Ratgeber

Infos zu Sachverständigen - was sind sie, was tun sie?

Sachverständige Ingenieurin
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Was sind Sachverständige? Welche Voraussetzungen müssen sie erfüllen? Was tun Sachverständige? Wann brauchen Unternehmen Sachverständige?

Was sind Sachverständige?

Sachverständige sind Spezialisten bei Wirtschaftsthemen in vielen Bereichen der Industrie, im Handwerk, auf psychologisch-pädagogischem Gebiet oder bei medizinischen Fragen. Wichtig für die Tätigkeit von Sachverständigen ist eine umfassende Sachkenntnis in Beruf und Aufgabenfeld. Sachverständige müssen Sachverhalte klären, Feststellungen treffen und diese an andere Personen vermitteln. Sie benötigen daher ein ausgeprägtes Beurteilungsvermögen sowie kommunikative Kompetenzen.

Wie werden Sachverständige bestellt und vereidigt?

Die öffentliche Bestellung und Vereidigung von Sachverständigen gehört in Bayern zu den Aufgaben der Industrie- und Handelskammern und der Handwerkskammern. Mit der Betreuung von rund 750 öffentlich bestellten Sachverständigen ist die IHK für München und Oberbayern deutschlandweit führend auf diesem Gebiet.

Allein der Begriff des Sachverständigen ist in Deutschland nicht gesetzlich geschützt. Anders verhält es sich bei öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen. Für die öffentliche Bestellung als Sachverständige müssen Bewerber in einem anspruchsvollen Verfahren ihre ausgeprägte Sachkunde sowie ihre umfassende Eignung nachweisen.

Sachverständige finden ihre Aufgaben

  • als Gerichtsgutachter oder Parteiberater in Gerichtsverhandlungen
  • bei der Klärung von Schadenshergängen und Schadensursachen
  • in der Begutachtung von Beschädigungen
  • in der Bestimmung von Schadenshöhen und Entschädigungen
  • im Rahmen der Dokumentation bestimmter Zustände für Beweiszwecke
  • bei der Prognostizierung von Entwicklungen
  • bei der außergerichtlichen Klärung von Auseinandersetzungen
  • in der Bewertung von Vermögensgegenständen und Immobilien
  • als neutrale und fachlich kompetente Berater.

Bei der Suche und der Auswahl des richtigen Sachverständigen sind Verzeichnisse bei den Wirtschafts- und den berufsständischen Kammern wie der IHK oder der Ärztekammer hilfreich.

Das müssen IHK-Sachverständige wissen und beachten

Rechte und Pflichten öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger sowie die allgemeinen Voraussetzungen für ihre öffentliche Bestellung regelt die von der Vollversammlung der IHK München beschlossene Satzung über die Bestellung und Vereidigung von Sachverständigen, kurz Sachverständigenordnung (SVO). Neben der Kenntnis ihrer Informationspflichten und dem Vorhandensein geforderter persönlicher Voraussetzungen müssen Sachverständige mit dem Aufbau und den erforderlichen Inhalten eines schriftlichen Sachverständigengutachtens vertraut sein.

Sachverständige agieren weisungsfrei und unabhängig. Ihre Aufgaben erfüllen sie unparteiisch und gewissenhaft. Sie gehen keine Verpflichtung ein, die ihre Beurteilungen verfälschen könnten.

Bei der Erstellung der Gutachten berücksichtigen Sachverständige den aktuellen Stand der Wissenschaft und Technik. Öffentlich bestellte Sachverständige dürfen sich nicht dem Verdacht einer Befangenheit aussetzen. Daher ist es nicht erlaubt, Gutachten in eigener Sache sowie für den Arbeitgeber oder Dienstherrn zu erstellen.

Auch nach der Erstellung des Gutachtens darf der Sachverständige sich nicht im Zusammenhang mit den begutachteten Objekten wirtschaftlich betätigen.
Erhält ein IHK-Sachverständiger den Auftrag zur Erstellung eines Gutachtens, kann er die Übernahme nur aus wichtigem Grund ablehnen. Sachverständige unterliegen auch nach dem Auftragsverhältnis einer Schweigepflicht über Erkenntnisse, die sie im Rahmen ihrer Tätigkeit erlangen. Zu den Pflichten eines Sachverständigen gehören außerdem der regelmäßige Besuch von Fortbildungen und die Pflege eines Erfahrungsaustauschs mit anderen Fachleuten.

Informationspflichten für öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige

Zu den Pflichten der öffentlich bestellten Sachverständigen gehören insbesondere Informationspflichten gegenüber ihren Auftraggebern, wie

  • Angaben über das Telemediengesetz beim Angebot von Leistungen im Internet
  • Familien- und Vorname sowie Firma mit Rechtsform
  • Anschrift der Niederlassung
  • elektronische Kontaktdaten (Telefon, Fax, E-Mail)
  • Nennung des Registergerichts und der Registernummer, wenn der Sachverständige oder sein Unternehmen in ein Register eingetragen sind
  • Nennung der zuständigen Kammer mit Namen und Anschrift
  • die Bezeichnung „öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger“ mit Angabe des Sachgebiets
  • falls vorhanden, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen
  • Vertragsklauseln zum anwendbaren Recht und Gerichtsstand
  • wesentliche Merkmale der angebotenen Dienstleistung in Form einer Beratung, eines Gutachtens, einer Mediation oder einer Rechtsdienstleistung
  • Name und Anschrift der Berufshaftpflichtversicherung
  • Datenschutzerklärung
  • Umsatzsteuer-Identifikationsnummer.

Weitere Einzelheiten finden Sie im Merkblatt "Informationspflichten für öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige“.

Aufbau eines schriftlichen Sachverständigengutachtens

Die Gutachten eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen müssen bereits bei der Antragstellung und damit vor der öffentlichen Bestellung hohe Anforderungen erfüllen. Dazu gehört folgender systematischer Aufbau:

  • Deckblatt mit allgemeinen Angaben und Aufgabenstellung
  • eine umfassende Dokumentation der Daten mit Skizzen und Fotografien
  • die sachverständige Beantwortung der Fragestellung
  • eine Zusammenfassung mit Unterschrift und Rundstempel des Sachverständigen.

Mehr Details im Merkblatt "Empfehlungen zum Aufbau eines schriftlichen Sachverständigen-Gutachtens".

Qualifizierung für außergerichtliche Konfliktlösungen

Öffentlich bestellte Sachverständigen werden aufgrund Ihrer Expertise und Zuverlässigkeit gerne als Mediator, Schiedsgutachter oder Schlichter beauftragt.
Im Zusammenhang mit der Tätigkeit als öffentlich bestellter Sachverständiger ist es in vielen Sachgebieten sinnvoll, eine Zusatzqualifikation als Mediator zu erwerben. Mit dem Fachwissen, ihren Erfahrungen und den Arbeitsabläufen eines Sachverständigen lassen sich außergerichtliche Konfliktlösungen oft gut kombinieren. Gelegentlich bietet sich auch eine Zusammenarbeit mit einem Mediator eines anderen Berufsstandes als Co-Mediator an.
Sowohl als Schiedsgutachter wie auch als Mediator tragen Sachverständige mit Zusatzqualifikation zu einer gütlichen Einigung bei Unstimmigkeiten über Bewertungsfragen oder technischen Streitfällen bei. Auf diese Weise helfen sie, langwierige und teure Gerichtsverfahren zu vermeiden. Sie unterstützen zudem die Streitparteien dabei, ihre bis dahin guten Geschäftsbeziehungen aufrecht zu erhalten. Mediatoren vermitteln in Streitigkeiten und begleiten die Streitparteien auf dem Weg zu einem für beide Seiten befriedigenden Kompromiss. Während im Rahmen einer Mediation die Parteien selbst eine Lösung erarbeiten, führt der Schiedsgutachter mit seinem Gutachten eine verbindliche Klärung herbei.
Weitere Informationen erhalten Sie auch in unserem Merkblatt.

Wo finde ich weitere Infos zur Tätigkeit als Sachverständiger?

Wer als Sachverständiger arbeitet, braucht praxisnahe Arbeitshilfen. Für alle ‎relevanten Themen rund um Sachverständigenrecht- und praxis finden Sie ‎entsprechende Publikationen – von der richtigen Vertragsgestaltung über die ‎Durchführung einer Ortsbesichtigung bis hin zur Haftung.‎
In diesen Fachzeitschriften können Sie sich sachgebietsübergreifend über neueste Entwicklungen im Sachverständigenwesen informieren:‎

Darüber hinaus gibt es eine Vielzahl von Fachzeitschriften, die sich gezielt an Sachverständigen mit einem bestimmten Sachgebiet richten.
Über das Institut für Sachverständigenwesen (IfS) e.V. erhalten Sie einen Überblick über Publikationen.
Als weitere Informationsquelle hat die IHK für München und Oberbayern ein Glossar erarbeitet, in dem die für Sachverständige und Richter wichtigsten fachübergreifenden Wert- und Kostenbegriffe einheitlich definiert sind.‎

FAQ über Sachverständige