Ratgeber

Wie werde ich von der IHK München bestellter Sachverständiger?

Bausachverständiger
© Olly by pexels

Die öffentliche Bestellung und Vereidigung ist ein Qualitätszeichen für Sachverständige. Wie können Sie sich als Sachverständiger bestellen lassen?

Was ist das Besondere an der öffentlichen Bestellung von Sachverständigen

Die öffentliche Bestellung und Prüfung von Sachverständigen erfolgt nach den Vorgaben der Gewerbeordnung.

  • Bei der öffentlichen Bestellung handelt es sich um die Anerkennung einer besonderen Qualifikation.
  • Sie ist keine Voraussetzung für die Tätigkeit von Sachverständigen, jedoch ein Zeichen für geprüften Sachverstand und persönliche Zuverlässigkeit.
  • Gerichte, Behörden und andere Auftraggeber können durch die öffentliche Bestellung darauf vertrauen, dass qualitativ hochwertige, unabhängige und unparteiische Gutachten erstellt werden.

Voraussetzungen der Bestellung

Je nach Sachgebiet gibt es fachliche Bestellungsvoraussetzungen, die auf der Seite des IfS nachzulesen sind.

Außerdem sind die folgenden Voraussetzungen für die öffentliche Bestellung und Vereidigung nach der Sachverständigenordnung der Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern zu erfüllen:

  • ausreichende Lebens- und Berufserfahrung
  • keine Bedenken gegen die Eignung
  • erheblich über den Durchschnitt liegende Fachkenntnisse, praktische Erfahrungen und der Fähigkeit qualifizierte Gutachten zu erstellen
  • Verfügbarkeit von erforderlichen Einrichtungen und Ausrüstungen für die Tätigkeit als Sachverständige/r
  • in geordneten wirtschaftklichen Verhältnissen leben
  • Gewährleistung von Unparteilichkeit und Unabhängigkeit
  • Einhaltung der Pflichten von öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen
  • Nachweis über umfassende Kenntnisse im deutschen Recht
  • Fähigkeit zur leicht verständlichen Erklärung fachspezifischer Feststellungen und Bewertungen
  • für das Sachgebiet erforderliche geistige und körperliche Leistungsfähigkeit.

So werden Sie IHK-Sachverständige/r

Für eine Bestellung als Sachverständige/r sind folgende Schritte notwendig:

  1. Persönliches Informationsgespräch mit einem/r Fachberater/in
  2. Antragstellung
  3. Prüfung der persönlichen Eignung
  4. Prüfung der fachlichen Eignung
  5. Vereidigung


Persönliches Informationsgespräch
Bitte vereinbaren Sie vor Ihrer Antragstellung einen Beratungstermin für Informationen über die genauen Bestellungsvoraussetzungen und Anforderungen unter 089 5116-0 oder sachverstaendige@muenchen.ihk.de.
Wir beraten Sie gerne - telefonisch, virtuell und vor Ort.

Antragstellung
Wer an einer öffentlichen Bestellung als Sachverständige/r interessiert ist, kann einen schriftlichen Antrag bei der Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern stellen. Bitte geben Sie im Antrag das genaue Sachgebiet an und fügen Sie folgende Dokumente bei:

  • ausführlicher tabellarischer Lebenslauf mit Passfoto
  • antragsrelevante Zeugnisse, Diplome und andere Urkunden über akademische Titel und Grade
  • Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde
  • Kostenübernahmeerklärung
  • Referenzliste mit Angabe von Personen, die Auskunft über die persönliche Eignung und die besondere Sachkunde geben können
  • Zustimmungserklärung des Arbeitgebers bei Antragstellern in einem Dienst- oder Arbeitsverhältnis (Nebentätigkeitsgenehmigung) - siehe auch Anhang im Antragsformular
  • mindestens drei selbstständig erstellte Gutachen auf dem beantragten Sachgebiet
  • weitere wissenschaftliche Ausarbeitungen, Untersuchungen, Veröffentlichungen oder Aufsätze

Prüfung der persönlichen Eignung
Zunächst erfolgt eine Anhörung durch den Sachverständigenausschuss. Die Anhörung findet in Form eines Gesprächs vor dem sogenannten Vorprüfungsausschuss statt, in dem Empfehlungen für das weitere Vorgehen ausgesprochen werden.

Prüfung der fachlichen Eignung
Die Überprüfung der besonderen Sachkunde findet vor einem Fachgremium statt. Die Prüfung bezieht sich auf vorgelegte Unterlagen und umfasst eine schriftliche Aufgabenstellung, die unter Aufsicht zu fertigen ist. Im nächsten Schritt schließt sich ein Fachgespräch an. Bei Bedarf kann zusätzlich eine praktische Überprüfung an einem Objekt stattfinden.

Vereidigung
Nach erfolgreich abgeschlossener Prüfung werden Sie beim nächsten Termin zur Vereidigung vorgesehen. Hier erhalten Sie nach offizieller Belehrung und Abnahme der Eidesleistung Ihren Sachverständigenausweis, -stempel und Ihre Bestellungsurkunde.

Die IHKs in Deutschland haben Fachgremien und Fachausschüsse zur Überprüfung der besonderen Sachkunde eingerichtet, die deutschlandweit Antragsteller überprüfen. Bei der IHK für München und Oberbayern bestehen zehn Fachgremien zur Überprüfung der besonderen Sachkunde in den Gebieten

  • Grundstücks- und Immobilienbewertung
  • Antiquitäten und Kunst
  • Konstruktiver Ingenieurbau
  • Informationsverarbeitung
  • Vorgehängte Fassaden, Türen, Tore und Fenster
  • Garten- und Landschaftsbau
  • Landwirtschaft
  • Baudurchführung im Straßenbau
  • Bestimmung der Exposition durch elektromagnetische Felder
  • Alpine Unfälle

Weitere Informationen finden Sie auch im Flyer "Sachverständiger werden".