Unbedenklichkeitsbescheinigungen für Bundeswehr, THW und Bundespolizei
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- Was ist die Unbedenklichkeitsbescheinigung für Bundeswehr, THW oder Bundespolizei?
- Was wird in der Unbedenklichkeitsbescheinigung erklärt?
- Was sind die Voraussetzungen und wie stellt man den Antrag?
- Wie läuft das Verfahren - was prüft die IHK?
- Beispiele für privatwirtschaftliche Einsätze der Bundeswehr
- Beispiele für privatwirtschaftliche Einsätze des THW
- Beispiele für privatwirtschaftliche Einsätze Bundespolizei
Unbedenklichkeitsbescheinigung für den privatwirtschaftlichen Einsatz von Bundeswehr, THW oder Bundespolizei
Öffentliche Institutionen wie die Bundeswehr, Technisches Hilfswerk (THW), Bundespolizei, Feuerwehr oder Sanitätsdienste dürfen grundsätzlich nur ihrem gesetzlichen Auftrag entsprechend für bestimmte öffentliche Aufgaben eingesetzt werden. Vor allem im privatwirtschaftlichen Bereich dürfen Behörden und andere öffentliche Einrichtungen nicht zu einer Konkurrenz für gewerbliche Unternehmen werden. Sie dürfen daher solche Aufgaben nicht wahrnehmen, die üblicherweise von Gewerbebetrieben ausgeführt werden. In Ausnahmefällen ist es THW, Bundeswehr und anderen Einrichtungen jedoch erlaubt, Arbeiten für Dritte zu erledigen, die ansonsten in den Tätigkeitsbereich gewerblicher Unternehmen gehören.
Die Bundeswehr, das Technische Hilfswerk (THW) und die Bundespolizei haben interne Richtlinien erlassen, in denen diese Ausnahmefälle geregelt sind. Eine Voraussetzung ist laut diesen Richtlinien eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der zuständigen Industrie- und Handelskammer (IHK).
Was wird in der Unbedenklichkeitsbescheinigung erklärt?
In der Bescheinigung erklärt die zuständige IHK, dass durch den öffentlichen Einsatz der betreffenden öffentlichen Institution (Bundeswehr, THW oder Bundespolizei) für gewerbliche Unternehmen keine Wettbewerbsnachteile erkennbar sind. Diesen Sachverhalt prüft die IHK eingehend, bevor sie eine Unbedenklichkeitsbescheinigung ausstellt. Dabei ist jede Fallprüfung individuell abzuwägen. Unter Umständen kann es auch eine Bescheinigung nur für einen Teilbereich der Leistung geben. Wenn die Prüfung ergibt, dass ein Unternehmen in der Region die Aufgaben erledigen kann, stellt die IHK keine Unbedenklichkeitsbescheinigung aus.
Was sind die Voraussetzungen und wie stellt man den Antrag?
Um gewerbliche Aufgaben wahrnehmen zu können, muss die betreffende öffentliche Institution einen formlosen Antrag bei der zuständigen IHK stellen. Der Antrag muss folgende Inhalte enthalten:
- Geplanter Einsatz der öffentlichen Institution (Bundeswehr, THW, Bundespolizei)
- Einsatzzweck
- Art der Maßnahme
- Ort der Maßnahme
- Zeitpunkt oder Zeitraum der Maßnahme
- Dauer der Maßnahme
- Weitere Umstände (z.B. bei Veranstaltung Art und Anzahl Gäste usw.)
- Gründe dafür, dass gewerbliche Unternehmen die Maßnahme nicht durchführen können
- Anschrift, Telefonnummer und E-Mail-Adresse des Antragstellers.
Was prüft die IHK?
Nach Antragseingang überprüft die IHK
- ihre Zuständigkeit
- die Art der wirtschaftlichen Leistung
- den Leistungserbringer
- ob Firmen aus dem Bezirk und den Nachbarbezirken die Aufgabe übernehmen können und wenn ja, welche Unternehmen
- Kapazitäten sowie technische und personelle Eignung der in Frage kommenden Firmen
- ob die privaten Unternehmen in Bezug auf die Übernahme der Aufgabe und möglicher Bedenken gegen die Ausführung durch öffentliche Institutionen befragt wurden
- Gründe, weshalb private Unternehmen die beantragte Leistung nicht erbringen können
- ob die Durchführung der beantragten Leistung zwischen öffentlichen Einrichtungen und privatem Gewerbe aufgeteilt werden kann.
Beispiele für Einsätze der Bundeswehr
Bei der Bundeswehr dient die Wahrnehmung gewerblicher Arbeiten häufig vorwiegend der Truppenausbildung. Auch die Schaffung von Anlagen der Bundeswehr kann als Ausbildungszweck dienen. Beispiele für gewerbliche Aufgaben der Bundeswehr sind
- Zubereitung und Ausgabe von Mahlzeiten bei Veranstaltungen[W1] .
- Beteiligung an Bau- und Reparaturmaßnahmen
- Vermietung von Zelten
- Hubschrauberflüge
Beispiele für Einsätze des Technischen Hilfswerks
Das Technische Hilfswerk als Katastrophenschutz-Organisation der Bundesregierung ist vor allem für Einsätze zur Gefahrenabwehr, humanitären Hilfe im In- und Ausland sowie für den Zivilschutz zuständig. Nach großen Stürmen sind Gartenbaubetriebe häufig überlastet mit der Bergung umgestürzter und beschädigter Bäume. In diesen Fällen steht einem ergänzenden Einsatz des THW nichts im Wege. Auf Antrag nimmt das THW außerdem technische Hilfeleistungen vor, wenn diese der Ausbildung der Helfer dienen. In diesen Fällen beantragt der Auftraggeber die Unbedenklichkeitsbescheinigung bei der IHK. Beispiele für gewerbliche Einsätze des THW sind:
- Einrichtung spezieller Behelfsbrücken
- Zusätzliche Beleuchtung bei Großveranstaltungen
- Installation spezieller Wasserpumpen mit besonders hoher Pumpleistung
Beispiele für Einsätze der Bundespolizei
Auch die Bundespolizei darf nur privatwirtschaftlich für Dritte tätig werden, wenn dadurch keine privatwirtschaftlichen Unternehmen beeinträchtigt werden.
Beispiel: Die Bundespolizei soll für Filmaufnahmen einen Hubschrauber zur Verfügung stellen. Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung ist in diesem Fall nur möglich, wenn kein privates Unternehmen Hubschrauber für Filmaufnahmen anbietet.
Hinweis
Bitte beachten Sie, dass es sich bei diesen Hinweisen um einen allgemeinen Überblick handelt, der keinen Anspruch auf Vollständigkeit erhebt und eine rechtliche Beratung im Einzelfall durch einen Rechtsanwalt nicht ersetzt. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben können wir daher keine Haftung übernehmen. Eine abschließende Rechtsberatung im Einzelfall ist allein der Rechtsanwaltschaft vorbehalten.