der Projektgruppenteilnehmer werden abhängig vom Schwerpunkt des geförderten umweltorientierten Managements bis zu folgender Höhe anerkannt:
- EMAS: max.5.600 Euro bei der Einführung, max. 2.800 Euro bei der einmaligen Revalidierung
- ISO 14001: max. 4.000 Euro bei der Einführung, max. 2.000 Euro bei der einmaligen Rezertifizierung
- ÖKOPROFIT: max. 3.200 Euro bei der Einführung, max. 1.600 Euro beim ÖKOPROFIT-Klub
Nähere Informationen: Das Bayerische Landesamt für Umwelt bietet weitere Informationen.
Informationen zu in Planung befindlichen (bayernweiten) Konvois:
z.B. Förderkreis für Umweltschutz in Unterfranken e.V. - Aktuelles (umweltschutz-unterfranken.de)
EMAS-Registrierung
Unternehmen und Organisationen können sich über die IHK München für das Umweltmanagementsystem EMAS registrieren lassen. So funktioniert's: Mit der konsolidierten Umwelterklärung kann das Unternehmen/ die Organisation bei der zuständigen Registrierungsstelle einen Antrag auf Eintragung in das EMAS-Register stellen. Dazu sind folgende Unterlagen einzureichen:
- Bei Neueintragung, Revalidierung oder Eintragung eines neuen Standorts:
Das ausgefüllte Antragsformular - Eine Beschreibung der Organisation und aller dazugehörigen Standorte
- Die validierte Umwelterklärung
- Die unterzeichnete Erklärung des Umweltgutachters (Art. 25 Abs. 9 i. V. mit Anhang VII der Verordnung 1221/2009).
- Im Falle einer Ausnahmegenehmigung für KMU nach Art.7 EMAS-VO: Bestätigung des Umweltgutachters über die Einhaltung der Voraussetzung zur in Anspruchnahme der Ausnahmegenehmigung. Diese Genehmigung kann als eigenes Dokument, innerhalb des Auditberichtes oder der Gültigkeitsbescheinigung erteilt werden und muss bei Neuregistrierung und Fortführung mit eingereicht werden.
Die Registrierungsstelle prüft die eingereichten Unterlagen, benachrichtigt die zuständige Kreisverwaltungsbehörde über die beantragte Registrierung und gibt dieser Gelegenheit zur Stellungnahme. Äußern sich die Vollzugsbehörden innerhalb von vier Wochen nicht negativ, wird der Organisation eine Registriernummer zugeteilt und diese in das EMAS-Register eingetragen. Mit der Eintragung ins Register ist die Organisation berechtigt, das EMAS-Logo zu nutzen, solange die Registrierung besteht.
EMAS und Umweltmanagementsystem nach ISO 14001
Die Anforderungen der ISO 14001 an die Struktur eines Umweltmanagementsystems sind inhaltlicher Bestandteil des Anhangs II Teil A der EMAS-Verordnung. Durch die Verordnung EU 2017/1505 wurde auch die novellierte Version der ISO 14001 in EMAS integriert. Ein nach EMAS validiertes Unternehmen/ eine Organisation erfüllt somit alle Anforderungen der ISO 14001 und kann deshalb ohne jeglichen weiteren Aufwand zusätzlich nach ISO 14001 zertifiziert werden.
Dies wird sehr erfolgreich von vielen Unternehmen/Organisationen praktiziert.
Voraussetzung ist, dass die Organisation nicht dem 4-Jahres-Intervall unterliegt. Mit dem 4-Jahres-Intervall (= Ausnahmeregelung gemäß Art.7 EMAS VO) ist die Ausstellung eines ISO 14001-Zertifikates nicht möglich.
Dem vergleichsweise geringen Aufwand, dem ein ISO 14001 zertifiziertes Unternehmen durch zusätzliche EMAS-Teilnahme unterliegt, stehen deutliche Vorteile gegenüber. Der Mehrwert eines Umweltmanagementsystems nach EMAS gegenüber ISO 14001 ergibt sich in erster Linie durch Rechtsicherheit, Verwaltungsvereinfachung, Rückerstattungsmöglichkeiten für Gebühren und Abgaben, Imagegewinn und verbesserte Kommunikation.
Nähere Informationen finden Sie hier.
EMAS und Arbeitsschutzmanagementsystem 45001
In vielen Unternehmen werden gemeinsame Managementsysteme für Umwelt-, Gesundheits- und Arbeitsschutz eingerichtet. Viele Unternehmen haben daher gemeinsame EHS (= Environment, Health, Safety) - Abteilungen etabliert, da die Überschneidungsbereiche systembedingt sehr groß sind.
Nähere Informationen finden Sie hier.
EMAS und Energiemanagementsystem nach ISO 50001
Auch die Energiemanagementsystemnorm wurde novelliert (ISO 50001:2018). Im Mittelpunkt des Energiemanagements stehen die Verbesserung der Energieeffizienz und die Minderung des Energieverbrauchs durch eine systematische Vorgehensweise. Sowohl mit EMAS, als auch mit der ISO 50001 können Nicht-KMU auf das sonst auf dem Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G) verpflichtende Energieaudit nach der Europäischen Norm (EN)16247 verzichten.
Für die Energieeffizienz im Unternehmen sind Energiemanagementsysteme entscheidend.
EMAS und ISO 50001:
EMAS erfüllt nicht automatisch alle Anforderungen der ISO 50001. Ist aber die Energienutzung als Umweltaspekt bereits Bestandteil des Umweltmanagementsystems, sind nur wenige inhaltliche Anpassungen und Konkretisierungen, z. B. hinsichtlich energiebezogener Leistung, energetischer Bewertung usw., erforderlich. Präzisierungen können auch hinsichtlich der Organisationsstruktur erforderlich sein, da die ISO 50001 die Verantwortlichkeiten dem Top-Management und dem Umweltbeauftragten zuordnet, wo bei EMAS nur teilweise Anforderungen an die Organisation vorgegeben sind.
Weitere Informationen finden Sie auch hier.
Nähere Informationen zu den Unterschieden zwischen DIN ISO 50001 und EMAS finden Sie hier
EMAS und der Leitfaden zur gesellschaftlichen Verantwortung von Organisationen ISO 26000
Ein erfolgreich eingeführtes Umweltmanagementsystem nach EMAS bietet ebenfalls einen Vorteil für Unternehmen, welche die Implementierung der ISO 26000, eines Leitfadens zur gesellschaftlichen Verantwortung anstreben. Die ISO 26000 unterstützt Unternehmen dabei, möglichst ganzheitlich ihrer Verantwortung im Bereich der sozialen Säule der Nachhaltigkeit nachzukommen. Auch hier sind zunächst generelle übergeordnete Überlegungen wie eine Stakeholderanalyse durchzuführen, woraufhin anschließende spezifische Themenbereiche wie die Einhaltung der Menschenrechte oder die Beachtung von Kundeninteressen genauer unter die Lupe genommen werden. Die sozialen Aspekte sollten, ähnlich wie bei EMAS die Umweltaspekte, in die Organisation integriert werden, indem beispielsweise Prozesse festgelegt, Bewusstsein geschaffen und Verantwortlichkeiten definiert werden.
EIn Unternehmen kann nicht nach ISO 26000 geprüft werden, da diese Norm lediglich einen Leitfaden darstellt.
Die Geschäftsstelle des Umweltgutachterausschusses hat die Inhalte des Umweltkapitels der ISO 26000 den Anforderungen der EMAS-Verordnung an ein Umweltmanagementsystem gegenübergestellt. EMAS-Teilnehmer können so ihre Aktivitäten den entsprechenden Empfehlungen des ISO-Leitfadens zuordnen. Mit ihrem Managementsystem und eingeführten Handlungsgrundsätzen setzen EMAS-Organisationen weite Teile der nur unverbindlichen Empfehlungen und Anregungen der ISO 26000 in die Praxis um. Außerdem ist vieles aus dem Umweltschutzkapitel der ISO 26000 in Deutschland ohnehin gesetzlich geregelt.
Die Gegenüberstellung finden Sie auf der EMAS-Website.
Auch der Leitfaden enthält Informationen zu EMAS und Nachhaltigkeit. Diese finden Sie hier
EMAS und Umwelt- und Klimapakt Bayern
Die Teilnahme an EMAS berechtigt automatisch auch zur Teilnahme am Umwelt + Klimapakt.
Nähere Informationen finden Sie hier
EMAS und Nachhaltigkeit
Immer häufiger entscheiden sich Unternehmen heute zur Erstellung eines Nachhaltigkeitsberichts. Ein Nachhaltigkeitsbericht kann sich nach vielen verschiedenen Standards abgebildet werden, beispielsweise nach der Global Reporting Initiative (GRI) oder dem Deutschen Nachhaltigkeitskodex (DNK). Während ersterer insbesondere für große internationale Unternehmen interessant ist, entscheiden sich viele kleinere Unternehmen eher für den DNK. Über die EMAS-Umwelterklärung werden bereits viele der benötigten Inhalte und Kennzahlen des Ökologiebereichs der Nachhaltigkeitsberichtstandards abgedeckt. Auch für die anderen zwei Säulen - Ökonomie und Soziales- hilft eine bereits verfasste Umwelterklärung oftmals, da bereits eine Struktur zur Datensammlung im Unternehmen und durch das Managementsystem eine klar strukturierte Organisation besteht.
Nähere Informationen finden Sie hier
EMAS und Green Deal
Im Rahmen des Green Deals werden in den nächsten Jahren zu allen wesentlichen Umweltaspekten neue Anforderungen auf die Unternehmen zukommen. EMAS ist geeignet, in allen wesentlichen Strategiefeldern durch die Umwelterklärung Transparenz über die Leistungen der Organisation zu schaffen. Ferner können Verbesserungsmaßnahmen über das Umweltprogramm abgebildet werden.
EMAS wird sich auch zukünftig weiterentwickeln, um sich an ändernde klima- und umweltpolitische Anforderungen anzupassen - bspw. in Form von Zusatzmodulen zum Thema Klimaschutz.
Nähere Informationen zum Green Deal finden Sie in unserem EMAS-Leitfaden und im IHK Ratgeber EU Green Deal.
Neuregistrierungen/Erweiterungen bestehender Registrierungen 2021/2022/2023/2024 (Auszug - Kammerbezirk IHK für München und Oberbayern)
Organisation | Branche | Anzahl Mitarbeiter |
---|---|---|
ADVICON AG | Steuerberatung/Wirtschaftsprüfung | rund 20 Mitarbeiter |
Ars Navigandi GmbH | Agentur für Internetdienstleistungen | rund 15 Mitarbeiter |
ARQUM Gesellschaft für Arbeitssicherheits-, Qualitäts- und Umweltmanagement mbH (erweitert um die Standorte Stuttgart, Frankfurt, Hannover und Berlin) | Beratung | rund 67 Mitarbeiter |
Augustiner-Bräu-Wagner (verschiedene Standorte) | Herstellung von Bier/Malz | rund 560 Mitarbeiter |
AeroGround Flughafen München GmbH | Bodenabfertigungsdienstleister | rund 2000 Mitarbeiter |
Bayerische Staatsbrauerei Weihenstephan | Herstellung von Bier | rund 150 Mitarbeiter |
BayernFM Bayern Facility Managament GmbH (erweitert um den Standort Münchner Gewerbehof/MGH) | Facility Management GmbH | rund 338 Mitarbeiter |
DR. SCHNELL GmbH & Co. KGaA (München, Feldkirchen) (erweitert um den Standort Genthin) | Herstellung von Seifen, Wasch-, Reinigungs- und Körperpflegemitteln sowie v. Duftstoffen | rund 350 Mitarbeiter |
Edith-Haberland-Wagner-Stiftung (mit verschiedenen Standorten) | Stiftung (Stiftungsgasthaus zum Gustl, Villa Wagner, Alte Kongresshalle, Stiftungsbrennerei, Jugend- und Familienhotel Augustin und Restaurant Fräulein Wagner) | rund 90 Mitarbeiter |
Energieagentur Ebersberg-München gGmbH (erweitert um den Standort Haar) | Beratung | rund 33 Mitarbeiter |
Fuchsbräu GmbH | Betrieb von Hotel und Gaststätte | rund 70 Mitarbeiter |
Green IT Solution GmbH | Großhandel mit Datenverarbeitungsgeräten, peripheren Geräten und Software | rund 25 Mitarbeiter |
HCD Consulting GmbH | Großhandel mit Datenverarbeitungsgeräten, peripheren Geräten und Software | rund 25 Mitarbeiter |
H. Geiger GmbH Stein- und Schotterwerke (erweitert um die Standorte Berching, Dietfurt und Pappenheim) | Gewinnung von Naturwerksteinen und Natursteinen, Kalk- und Gipsstein, Kreide und Schiefer | rund 249 Mitarbeiter |
Milchwerke Berchtesgadener Land eG | Milchverarnbeitung | rund 460 |
Missio München Internationales Katholisches Hilfswerk | sonstiges Sozialwesen, kirchliche und religiöse Vereinigung | rund 90 Mitarbeiter |
MÜNCHENSTIFT GmbH (mit verschiedenen Standorten) | Altenheim (Hauptverwaltung, Alfons-Hoffmann-Haus, Haus Heilig Geist, Münchner Bürgerheim) | rund 707 Mitarbeiter |
Käserebellen GmbH | Milchverarbeitung | rund 707 Mitarbeiter |
Schlossbrauerei Au-Hallertau Willibald Beck Freiherr von Peccoz GmbH &Co.KG | Herstellung von Bier | rund 37 Mitarbeiter |
Schreiner Group (erweitert um den Standort Oberschleißheim) | Herstellung von Druckerzeugnissen | rund 1100 Mitarbeiter |
Schönegger Käsealm GmbH | Milchverarbeitung, Herstellung von Back- und Teigwaren | rund 140 Mitarbeiter |
S.E. Electronic GmbH | Herstellung von sonstigen elektronischen Geräten | rund 20 Mitarbeiter |
Stadtwerke Rosenheim - Bereitstellungs- und Aushubzwischenlager Brückenstraße | Lagern und Verwerten von Abfällen | 1 Mitarbeiter |
Starnberger Kliniken GmbH (erweitert um den Standort: Dr. Schindlbeck Klinik Seefeld/Herrsching GmbH (Standort Herrsching)) | Gesundheitswesen | rund rund 1640 Mitarbeiter |
Swiss International Air Lines Ltd. | Personen-/Güterbeförderung in der Luftfahrt, Erbringung von sonst. Dienstleistungen für die Luftfahrt | 8602 Mitarbeiter |
Neueintragung Missio München - Internationales katholisches Hilfswerk
von links nach Rechts: Elfriede Dersch (Referentin für Rechnungs- und Vertragswesen), Susanne Kneißl-Heinevetter (IHK), Stephanie Brücks (Stv. des Präsidenten)
EMAS Jubiläen - 25 Jahre dabei und länger - IHK-Bezirk München und Oberbayern (geordnet nach Erstregistrierung im EMAS-Register)
Unternehmen | Branche | Anzahl Mitarbeiter | Im EMAS-Register seit |
---|---|---|---|
HIPP-Werk Georg Hipp, Pfaffenhofen | Herstellung von Nahrungsmitteln, Großhandel von Nahrungsmitteln | 1.350 | Dezember 1995 |
ZF Airbag Germany GmbH, Aschau a. Inn | Herstellung von pyrotechnischen Erzeugnissen | 1.740 | Januar 1996 |
DR. JOHANNES HEIDENHAIN GmbH, Traunreut | Mess- und Steuerungstehnik | 4.100 | August 1996 |
MAN Truck & Bus SE, München | Herstellung von Kraftwagen | 39.000 | September 1996 |
Privatbrauerei Wieninger, Teisendorf | Herstellung von Brauerei, Herstellung von Erfrischungsgetränken; Gewinnung natürlicher Mineralwässer | 100 | Oktober 1996 |
Hawle Armaturen GmbH, Freilassing | Metallerzeugung und-bearbeitung | 300 | Oktober 1996 |
Texas Instruments Deutschland GmbH, Freising | Herstellung von elektronischen Bauelementen | 1.350 | November 1996 |
Schreiner Group GmbH & Co. KG, Oberschleißheim | Herstellung von Druckerzeugnissen | 1.200 | Dezember 1996 |
SALUS-Haus Dr. med. Otto Greither, Bruckmühl | Herstellung von sonstigen Nahrungsmitteln, von pharmazeutischen Spezialitäten und sonstigen pharmazeutischen Erzeugnissen, Großhandel mit Nahrungs- und Genußmitteln, Getränken und Tabakwaren | 500 | Dezember 1996 |
Roche Diagnostics GmbH, Penzberg | Herstellung von pharmazeutischen Grunderzeugnissen | 6.400 | Dezember 1996 |
IHK Service
EMAS Informationen
- EMAS Leitfaden zum Download
- EMAS Nutzerhandbuch
- EMAS-Antragsformular zur Neueintragung und Fortführung
- Artikel im IHK-Magazin: 03/24: Artenvielfalt als Wirtschaftsfaktor
- Artikel IHK-Magazin 10/22: Nachhaltigkeit punktet
- Artikel im IHK-Magazin 04/22: Die Milch macht´s!
- Artikel im IHK-Magazin 1/22: Nachhaltig berichten
- Artikel im IHK-Magazin 12/21: EMAS: Sichtbar ökologisch
- EMAS und DIN EN ISO 50001
- EMAS Referenzdokument Einzelhandel
- EMAS Referenzdokument Tourismus
- EMAS Referenzdokument Nahrungsmittel- und Getränkeherstellung
- EMAS Referenzdokument Landwirtschaft- und pflanzlich/tierische Erzeugung
- EMAS Referenzdokument öffentliche Verwaltung
- EMAS Referenzdokument Elektro- und Elektrogeräteindustrie
- EMAS Referenzdokument Herstellung von Kraftwagen und Kraftwagenteilen
- EMAS Referenzdokument Abfallbewirtschaftung
- EMAS Referenzdokument IKT-Dienste
- EMAS Referenzobjekt Herstellung von Metallerzeugnissen
EMAS Veranstaltungen
- 29.10.2024, 10.30 -12.00 Uhr: Menschenrechtliche Sorgfalt in der Praxis - Schwerpunkt Beschwerdeverfahren (online)
- 11.11.2024, 9.30 Uhr - 12.30 Uhr: Präsenzworkshop zur Klimaanpassung und Risiken im Wasserbereich: Umgang mit europäischen Nachhaltigkeitsberichts-Standards
- 19.11.2024, 10.30 Uhr - 12.00 Uhr: Menschenrechtliche Sorgfalt in der Praxis - Wirksamkeitsmessung und Benchmarking
- 06.12.2024, 16:00 - 17:00 Uhr: Stammtisch für angehende Umweltgutachter, Schwerpunkt: Zulassungsverfahren
Informationen für angehende Umweltgutachter
Informationen zum Energieeffizienzgesetz (EnEfG)
Mehr zu EMAS und weitere verwandte Themen
- Weitere Informationen zu EMAS, Best-Practice Beispiele, Rechts- und Verwaltungsvorschriften, etc.
- Deutsche Akkreditierungs- und Zulassungsstelle für Umweltgutachter mbH (DAU)
- Deutsches EMAS-Register
- Eco finder: Portal für Organisationen und Unternehmen aus der Umwelt- und Energiebranche
- Leitfaden: EMAS und Biodiversität: Schutz der biologischen Vielfalt im Rahmen von Umweltmanagementsystemen
- Leitfaden: Brennpunkt Biodiversität - Leitfaden für den deutschen Mittelstand
- Online-Ratgeber Förderprogramme für Klimaschutz und Energiewende
- Biodiversität und EMAS
- Nationaler Wettbewerb "Die Lieferkette lebt"
- Informationen Umweltmanagementsysteme Staatsministerium für Umwelt
- Arbeitshilfen zum ÖKO-Audit für Behörden
- Synergien zwischen EMAS und der CSRD - Diskussionspapier des Umweltgutachterausschusses