Elektronische Kommunikation für Sachverständige und Signaturkarte
Der elektronische Zugang zur Justiz und die Einführung von elektronischen Gerichtsakten ist bundesweit in vollem Gange. Damit sollen die Verfahren beschleunigt und Einsparungen bei Papier-, Druck- und Versandkosten sowie bei der Archivierung erzielt werden.
Elektronische Kommunikation mit den Gerichten
§ 173 Abs. 2 der Zivilprozessordnung verlangt, dass seit dem 1. Januar 2024 professionell am Prozess Beteiligte einen sicheren elektronischen Übermittlungsweg für die Zustellung zu eröffnen haben. Auch öffentlich bestellte Sachverständige sind dadurch verpflichtet. Dies bedeutet, dass regelmäßig für Gericht tätige Sachverständige seit dem 1. Januar 2024 entsprechend technisch aufgestellt sein müssen.
Für Sachverständige kommen folgende sichere Übermittlungswege (vgl. § 130a ZPO) in Betracht:
- absenderbestätigte DE-Mail
- andere besondere elektronische Postfächer bzw. Versanddienste, für deren Einrichtung ein Ident-Verfahren durchlaufen werden muss (z. B. "Mein-Justizpostfach“ oder das besondere elektronische Bürger- und Organisationenpostfach - eBO)
Bei der Nutzung eines sicheren Übermittlungsweges ist eine eigenhändige Unterschrift grundsätzlich nicht mehr erforderlich. Gleichwohl wird empfohlen, elektronisch erstellte und übermittelte Gutachten stets mit einer qualifizierten elektronischen Signatur oder einem Funktionsäquivalent zu versehen, wie dies auch durch die Sachverständigenordnungen der IHKs gefordert wird, um sicherzustellen, dass eine eventuell nachträglich erfolgte Veränderung des Gutachtens sichtbar ist.
Weitere Informationen zur elektronischen Kommunikation erhalten Sie auch im Merkblatt der DIHK.
Wozu gibt es die IHK-Signaturkarte für Sachverständige?
Die IHK-Signaturkarte ersetzt die Unterschrift und den Sachverständigenrundstempel im elektronischen Rechtsverkehr und erbringt den Nachweis der Authentizität und Originalität des Gutachtens.
Der elektronische Zugang zur Justiz und die Einführung von elektronischen Gerichtsakten ist bundesweit schon ein gutes Stück vorangegangen. Ebenso sind in den Sachverständigenbüros bereits einige Prozesse sukzessive digitalisiert worden, insbesondere werden Gutachten per E-Mail übermittelt und elektronisch archiviert. Die IHK München empfiehlt daher den öffentlich-bestellten und vereidigten Sachverständigen die IHK-Signaturkarte jetzt zu beantragen.
Seit Januar 2018 dürfen Sachverständige ihre Gutachten bei Gericht elektronisch einreichen, sofern sie diese mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen. Die IHK-Signaturkarte für Sachverständige ersetzt die Unterschrift und den Rundstempel im elektronischen Rechtsverkehr.
Auch Privatgutachten werden zunehmend nur noch in Dateiform übermittelt und sind dann verpflichtend mit der qualifizierten elektronischen Signatur zu versehen, siehe § 12 Abs. 1 und § 13 Abs. 2 S.2 SVO.
Auf der IHK-Signaturkarte für Sachverständige sind folgende Daten hinterlegt:
- Name und Vorname des Sachverständigen
- Bestellungstenor (Sachgebiet) und die zuständige
- Bestellungskörperschaft
- Die Information, dass die Signaturkarte nur im Rahmen der Sachverständigentätigkeit eingesetzt werden darf.
Die IHK München und Oberbayern hat Anfang 2018 ein Pilotprojekt zur Erprobung der qualifizierten elektronischen Signatur für öffentliche bestellte Sachverständige durchgeführt, das erfolgreich verlaufen ist. Hierfür wurde eine spezielle IHK-Signaturkarte in Kooperation mit der D-TRUST GmbH und der DE-CODA GmbH entwickelt, die sowohl zur Übermittlung von Gerichts- und Privatgutachten als auch zur elektronischen Archivierung der Gutachten eingesetzt werden kann.
Weitere Informationen zur IHK-Signaturkarte und welche Technik Sie zum elektronischen Signieren benötigen, finden Sie in unserem Merkblatt „IHK-Signaturkarte für Sachverständige“.
Die IHK-Signaturkarte für Sachverständige im Überblick
Wo können Sie die elektronische Signaturkarte für Sachverständige beantragen?
Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige, die eine IHK-Signaturkarte beantragen wollen, müssen sich dafür persönlich identifizieren lassen. Dies können Sie in unserem Informations- und Servicezentrum erledigen. Bitte vereinbaren Sie vorab telefonisch einen Termin.
IHK für München und Oberbayern
Informations- und Servicezentrum (ISZ)
Orleanstr. 10 - 12
81669 München
Tel. 089 5116-0
info@muenchen.ihk.de
Technische Voraussetzungen für die Nutzung der IHK-Signaturkarte:
- Kartenlesegerät mit Tastenfeld
- PC mit Internetzugang und USB-Port für den Anschluss des Kartenlesers
- Microsoft-Betriebssystemumgebung ab Windows 7
- Arbeitsspeicher: 2 GB (empfohlen 4 GB)
Kosten für die IHK-Signaturkarte mit zweijähriger Gültigkeit:
Erstkarte mit IHK-Beantragung: 169,00 € zzgl. MwSt.